Maximale Sendeleistungen der Schweiz

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#1
Hallo zusammen

Da ich zurzeit beruflich an einem recht interessanten IT Projekt arbeite, musste ich mich bezüglich Sendeleistungen im 5.8 Ghz Bereich mit dem BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) auseinandersetzen.

Dabei habe ich erstaunliches erfahren (Gilt für die Schweiz):


Im 5.8 Ghz Frequenzband (5470 - 5725 Mhz) sind maximal 1000mW Sendeleistung EIRP, und maximal 50mW/MhZ EIRP erlaubt!

Wohlbemerkt ohne Amateurfunklizenz oder Anmeldung. Ob die Nachfolgenden Daten für Audio / Video Übertragungen auch gelten, ist leider nirgends aufgeführt... Das ganze gibts hier nachzulesen:

http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1010;nb=04

Und hier:

http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/01232/index.html?lang=de



Im 2.4Ghz Bereich sind es somit noch 100mW Sendeleistung:

Ebenfalls hier nachzulesen: http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/01232/index.html?lang=de



Für 433 Mhz Fernsteuerungen kann man auch bald aufatmen:

Neu gelten dann: 500mW sind erlaubt!

http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/Newsletter/01315/03868/03870/index.html?lang=de



Und für die, dies noch interessiert: Hier die Regelung im 35 / 40 MhzBereich:

http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/00568/01233/index.html?lang=de
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#2
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Upgrade 08/15

Erfahrener Benutzer
#4
"Im 5.8 Ghz Frequenzband (5470 - 5725 Mhz) sind maximal 1000mW Sendeleistung EIRP, und maximal 50mW/MhZ EIRP erlaubt!"

Für mich als absoluter Laie in dem Gebiet: Sind denn bei unseren Sendern 50 oder 1000mw erlaubte? 1000wäre ja doch etwas gar viel(Also gehe ich von 50 aus?!) :O
 

Hühnerpuster

Erfahrener Benutzer
#5
Reinfall.
Die EN 301 893, auf die sich das alles bezieht, ist die europäische Neuordnung
bei WLAN!
http://www.wlan-skynet.de/docs/rechtliches/etsi_301_893.shtml
Nix FPV.
 
#7
Hmmm...allso das würde mich jetzt auch mal interessieren, wie es in der Schweiz rechtlich aussied...
Weil ich wollte in der nächsten zeit eh runter fahren um en Kumpel zu besuchen und a bissle durch die Berge / gegend zu fliegen...
 

Hühnerpuster

Erfahrener Benutzer
#8
Ich lehne das jetzt mal an die deutsche und leider in vielen
Hinsichten maßstabgebende Gesetz an. Bzw. den BNA-Nutzungsplan.

Die Kurzform:
DAUERsendung analog mit 25mW.
Digitale Datenpakete mit bis zu 1W. Aber eben Pakete. Und mit einem
maximal vorgegebenen Dutycycle.

Also genau wie FASST: Darf 100 mW auf 2G4, weil es pulst/hoppt und nur
1/10 der Zeit belegt anstelle der maximal erlaubten 10 mW Dauersen-
dung.

Es ist also mehr eine Leistung in Watt je Zeiteinheit.
Nachzulesen hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Presse/Publikationen/service/WLANFunkanwendungen/WLANFunkanwendungen_node.html
Und genau so (leider!) verstehe ich die Vorgaben der Schweizer.
 

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
#9
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Micha1979

Erfahrener Benutzer
#11
MatthiasC hat gesagt.:
Ich werde das mal per Mail direkt beim BAKOM anfragen. Dann haben wir Gewissheit`;)
die haben wir schon ;)
so wie Hühnerpuster schreibt ist es (leider !) und bleibt es wohl auch ;-)

bei den 433Mhz scheint es wirklich mit 500mw ok zu sein aber nur bis Ende des Jahres dann wird die Frequenz wohl für den Modellbau eingestellt.
 
#12
Hallo zusammen

Nachstehend die Antwort von unserem BAKOM. Hühnerpuster hatte recht mit seiner Aussage:


Früher war die Zulassung das für die Schweiz gültige Konformitätsbewertungsverfahren.

Mit der Vereinheitlichung der Verfahren in der EU wurden die nationalen Zulassungen durch die R&TTE-Richtlinie (Richtlinie 99/05/EG) ersetzt, deren Bestimmungen in die Schweizer Gesetzgebung umgesetzt wurden (Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV)). Gegenüber der alten Zulassung muss der Hersteller, bzw. der Importeur gemäss den heute geltenden Vorschriften in Eigenverantwortung sicherstellen, dass die Funkanlage den Bestimmungen der Richtlinie in allen Punkten entspricht, bevor er diese auf den Markt bringt.



Die Behörde hat einerseits den Auftrag, die Spielregeln transparent und klar darzulegen und anderseits Stichproben von Fernmeldeanlagen auf dem Markt zu nehmen und zu überprüfen, ob alle Anforderungen erfüllt werden.



Allgemeine Informationen zum Marktzugang von Telekommunikationsanlagen finden Sie hier:

http://www.bakom.admin.ch/themen/geraete/01640/index.html?lang=de



Im Gegensatz zum Marktzugang ist die Frequenznutzung nicht international, sondern national geregelt. Die Vorgaben des nationalen Frequenzplans (http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen/00652/00654/index.html?lang=de) sind in den einzelnen Schnittstellenanforderungen konkretisiert. Um die Anlage in der Schweiz betreiben zu können, muss diese also noch zusätzlich den technischen Rahmen der jeweiligen Schnittstellenanforderung erfüllen.



Die technischen Schnittstellenanforderungen finden Sie hier:

http://www.bakom.admin.ch/org/grundlagen/00563/00575/01285/index.html?lang=de



Die von Ihnen angegebenen Frequenzbänder stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Ich habe Ihnen jeweils die entsprechende Schnittstellenanforderung angegeben, die die den technischen Rahmen zur Nutzung vorgibt.



Q: Audio / Video Transmitter 5.8Ghz:
Frequenzbereich: ~5500-5750 Mhz
Typ: Analoges Signal



5725 - 5875 MHz

> http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1008;nb=12



Q:Audio / Video Transmitter 2.4Ghz:
Frequenzbereich: ~2400 Mhz
Typ: Analoges Signal



2400.0 - 2483.5 MHz:

> http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1008;nb=11

Q:Modellflugzeug-Fernbedienung 433 Mhz:
Frequenzbereich: 433 - 444 Mhz
Typ: FHSS Hopping Digital



433.050- 434.790 MHz:

http://www.ofcomnet.ch/cgi-bin/rir.pl?id=1008;nb=05
 

Hühnerpuster

Erfahrener Benutzer
#13
Sorry. Wollte Euch nicht den Spass verderben.

HP, der gerade sauer auf die Behörden ist, weil der Flugplatz
jetzt GESPERRT wurde.
Und alles in weitem Umkreis Privatgelände ist mit Flugverbot
der Besitzer...
 

Zwyser

Neuer Benutzer
#14
zulässige FPV Frequenzen

Hier hat ein Schweizer Rechtsanwalt die maximal zulässigen Sendeleistungen für die gebräuchlichen Frequenzen für FPV in verständlicher Weise :ding: zusammen gefasst: stocker-law.ch/fpv
 
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FPV1

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