DAeC: Modellflug soll unangetastet bleiben - Info vom Gespräch mit dem BMVI

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#1
"Die aktuelle Forendiskussion zu möglichen luftrechtlichen Einschränkungen des Modellfliegens in Deutschland kocht noch immer.
Seit einem Informationsgespräch von Vertretern der BuKo Modellflug beim zuständigen Sachbearbeiter im BMVI in Bonn gibt jetzt belastbarere Informationen und die lassen die Lage wesentlich weniger düster erscheinen als sie in manchen Forenbeiträgen geschildert wird." ...

Weiterlesen: http://modellflugimdaec.de/aktuelles/371-akt-140507-infogespraechbmvi

Informationsschrift:http://modellflugimdaec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/2014/140507_Info BMVI_Rev_2_1.pdf

Diskussion hier im Forum: http://fpv-community.de/showthread....d-nur-noch-auf-Vereinspl%E4tzen-!-Bitte-lesen!
 

PAH1

Erfahrener Benutzer
#2
Hallo,

die E-Mail habe ich soeben von unserem Vereinsvorstand weitergeleitet bekommen:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,



wir haben gerade vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Ergebnisse der gestrigen Tagung des Bund-Länder-Fachausschuss-Luftverkehr (BLFA-L) in Berlin mitgeteilt bekommen.

Unsere überzeugenden Vorschläge zur Gewährleistung eines weiterhin uneingeschränkten Modellflugs in Deutschland haben sich bei dem Fachgremium durchgesetzt. Wir können darauf sehr stolz sein. Im Einzelnen:

Es bleibt bei der grundsätzlich unbeschränkten Aufrechterhaltung des bewährten erlaubnisfreien Modellflugbetriebs unter 5 Kilogramm. Dies gilt auch für das Fliegen auf der „grünen Wiese“ etc. uneingeschränkt.
Der § 16 Absatz 1 Nummer 1 e) Luftverkehrs-Ordnung zur Erlaubnisbedürftigen Nutzung des Luftraums wird in 2015 wie folgt ergänzt: „aller Art, soweit sie über Menschenansammlungen betrieben werden.“ Ansonsten kann weiterhin zum Beispiel mit Multikoptern verantwortungsvoll in besiedelten Gebieten geflogen werden.
Aufrechterhaltung des Abgrenzungsmechanismus, dass Flugmodelle einzig durch den Verwendungszweck bestimmt werden nämlich „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“. (vgl. Festschreibung § 1 Absatz 2 Satz 3 Luftverkehrsgesetz: Unbemanntes Luftfahrtsystem, wenn das Gerät nicht zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung betrieben wird.) Damit ist auch der Betrieb des Flugmodells mit Kameratechnik an Bord weiterhin genehmigungsfrei und wird nicht als unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS) gewertet. Ein entsprechender Antrag des Landes Rheinland-Pfalz fand keine Mehrheit.

Der Bund-Länder-Fachausschuss folgte damit 1:1 der Argumentationslinie des DMFV. Nach Auskunft des BMVI war auch die vom DMFV vorgelegte Schadensstatistik für die Jahre 2010 -2013 ausschlaggebend dafür. Hier wurde deutlich, dass der Betrieb von Flugmodellen unter den Dach des Fachverbands für den Modellflug in Deutschland, dem DMFV, überaus sicher und verantwortungsvoll betrieben wird. Außerdem konnte der DMFV mit folgender Rechtsauffassung überzeugen: „Aus Gründen der Rechtsicherheit bedarf es der Definition von Fallgruppen, durch die der Terminus „zum Zwecke des Sports und der Freizeitgestaltung“ von den sonstigen Zwecken abgegrenzt wird. Mit den Grundätzen der Rechtsstaatlichkeit wäre es nicht vereinbar, wenn durch bloße Uminterpretation unbestimmter Rechtsbegriffe eine grundlegende Änderung in der Verwaltungspraxis vonstatten gehen würde indem nun auch für den konventionellen Modellflug eine Erlaubnispflicht eingeführt würde. Dies gebietet der Vertrauensschutz, aber auch der Verhältnismäßigkeits- und Bestimmtheitsgrundsatz.“

Die gute politische und behördliche Vernetzung des DMFV und seine frühzeitige Aufklärungsarbeit haben dieses sehr positive Ergebnis möglich gemacht. Vielen Dank an alle unsere Unterstützer.

Bitte diese Nachricht an unsere Vereine und Mitglieder weiterleiten. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

DEUTSCHER MODELLFLIEGER VERBAND E.V.
 
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