LuftVO - Neuregelung

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
ist doch alles sehr logisch und entspricht sehr den Deals die nach dem 22.2. ans Tageslicht getreten sind.
Nun ja, eben nicht. Bodo macht sich da eigene Regeln. Teilweise hat er da Sachen drin, die nach jetzigem und voraussichtlich auch zukünftigem Stand ein Verstoß gegen das Luftrecht sind.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Vorschlag vom 18.1. mit den Änderungen vom 22.2. angenommen wird. Das sollte man sich anschauen. Und nicht irgendwelche Halbwahrheiten verbreiten.
Alleine schon das "Es ist amtlich.". Auch wenn jetzt alles so weiter läuft und verabschiedet wird und evtl. am 1.4. in Kraft tritt, es ist noch nicht amtlich. Kann ja gar nicht. Das ist einfach gelogen.

Davon abgesehen:
1.4. halte ich persönlich für sehr knapp. Aber vielleicht schaffen sie es noch, bis dahin die Erlangung des Kenntnisnachweises zu ermöglichen. Ich bin aber skeptisch, ob die das so schnell hinbekommen.
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
Mal ketzerisch: Was hat die Erlangung des Kenntnisnachweis mit der Verordnung zu tun? Fliegen darf dann, wer einen hat. Wenn erstmal niemand einen hat, ist das kein Problem der Verordnung. Dann ist halt für ein/zwei Jahre Ruhe am Himmel ... (und dann interessiert es niemanden mehr).
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Da hast Du sicherlich Recht. Die können die VO auch in Kraft setzen, wenn der Kenntnisnachweis noch nicht erlangt werden kann. Die Verbände, die diesen Nachweis ja erteilen sollen, werden sich dann beeilen, den anzubieten. Denn ohne werden ein Großteil der Verbandsflieger nicht mehr starten können. Oder es gibt eine Übergangsfrist. Da wird der DAeC schon was machen.
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
Hm, irgendwie ist das wohl falsch rübergekommen.

Amtlich heißt :

Am 01.04.2017 kommt die neue LuftVO.





Daraus ergibt für mich alleine, ohne andere Flieger, die Vorgaben für MICH mit meiner Bebop 2 und nicht für andere mit ihren Fliegern.

Ich hoffe das ich mich jetzt etwas verständlicher ausgedrückt habe.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Dann hast Du Dich aber ziemlich mißverständlich ausgedrückt.

Egal: Trotzdem stimmen Deine eigenen Regeln nicht mit dem aktuellen Und geplanten Luftrecht überein. Weder darfst Du allgemein 30m im kontrollierten Luftraum außerhalb von 1,5km um Flugplätze, noch sollst Du im unkontrollierten Luftraum überall 100m über Startstelle (was Du eingestellt hast) fliegen dürfen.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
Da hast Du sicherlich Recht. Die können die VO auch in Kraft setzen, wenn der Kenntnisnachweis noch nicht erlangt werden kann. Die Verbände, die diesen Nachweis ja erteilen sollen, werden sich dann beeilen, den anzubieten. Denn ohne werden ein Großteil der Verbandsflieger nicht mehr starten können. Oder es gibt eine Übergangsfrist. Da wird der DAeC schon was machen.
Die Pflicht des Kenntnissnachweises wird nicht am 1.4 kommen. Das geht garnicht.
Die Arbeiten an der Umsetzung (online und offline) laufen aber schon seit einiger Zeit.

Gruss
Frank
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
Info:
Der 100m Deckel für "Fläche" ist erst mal vom Tisch.
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
Dann hast Du Dich aber ziemlich mißverständlich ausgedrückt.

Egal: Trotzdem stimmen Deine eigenen Regeln nicht mit dem aktuellen Und geplanten Luftrecht überein. Weder darfst Du allgemein 30m im kontrollierten Luftraum außerhalb von 1,5km um Flugplätze, noch sollst Du im unkontrollierten Luftraum überall 100m über Startstelle (was Du eingestellt hast) fliegen dürfen.
Jetzt ist es durch.........

https://www.bundesrat.de/SharedDocs...093A05F91.2_cid382?__blob=publicationFile&v=1

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/erl/79.pdf?__blob=publicationFile&v=1

les dir alles mal genau durch. Dann weißt du bescheid, was ich meinte.

Und am 01.04.2017 kommen die Änderungen in die neue LuftVO.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Das habe ich schon lange gelesen und auch die Sitzung verfolgt. Und die von Dir für Dich abgeleiteten Regeln widersprechen auch weiterhin der LuftVO, wie ich Dir schon darlegte.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Und es bleibt zunächst mal dabei, dass die Jugendarbeit in den Vereinen einen schweren Dämpfer bekommt. Den Kenntnisnachweis kann man erst mit 14 Jahren erwerben, somit können nur noch Vereine mit AE und Flugleiter jüngere Jugendliche beschäftigen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Und am 01.04.2017 kommen die Änderungen in die neue LuftVO.
Wo hast Du das her? Auch dieser Termin ist noch nicht amtlich (kann natürlich trotzdem richtig sein).

Stand 10.3.2017 laut Webseite des Bundesrates:
Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Die Verordnung soll größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Für die Kennzeichnungspflicht ist das Inkrafttreten in ca. sechs Monaten nach der Verkündung vorgesehen.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Der dort veröffentlichte Beschluss zu TOP 79 enthält zwar einige Informationen, kann daraus auch direkt auf die "Änderungen" entsprechend der "Empfehlung der Ausschüsse" = Drucksache 39/1/17 geschlossen werden?

in der Empfehlung wurde ja angeregt:
Zu Artikel 2 Nummer 5 (§ 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 LuftVO)
In Artikel 2 Nummer 5 ist § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 wie folgt zu fassen:

"8. in Flughöhen über 100 Meterüber Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4
Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt,
- der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer
- oder der Steuerer verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,"
Wenn genau dieser Text in die Verordnung übernommen wird,
so gibt es eine klare Unterscheidung bei der 100 m Grenze,
für
- Multicopter
- andere... ??

Doch was ist was?

- Multicopter: alles was min. 3 Propeller hat?

Ist dann der Paketkopter 3.0 von DHL ein Multikopter?
siehe
DHL wollte seinen neuen Paketkopter 3.0 vorstellen.
Sehr interessant finde ich, daß DHL in diesem Projekt auf einen "Kopter" als Kipprotorflugzeug setzt.
Siehe folgenden Beitrag:
...
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
...Die können die VO auch in Kraft setzen, wenn der Kenntnisnachweis noch nicht erlangt werden kann. Die Verbände, die diesen Nachweis ja erteilen sollen, werden sich dann beeilen, den anzubieten. Denn ohne werden ein Großteil der Verbandsflieger nicht mehr starten können. Oder es gibt eine Übergangsfrist. ...
Nach
Gibt es wohl eine Übergangsfrist NUR für die Kennzeichnungspflicht.
Oder steht sonst noch was über den zeitlichen Rahmen für das Erlangen des Kenntnisnachweises?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Der von mir verlinkte Artikel beim Bundesrat enthält nur eine ungenaue und teilweise falsche Zusammenfassung.
Für die richtigen Texte musst Du den Entwurf von 18.1. und die Änderungen vom Verkehrausschuss nehmen.

Der 100m Deckel ist nur für Nicht-Multicopter mit Kenntnisnachweis aufgehoben.
Was ein Multicopter ist, wurde noch nicht definiert.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Der DMFV hat auf seiner Webseite
Auch bereits eine Stellungsnahme veröffentlicht.

Da heißt es:
... Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, der Verordnung mit den Auflagen der Länderkammer zuzustimmen oder es bei den aktuell gültigen Regelungen zu belassen. Die Novelle der Luftverkehrsordnung wäre dann bis auf Weiteres gescheitert.
...
Demnach müssen wir wohl erst darauf warten, was die Bundesregierung nun macht,
Es könnte ja auch rauskommen, daß sich "garnichts" ändert.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo "Wowbagger"
...

Der 100m Deckel ist nur für Nicht-Multicopter mit Kenntnisnachweis aufgehoben.
Was ein Multicopter ist, wurde noch nicht definiert.
Danke! Dann hab ich das doch richtig verstanden.

Wie schaut es dann mit FPV (wir sind hier ja in der "FPV-Community") aus?

Da gilt ja eh ein 30 m Deckel, (Stand ja in dem Dokument 39-17 - Bundesrat-Drucksache Stand 18-01-2017)
Wie siehst Du das?
 
FPV1

Banggood

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