Einsteiger-Guide Luftfahrtrecht und Regelungen

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Bastian

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo Leute,

nachdem mir der FPV Einsteiger-Guide sehr gut gefällt stellt sich mir die Frage, ob es sowas irgendwo schon zum Thema Gesetze gibt.
An vielen Stellen werden einige Sachen angesprochen (in Sichtweite bleiben, weg vom Flughafen, ...). Eine (weitestmöglich) vollständige Übersicht was es zu beachten gibt ist mir jedoch nicht bekannt.

Gibt es so eine Übersicht?
Wenn nein: Besteht das Interesse, gemeinschaftlich eine Übersicht auszuarbeiten?

Grüße,
Bastian
 
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Docus

Erfahrener Benutzer
#3
Naja, ich hab für mich und unsere Fliegergruppe (nicht Verein, Wildflieger) mal ne Mappe gemacht in der ich die Gesetze (so weit mir als nicht Jurist möglich) zusammen getragen habe.

Zusammen mit einer Infoseite wurde das aber NUR zum Zweck gemacht Zuschauern die stehen bleiben und uns "befragen" während wir fliegen wollen eine kleine Karte mit dem Link in die Hand drücken zu können, damit sie die Informationen nachlesen können und wir nicht zum 100000 mal immer wieder die gleichen Fragen beantworten müssen.

Vielleicht kann das dir schon helfen?

Infoseite für Leute die uns beim Fliegen anquatschen:
http://www.multicopterpilot.net/infoseite/

Sammlung von Gesetzen die uns betreffen (kein Anspruch auf Vollständigkeit)
http://www.multicopterpilot.net/wp-content/uploads/2014/11/Gesetze_Modellfliegen.pdf

Nur zur Info, der ZWECK der Infoseite ist "unsichere, besorgte" Zuschauer zu beruhigen und zu zeigen das wir uns mit dem Thema beschäftigen. Zweck war nicht Anfänger oder erfahrene Piloten im Detail zu informieren. Aber ev. ist ja was dabei das dir hilft?
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#4
Eine Sammlung der unser Hobby in irgend einer Weise tangierenden Gesetze habe ich hier zusammengestellt:
http://wp1088285.server-he.de/ar-drone-recht.htm
Die Stellen die in einzelnen Bundesländern für die Ausstellung von Allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen verantwortlich
sind, habe ich der Gesetzesaufstellung angehängt.

Für Österreich und die Schweiz ist die Sammlung bisher nur rudimentär aufgestellt.
 
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#5
Die Infoseite für "Leute die uns beim Fliegen anquatschen" ist prima. Kurz und knapp die relevanten Punkte abgehandelt. Das sollte den meisten Kritikern erstmal die Luft aus den Segeln nehmen.
Gut gemacht, Jungs!
 
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Docus

Erfahrener Benutzer
#6
Die Infoseite für "Leute die uns beim Fliegen anquatschen" ist prima. Kurz und knapp die relevanten Punkte abgehandelt. Das sollte den meisten Kritikern erstmal die Luft aus den Segeln nehmen.
Gut gemacht, Jungs!
Danke! ;-)

Ja, das war auch der Sinn, es ist halt doch nervig wenn du viel fliegen gehst und immer das gleiche gefragt wirst. Dazu habe ich uns mit einer freien Visitenkartensoftware einfach Karten gedruckt mit dem Link zur Seite + Kontakt-Mail. Das mit dem "Luft aus den Segeln nehmen" haben wir schon 2 mal gebraucht, und hat Gott sei Dank auch genau so funktioniert wie es sollte.

Für den Typ "Wutbürger" hab ich das ausgedruckt dabei. ;-)

Generell muss ich sagen das man doch mit absoluter Mehrheit sehr nette Menschen trifft die nach ein paar Erklärungen zufrieden sind. Aber gibt halt doch 1-2 Ausnahmen. ;-)

Gruß

Ramon
 
#7
Danke! ;-)
Generell muss ich sagen das man doch mit absoluter Mehrheit sehr nette Menschen trifft die nach ein paar Erklärungen zufrieden sind. Aber gibt halt doch 1-2 Ausnahmen. ;-)
Hi Ramon,
genau, mir ist noch kein "Wutbürger" begegnet. Wenn ich mal öffentlich "wildfliege", sind die Leute eher interessiert als verärgert, und die Kinder wollen den Copter natürlich anfassen.
Neulich bin ich in der Dämmerung (ohne FPV) im leichten Nebel vollbeleuchtet geflogen, da habe sich die spazierengehenden Hunde nicht mehr eingekriegt. Die Herrchen hatten Mühe, sie wieder zu beruhigen. Aber kein böses Wort zu mir!
 

Bastian

Erfahrener Benutzer
#8
Ich habe HIER begonnen einen Einsteiger-Guide zu erstellen.
Ganz oben sollen grundlegende Regelungen dargestellt werden, für jemanden Neueinsteiger ist und schnell starten möchte. Weiter unten dann eine detaillierte Darstellung und weiterführende Links.

Das Dokument ist öffentlich editierbar. Wer Anregungen hat oder etwas ergänzen will, bitte einfach sofort dort eintragen.

Grüße,
Bastian
 

Elfahder

Neuer Benutzer
#9
@Bastian:
Ein Handout finde ich toll. Dazu aber einen kleinen Tipp: Nicht zu viel! Die meisten von uns sind keine Rechtsanwälte, die sich auch noch im einschlägigen Rechtsgebiet auskennen. Noch viel weniger kennt sich der Nichthobbyflieger aus, außer es ist ein Rechtsanwalt. :D
Daher sollte man in einem Handout nur kurz anreißen, was wir alles zu beachten haben. Mit Paragrafen um sich zu werfen, sieht meist schon nach Rechtfertigung aus und das haben wir nun doch wirklich nicht nötig. Sollte es mal vorkommen, dass sich dafür jemand ernsthaft interessiert, soll er sich an SEINEN Rechtsanwalt wenden. Wir sind nicht dazu verpflichtet, nachzuweisen, worüber sich selbst Gerichte noch uneins sind. :)

Schau mal in diesen Thread. Da hat ein Rechtsanwalt seine Abhandlung geschrieben. In verkürzter Form, wäre das schon ein schönes Handout. :)

Kurzer Hinweis: Ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe daher öfter mit Gesetzen zu tun. ;)
 

Bastian

Erfahrener Benutzer
#10
Danke für deine Vorschläge.
Du hast Recht, man sollte sich auf die wesentlichen Fakten beschränken. Ein leicht verständliches Handout für Einsteiger ist so wohl am sinnvollsten.
Ich habe den Text angepasst und alle mir bekannten weiterführenden Seiten bzw. Dokumentationen als Links hinzu gefügt.

Wenn jemand weitere Anregungen hat, einfach ins Dokument integrieren.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#11
So einen Einsteiger-Guide finde ich schon sehr sinnvoll. Bei deiner Auflistung stören mich aber die Vermischung von festen Vorschriften, fehlenden Bedingungen, eher üblichen und sinnvollen Gepflogenheiten und urban legends. :)
Ist jetzt nicht bös gemeint, aber ich würde es völlig anders strukturieren.

Ich würde es so aufbauen:

1. Ganz am Anfang die Bedingungen, auf die sich das meistens bezieht, d.h.:
- Definition von Modellflug (Zweck)
- Bedingungen für Flüge ohne Aufstiegsgenehmigung (Masse, Antrieb, Entfernung von Flugplätzen, Luftraum)

2. feste Vorschriften
- Versicherungspflicht
- Urheberrecht/Datenschutz bezogen auf Fotos/Videos

3. übliche und sinnvolle Gepflogenheiten. Dies würde ich ganz besonders als sinnvoll und üblich, aber explizit nicht als so irgendwo fest stehend erwähnen. Solche Sache beziehen sich immer nur ganz allgemein auf §1 LuftVO.
- z.B. Sicherheitsabstände
- z.B. Landen bei Störungen

Die urban legends bitte komplett weglassen. Die sind einfach nur falsch:
- maximale Flughöhe: 100 Meter über Grund
- Starts und Landungen auf Privatgrundstücken erfordern das Einverständnis des Eigentümers.

Und einige Sachen sind arg strittig und würde ich daher so auch nicht schreiben bzw. anders formulieren. Sie können von Unkundigen leicht falsch verstanden werden:
- nicht autonom fliegen (Autopilot): Eine manuelle Bedienung muss jederzeit mittels Funkfernbedienung in Echtzeit möglich sein.
- bei FPV-Flug über Kamera und Videobrille muss ein Spotter (Beobachter) anwesend sein, der bei Problemen sofort die Steuerung übernehmen kann.
- Einige Städte/Bundesländer erfordern generell eine Aufstiegserlaubnis, sobald eine Foto-/Videokamera am Flugmodell montiert ist.

Bei den Links am Ende würde ich an erster Stelle immer LuftVG und LuftVO setzen.
 
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Bastian

Erfahrener Benutzer
#12
Deine Gliederung ist sehr ausführlich, ursprünglich hatte ich Ähnliches im Sinn. Aber aktuell bin ich ähnlicher Meinung wie Elfahder: Nicht zu viel oder zu lang. Ansonsten liest es keiner oder es verwirrt nur und zeigt nicht das Wesentliche.

Ggf. könnte man beide Versionen realisieren: Einen Einseiter mit den wichtigsten Fakten und eine Dokumentation wo alles drin steht.

Zu den Fakten hast du teilweise recht, manche sind schärfer dargestellt als oftmals tatsächlich der Fall. Aber so ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite beim Einstieg.

"maximale Flughöhe: 100 Meter über Grund" liest man oftmals, daher hier erwähnt. Eine Differenzierung der Lufträume würde für den Einstieg nur verwirren, oder?

Die weiteren von dir als arg strittig zitierten Themen sind, soweit ich weiß, aber aktuell so rechtlich verankert. Wo könnte ein Einsteiger hier etwas falsch verstehen?
 

Docus

Erfahrener Benutzer
#13
"maximale Flughöhe: 100 Meter über Grund" liest man oftmals, daher hier erwähnt. Eine Differenzierung der Lufträume würde für den Einstieg nur verwirren, oder?
Nein, weil 100m einfach falsch sind. Was taugt ein Einsteigerguide mit falschen Tatsachen, so edel die Absichten auch sind?

Dort wo wir fliegen (Luftraum G) gilt meist die Grenze von 762m über Grund. In der Nähe von Flughäfen wird diese in 2 Stufen auf 518m über Grund und 304m über Grund abgesenkt.
Dazu ein Verweis darauf das es eine ICAO-Karte gibt, und gut ist.

Vom Aufbau würde ich das dahingehend trennen zwischen Fakten und guten Gepflogenheiten. Eine kurze Einleitung dazu im Stil:

"Um unser Hobby nicht durch schlechte Presse/Berichterstattung in Verruf zu bringen, und dabei möglicherweise harte Gesetzesänderungen zu bewirken, haben sich unter seriösen Piloten folgende Gepflogenheiten eingebürgert. Diese sind zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dienen aber dazu das wir unser Hobby noch lange ohne weitere Verbote ausüben können"

So was in der Art her. Der Einsteigerguide wird dir sonnst von erfahrenen Piloten in der Luft zerrissen und nicht weiter empfolen, und von Anfängern nicht ernst genommen. Was bringt der Guide sonnst wenn ich den an einen Einsteiger verlinken will, dazu aber sagen muss: Das stimmt so nicht, das ist nicht gesetztlich vorgeschrieben etc.?

Ich würde das also klar trennen zwischen den Fakten und Gepflogenheiten. Lieber sogar das mit der Versicheung etwas stärker hervorheben.

Gruß

Ramon
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#14
@Bastian:

Ne, ich finde das eigentlich nicht viel ausführlicher, das täuscht nur. Nur ich würde mehr von den echten Fakten und weniger und deutlich abgetrennt von guten Gepflogenheiten schreiben.
Warum?
Ich habe einige Erfahrung mit Modellflugunkundigen und Beschwerden. Du glaubst gar nicht, was da alles für Unsinn propagiert wird. "Der Modellflieger hat meinen Luftraum verletzt! Das darf der nicht." Mit anschließender Beschwerde bei der Bezirksregierung. Die kommt vorbei, prüft und fragt den guten Mann, warum ihn ein Modellsegelflugzeug in 200-330m Höhe über seinem Garten stört. Und Ende der Beschwerde...
Wenn Du Unkundigen Aussagen derart vermischt anbietest, dann nehmen die gleich zu 100% das als gesetzlich gegeben an. Und die meisten Punkte, die da aufgeführt sind, sind eben keine gesetzliche Vorgabe (oder falsch). Und schon hat man jemanden, der einen anmeckert, weil die Entfernung zur nächsten Bundesstraße nur 450m sind...

Daher finde ich wichtig: Echte Fakten und gute Gepflogenheiten (ergebend aus §1 LuftVO) klar trennen.

"maximale Flughöhe: 100 Meter über Grund" liest man oftmals, daher hier erwähnt. Eine Differenzierung der Lufträume würde für den Einstieg nur verwirren, oder?
Ja, liest man oft und deshalb kriegt man das auch immer zu hören. Es ist aber bezogen auf den erlaubnisfreien Modellflug völlig falsch. Modellsegler nach einem Gummi- oder Windenstart haben normalerweise als Start(!)höhe schon immer über 100m...

Man braucht auch keine lange Einführung in Lufträume, einfach kurz vielleicht so etwas:
Modellflug darf nur im unkontrollierten Luftraum stattfinden. Je nach Standort können dies 0m (kein Flug erlaubt), 150m, 300m oder 760m sein. Die genaue Grenze ist in Karten veröffentlicht.

Zu den strittigen Themen:

- bei FPV-Flug über Kamera und Videobrille muss ein Spotter (Beobachter) anwesend sein, der bei Problemen sofort die Steuerung übernehmen kann.
Wo steht das in den Gesetzen? Nirgendwo. Das ist evtl. eine Vorgabe eines Versicherers. Aber auch nicht aller.

- Starts und Landungen auf Privatgrundstücken erfordern das Einverständnis des Eigentümers.
Das ist falsch. Starts und Landungen selber erfordern kein Einverständnis. Allerdings erfordert das Betreten eines Grundstückes das Einverständnis des Besitzers. Das hat aber nichts mit Modellflug zu tun. Das Wichtige dabei: Ich muss keine spezielle Erlaubnis zum Modellflug des Grundstücksbesitzers haben, ich muss nur eine Erlaubnis zum Betreten des Grundstückes haben. Klingt im ersten Moment wieder spitzfindig, aber ich kenne das von Beschwerden: Da laufen jede Menge Leute rum und man wird angemeckert, weil man ja "keine Erlaubnis zum Start vom Grundstücksbesitzer hat". Aber alle dürfen da rumlaufen oder sich aufhalten...
BTW hat man AFAIR sogar das Recht ein fremdes Grundstück zur Bergung seines Modells zu betreten.

- Einige Städte/Bundesländer erfordern generell eine Aufstiegserlaubnis, sobald eine Foto-/Videokamera am Flugmodell montiert ist.
Ja, fordern sie, ist aber auch nicht rechtens. Direkt gültig ist nur das Bundesgesetz LuftG und LuftVO. Und gut für uns ist dort erst einmal definiert, dass die Luftraumbenutzung grundsätzlich frei ist. Und dann kommen die bekannte Einschränkungen. Vorteilhaft für uns Modellflieger ist, dass eben explizit aufgeführt werden muss, was nicht erlaubt ist. Von Foto-/Videokamera steht da nix. Einzig der Zweck(!) des Fluges muss zu Sportzwecken sein oder der Freizeitgestaltung dienen. Wer zur Gestaltung seiner Freizeit die Hobbies Fotografieren/Filmen und Fliegen verbindet, betreibt Modellflug.
Jetzt können Städte oder Länder vielleicht versuchen, das geltende Recht einzuschränken, aber das geht nur auf Basis LuftG und LuftVO. Oder die gehen auf andere Verbotsmöglichkeiten wie Umweltrecht oder Ähnliches.

Noch eine Ergänzung: Man kann auch im DAeC versichert sein: Momentane Meinung des Fachausschussvorsitzender „Recht und Versicherungen“ in der Bundeskommission Modellflug des DAeC (Walter Felling) zu FPV: keine Spotterpflicht, Fliegen innerhalb der Sichtgrenze nur ab 20kg (oder 25kg wie ich gerade nicht genau auswendig) Abfluggewicht. Der hält auch sehr interessante Seminare zum Luftrecht.

Ich finde für Einsteiger und Unkundige am allerwichtigsten in extremer Kurzform:
Erlaubnisfreier Modellflug hat die Regeln:
- unter 5kg Abfluggewicht
- kein Verbrenner
- max. Flughöhe abhängig vom Ort (0m, 150m, 300m, 760m)
- Halterhaftpflichtversicherung (DMO, DMFV, DAeC)
- nur zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung
 

Bastian

Erfahrener Benutzer
#15
Ich habe nach eurer Empfehlung die Themen aufgeteilt in:
  • Fakten
  • Sinnvolle Gepflogenheiten
und eure Anmerkungen eingearbeitet.

Bei einigen Themen bin ich jedoch noch unsicher:

1.
Nach meiner Kenntnis ist FPV-Flug ist grundsätzlich nicht erlaubt?! Daher kommt ggf. die 'Krücke' mit dem Spotter? Was wäre hier die richtige Formulierung? Gibt es Diese überhaupt? Die Aussage vom DAeC ist ja auch nur eine 'Meinung'?!
Dieses Thema hängt ja auch mit "maximale Entfernung: Die Fluglage muss (ohne optische Hilfen) noch erkennbar sein." zusammen.
Ist Dies auch nicht verbindlich, sondern hat sich nur allgemein eingebürgert, weil man es oft hört/liest?

2.
"minimale Entfernung (Luftlinie) zum nächsten Flugplatz/-hafen: 5 km" ist auch nicht verbindlich, eigentlich ist auch hier ein Verweis auf die ICAO-Karten notwendig. Wäre eine worst-case Angabe, um auf der sicheren Seite zu sein.

3.
"nicht autonom fliegen (Autopilot): Eine manuelle Bedienung muss jederzeit mittels Funkfernbedienung in Echtzeit möglich sein."
siehe BMVI-Publikation auf Seite 10. (Übrigens werden in diesem Dokument auch wieder die 100m Höhe erwähnt)

4.
Weiterhin halte ich eine kurze Erklärung des Wortes Drohne für sinnvoll, damit Neueinsteiger hier bald lieber das Wort Quad-/Multicopter gebrauchen. Ein guter Text ist mir noch nicht eingefallen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#17
Ich würde in den Fakten beginnen mit der Definition des Modellfluges. Denn viele Sachen, die später dort stehen, beziehen sich nur auf den Modellflug (teilweise sogar nur den erlaubnisfreien). Daher ist es schon wichtig, ganz klar zu machen, bis wo der Modellflug geht.

Zu den Punkten unter Fakten:

- nicht in/über geschlossenen Ortschaften, Straßen/Autobahnen, Radwegen, Industrieanlagen, Kraftwerken, militärischen Einrichtungen, Unglücksorten, Einsatzorten der Polizei o.Ä. fliegen (empfohlener Sicherheitsabstand: 500 m)
Das gehört zu den Gepflogenheiten. Derartige feste Einschränkungen gibt es im LuftG/LuftVO nicht explizit. Das meiste ergibt sich als Gepflogenheit aus §1 LuftVO. Aber schon die erste Erwähnung "über geschlosseneren Ortschaften" ist gefährlich. Siehe mein Beispiel mit der Beschwerde bei der Bezirksregierung. Sofort kommen die Leute und rufen: "Mein Luftraum, Du darfst nicht über den Häusern fliegen." Die Bezirksregierung hatte keine Probleme damit, dass ein Modellflugzeug in großer Höhe über einer geschlossenen Ortschaft war. In 20m Höhe wäre das sicherlich anders. Eben §1 LuftVO.
Und 500m ist extrem viel. Woher hast Du das?

nicht über Personenen/-gruppen fliegen (ausreichenden Sicherheitsabstand halten)
Auch kein fester Fakt, sondern Gepflogenheit aus §1 LuftVO

Nach meiner Kenntnis ist FPV-Flug ist grundsätzlich nicht erlaubt?!
Wo soll das stehen? FPV-Flug ist im Gesetz überhaupt nicht erwähnt und wie schon oben erwähnt ist es glücherweise so, dass die Benutzung des Luftraumes grundsätzlich frei ist und dann eben explizit eingeschränkt wird.

Daher kommt ggf. die 'Krücke' mit dem Spotter?
Der Spotter ist eine Bedingung bei einigen Versicherungen (oder einer?). Im Gesetz ist der nirgendwo erwähnt und daher auch nicht vorgeschrieben.

Die Aussage vom DAeC ist ja auch nur eine 'Meinung'?!
Dieses Thema hängt ja auch mit "maximale Entfernung: Die Fluglage muss (ohne optische Hilfen) noch erkennbar sein." zusammen.
Ist Dies auch nicht verbindlich, sondern hat sich nur allgemein eingebürgert, weil man es oft hört/liest?
Ja, diese Spotterpflicht wird von der Versicherung aus diesem Punkt mit der Sichtverbindung ohne optische Hilfsmittel heraus abgeleitet §15a LuftVO.
Es gibt zu diesen Punkten von allen Stellen nur "Meinungen" bis das vor einem hohen deutschen Gericht einmal geklärt würde. Aber: Walter Felling hat zu diesem Thema eine interessante Ausarbeitung für den DAeC gemacht. Nicht einfach zu lesen und zu verstehen, man sollte parallel LuftG und LuftVO vor sich liegen haben:
http://modellflugimdaec.de/aktuelles/363-akt-tn1401-recht-technik-drohnen
Fazit war, dass diese Einschränkung der Sichtverbindung nur für Modellflugzeuge über 25kg gilt.

"minimale Entfernung (Luftlinie) zum nächsten Flugplatz/-hafen: 5 km" ist auch nicht verbindlich, eigentlich ist auch hier ein Verweis auf die ICAO-Karten notwendig. Wäre eine worst-case Angabe, um auf der sicheren Seite zu sein.
§16 LuftVO sagt, dass innerhalb von 1,5km Entfernung auch Flugmodelle eine Aufstiegserlaubnis brauchen. Bei großen Flughäfen ist der kontrollierte Luftraum bis zum Boden (also 0m max. Flughöhe ohne Erlaubnis) noch wesentlich größer.

"nicht autonom fliegen (Autopilot): Eine manuelle Bedienung muss jederzeit mittels Funkfernbedienung in Echtzeit möglich sein."
siehe BMVI-Publikation auf Seite 10. (Übrigens werden in diesem Dokument auch wieder die 100m Höhe erwähnt)
Dieses Dokument behandelt unbemannten Luftfahrtsysteme und nicht Modellflugzeuge! Steht auch direkt in der Einleitung. Ist also irrelevant für uns.
Der Punkt mit dem nicht autonom fliegen sollte man so umformulieren, dass völlig autonome Flüge außerhalb der Einflußreichweite des Piloten nicht erlaubt sind.

Weiterhin halte ich eine kurze Erklärung des Wortes Drohne für sinnvoll, damit Neueinsteiger hier bald lieber das Wort Quad-/Multicopter gebrauchen. Ein guter Text ist mir noch nicht eingefallen.
Oder gleich Modellflugzeug. ;)

Bei den Links würde ich an erster Stelle zu LuftG und LuftVO verlinken. Diese sind für uns am maßgeblichsten.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#18
BTW noch nachtragend:

Es wird immer wieder versucht von verschiedenen Stellen weitere von LuftG und LuftVO abweichende verschärfende Regelungen zu nennen und durchzusetzen. Das gibt es auch bei Aufstiegserlaubnissen für Modellflugplätze. Da wurde auch klar gesagt, dass viele dieser Vorschriften in den Aufstiegserlaubnissen nicht rechtens sind. Eine Einschränkung in einer Aufstiegserlaubnis ist nur dann rechtens, wenn das Weglassen dazu führen würde, dass die Aufstiegserlaubnis nicht erteilt werden kann. D.h. es muss eine explizit im Gesetz stehende Einschränkung der grundsätzlich freien Nutzung des Luftraumes vorliegen, welche mit der Einschränkung in der Aufstiegserlaubnis abgemildert oder beseitigt wird. Z.B. Modellflugplatz an einem Ort mit kontrolliertem Luftraum bis zum Boden bekommt Einschränkung: Betrieb nur zu bestimmten Uhrzeiten oder nur 100m hoch oder Anmeldung am Tower notwendig.

Viele Punkte in Aufstiegserlaubnissen gehen aber darüber hinaus und sind daher nicht rechtens. Durch die Gesetzeslage sind Modellflieger nicht Bittsteller bei der Bezirksregierung für eine Aufstiegserlaubnis, sondern sie haben das Recht auf die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis, solange nicht etwas explizit dagegen spricht. Eine sehr gute Rechtsposition für uns.

Die oft vorgeschriebenen Flugleiter auf Modellflugplätzen sind auch so ein Thema, aber ich schweife ab. :)
 
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Docus

Erfahrener Benutzer
#19
Ich stimme Wowbagger da voll zu.

Zu den Flughäfen, es gibt den Mindestabstand von 1.5km, aber das kommt ja eher von den kleinen "Wald und Wiesen" Flughäfen.
Würde also die 1.5 mit Verweis auf ICAO bei Fakten lassen, bei Gepflogenheiten die 5km aber rein nehmen. Weil gerade bei den kleineren Flughäfen halten sich die "echten" Piloten sehr oft NICHT an Mindestflughöhen. Hatte hier schon den Fall eines Piloten der mit 100m über Grund entlang gedonnert ist, und das 15 km entfernt vom Flugplatz.

Die größeren Flughäfen haben ja, was man in der ICAO-Karte auch sieht, meist rechteckige "Sperrzonen", da sie in Richtung der Hauptlandebahnen die Höhen abgesenkt haben. Um einen größeren Flughafen MUSS zwingend bei ICAO geschaut werden.

Ich habe hier von einem Piloten aus Niedersachsen netterweise die Kopie eines Schreibens zu dem Thema. Der ist in so einer "Sperrzone" eines Großflughafens geflogen und hat das Video davon hochgeladen. Ein anderer Pilot hat ihn angezeigt, und das kostet ihn gerade knapp 700 Euro.

Bei vielen Sachen, und da stimme ich schon wieder Wowbagger voll zu, sind entweder Versicherungen der Treiber (Spotter) oder irgend welche Landesspezifischen Ämter interpretieren rein was sie wollen.

Dazu kommen viele "Legenden" die sich eingebürgert haben, die rechtlich aber einfach falsch sind.

Auch das Fliegen über Straßen / Städten ist kein Gesetzt! Für uns gilt das das selbe wie für jeden Kleinflugzeug Piloten.

Es ist natürlich nur vernünftig NICHT über einer Stadt zu fliegen, gerade um unser Hobby nicht in Verruf zu bringen.
 
#20
so ein Guide wäre was tolles, aber bitte in Gewerblich und nicht gewerblich aufteilen.
hier in Bayern z.b. sind in der Allgemeinen Aufstiegsgenehmigung andere Grenzwerte zu beachten als bei Hobby Modellflug.
z.b.: Flughöhe Gewerblich max. 100m über Grund, Hobby je nach Luftraum und innerhalb der Sichtgrenze.
der Gewerbliche Aufstieg ist auch nur zwischen Sonnenaufgang und Untergang erlaubt.
 
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