INFO: LuftVO Änderung

electracks

Erfahrener Benutzer
#1
Heute habe ich vom MFSD eine interessante Email erhalten bzgl Änderung des LuftVO.
Offensichtlich wird vom MFSD schon probiert die Änderung der LuftVO von 2006 anzupassen, damit FPVler von UAVs abgegrenzt werden.
Leider ist für die Verbände das Thema FPV noch sehr neu, daher würde ich euch bitten folgendes einmal durchzulesen und eventuell noch Änderungen einzubringen die wir beim FPV dringend brauchen würden.

Hallo,

die vorgesehene Änderung der LuftVO / LuftVZO entsprechend Datenblatt Nr. 16/12183 betrifft auch den Modellflug. Die beabsichtigten neuen Regelungen in LuftVO § 15a, b), (3) und § 16, b) 7. in Verbindung mit den Begründungen II. zu Artikel 1 schränken den Modellflug unzumutbar ein und machen den Betrieb von Freiflugmodellen (Modelle ohne RC Fernsteuerung) nach den geltenden sportlichen Regeln der FAI unmöglich.

Grundsätzlich begrüßen wir eine Abgrenzung zwischen Flugmodellen nach LuftVG §1, (2), 9. und UAVs nach LuftVG §1, (2), 11.

Insbesondere autonom fliegende UAVs (z. B. eigengesteuerte mittels GPS-Daten) gehören nach unserer Auffassung nicht zu den Flugmodellen.

Bis heute gibt es keine eindeutige allgemeine Definition für Flugmodelle in Abgrenzung zu anderen unbemannten Flugkörpern bzw. Luftfahrzeugen. Die Definition in LuftVZO §1, (1), 8. bezieht sich auf Flugmodelle > 25 Kg und lässt Freiflugmodelle völlig außer acht, da diese keinen Steuerer haben.

In Anbetracht der vorgesehenen Änderungen sollte der Gesetzgeber an geeigneter Stelle in LuftVG oder LuftVO eine Definition einfügen, die für alle Flugmodelle gilt. Die Definition könnte wie folgt lauten:

Flugmodelle sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers oder Starters überwiegend zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

Dazu folgende Anmerkungen:

a) Das Wort „Starter“ ist eingefügt, um die Freiflugmodelle mit zu erfassen, da diese nicht gesteuert werden und folglich keinen Steuerer haben. Freiflugmodelle haben eine Masse < 5 kg.

b) Die Definition der Sichtweite aus der vorgesehenen Ergänzung LuftVO §15a, b), (3) „Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist“ ist für den Sportbetrieb nicht akzeptabel, da bereits Ferngläser in der Begründung auf Seite 27 zu besonderen optischen Hilfsmittel gezählt werden. Die Sportregeln der FAI schreiben bei Freiflugmodellen die Beobachtung mit Ferngläsern zur genauen Erfassung der Flugzeit vor. Mit der obigen Formulierung wäre ein großer Bereich des internationalen Modellflugsports in Deutschland nicht mehr möglich! Um den Modellflugsport in dieser traditionellen und ursprünglichen Form zu erhalten, sind entweder Ferngläser als übliche optische Hilfsmittel zuzulassen oder die Worte „ohne besondere optische Hilfsmittel“ sind zu streichen.

c) Das Wort „überwiegend“ ersetzt das bisherige Wort „ausschließlich“, da die Abgrenzung zwischen „Sport und Freizeit“ einerseits und „gewerblich“ andererseits nicht eindeutig ist. Es handelt sich in beiden Fällen um die gleichen Luftfahrzeuge, die heute überwiegend fertig oder fast fertig gekauft und nicht mehr vom Anwender selbst gebaut werden. Neben größeren mittelständischen Unternehmen gibt es eine Vielzahl von Kleinherstellern von Flugmodellen und Zubehör für den Sport- und Freizeitbereich. Diese Flugmodelle nebst Zubehör werden erprobt, getestet und auf Veranstaltungen zum Zwecke der Vorstellung und Werbung vorgeflogen. Das ist wohl gewerblich einzustufen und bedarf neu nach LuftVO §15a, b), (3) oder LuftVO §16, (1), 7. grundsätzlich eine Genehmigung. Das ist unnötiger bürokratischer Aufwand, wenn nach Verkauf im nächsten Moment das gleiche unbemannte Luftfahrzeug im Sport- und Freizeiteinsatz genehmigungsfrei geflogen werden darf. Auch ein unterschiedliches Gefährdungspotenzial ist nicht ersichtlich.

d) Auf Seite 28 der Begründungen wird davon ausgegangen, dass allein die Montage einer Kamera aus einem Flugmodell ein gewerbliches UAV macht. Das ist nicht akzeptabel. Auf fast allen Modellfluggeländen gibt es inzwischen Flugmodelle, die temporär mit einer Kamera ohne jede gewerbliche Absicht ausgerüstet sind. Der eigentliche Sport- und Freizeitzweck wird damit nicht verändert, die Möglichkeit von Fotos und Videoaufnahmen ist lediglich ein Nebenprodukt zu privaten Zwecken. Auch das Gefährdungspotenzial wird nur durch Anbringen einer Kamera nicht verändert.
Weiter sind auf Grund von neuen technischen Möglichkeiten neue sportliche Wettbewerbsformen in der Entwicklung, die zum Zwecke der Dokumentation den Einsatz von Kameras am Flugmodell erforderlich machen, z. B. die Dokumentation der Umrundung von Wendepunkten. Die technische Ausrüstung von Flugmodellen, ist gänzlich ungeeignet grundsätzlich einen gewerblichen Einsatz zu vermuten.

Noch ein Punkt:

Die Änderung der LuftVO vom 17.11.2006, §16, (1), 1.

d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,

hat wider Erwarten zu großem bürokratischem Aufwand und damit zu viel Ärger bei den Modellfliegern und Haltern von Flugplätzen / Fluggeländen geführt. Die Genehmigungspraxis der regional zuständigen Behörden ist extrem unterschiedlich, von einfachem „Durchwinken“ bis hin zu Forderungen von aufwendigen Gutachten und Geländeneuzulassung. Außer Aufwand und Ärger bei Behörden und Anwendern hat die Neuregelung von 2006 nichts gebracht. Es wäre sinnvoll, wenn wir bei dieser Gelegenheit darauf hinarbeiten könnten, dass wieder der alte Zustand vor Nov. 2006 eingeführt wird, dass für den Betrieb von Flugmodellen auf Flugplätzen allein die Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung ausreichend ist. Dafür wären nur die Worte „ darüber hinaus“ zu streichen.

mit freundlichen Grüßen
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#2
Hi electracks!

Nette Ausführungen, danke sehr.
Besonder den Punkt "Auch das Gefährdungspotenzial wird nur durch Anbringen einer Kamera nicht verändert" finde ich sehr gut. Das ist ja genau das, was wir immer sagen. Modellflug wird durch das Steuern via Kamera nicht unsicherer, genau das Gegenteil ist eher der Fall.

Beste Grüße
Heiko
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#3
Flugmodelle sind unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers oder Starters überwiegend zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
Es fehlt mir da in etwa: ...zur Durchführung aerodynamischer und technischer Experimente die zur Fortentwicklung des Modellfluges beitragen...

Immerhin haben die Modellflieger zahllose Entwicklungen geleistet die in die Großfliegerei übernommen wurden. Das sollte entsprechend gewürdigt und weiterhin gefördert werden.
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#4
Guter Einwurf Heling! Da hast du vollkommen Recht, soetwas sollte gewürdigt werden. Ich denke auch, das durch den FPV-Flug durchaus auch die Entwicklung der Headtracker verbesser wurde/wird.

Beste Grüße
Heiko
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#5
electracks hat gesagt.:
b) Die Definition der Sichtweite aus der vorgesehenen Ergänzung LuftVO §15a, b), (3) „Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder eindeutig zu erkennen ist“ ist für den Sportbetrieb nicht akzeptabel, da
"Sichtweite" klingt noch etwas schwammig. Der Steuerer "sieht" das Modell bei FPV ja nicht, wenn er auf seinen Bildschirm (in der Brille) kuckt.

Wenn es bedeutet, dass einfach die Entfernung vom Steuerer begrenzt .. eben so weit wie er es theoretisch noch sehen könnte, wenn seine Augen drauf kucken würden bzw. nicht irgendwas dazwischen ist (Brille, Busch), dann is ja gut.

Ein "Freiflugmodel" wäre, wenn ich es richtig verstanden hab, auch ein FPV Flugzeug dessen Autopilot gerade den Flieger wieder zum Steuerer zurückbringt .. der z.B. grad ne Niesattacke hat (?).
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#6
Hi,

Interessante Mitteilung ! Das deckt sich fast mit meinen Neuigkeiten und ermittlungen. So wie es ausschaut wird in den kommenden Monaten das fliegen per Videobrille für den Hobbypiloten unmöglich gemacht. Das Luftfahrtbundesamt ist derweilen ja schon an der Ausarbeitung diverser neuer Verordnungen. Wir hatten vor ein paar Tagen auf unserem Modellflugplatz eine Begehung vom Regierungspräsidium, dessen Beamter beim betrachten meiner FPV Antenne verlauten lies, dass Diese Art des Modellfliegens in naher Zukunft nur noch für Gewerbliche Zwecke mit vorheriger Genehmigung erlaubt sei. Ich möchte niemandem seine Rosa Brille abnehmen, jedoch waren das schon sehr handfeste Informationen. Wir sollten langsam einlenken, sonst ist unser liebstes Hobby bald zuende.

mfg
Mashu
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#7
mal eine vllt etwas pingelige frage: ist ein "Kleiner UHU" (graupner) mit thermikbremse ein uav?
zur verdeutlichung: die thermikbremse gibts in verschiedenen ausführung, von glimmschnur als zeitverzögerung bishin zum digitalen timer mit unterschiedlichen ruderbefehlen in zeitlicher abfolge. also streng genommen eine autonome flugsteuerung...
insofern ist ein uav mit gps und wegmarkenanflug nichts weiter als eine hochentwickelte "thermikbremse"...oder? ;)
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#8
Abend!

Tja, das sind ja rosige Aussichten, wir haben sowas gerüchteweise auch schon gehört...
Gibt es irgendwelche Idee von Euch, wie man dort evtl. Gegensteuern kann?
Vielleicht sollte man mal mit dem DMFV sprechen?

Die FPV-Community hat sich in der Gesamtheit zudem als sehr zuverlässig hinsichtlich der Sicherheit des FPV-Fluges dargestellt.
Wir haben Checklisten erarbeitet, welche den FPV-Flug noch sicherer machen, nur als Beispiel.
Alle mir bekannten Nutzer und FPV-Flieger nutzen die legale Frequenz von 2,4GHz und die Sendeleistung von 10mw, abgesehen von denjenigen die eine Amateurfunklizenz haben. Viele Nutzen zudem noch Beobachter.

Wir sollten uns als Community dagegenstellen, wenn ein solchen Verbot in Kraft tritt! Immerhin betreiben wir den FPV-Flug auf eine sichere Art und Weise!
Die Arbeit von über 1,5 Jahren darf so nicht kaputt gemacht werden.

Ich habe gerade mit ein paar FPV-Freunden aus Frankreich gesprochen, dort wurde es auch verboten, aber durch den Einsatz der Gemeide, wurde das Verbot gekippt.

Bitte teilt uns Eure Meinungen und Ideen dazu mit!

Beste Grüße
Heiko
 

Sibi

Erfahrener Benutzer
#9
Hallo Leute,

sehr beunruhigend diese Entwicklung. Ich würde vorschlagen das wir die Regeln aus den USA zu FPV übernehmen und als Kompromiss der MFSD vorzuschlagen. Siehe AMA Regeln:

http://www.rcgroups.com/forums/showthread.php?t=911761

Wenn es in den USA möglich ist nach diesem Regelwerk FPV aus zu üben, dann sollte es in D auch möglich sein. Natürlich müssen wir mit einigen Einschrännkungen leben, aber das sollten wir hinnehmen.

Des weiteren wäre es eine Überlegung Wert rechtlichen Beistand/Vertretung heran zu ziehen. Die Kosten könnten wir durch Spenden finanzieren. Evtl. könnten wir uns ja mit den Microkopter FPV'lern zusammen tuen, weil diese dann auch vom Verbot betroffen werden...

Des weiteren würde ich vorschlagen, dass alle "Long range" Flüge, gefährliche Flüge (Stadt, Strassenverkehr, etc), mit illegalem Equipment usw. welche Videos hier verlinkt werden, sofort den Moderator(en) (Kevin oder Heiko oder Mario) mitgeteilt werden zwecks Löschung. Wenn ich mal Kritik an solchen Beiträgen geäußert habe, musste mir die letzten Jahre immer wieder anhören: Ach der Sibi, jaja und ist halb so schlimm bla und blubb, mal den Teufel nicht an die Wand... Leute, ein paar schwarze Schaafe sind daran schuld, dass die welche sich korrekt und Verantwortungsbewusst verhalten am Ende in einem Topf geworfen werden. Also, seit Konsequent und toleriert solche Beiträge/Meinungen nicht.

lg,
Sibi
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#10
Sibi, Super!!!
Hast vollkommen Recht, eine sehr gute Idee. Ich hatte an solch einen ähnlichen Vorschlag auch gedacht.
Ich will ja nix sagen, aber wir Leben im 21. Jahrhundert, da gehört es doch dazu, neue Techniken zu kombinieren und weiter zu entwicklen.

Beste Grüße
Heiko
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#11
Hallo FPV-Freunde,

Die Gesetzeslage geht in die nächste Runde ! Es existiert nun mitlerweile auch ein Datenblatt der neuen Gesetze. Dieses besagt zum einen, sollten diese Paragraphen nicht gekippt werden, eine Kamera unter einem Flugmodell nicht mehr als Gestaltung zu Sport u. Freizeitzwecken zählt. Grundsätzlich wird das anbringen einer Kamera in Privaten Bereich verboten. Somit ist dann auch unser FPV-Hobby zuende, da eben eine Kamera unser Flugmodell zu einem Gerwerblichen UAV macht. Das Datenblatt könnt ihr hier in vollen Zügen genießen.: http://www.dulsv.de/neu/datei/2009-08-11%20Entwurf%20LuftVO.pdf

Im Paralelluniversum hat die Diskussion nun auch begonnen.

Leute ! Lasst uns endlich Initative ergreifen *mitnachdrucksag*

Lasst Euch nicht immer alles gefallen !! Jeder meckert und heult was in unserem Land vor sich geht.. aber keiner macht was dagegen und nimmt alles still hin.

Modellflugfreunde lasst uns alle eine starke Gemeinschaft bilden um gegen dieses Vorhaben anzugehen. Ihr denkt man könnte nichts ausrichten, aber das stimmt nicht.. Jeder einzelne von Euch kann einen Beitrag dazu leisten der uns in die Lage versetzt für unser Recht zu kämpfen. Auch sollten wir uns mit allen anderen Foren, Gemeinschaften u. Verbände zusammentun. Nur zusammen haben wir eine Chance das Gesetz zu kippen.

Im paralelluniversum existiert bereits schon Interesse.: http://forum.mikrokopter.de/topic-post151119.html#post151119

gebt Euch einen Ruck und macht Vorschläge was man machen kann.

gruß Mashu
 

hitec

Eigentlich Futaba.
#13
Ohne groß darüber nachzudenken ist mir das in den Sinn gekommen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid

Lässt sich sowas auch per Brief organisieren? :shy:
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#16
einen link anklicken ist wohl auch zu mühsam oder?

ich bin immer noch dafür, dass man einen verband damit beauftragt, einerseits ist dies seriöser, andererseits steht mit dem verband eine breitere masse hinter dem wort.
 

moritzz06

Erfahrener Benutzer
#17
Hi,
Ich habe die Diskussion im Mikrokopterforum angefangen und meine Meinung könnt ihr da ja lesen.
Ich habe mich extra deswegen hier angemeldet, eure Diskusion gefällt mir besser ;)

Zum Volksentscheid: Zitat Wiki:
In Deutschland ist der Volksentscheid auf Bundesebene, außer bei einer Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 (2) GG), zur Zeit nicht vorgesehen. Auf Landesebene gibt es ihn jedoch in allen Bundesländern.

Und das Gesetz bezieht sich ja auf die Bundesebene wenn ich es richtig verstehe. Und ob der Bürgerentscheid wirklich die bessere Wahl wäre, abgesehen davon dass es wahrscheinlich keinen interessieren würde...

Also wie schon im anderen Forum geschrieben bin ich für eine Website wo eine Erklärung und eine Art Unterschriftensammlung drauf ist.
Und den DMFV sollte man auch um Hilfe bitten.

Soviel von meiner Seite und bleibt dran! Lange bleibt uns nicht mehr...

Gruß,
moritzz
 

Mashu

Erfahrener Benutzer
#18
hallo moritzz06,

Herzlich Willkommen in der FPV-Community !

Danke für deine Anteilnahme. Wir haben uns Intern dazu entschlossen in die Vollen zu gehen.

Wir, die FPV-Community haben es uns zur Aufgabe gemacht, gegen diese Gesetzesvorgaben anzugehen und brauchen absofort Eure Unterstützung. Absofort gibt es die Vereinigung KFA www.Kameraflug-für-alle.de Wir werden in den nächsten Tagen ein Konzept mit Euch auf die Beine stellen um gemeinsam einen Lösungsweg zu finden diese Gesetzesvorhaben anzufechten. Hierzu brauchen wir selbstverständlich einen großen Background mit fähigen interessierten Menschen aber auch die einzelne Stimme. Ziel ist es mit allen Legalen Mitteln die uns Bürgern zur Verfügung stehen ein Zusammenkommen der beteiligten Parteien zu finden um auch in Zukunft unser Hobby weiterhin betreiben zu können, wenn auch vielleicht mit evtl. kleinen Einschränkungen. Es kann nicht sein, dass es in Zukunft verboten sein soll als Hobbyfotograf und Hobbypilot eine Kamera am Flugmodell/Flugobjekt zu betreiben. Und dies ist nur ein kleiner Auszug der neuen Verordnungen die bald in Kraft treten sollen.

Hier nun ein Aufruf an alle Betroffenen ! Kämpft mit uns für Euer Recht.

Unsere Petitions/Informationsseite ist derzeit in der Produktion und wird noch heute Nacht online gestellt

lg Mashu, Grandcaravan
www.fpv-community.de
www.bruchpiloten.info
 

Heling

Erfahrener Benutzer
#19
Heute habe ich meinem Verband geschrieben. Ich denke, dass dieser schon von der Sache weiß und vielleicht schon was in die Wege geleitet hat. Aber ich habe zumindest nochmal darauf hingewiesen.:
"Hallo DMFV-Vorstand,
ein neuer Entwurf für Änderungen in der LuftVO zum 1.11.09 liegt vor (http://www.dulsv.de/neu/datei/2009-08-11...LuftVO.pdf) in dem die Modellfliegerei sehr stark betroffen wird.
Konkret geht es um ein Verbot des sogenannten FPV-Fliegens tausender unserer Modellpiloten. FPV – First Person View ist das Fliegen mit Sicht durch eine Videobrille, wobei es nötig ist eine kleine Kamera am Modell zu befestigen.
Wie stark diese Flugart vertreten ist, zeigen tausende kleiner Videomitschnitte, u.a. hier: http://vimeo.com/groups/16362 Im Internet unter FPV gibt es eine riesige Anzahl an Informationen zu diesem Thema. Hard-und Software ist entwickelt worden und eröffnet eine völlig neue Art des Modellfluges. Das FPV-Fliegen vermittelt dem Piloten, oder einem Betrachter das Gefühl selbst im Cockpit zu sitzen. Es werden hierfür Flächenflieger wie der Multiplex Easystar und Twinstar, und Quadrocopter verwendet.
Die neue LuftVO wird in der vorgeschlagenen Form einfach jegliches Anbringen einer Kamera verbieten. Begründung: Jede Kamera wir für Luftaufnahmen benutzt und das ist keine Freizeitgestaltung mehr.
Tatsache ist jedoch, dass durch das Anbringen einer Kamera das Gefährdungspotenzial des Modelles nicht automatisch höher liegt als ohne. Im Moment ist das FPV-Fliegen eher als experimentelles Stadium anzusehen. Modellflug ist schon immer ein Feld für Experimente und Forschung und viele Entwicklungen flossen später in die Großfliegerei ein. Das sollte uns unbedingt bleiben und entsprechend gewürdigt werden. Ich sehe das große Parallelen zum Amateurfunk, dem ähnliches zugestanden wird.
Es gibt sehr konstruktive Diskussionsrunden im Internet. Eine ist inzwischen sehr weit und möchte eine Aktion gegen den Gesetzesentwurf einleiten. (http://www.fpv-community.de/comm/forum/showthread.php?tid=327)
Wir vom DMFV müssen dieses brandeilige Thema ebenfalls im Sinne der Mitglieder in die Hand nehmen und reagieren. In der letztgenannten Community sind schon sehr gute Argumente von erfahrenen Piloten zusammengetragen worden und sollten berücksichtigt werden. Als Kompromiss, oder Gegenvorschlag zum generellen Verbot gäbe es eine Abmilderung durch die Anwesenheitspflicht eines zweiten Piloten der jederzeit nach den bisherigen Regelungen (Stichwort Sichtweite) den Flieger beobachtet und die Steuerung übernehmen kann. Das ist das in der Fliegerei allgemein übliche Copilotenverhältnis.
Die FPV-Piloten möchten ihre Modelle nicht mit UAV-Flugzeugen verwechselt haben. Diese fliegen meist autonom und außerhalb des Sichtfeldes des Betreibers. Sie sind auf ständige Datenlinks angewiesen und könnten im Notfall nicht manuell gelandet werden. FPV-Flüge haben durch ihre Art des Fliegens immer noch den Flugmodellsport-Charakter. Verbindungen mit dem Hobby Fotografie oder Filmen machen daraus noch lange keine gewerbliche Sache.
Das Anbringen vom Kameras zu verbieten würde auch die Möglichkeit von Protokollbildern, z.b. dem Nachweis von Wegpunktumrundungen, in künftigen Modellflugwettbewerbsklassen ausschließen. Echte Begründungen, oder gar gefährliche Vorfälle die ein Kameraverbot rechtfertigen sind in der LuftVO nicht genannt. Vorausschauend etwas zu verbieten ist in Deutschland leider allzu oft der Fall. Hier ist wieder so ein Fall, mit dem tausende Hobbypiloten über Nacht kriminalisiert würden.
Ich bitte deshalb im Namen aller FPV-Piloten im DMFV um Intervention des Verbandes beim zuständigen Gesetzgeber. "
 
FPV1

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