LuftVO - Neuregelung

PyroM

Langsamflieger
Wenn denn die Phantom- und Mavic-Flieger wirklich kontrolliert und bei Verstößen zu Rechenschaft gezogen werden sollten (was ja allerhöchstens ein Teilaspekt ist), wäre eine zwingende Verkaufsbelehrung (Entfernungen, Flughöhen, Flugverbote über Menschen, Veranstaltungen/Straßen, Versicherungspflicht) notwendig inkl. unique ID-Chip in jedem Flieger sowie Verkauf nur gegen Personlaausweis mit Registrierung zum Chip. Online dann halt mit Formular + PostIdent oder ähnlich. Dann würde die Flieger tatsächlich erreicht und informiert und zur Not erwischt.

Die sich gerade explosionsartig vermehrenden Racer erwischt man damit nicht, aber die kümmern sich zumindest eine Zeit lang vorher um Ihr Hobby - man könnte sie also in Foren und Onlineshops vor dem Kauf von FPV-Equipment informieren.
Zudem bietet Ihre FPV-Technik keine Flüge mit glasklarem digitalen Bild über mehrere Kilometer.

Aber gegen Amazon & DHL hilft das nicht.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Wahre Worte.
Will nciht wissen wieviel Geld da geflossen ist.
Man merkt es schon daran wie oft er in dem Video der Debatte auf DHL, Amazon und andere gewerbliche Geschäftsmodelle anspricht.
In meiner Meinung hat der DMFV auch VOLL versagt, aber die paar Euro Verlust durch Kündigung einiger Mitglieder machen die wieder im mehrfachen gut im Verkauf Ihrer Plaketten... ja es gibt auch andere Anbieter, aber bisher nur ne Handvoll... wobei es ja noch nicht mal feststeht wie diese Plakette den nun wirklich beschaffen sein muss.

Erbärmlich ist auch wie der Herr Dobrinth immer wieder der Frage aus dem Weg ging, welche Behörden denn nun auch für die Einhaltung dieser Verordnungen zuständig sei... aber naja, wenn man schon sieht was die anderen im Hintergrund machen und dafür die fette Kohle einstecken.....

Mein Gott, was ist daran so schwer zu verstehen, dass es bei dem Pamphlet nie und zu keinem Zeitpunkt um die Sicherheit im Luftraum ging und dass es in Wirklichkeit nur darum ging, den Luftraum über 200m für DHL und Co. freizubekommen? Sinnfreie Beiträge wie der von ApoC nutzen ausschließlich Herrn Dobrinth, denn sie liefern ihm die notwendige Legitimation für sein Handeln, kann er ja mit Recht behaupten, welch große Rückendeckung er in der Bevölkerung für sein Handeln erfährt. Ich könnte im Strahl kotzen, wenn ich so einen Blödsinn lese...
 
Ich bin zwar kein Phantomflieger.
Aber ich bin mir sicherer das der eine oder andere hier über die stränge geschlagen hat. Da muss man ja nicht unbedingt eine Phantom haben, wenn ich mir die Sendereichweiten von den Herstellern wie Graupner, Futaba, Frysky und wie die noch alle so heißen anschaue, da sind Senderreichweiten von bis zu 2 Km und mehr kein problem und wer hat das von euch noch nie probiert? mehr oder weniger? Jetzt kommt ihr alle und sagt! ICH DOCH NICHT.

Das ist wie Moped fahren, wenn du dir so ein Bock mit 180 PS kaufst willst du es irgendwann wissen wie schnell das Ding fährt auch wenn du es nicht kannst.

Idioten gibt es immer und überall. Es ist schade das Hobbys wie Motorrad fahren durch Ignoranten, selbst Überschätzung und hirnlose Raserei ein solches Hobby immer mehr vermiesen, so ist das jetzt im Modellflughobby jetzt genauso LEIDER.
 
Zuletzt bearbeitet:

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Sagt mal, habt Ihr denn immer noch nicht kapiert dass es nicht darum geht einige böse "Drohnenflieger" zu beschränken, auch nicht um Amazon und Co (oder glaubt irgendjemand ernsthaft daran dass er seine Pakete demnächst vor die Haustür geschmissen bekommt, natürlich mit einer SMS verbunden dass er im sechsten Stock und Wohnung im dritten Flur nicht mit einer Drohne erreichbar ist, ausserdem regnet es gerade, und die Bäume in Ihrer Strasse sind zu viele, stehen zu dicht und ein unterfliegen gefährdet die Passanten), es geht um das Freimachen des Luftraumes zwischen 150 und 300 Metern damit all die bösen Buben die weder Handy oder Computer benutzen demnächst überwacht werden können. Über 5Kg geht demnächst ein moderner Transponder noch mit rein, und somit stören die nicht. So oder ähnlich werden die Weichen im Sinne von Frau von der Leyen demnächst gestellt.
 

walter99

Erfahrener Benutzer
Sagt mal, habt Ihr denn immer noch nicht kapiert dass es nicht darum geht einige böse "Drohnenflieger" zu beschränken, auch nicht um Amazon und Co (oder glaubt irgendjemand ernsthaft daran dass er seine Pakete demnächst vor die Haustür geschmissen bekommt, natürlich mit einer SMS verbunden dass er im sechsten Stock und Wohnung im dritten Flur nicht mit einer Drohne erreichbar ist, .
natürlich geht es darum, weil damit steuern eingenommen werden, wir leben im kapitalismus, gewinn zählt hier mehr.
mfg
 
Interessant aber ist, das wenn ich ein Gewerbe anmelde,ganz legal longrange fliegen kann......
AB 5 KG und mit Behördlichen Auflagen Ja.

Als mal eben mit dem DJI Phantom oder gar den Inspire Longrange fliegen ist nicht.
Da muss das schon was grösseres sein, sowas wie ne DHL/AMAZON Paket drohne z.B :mad:

BIS 5kg grundsätzlich verboten!

So stehts im Text beim BMVI
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Irgendwie muss die Bundeswehrdrohne ja Legal zu fliegen bekommen sein, wird dann an Privaten Dienstleister gegeben, und schon ist das eine Kommerzielle Drohne über 5 Kg:D
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
Die 5kg Grenze ist nun wirklich kein Problem. Da habe ich noch einiges
an Flugzeugen was deutlich darüber liegt.
Das ganze finde ich schon sehr erschreckend.
Ich denke die Abgeordneten haben keinen blassen Schimmer, was da auf uns alle zukommen mag.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Ralf38: "Ich denke die Abgeordneten haben keinen blassen Schimmer, was da auf uns alle zukommen mag." !!!!!!!!!!!!

Traurig, aber tatsächlich wahr. Ist in der Bundestagsdebatte sehr schön zu sehen, Interesse der anderen gleich Null!
Und diese teilweise unqualifizierten Fragen, nicht richtig zugehört oder vorher nicht selbst durchgelesen was der Vorleseonkel da so (fast stockend stotternd, nicht nochmal selbst durchgelesen was ihm sein Redenschreiber da auf den Zettel geschrieben hat!!!!) Oder wurde ihm der Zettel untergeschoben wie damals zur Maueröffnung dem Schabowski? Genau so liest er ab!

https://www.youtube.com/watch?v=qN7oY1RVwZE
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
ich muss ehrlich sagen, im Bezug auf Drohnengefahr hin, haben sich die Politiker aus meiner Sicht nicht schlecht gehalten.
Das das ganze eine Modellbauverordnung ist, und damit auch eine ganze Reihe anderer Sparten betrifft, und das hat Dobrindt aus meiner Meinung WISSENTLICH, nie angesprochen.
Es wäre schön gewesen, wenn ein Modellbauer anwesend gewesen wäre, und das Thema angesprochen hätte.

Es ist somit ja bekannt, wer sich etwas zu der "Debatte" eingesetzt hat, es lesen sicher auch Verbandsangehörige mit
Mein Vorschlag wäre es, diesen Politikern zu schreiben/anzurufen, und mal die Frage zu stellen, in wie weit aus deren Sicht der Bereich "normaler" Modellflug in der Debatte auch nur in Betrachtung gezogen wurde, oder wurde das Thema absichtlich nur in Richtung Drohnengefahr gelenkt, um hintenrum ein größere Verordnung durchzubringen.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Modellbauverordnung?? Sehe ich nicht so. Es Betrifft uns Modellbauer am härtesten, das stimmt sehr wohl. (100m Höhenbegrenzung)
Es wird den Abgeordneten auch tendentiell vorgegaukelt das es vorrangig um kleine überall mit ihren noch kleinen Kameras hineinschauende "Drohnen" geht.
Es ist aber doch wohl unverkennbar der Sinn und Zweck der Verteidigungsministerin mit eben jener 100m Vorgabe(Intervention) den Luftraum für Profis frei zu machen.

Zitat aus einem Brief von Frank Weigand; Geschäftsführer des DMFV :

Aus aktuellem Anlass wurden wir gebeten das folgende Schreiben unserer Geschäftsstelle euch zu zusenden. (Wir tun dies aus Unkenntnis der genauen Verodnungsvorlage unkommentiert):
Am 19.01.2017 verabschiedete das Bundeskabinett die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“. Am 10. März 2017 wird sich der Bundesrat voraussichtlich mit dem Kabinettsbeschluss befassen. Ein Inkrafttreten der Regeln wir für Mitte des Jahres erwartet.

Zwischen den Tagen, am 29.12.2016, erhielten wir einen Anruf des Abteilungsleiters Luftverkehr im Bundesverkehrsministerium (BMVI) Gerold Reichle. Dieser bat um ein dringendes persönliches Gespräch. Am 06.01.2017 fand dieses Treffen im BMVI statt. Dort wurde uns eröffnet, dass nach Abschluss der Anhörung und Fertigstellung des Referentenentwurfs vollkommen überraschend vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVG) interveniert wurde. Konkret bestand das Ministerium darauf, dass neben der Einweisung durch die Verbände bei Flügen über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, noch eine Aufstiegsgenehmigung von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erforderlich sei. Ansonsten würden Sie die neue Verordnung „platzen lassen“. Begründet wurde dies mit den Gefahren für die Tiefflugaktivitäten der Bundeswehr sowie den nationalen Sicherheitsbedürfnissen. Das BMVI sah keine Möglichkeiten den Forderungen des BMVG zu begegnen.

Zu unserem großen Erstaunen wurde mitgeteilt, dass der Vorschlag zur Novellierung der Luftverkehrsordnung wohl schon in der nächsten Kabinettssitzung beschlossen werden sollte. Nach mehr als einem Jahr konstruktiver Gespräche sah das Bundesverkehrsministerium nach plötzlicher Intervention des Bundesverteidigungsministeriums und entgegen bislang getroffener Absprachen keine Möglichkeit mehr für ein Entgegenkommen. Dieses Verfahren stieß bei uns auf tiefes Unverständnis. Im Einklang mit allen relevanten Gruppen der Luftfahrtbranche war im November 2016 ein Konsens erzielt worden, der den Belangen der bemannten Luftfahrt, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und dem seit Jahrzehnten gewachsenen Modellflug gerecht wurde und den wir bereits in unsere Mitgliedschaft kommuniziert hatten.

Kernpunkt dieses Kompromisses war die Verpflichtung zur Einweisung der Modellflieger bei Flügen über 100 Meter durch die Verbände.

Mit der, nach der Anhörung und der Ressortabstimmung, in letzter Minute nachgeschobenen Forderung des Bundesverteidigungsministeriums für Flüge über 100 Meter außerhalb zugelassener Modellfluggelände zusätzlich eine behördliche Aufstiegsgenehmigung zu beantragen, wird dem Modellflug auf der „grünen Wiese“ ein bürokratischer Mehraufwand versetzt.

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die Position des Bundesverteidigungsministeriums eher politischer Natur ist, als dass sie bis aufs Letzte durchdacht wäre. Dies aus folgendem Grund:

1. Akute Gefahren des Zusammentreffens von bemannten Luftfahrtzeugen und Flugmodellen im Tiefflugbereich sind nicht bekannt, weswegen das BMVI zur o.g. Einigung bereit war. Warum das BMVG im Gegensatz zu allen anderen Beteiligten eine Gefahrenlage für den Tiefflug sieht, wurde nicht begründet. Zudem bleibt das BMVG eine Antwort schuldig, wie die Landesluftfahrtbehörden dieser doch vermeintlich zukünftigen Gefahr durch illegale Drohnenpiloten entgegenkommen will. Auf völliges Unverständnis stößt, warum man uns eine Gesprächsanfrage versagt, hat man den Verbänden in der Vergangenheit doch immer die Kompetenz zum Dialog zugebilligt. Im Übrigen kann von Gefahr im Verzug keine Rede sein.
2. Die in Deutschland erzielte „Einweisungslösung“ entspricht der neuen aktuellen Praxis in den USA und setzt auf die bewährten Kompetenzen bzw. Sicherheitsstandards der Modellflugverbände. Auch die Europäische Agentur für Flugsicherheit hat sich im Auftrag der EU-Kommission der Thematik angenommen und verweist auf die bewährte Regulierung durch die Verbände.
3. Die ins Auge gefasste „Einweisungslösung“ nimmt, zumal diese auch unter unseren Mitgliedern abgestimmt wurde, 99 Prozent der Modellflieger und Drohnenpiloten mit, anstatt sich von den bürokratischen Hürden einer Aufstiegsgenehmigung und der nicht unerheblichen finanziellen Belastungen abschrecken zu lassen. Unsere 90.000 Mitglieder blieben Anker einer bundesweiten Sozialkontrolle, die – sollte die Verordnung in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden - auf das massivste gefährdet wäre.
4. Die neue Verordnung nutzt das bewährte Gebot des Fliegens auf Sicht. Dies bedeutet für Drohnen eine Flughöhenbegrenzung von ca. 120 Metern. Allein schon über dieses Kriterium ist ein Eindringen in den Tiefflugbereich der Bundeswehr, der erst ab 300 Metern beginnt, verboten. Aufgabe der Landesluftfahrtbehörden ist es , diese Bestimmung zu überwachen. Welcher Mehrwert durch eine Aufstiegsgenehmigung erzielt werden soll, ist nicht erkennbar.
Die „AG Dobrindt“ hatte sofort ab dem 07. Januar 2016 noch einmal alle bestehenden Kanäle genutzt, um das BMVG noch zu einem abweichen zu bewegen. Dies ist leider nicht gelungen. Wir müssen nunmehr alles für unsere Mitglieder tun, um die Vorgabe einer Aufstiegsgenehmigung für Flüge über 100 Meter außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen, so unbürokratisch wie möglich zu halten. Auch prüfen wir momentan unsere Einflussmöglichkeiten gegenüber dem Bundesrat.
Wir werden Sie zeitnah weiter informieren.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
FRANK WEIGAND
GESCHÄFTSFÜHRER
T. +49 (0)228 97 85 00
F. +49 (0)228 97 85 085
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
hi


ez muss ich schon mal blöd Fragen:

was geilen sich alle an diesen 100m auf?
klar 100m sind wenig mit für Großsegler und für Hangflug
aber wenn ich mir den Entwurf so anschau, ist da die Vorderungen ab 2kg nen Kenntnisnachweis bzw Genehmigung
damit is der bisher Erlaubnisfreie flug auf der "grünen Wiese" sehr stark eingeschränkt

ein großer ca 2m Holznurflügler mit FPV anbord und vernünftigen Akku
liegt da drüber
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
hi


ez muss ich schon mal blöd Fragen:

was geilen sich alle an diesen 100m auf?
klar 100m sind wenig mit für Großsegler und für Hangflug
aber wenn ich mir den Entwurf so anschau, ist da die Vorderungen ab 2kg nen Kenntnisnachweis bzw Genehmigung
damit is der bisher Erlaubnisfreie flug auf der "grünen Wiese" sehr stark eingeschränkt

ein großer ca 2m Holznurflügler mit FPV anbord und vernünftigen Akku
liegt da drüber
Die 100 Meter sind gewichtsunabhängig. Darüber nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung. Ausnahmen sind Flugplätze mit vorhandener Genehmigung. Die meisten Flugplätze besitzen aber wohl keine spezielle Aufstiegsgenehmigung. So habe ich das bisher verstanden. Korrigiert mich, wenn es nicht stimmt.
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
100m sind für den Hangflug viel zuwenig.
Die meisten Halden in NRW sind höher als 100m , damit gilt dort dann Flugverbot.Der Freiflug wird unmöglich.
Beim Hochstart liege ich deutlich über 100m. Tiefer macht auch keinen Sinn,weil die brauchbare Thermik halt über 100m sich meist befindet.
Selbst mit einem Easyglider ist man schnell auf 300m Höhe in der Thermik.

Das mit der AE ist so eine Sache. Diese ist Zeit und kostenintensiv und häufig wird sie einem Verein verwehrt.
Um keine schlafenden Hunde zu wecken ,haben sich dann viele Vereine einfach an die 5kg Regel gehalten, wenn der Erfolg unwahrscheinlich ist. So war auch unser Plan,falls die AE im Herbst nicht verlängert werden sollte.....
 

Hollabee

Erfahrener Benutzer
...
Was denkt ihr, wie lange dauert es, bis unsere Schweizer Politiker sich "zum Handeln gezwungen" sehen?
Ist es in der Schweiz nicht so, dass du nur auf Sicht fliegen darfst und wenn mit FPV, dann muss da ein Spotter sein der ohne Hilfsmittel das Fluggeraet erspaehen und eingreifen kann?

Zur Diskussion: je mehr ich darueber lese, umso eher geht es weniger um den Schutz vor den boesen Drohnen, sondern, wie in einem der frueheren Posts, um das freimachen bestimmter Luftraeume.
Und das mit Zustimmung der unwissenden Mehrheit zu rechnen ist wird mit gezielt verwendeten Begriffen wie eben Drohne noch forciert. Auch der Zeitpunkt ist gut gewaehlt: in dem Moment, wo jeder Angst um seine Sicherheit hat und die Gefahr von Terrorangriffen droht, sehnen sich viele offenbar nach mehr Regeln..Klasse...

Prinzipiell finde ich eine Regulierung sinnvoll, sobald eben Personen (mit oder ohne Ahnung) leichtsinnig andere in Gefahr bringen. Das wird diese Regelung allerdings nicht in den Griff bekommen. So lange man alles ohne Nachweis flugfertig in jedem Elektronikdiscounter bekommt, wird eben diese Zielgruppe sich herzlich wenig um die Gesetzgebung kuemmern.
Durch das Medienwirksame Gebaren wird einzig und allein erreicht, dass man als Flieger eines Kopters von jedem vorbeilaufenden Passanten erstmal unter Generalverdacht gestellt wird, diesen beim Duschen filmen zu wollen.

Aufklaerungsarbeit waere meines Erachtens deutlich angebrachter als ein Versuch, dies mit "After Market" Regelungen in den Griff zu bekommen. Alleine schon wenn man sich registrieren muesste beim Kauf eines RTF Modells, welches wiederum eindeutig identifizierbar waere, kombiniert mit einem Flyer der erklaert, was man darf und was nicht, wuerde denke ich schon vieles erledigen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gravity

Erfahrener Benutzer
@ 08/15
Leider nicht abwegig. Bzw. es ist das Beste nicht mit dem PKW zum Spot zu fahren, weil man so Denunzianten kein KFZ Kennzeichen präsentiert.
 

meierzwo

Erfahrener Benutzer
Tja, so wird Politik gemacht. Hat doch aus Sicht von UAV-DACH und Konsorten prima funktioniert. Die Politik nimmt ja mittlerweile gerne Gesetzes- und Verordungsvorlagen aus den Händen der Lobbyverbände entgegen. Da braucht man ja nur noch abzunicken und die nächste Großspende oder der Job in der Industrie nach der Politikkarriere ist gesichert. Natürlich nicht offiziell. Um Sicherheit ging es bei der ganzen Angelegenheit nie, die wenigen Vorfälle mit Multikoptern wurden Presse wirksam ausgeschlachtet und waren natürlich Steilvorlage. Wird ja auch alles viel sicherer wenn denn irgendwann mal die ganzen kommerziellen Kopter durch die Gegend fliegen. War doch in der Presse gut zu verfolgen. Die Vorfälle waren entweder relativ harmlos oder stellten sich später als kein Vorfall heraus (das stand dann natürlich nicht mehr in der Presse). Die Darstellung war doch fast immer gleich. kommerziell gut und nützlich (Bambirettung, Search and Rescue, Paketzustellung, Hust), Privat war so gut wie immer böse (Gefährdung, Spanner, usw...).
Und nachdem die sprechende Anzugpuppe nun umzufallen drohte bzw. zu Kompromissen bereit war, wurde mal eben die nächste Eskalationsstufe gezündet und bei Flinten-Uschi geklingelt. So von wegen geänderter Sicherheitslage und so. Ja neeh, is klar ne. Wers glaubt. Erzähl mir keiner wie Politik gemacht wird und Lobbyverbände hinter den Kulissen ihre Interessen durchsetzen. Die Modellflugverbände haben da nichts mehr zu melden. Sie vergeben keine Aufträge, sie bringen kein Geld ein und sind schlicht verarscht worden. Im Bundesrat wird sich meiner Meinung nach auch nichts mehr ändern. Das ist eine Verordnung von vielen, die wird durchgewunken. Geht ja um "Hust" Sicherheit. Zur Not steht sie halt als letztes auf der Tagesordnung wenn alle schon keine Lust mehr haben und nach Hause wollen.
Wäre schön wenn ich mich irren würde.
 
FPV1

Banggood

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