Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First-Person-Video-Flight (FPV)

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MarenB

Runter kommen sie immer!
#2
Wow, danke für den Link!

Da ich bislang nur Fläche fliege, sind negative Reaktionen von Pasanten zwar bis dato ausgeblieben, aber der Artikel ist eine fantastische Ergänzung zum "Nachschlagewerk 'Recht und Gesetze für den Modellflug'", das ein User hier zusammengestellt hat.
 
#3
Danke auch - da habe ich was zum Lesen über WE!:rolleyes:
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#4
Danke für den Hinweis.

Der Artikel ist wirklich gut.

Gruss
Frank
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#5
Danke für den Hinweis.

Der Artikel ist wirklich gut.

Gruss
Frank
Hallo,

nur für die Lobbyisten der Luftbildfotografie. Lese bitte noch mal Absatz c ganz langsam durch. Demnach sollten hier im Forum alle ganz schnell ihre hobbymäßig erstellten, privaten Luftbilder von der Festplatte fegen, iss nach diesem Schriebs scheinbar illegal . . . Macht aber nichts, FPVer können auch durch die Brille dem Nachbarn inden Ar... gucken :)

LG Micha
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#6
Wie man's nimmt:

Zitat:
"Folglich ist zu differenzieren: Liegt der Zweck des Kameraeinsatzes
bzw. der FPV-Technik auf der Übertragung und
Dokumentation des Flugerlebnisses, so ist Modellflug gegeben.
Erfolgt der Flug jedoch erkennbar ausschließlich zu
dem Zweck, ein bestimmtes Luftbild aufzunehmen (was
nicht zwangsläufig geschäftsmäßig bedeuten muss), scheidet
Modellflug aus."

Also, gemäß dieser Interpretation (woraus sich im Zweifelsfall natürlich auch keine Rechtsverbindlichkeit ableiten lässt) ist rumfliegen und dabei mitfilmen ok (sprich FPV), für ein gezieltes Bild aufzusteigen aber nicht - das finde ich einleuchtend.
Die Argumentation ist insofern für mich nachvollziehbar, weil im zweiten Fall der Flieger/Copter nur ein Werkzeug ist, irgendwie verständlich, dass man das als "Nicht-Modellflug" sehen kann (!).
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#7
Für mich ist die Aussage des DMFV (Pressemitteilung) viel einleuchtender und gerecht. Warum wird dies schon wieder angezweifelt? Ich glaube im übrigen nicht, dass die Fotos in der Abteilung "Eure schönsten Luftbilder" hier im Forum nur aus "Mitschnitten" besteht. Fakt ist, das auch Luftaufnahmen (im Rahmen der rechtlichen Bedingungen) für mich privat zu diesem Hobby gehört, pasta . . . :D

LG Micha
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#8
Beides ist nur eine Interpretation der Gesetze, welche die Richtige ist, kann erst das Höchste Gericht entscheiden, solange nicht mal ein kleines Vorstadtgericht dazu ein Urteil fällen musste, wird man immer unterschiedliche Meinungen von Verschiedenen Rechtsanwälten lesen

Aber ein Wichtiges steht schon drin, bei vielen Sachen wird bei der Gesetzeseinführung von ganz anderen Gegebenheiten aus gegangen, erst eine Interpretation oder eben die später eingeführte Technik zwingt es die Gesetze evtl zu Überdenken, und dahingehend zu Interpretieren.

Vor einigen Jahren war eine gezielte Kamera in 50m Höhe ein Sache der Unmöglichkeit, vom Drachen/Ballon abgesehen.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#9
Hallo Camper,

da hast du natürlich völlig Recht. Aber vorher muss man sich ja nicht unbedingt die ungünstigere Interpretation aussuchen . . .:)

LG Micha
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#10
Hallo,
Hallo,

nur für die Lobbyisten der Luftbildfotografie. Lese bitte noch mal Absatz c ganz langsam durch. Demnach sollten hier im Forum alle ganz schnell ihre hobbymäßig erstellten, privaten Luftbilder von der Festplatte fegen, iss nach diesem Schriebs scheinbar illegal . . . Macht aber nichts, FPVer können auch durch die Brille dem Nachbarn inden Ar... gucken :)

LG Micha
ich verstehe deinen Einwand jetzt nicht ganz. Genau die Luftbildfotografie wird doch durch den Abschnitt III c. aus dem Modellflug ausgegrenzt Und genau das ist der Bereich, in dem Hobbyfotografen ohne jegliche Kenntnisse und Erfahrung im Flug dem Modellflug Probleme bereiten. Hier eine deutliche Abgrenzung zu formulieren, sehe ich eher positiv für den Modellflug. Dass im Modellflug entstandene Bilder damit grundsätzlich illegal sind, halte ich für etwas weit hergeholt.

Gruss
Frank
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#11
Schwierig wird's halt dann höchstens, wenn jemand beide Hobbies intensiv betreibt, die Fliegerei und die Fotografie.

Ansonsten würde ich einfach schauen, ob der "mutmaßliche Täter" mehr Flugmodelle oder mehr Kameras besitzt :D
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#12
Ich betreibe genau diese zwei Hobbys intensiv! Und aus diesem Grund halte ich es für angebracht, auch hin und wieder mal eine kleine Kamera für gelegentliche PRIVATE Landschaftsfotos an das Fluggerät zu bammeln. Ist halt mein HOBBY! Bin ich jetzt ein "Luftbildpirat"? :D Nach der Interpretation im PDF könnte man fast davon ausgehen . . . :D Und keine Bange, ist alles etwas spaßig gemeint!!!

Liebe Grüße

Micha
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#13
Mir geht's genauso. Von der Tatsache, gezielte Luftfotos zu machen, einen gewerblichen Charakter abzuleiten finde ich so nicht nachvollziehbar.
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
#14
Mir geht's genauso. Von der Tatsache, gezielte Luftfotos zu machen, einen gewerblichen Charakter abzuleiten finde ich so nicht nachvollziehbar.
Das wird ja auch so nicht gesagt! Es wird dargelegt, dass es nach Ansicht des Verfasser bei gezielten Luftfotos eben primär um Fotos geht und nur sekundär ums Fliegen und dass es deshalb kein Modellflug im rechtlichen Sinne sei. Privat oder gewerblich sei dabei unerheblich.
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#15
Als Hobbyflieger und -"Fotograph" finde ich mich deshalb immer noch in der Definition "Fliegen zum Zweck der Freizeitbeschäftigung" gut aufgehoben und das unabhängig davon, ob eine Kamera dran ist oder nicht. Dieses Hin- und Hergedeute wird wohl noch eine Weile so weiter gehen, bis konkrete Regeln kommen sollten. Bis dahin gehe ich allen meinen Hobbyies Fliegen, Fotografiern und Luftfotografieren weiter nach;)
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#16
Hallo kofferfisch,
sehr schön und Daumen hoch! Besser hätte ich das nicht sagen können. Da sind wir ja schon zwei bekennende Hobby-Luftbildräuber . . . :D (ich dachte schon, ich wäre hier der einzige "Starrsinnige", Lach!!!)

LG Micha
 

Toshiru

Erfahrener Benutzer
#17
Ich bin auch Kofferfischs Meinung. Wo leben wir denn langsam wenn einem ausgelegt wird man will Geld verdienen mit Fotos die man als Hobby oder Freizeitspass mit dem Copter schiesst. Muss ich jetzt auch ein Gewerbe anmelden weil ich Akkuschrauber und sonstige Maschinen zuhause habe?

Mann als würde es nicht schon reichen das ich GEZ bezahlen muss weil ich ausversehen einen unserer Gehirnwäschesender anschauen könnte.

*ich beantrage jetzt auch Kindergeld......ich könnte ja welche zeugen*

Sorry für die ausschweifung aber soetwas nervt nicht einfach tierisch.

Gruss Daniel
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#18
Also, gemäß dieser Interpretation (woraus sich im Zweifelsfall natürlich auch keine Rechtsverbindlichkeit ableiten lässt) ist rumfliegen und dabei mitfilmen ok (sprich FPV), für ein gezieltes Bild aufzusteigen aber nicht - das finde ich einleuchtend.
Die Argumentation ist insofern für mich nachvollziehbar, weil im zweiten Fall der Flieger/Copter nur ein Werkzeug ist, irgendwie verständlich, dass man das als "Nicht-Modellflug" sehen kann (!).
Diese Interpretation, sehe ich etwas anders. Im Umkehrschluss müsste man dann jedem Sport-, Spiel- und Freizeitgerät den Freizeicharakter absprechen, sollte zum Zweck der Filmaufzeichnung eine Kamera angebaut sein. Speziell beim Sportrad müsste dann sogar eine Dynamolichtanlage nachgerüstet werden, nur weil man nicht die Fahrt dokumentieren, sondern beispielsweise den Wald aus Radlersicht oder die Innenstadt in nicht für PKW freigegeben Bereichen filmen will. Eventuell verliert ein historisches Fahrzeug den steuervergünstgten Oldtimerstatus, weil eine festmontierte Kamera die mittelalterliche Innenstadt der Historischen Bauten wegen aufnimmt und smit ein als normaler Kamerakraftwagen definiert wird.
Ich sehe sehe beim freizeitmässigen Aufnehmen einer Blüte die Nutzung der Kamera durchaus gensuso als Freizeitzweck und nicht nur noch als Mittel zum Zweck. Nehme ich einen Kirchturm mit dem Kopter auf, dan ist das Fliegen immer noch Fliegen des Fliegens an diesem schönen Ort wegen. Beim programmieren einer autonomen Flugroute hingegen wäre mein händisches Fliegen nicht mehr gegeben, somit nicht mehr das Fliegen im Mittelpunkt - ich weiss, autonom ist eh verboten (ohne manueller Eingriffsmöglichkeit).
 
#19
Die Nutzung des Luftraums ist der weltweit am strengsten überwachte und regulierteste Verkehrsbereich. Wieso das so ist, muss ich hoffentlich niemandem erklären.

Egal ob man sich einen Fallschirm auf den Rücken schnallt und vom Berg springt, oder ob man sich mit einem Schirm hochziehen lässt. Sobald es gen Himmel geht, greifen alle möglichen (nationalen/ transnationalen) Regularien sowie strenge sach- & personengebundene Erlaubnisvorbehalte für die Teilnahme am Luftverkehr. Das ganze wird durch jede Menge drakonischer Strafvorbehalte flankiert. Wer (irgendeinen) Flugschein gemacht hat, der weiss genau wovon ich rede.

Nun genießt der "Modellflug" - und zwar einzig und allein aufgrund des Umstandes, dass es sich um Modellflug handelt - (noch) in vielen Ländern eine Sonderstellung. Diese Sonderstellung, so wie wir sie kennen, ist keine Selbstverständlichkeit oder etwa ein von Gott gegebenes Recht, sondern im Lichte der luftverkehrsrechtlichen Regularien eine absolute Ausnahmeregelung. Wie schnell sich die Stimmung drehen kann, sieht man zurzeit in den USA, was noch bis vor kurzem als DAS "El Dorado" des unregulierten Modellflugs und FPV galt. Es gibt dort ein riesen Geschrei seitens der Lobby, FPV-Community etc., aber letzten Endes wird sich vermutlich die FAA mit ihren Vorstellungen durchsetzen. Und wer es noch nicht mitbekommen hat, in unserer unmittelbaren Nachbarschaft wurden in einigen Städten inzwischen flächendeckend Aufstiegsverbote im Stadtgebiet ausgesprochen. Über die Zulässigkeit eines solchen Verbots und Zuständigkeiten kann man sich vortrefflich streiten, aber erst mal ist das eine - für Modellflieger - ernstzunehmende problematische Tendenz.

Der Grund für weltweit im wesentlichen gleichgeschaltete Privilegierung des Modellflugs ist schlicht und ergreifend, dass man (luftverkehrs-/ sicherheits-)politisch über viele Jahre nie einen Grund dafür sah, dem Hobby des Modellfliegens unnötige bürokratische Hürden aufzubürden. Modellflieger wurden über Jahre hinweg als verschrobenes, harmloses Völkchen gesehen, die auf irgendeinem Acker herumstehen und im Umkreis von 150m ein Balsa- oder Styromodell manövrieren, was niemanden großartig gestört hat. Als die Gesetze eingeführt wurden, gab es weder Brushless-Motoren, noch Hochkapazitäts-Lipos oder Videosender, die auf Modelle gepackt werden. Allenfalls die "Lärmbelästigung" durch Verbrennungsmotoren erachtete man als "Störfaktor", weshalb man den Bannkreis zu Siedlungen aussprach. Letzeres ist aber auch gleichzeitig ein gutes Beispiel dafür, wie schnell es dann gehen kann.

Kurzum: Aus Sicht des Gesetzgebers geht/ ging es bislang um ein Hobby, welches auf die Nutzung des Luftraums zum Zwecke des (überwiegend risikolosen) Fliegens eines Modells abzielt. Dieses "Flug"-Hobby, also das Steuern vom Boden aus mit den seinerzeitigen sehr viel beschränkteren technischen Möglichkeiten - wurde bis zu einer bestimmten Grenze als harmlos erachtet und entsprechend erlaubnisfrei privilegiert. Man sah nur ein gewisses theoretisches (Sach-)Schadenspotential, weshalb man die Versicherungspflicht einführte. Früher kam kein Mensch auf die Idee, sein Modell über Gebiete zu fliegen, die von oben betrachtet besonders spektakulär aussehen. Vielmehr zog man sich irgendwo in die Walachei oder auf einen Modellflugplatz zurück. Heutzutage werden Modelle an Orten gestartet, die von oben gesehen besonders gut aussehen, weil sich scheinbar einige auf dem Acker außerhalb der Zivilisation langweilen. Und genau das ist die Crux. Es gibt heutzutage mehr Berührungspunkte aufgrund der neuen Möglichkeiten.

Die von meinem Vorredner genannten Vergleiche zu anderen Freizeitaktivitäten oder etwa dem Oldtimer-Status gehen an der Sache vorbei.

Die derzeitigen luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen privilegieren nur den Punkt des Modellfliegens. Und sonst nichts. Diesen Nutzungszweck hat der Gesetzgeber mit dem seinerzeitigen Wissen bis zu einer gewissen Grenze als unproblematisch eingestuft. Wie aber will man die Grenze zwischen "Modellflug" und anderen, nennen wir sie mal, "luftverkehrsteilnehmden Gerätschaften" ziehen, bei denen eben nicht das Flugerlebnis, sondern irgendein anderer Zweck im Vordergrund steht?

Wir sehen ja, was da alles am Horizont für Begehrlichkeiten erwachen. Amazon, Post & Co. träumen von ausliefernden "Drohnen", die Behörden von Überwachung aus der Luft, die Deutsche Bahn von Streckenüberwachung, Stromnetzbetreiber von Wartung der Hochspannungsleitungen aus der Luft, Fernseh- & Rundfunkanstalten von Kamera-Reportagen und Live-Footage aus der Luft & von Konzerten, Papparazzi von fliegenden Kameras über Grundstücken irgendwelcher Star- & Sternchen usw.
Und ich behaupte mal, all diese Betreiber würden sich wünschen, sie würden Modellflug betreiben, genau wie manch eine "Privatperson" die Wunschvorstellung hegt, "ab und zu" mal ein paar Luftaufnahmen zu verkaufen, sei kein Gewerbe.

Natürlich sind das alles provokante Beispiele, aber man müsste lügen, würde man behaupten, dass es all den "Privatpersonen", die einen Phantom oder Parrot kaufen, in erster Linie um Modellflug geht. Die Motivation für viele dieser Anwendungen ist die Luftbildaufnahme und nicht etwa der "Modellflug". Modellflug ist in vielen solcher Fällen nur das Mittel zum Zweck. d.h. das Vehicle. Modellflug kann es aber nur sein, wenn die Kameratechnik dem umgekehrten Zweck dient: Dem Fliegen/ Steuern des Modells.

Das kennt Ihr doch sicherlich selbst alle aus Eurem Bekanntenkreis. Welche von den Personen, die Ihr kennt, und die sich in letzter Zeit einen Copter mit Kamera gekauft hat, geht es wirklich um Modellflug (klassisch/FPV), und wem geht es eigentlich um das Filmen/ Fotografieren aus der Luft?

Natürlich ist die Grenzziehung problematisch, aber es ist die einzige Grenze, die es gibt. Nur dieser Punkt trennt den "Modellflug" von einer unüberschaubaren Zahl von Anwendungsmöglichkeiten (mit unterschiedlichsten Risiken = UAS). Natürlich wird der Flug (mal laienhaft gesprochen) nicht "illegal", nur weil man den Flug aufzeichnet. Aber man muss eben genau unterscheiden, was der Zweck war.

Die Technik selbst ist kein taugliches Abgrenzungskriterium, denn die kann zweckübergreifend eingesetzt werden. Ich würde behaupten, vielen FPV-Piloten geht es in erster Linie ausdrücklich um das Flugerlebnis, d.h. um die Immersion im Modell. Und wenn dieser Kreis irgendeine Chance haben will, auf Dauer das Hobby privilegiert zu erhalten, dann sollte man als FPV'ler viel Wert auf die Angrenzung legen. Dass das praktisch im Einzelfall problematisch sein kann, ist schon klar. Aber da müssen dann die Beweislastregeln greifen.

Ich habe manchmal den Eindruck, dass die meisten sich überhaupt nicht darüber im klaren sind, was sie eigentlich luftverkehrsrechtlich gesehen für ein Privileg genießen. Das kann sich zukünftig ganz schnell ändern.

Wenn das Abgrenzungskriterium fällt, dann war es das mit dem erlaubnisfreien Modellflug. Je voller es am Himmel wird, umso wahrscheinlicher wird es, dass am Ende Politiker und Ausschüsse über etwas bestimmten, die selbst damit überhaupt nichts am Hut haben und aufgrund irgendeiner öffentlichen Stimmungslage eine Entscheidung treffen müssen. Und zwar in erster Linie aufgrund irgendwelcher sicherheitstechnischer Überlegungen und nicht aufgrund persönlicher Befindlichkeiten von gerade einmal ~100.000 Modellflugpiloten. Und da wird dann auch der DMFV vollkommen machtlos sein.

Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre schon einmal, wenn die Händler und Hersteller sehr viel mehr Aufklärung betreiben würden. Die Selbstverpflichtung von DJI, Flugverbotszonen bei GPS-Aktivierung in die MC zu integrieren, ist schon einmal ein richtiger Schritt. Welcher Phantom-Flieger informiert sich schon, wo man fliegen darf.

Wenn man den Modellflug erhalten will, so wie er bisher besteht und privilegiert ist, dann wird man auf Dauer nicht umherkommen, sehr genau unterscheiden zu müssen, warum jemand mit einem Modell/ UAS umherfliegt. Ansonsten sehe ich schwarz. Ein Kompromiss könnte es in der Tat sein, zukünftig UAS bis 5 kg den Modellflugregeln zu unterstellen, aber wer weiss, was das dann für Loopholes bietet?
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#20
Hallo Alex,

hast Dir ja ganz schöne Mühe gegeben, mich überzeugt das aber leider in keinster Weise! Erkläre mir bitte beispielsweise mal plausibel, warum FPV-Flieger (ich eingeschlossen) ihren Flug aufzeichnen dürfen und Ottonormalmodellpilot nicht mal ne billige Modellcraftautomatikknipse, welche pro Sekunde ein Bild von ganz alleine schießt, ans Modell pappen dürfen (lt.dieser Empfehlung)? Absoluter Schwachsinn!!! Wenn schon denn schon, dann auch keine Aufzeichnungen vom FPV-Flug! Für mich gibts da überhaupt keinen Unterschied. Zum FPV-Fliegen brauche ich diesen Aufzeichnungsmodus nicht!!! Also schieße bitte nicht mit Granaten auf Spatzen ;). Und noch was, es geht nun mal hier eindeutig um Deutschland. Das viele noch bescheidener dran sind weiß jeder! Deswegen müssen wir hier aber nicht den Duckmäuser abgeben!

LG Micha
 
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FPV1

Banggood

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