LuftVO - Neuregelung

DIE_KUH

Erfahrener Benutzer
#62
Oder "ist so klein, tut höchstens etwas weh". Wobei die 30 m dann auch nicht so viel Sinn machen. Aber es geht ja auch nicht um Sinn, sondern um mehr Restriktionen für Freizeitflieger.
 

binolein

Well-known member
#65
Unsere Verteidigungsministerin hat schon ihr Veto eingelegt.
An anderer Stelle habe ich gelesen (leider keine Quelle, also vorsicht!), dass sie noch strengere Regelungen haben will, um tieffliegende Militärmaschinen vor dem Modellflug zu schützen.
So wie ich das verstanden habe war die generelle 100 m Deckelung ihr Veto. Vorher war verhandelt worden, das man mit dem Kenntnisnachweis auch über 100 m darf. Das ist vom Tisch.

Ich hatte schon länger überlegt aus dem Verein auszutreten, ich komme nicht mehr so oft zum Fliegen. Da ich auch einen etwas größeren Heli stehen habe und mir gerade auch einen Segler angeschafft habe, werde ich das wohl lassen.

Trotz alledem ist das eine traurige Entwicklung für unser Hobby.

Gruß
Thorsten
 
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rc-jochen

Erfahrener Benutzer
#66
OK, dann gründe ich eben einen Verein! Natürlich mit nicht zu großer Mitgliederzahl, "Großberliner Klappstuhlflieger eV"
 
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DIE_KUH

Erfahrener Benutzer
#67
Ich finde ja, Tiefflüge der Bundeswehr sollten nur über "Vereinsgelände" zulässig sein. Also TrÜbPl.

Und geistige Tiefflüge generell verboten. Würde viele Probleme lösen.

Aber ein Leben als Outlaw könnte ja auch ganz spannend sein.
 
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#68
Hi,

diese neue Regeln sind wirklich nicht schön und ich habe auch den Verdacht wie Wowbagger sagte, dass die "Kleinen" einfach eingeschränkt werden sollen. Wenigstens konnten ein paar kleine Sachen (wie FPV Flug) zu unseren Gunsten entschieden werden.

Was mich verwundert hat, ist der Punkt 5:

"Chancen für die Zukunftstechnologie: Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. Zudem wird das bestehende generelle Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Landesluftfahrtbehörden können dies künftig für Geräte ab 5 kg erlauben."

Da staune ich ehrlich gesagt, dass jetzt keine Genehmigung mehr notwendig sein soll. Nur noch die Versicherung, dann können die gewerblichen Firmen ja förmlich aus der Erde sprießen. Die AE hat doch noch einige davon abgehalten, denke ich.

Grüße
Jan
 

Haucki

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#69
Irgendwo war die Rede davon, das der Vorstoß vom Verteidigungsministerium die Flughöhen (auf 30-50m) noch weiter senken will. Ist da was dran oder ist das Buschfunk?
 

Plexar

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#70
Moin Zusammen,

Sorry für die blöde Frage, ich war jetzt über ein Jahr raus aus dem Hobby und habe gestern von der Neuregelung gelesen und im Radio gehört. Es ist fast immer von Drohnen die Rede, gilt die neue Verordnung für den gesamten Modellflug? Also auch z.B. Schaumwaffeln, Hangsegler und Hubschrauber.
Wenn Ja, dann ist das Wildfliegen quasi tot, wenn man nicht unter 250gr bleibt... oder?
VG,
Robert
 

Haucki

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#71
Moin Zusammen,

Sorry für die blöde Frage, ich war jetzt über ein Jahr raus aus dem Hobby und habe gestern von der Neuregelung gelesen und im Radio gehört. Es ist fast immer von Drohnen die Rede, gilt die neue Verordnung für den gesamten Modellflug? Also auch z.B. Schaumwaffeln, Hangsegler und Hubschrauber.
Wenn Ja, dann ist das Wildfliegen quasi tot, wenn man nicht unter 250gr bleibt... oder?
VG,
Robert
Ganz so schlimm ist es nicht.
Ja, es gilt für alle.
Ab 250g hast du Kennzeichnungspflicht und darfst nur bis 100m hoch. Das ist halb so wild.
Hier ist alles ganz gut zusammen gefasst: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Aber Vorsicht, das Verteidigungsministerium hat den Vorschlag gekippt, da kann noch mehr kommen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#72
diese neue Regeln sind wirklich nicht schön und ich habe auch den Verdacht wie Wowbagger sagte, dass die "Kleinen" einfach eingeschränkt werden sollen.
Zitat aus dem Anschreiben des Ministeriums an die Verbände zum Entwurf der Verordnung vom 6.10.2016:
Der Verordnung liegt ein risikobasierter Ansatz ("Gleiche Risiken müssen gleich behandelt werden") zu Grunde, woraus eine weitgehende Gleichbehandlung von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen resultiert. Diese Gleichbehandlung bedeutet eine gewisse Erleichterung für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen, während die Flugmodelle einer stärkeren Regulierung unterworfen werden als bisher.
Zu dem Begriff "Drohnen": Der taucht in den Gesetzes- und Verordnungstexten nirgendwo auf. Es gibt hier nur Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme. Der Begriff "Drohne" wird nur gegenüber der Presse und Öffentlichkeit und in der Presse benutzt, da er eine negative Belegung hat.

Zu FPV: Wie es im aktuellen Entwurf aussieht, ist noch nicht bekannt. Im Entwurf vom Herbst 2016 war die Regelung eindeutig: Nur bis max. 30m Höhe; dabei bis zu 250g ohne weitere Limitierung, oberhalb von 250g mit Luftraumbeobachter.

Warum ein Flug außerhalb der Sichtweite nur für unter 5kg verboten ist, sollte einem zu denken geben...

Einzig sinnvolle Neuerung: Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme müssen dem bemannten Flug nun immer ausweichen. Heute ist es entgegen der Aussage von Mayday immer noch so, dass in bestimmten Fällen ein bemanntes Flugzeug meinem Modell ausweichen müsste, was natürlich Unsinn ist.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#73
Ab 250g hast du Kennzeichnungspflicht und darfst nur bis 100m hoch. Das ist halb so wild.
Für Copterflieger vielleicht halb so wild. Für Flächenflieger sind eine Begrenzung auf 100m extrem (alleine Starthöhen von Segelflugmodellen sind deutlich drüber) und erhöhen die Gefährdung. Auch die maximale Flughöhe von 30m für FPV gesteuerte Modelle ist für Flächenflugzeuge eher eine Erhöhung der Gefahr.
 

Plexar

Neuer Benutzer
#74
@Haucki und WOWbagger,

Vielen Dank für eure schnelle und klare Erläuterung.

Ich hatte bis jetzt ein nettes Plätzchen für den Auslauf meines Elektroseglers, das ist dann mal Geschichte... denn die 100m sind schnell Überschritten, da ich vom Hang aus starte...

Mal schauen was noch kommt...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#75
Ich hatte bis jetzt ein nettes Plätzchen für den Auslauf meines Elektroseglers, das ist dann mal Geschichte... denn die 100m sind schnell Überschritten, da ich vom Hang aus starte...
Abwarten, was noch kommt. Die generelle und nicht zu umgehende 100m Grenze für Modellflug an Stellen ohne bedonsere Aufstiegserlaubnis ist erst in diesem neuesten Entwurf, anscheinend auf Bestreben von vdL drin. Im Herbst 2016 war noch drin, dass man mit Kenntnisnachweis auch höher durfte.

Edit: "Wildflieger" ist ein ebenso wie "Drohne" negativ belegter Begriff, der absichtlich benutzt wird, um negative Stimmung gegen Modellflug zu machen.
 
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PyroM

Langsamflieger
#76

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#78
Vorbereitung auf Amazon, DHL, Mc Donalds & Co?
Ach? Wer könnte denn so etwas vermuten. Ist ja völlig abwegig... :D

Im Ernst: Eine andere Erklärung gibt es wohl nicht und damit zeigt sich auch deutlich, worum es in der neuen Verordnung geht. Einfacher wäre es ja gewesen zu schreiben, dass Fliegen außerhalb der Sichtweite immer (egal welches Gewicht) ohne zusätzliche Erlaubnis verboten ist. So wie sie es bei dem Nachtflug machen.

Völlig abstrus ist nun: Wenn jemand einen Flug außerhalb der Sichtweite genehmigen lassen will, muss er neben evtl. sinnvollen Auflagen evtl. auch zusätzlich Gewicht reinpacken, um genehmigungsfähig zu werden.

Ja, der Begriff Wildflieger ist negativ, wird gerne von Platzfliegern verwendet. Freiflieger würde sich viel positiver anhören.
Warum überhaupt einen eigenen Begriff. Gesetzlich gibt es momentan gar keine prinzipielle Unterscheidung. Alleine einige Modelle benötigen zum Betrieb eine zusätzliche Erlaubnis und es gibt Orte, bei denen diese Erlaubnis generell erteilt wurde und nicht für jedes Modell einzeln.

Aber um mal zusammenzufassen:
Die Aussagen und Taten des Ministeriums und verschiedener Interessengruppen sind:
"Es gibt eine Gruppe von Leuten, die sich nicht an die aktuellen Regeln halten und eine Gefahr darstellen. Daher haben wir eine neue Verordnung, die für diese Leute keine Änderungen bereit hält, dafür aber starke Beschränkungen für Modellflieger, die überhaupt kein Problem sind. Zusätzlich machen wir Erleichterungen für eine noch andere Gruppe von Luftraumbenutzern"
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#79
http://www.pro-modellflug.de/mein-abgeordneter/

Es gibt eine neue Mailaktion. Ob das noch was retten kann, weiß ich auch nicht. Kostet nichts und ist im 2 Minuten erledigt. Mail muss erst generiert und dann noch verschickt werden.

P.S.: Für die Hetzer: Nein, ich vertrete nicht den DMFV und ich finde auch nicht alles gut, was die machen. Aber wenn es der Sache hilft, sollte man zumindest wissen, was an Aktionen läuft.
 
FPV1

Banggood

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