FPV-Recht ab 2021?

RCCopter

Coptertestingenieur
Erledigt. :)
dein A1/A3 Nachweis ausgedruckt dabei sowie deinen Versicherungsnachweis
Natürlich dabei.
Hoppla... wird erledigt.

Ein ganz schöner Spießrutenlauf um auf einer einsamen Wiese mit 850g ein wenig manuell rumzufliegen.
Und früher sind wir mit 10kg eigenverantwortlich rumgeflogen und keinen hat es interessiert.

Die Versicherung bei adam-riese.de (ist die Württembergische) hat übrigens nur 12,55 Euro/Jahr gekostet (Tarif Haftpflicht XXL). Da waren alle anderen Anbieter teurer.
 

Onkel Ho

Drohnenabhängiger
Das tuts auch heute noch kaum jemanden - das meiste ist wohl eher versicherungstechnisch relevant, falls mal doch was passiert oder falls man gewerblich fliegt. In der Realität ists letztlich so wie @catdog79 schon gesagt hat.
 

RCCopter

Coptertestingenieur
Steuern von Flugmodellen/Flugdrohnen mit Motor (5kg)
Versicherungssumme: 3 Mio

Auszug aus den AGBs:
6.13.2 Flugmodelle und Flugdrohnen
(1)
Versichert ist Deine gesetzliche Haftpflicht als privater Halter aus dem privaten Gebrauch von Flugmodellen und Flugdrohnen bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg.
(2) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die mit Deinem Wissen und Willen an der Führung und Bedienung Deiner Luftfahrzeuge beteiligt sind, einschließlich der Personen, die Du berechtigt
hast, die Fernsteuerungsanlage Deines Luftfahrzeugs zu bedienen.
(3) Geltungsbereich
Abweichend von A1 6.14 besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle weltweit, ausgenommen jedoch in den USA, US Territorien und Kanada.
(4) Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Luftverkehr dienenden Gesetzen, Verordnungen, an Dich gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;
Ansprüche wegen Schäden, bei denen sich bei Eintritt des Schadenereignisses das Luftfahrzeug nicht in einem Zustand befunden hat, der den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Auflagen über das Halten und den Betrieb von Luftfahrzeugen entsprochen hat und/oder die behördlichen Genehmigungen, soweit erforderlich, nicht erteilt waren;
Ansprüche wegen Schäden, bei denen der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadenereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte;
Ansprüche wegen Schäden, die zusammenhängen mit Kriegs oder Bürgerkriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, jeder Explosion einer Kriegswaffe unter Anwendung atomarer Kernspaltung und/oder Kernfusion oder sonstiger Strahlungseinwirkung sowie Streik, Aussperrung, Aufruhr, inneren Unruhen, Arbeitsunruhen, Entführung und Terror oder Sabotageakten;
 

Stefan_73

Well-known member
Ich finde diese Versicherungs-AGB hinterfragenswert. Ich bin kein Anwalt, dennoch hier laienhaften Bedenken:

Als Rahmen wird die gesetzliche Haftpflicht gesetzt (1). Umfasst diese Formulierung die in LuftVG §43 explizit benannnte Gefährdungshaftung? - In den Versicherungsbedingungen zB MFSD wird diese Gefährdungshaftung explizit benannt. Diese Haftung geht nach meinem Verständnis über die klassische Verschuldenshaftung hinaus. Man kann hier ggf auch zu Schadenersatz verpflichtet sein, obwohl man keine konkrete Schuld am Vorfall hat. Die Juristen ziehen hier meines Wissens ein Trennlinie zur Haftpflicht.
Gefährdungshaftung – Wikipedia

Konkret würde ich in diesem Fall die Versicherung um eine Bestätigung bitten, dass die Versicherung LuftVG §43 abdeckt. Tut sie das nicht, fliegt man effektiv ohne die gesetzlich geforderte Versicherung.
 

silbaer

Neuer Benutzer
Wenn du im Rahmen von Verbänden fliegst, interessieren dich die EU-VO nicht. Du brauchs auch keinen A1/A3 Schein, sondern einen Kenntnisnachweis oder ein Schulungsnachweis beim MFSD.
Ok, jetzt wird es lustig: Bis 2kg braucht man beim MFSD keine Schulung/Kenntnisnachweis. Und selbst wenn, der Kenntnisnachweis ist noch simpler als der A1/A3 Schein. BTDT. Ok, wo ist jetzt der Witz? Der Witz ist in Absatz drei des Abschnitts 6.1.2 der StRfF zu finden:
(3) Der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg ist außerhalb von Modellfluggeländen gemäß dem 8.3. Abschnitt diese Regelwerks nur mit einem horizontalen Abstand von mindestens 150 m zur Grenze von Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten (wie z.B. Parkanlagen, Freizeitparks, Campingplätze, Freibäder, Badestränden u.ä.) zulässig.
Weitere Regeln bezüglich Modellen < 2kg (oder spezielle Multicopter Regeln) habe ich nicht finden können.

Das bedeutet für mich: Nicht nur, dass ich keinen Spotter brauche, nein ich darf auch mit meinem 5" Quad ganz legal quasi überall fliegen! Da stehen zwar noch ein paar Regeln bezüglich Abständen zu Personen, aber die hält jeder vernünftige Pilot sowieso ein...

Edit: Jetzt wird es langsam mal Zeit meine Zusammenfassung der Rechtslage zu aktualisieren....
 

.Markus

While (1) do build-fly-crash-repair;
Auf die Zusammenfassung freue ich mich auch. Denn wenn man die Beiträge so liest, wird es für mich tendenziell eher weniger klar als klarer…
 
Der Witz ist in Absatz drei des Abschnitts 6.1.2 der StRfF zu finden:
Was ist daran witzig? Ohne Verband fliegts du nach EU-VO und hast die gleichen Abstände in A3 sachon ab 250g.
Edit: Jetzt wird es langsam mal Zeit meine Zusammenfassung der Rechtslage zu aktualisieren....
Die Zusammenfassung ist längst online: https://www.mfsd.de/wp-content/uploads/2022/07/StRfF-MFSD-Kurzbeschreibung-Modellflieger.pdf
 

silbaer

Neuer Benutzer
Was ist daran witzig? Ohne Verband fliegts du nach EU-VO und hast die gleichen Abstände in A3 sachon ab 250g.
Eben. Und wenn du die Diskussionen der letzten Monate/Jahre mitbekommen hast, dann wüstest du, dass es genau zwei große Painpoints gab:
  1. Spotterpflicht egal welches Gewicht
  2. >250g und >19m/s automatisch A3 (Übergansregeln mal nicht berücksichtig) und damit 150m Abstandspflicht zu fast allem.
Da ist es schon ein Witz, dass die Aufregung der vergangenen Jahre sich jetzt als überflüssig rausstellt. Und die Regeln sogar noch besser als die Regeln aus der alten LuftVO sind.

Ich meine die Zusammenfassung die ich unter Regeln für den FPV-Multicopterbetrieb 2021 geschrieben habe. Zwölf Seiten PDF nenne ich keine Zusammenfassung und mein Geschreibsel konzentriert sich auf FPV-Copter.
 
Ich meine die Zusammenfassung die ich unter Regeln für den FPV-Multicopterbetrieb 2021 geschrieben habe. Zwölf Seiten PDF nenne ich keine Zusammenfassung und mein Geschreibsel konzentriert sich auf FPV-Copter.
Ja, jeder kann irgendwas zusammenschreiben und keiner kann sich darauf berufen.
Rechtssicher sind nur offizielle Quellen. Die Kurzfassung ist die Konzentration auf das Wesendliche, die Original StRfF hat 49 Seiten.
 

silbaer

Neuer Benutzer
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass das rechtssicher ist. Ist nur eine Zusammenfassung und Beantwortung einiger Fragen aus meiner Sicht nach bestem Wissen und Gewissen. Inklusive Verlinkung der Originalquellen. Was deiner verlinkten Kurzfassung übrigens fehlt. Genau so wie die Rechtsverbindlichkeit. Daher ist "deine" Kurzfassung rechtlich gesehen nicht besser als meine
 

RCCopter

Coptertestingenieur
@Pixhai u. @silbaer
Das liest sich bei euch beiden wie ein Rumreiten auf Kleinigkeiten, eher persönlich motiviert als das es um "die Sache" gehen würde.
Das ist schade, weil die ganzen Regularien schon verwirrend genug sind und etwas mehr Sachlichkeit der Sache gut tun würde.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Rechtssicher ist nur die Original StRfF
Richtig. Und damit ist deine gesamte Kritik an silbaers Zusammenfassung im Grunde hinfällig.

Zum einen deckt die letztlich mehr ab als die Zusammenfassung des MFSD und ist damit auch für Nicht-Mitglieder hilfreich, zum anderen hat die auch gar nicht den Anspruch, rechtssicher zu sein und sich jederzeit darauf berufen zu können, sondern den Leuten, denen die Originaltexte zu kompliziert/verklausuliert sind, eine grobe Übersicht zu bieten.

Das mit einem "jeder kann irgendwas zusammenschreiben" kleinzureden, ist unangebracht und ohne eine passende Alternative anzubieten auch keineswegs zielführend. Wenn du als MFSD-Mitglied meinst, mit deren Zusammenfassung der StRfF wäre alles gesagt, ist das schön für dich, aber mehr auch nicht.
 
Wenn du als MFSD-Mitglied meinst, mit deren Zusammenfassung der StRfF wäre alles gesagt, ist das schön für dich, aber mehr auch nicht.
Damit ist nur das wichtigste in einfacher Sprache zusammengefasst.
Rechtssicher ist nur die Original StRfF, und auch nur für MFSD Verbandsmitglieder.
Wenn jetzt jeder irgendetwas schreibt und veröffentlicht, glauben das am Ende Neueinsteiger und halten das für Gesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
Wenn jetzt jeder irgendetwas schreibt
Es ist ja nicht irgendwas, sondern schon – soweit das der geringe Umfang zulässt – ziemlich fundiert, basierend auf den Originaltexten, sowie den Diskussionen hier und alles was da dranhängt (Anfragen bei Verbänden, etc.).
Du schreibst das so, als hätte silbaer da irgendwie seine Wunschgesetze zusammengeschrieben und das als ne Art offizielles Dokument betitelt. Ist aber nicht er Fall – siehe Disclaimer ganz am Anfang. Wenn ein Neueinsteiger das alles gekonnt überliest und am Ende für ein Gesetz hält, ist er wahrscheinlich so blöd, dass er die verlinkten Volltexte ohnehin nicht gerafft hätte und wir froh sein können, dass er zumindest silbaers Zusammenfassung gelesen hat.

Und das "Wenn das jetzt jeder machen würde..."-Argument ist doch auch Quatsch. Wenn jetzt jeder Copter fliegen würde, wären ständig überall welche in der Luft, würden quasi zwangsläufig Probleme verursachen und es würde innerhalb kürzester Zeit verboten werden.
Es macht ja ganz offensichtlich nicht jeder. Im Gegenteil – es macht fast niemand. Ist nämlich ein gewisser Aufwand und wird nicht bezahlt. Und selbst wenn es jeder machen würde, würde der schwachsinnige Kram den Bodensatz der Suchergebnisse darstellen, den man gezielt suchen muss.

Wenn du konkrete inhaltliche Kritik an seinen Ausführungen hast, weil sie irgendwie fehlerhaft sind, kannst du die ja gerne anbringen. Das dürfte im Interesse aller sein. Dieser völlig unspezifische "Da kann ja jeder kommen"-Einwurf wirkt aber einfach nur überheblich.
 
FPV1

Banggood

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