LuftVO - Neuregelung

Stefimat

Erfahrener Benutzer
...
Oder steht sonst noch was über den zeitlichen Rahmen für das Erlangen des Kenntnisnachweises?
Jetzt hab ich selbst was gefunden:

in der Bundesrat - Drucksache Stand 18.01.2017 zur neuen Verordnung (39-19) steht auf Seite 12 ganz unten:
...
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung

nach Satz 3 nachweisen.
...
Somit würde dann, unter Annahme, das die Verordnung zum 01.04.2017 (was ja noch nicht klar ist) Inkraft tritt,
für das Erlangen des Kentnissnachweises ebenso wie für die Kenzeichnungspflicht eine 6 Monatige Übergangsfrist gelten.

Grüße Stefan
 

hulk

PrinceCharming
Vtol wäre doch eine Lösung. Endlich wieder hoch hinaus und jenseits aller grenzen:)

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Bild vom BMVI über die neue Drohnen-Verordnung
Mit dieser Übersicht habe ich schon so meine Probleme, denn es gibt dabei die Unsicherheit,
gilt das nur für
- Drohnen ???

und wenn, was sind Drohnen (Definition) ???

Nach dem heutigen Beschluss des Bundesrates kommt ja (wenn die Bundesregierung die Änderungen einbringt!)
noch der Begriff

- Multicopter
dazu.

Auch dazu fehlt eine Definition!

Ich gehe davon aus, das es da noch eine Überarbeitung bzw. Klarstellung seitens des BMVI geben wird.
 
Zuletzt bearbeitet:

TheRCFan

Erfahrener Benutzer
Woher nehmt ihr die Info, dass Kopter und Fläche differenziert wird?
In dem 45 seitigem Dokument ist von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen die Rede. Und Drohnen werden zu den unbemannten Luftfahrtsystemen gezählt (S. 42). Bei jeglichen Verboten, die ich in dem Dokument gefunden habe, sind meistens beide Formulierungen aufgelistet. Eine Differenzierung kann ich nicht erkennen.
 

Terminus

Erfahrener Benutzer
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
Bei 1) Reicht ein kKopter der ersten Generation mit uralt Gyros, oder muss man eine Sensordatenfusion mit extended Kalmanfilter auf dem Acker herleiten? Den Cop will ich sehen, der sowas versteht :wow:

Für 2) einfach eine Druckversion des Gesetzes mitbringen (die wollen bestimmt nur die Auflage hochtreiben, da muss einer Tatiemen kassieren)

und bei 3) ein Schild auf dem steht: "Wildfliegen erlaubt" mitbringen

Wenn das Ganze nicht so traurig wäre würde ich lachen :mad: Echt krass, wie man ein so schönes Hobby so kapput machen kann.

BMX Fahrer haben mehr Leute umgebracht als Modellflug und brauchen die irgendeinen Nachweis? Hier fehlt jede Form der Verhältnismäßigkeit...

Welchen Arsch muss ich lecken, damit ich solche Nachweise ausstellen darf? Das ist bestimmt eine super Einnehmequelle -.-.

Wer macht mit? Am 30.09. werden alle >2kg Kopter dem fliegendem Spagettimonster geopfert, mit Benzin übergossen und in die ewigen Pastafarigründe geschmatz. Die Kleinen machen eh viel mehr Spaß...
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo "TheRCFan"
Woher nehmt ihr die Info, dass Kopter und Fläche differenziert wird?
In dem 45 seitigem Dokument ist von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen die Rede....
Das von Dir genannte Dokumennt ist die Bundesrat - Drucksache 39/17 vom 18.01.17.
Für den Bundesrat wurde von den Ausschüsse eine Empfehlung mit Änderungen zu eben dieser Vorlage erarbeitet.
Die Ausschüsse Empfehlen die Vorlage nur mit diesen Änderung(s)-Varianten anzunehmen. (Kann gut im Video nachverfolgt werden)
Diese Empfehlung der Ausschüsse ist in der Bundesrat - Drucksache 39/17/1 vom 28.02.17 nachzulesen.

Dort stehen dann auch die Ziffern, über die bei dem Video, das von "h4ze" oben angegeben wurde, abgestimmt wurde.
Dabei ist die Ziffer 4 (erste Abstimmung im Video) die Ziffer, in der die 100m Grenze für Nicht-"Muliticopter" aufgehoben wird, wenn ein Kentnissnachweis vorliegt.
 

TheRCFan

Erfahrener Benutzer
Hi, alles klar! Danke für die Aufklärung. Hatte nicht gesehen, dass das ein altes Dokument war.
Das ist dann wirklich ziemlich assig.
 

Butcher

Bill the Butcher
Entschuldigt die zwischenfrage aber gibt es schon irgendwelche infos wie der kenntnis-nachweis ablaufen soll? Renn ich da aufs ordnungsammt zu nem typen der davon keinrn plan hat und fasel ihn nen bisschen voll? Oder wie oder was?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Der Flyer vom BMVI zur "Drohnenverordnung" stimmte schon mit dem Entwurf vom 18.1. nicht richtig überein.
Prinzipiell finde ich so einen Flyer sehr gut und der müsste zwingend bei jedem verkauftem Gerät beigelegt werden. Ich bezweifle allerdings, dass eine derartig sinnvolle Maßnahme stattfinden wird. Mit sinnvollen Maßnahmen hat es Dobrindt nicht so.

Aber zu dem Flyer:
- Schon im Entwurf vom 18.1. waren nur Modellflugplätze mit AE und Flugleiter ausgenommen, also bei weitem nicht die Mehrheit.
- Außerhalb des "Modellflugplatzes" sind ausschließlich Quadrocopter abgebildet. Das ist irreführend.
- Der Flyer erweckt den Eindruck, dass unter 5kg überall 100m hoch geflogen werden dürfe, was nicht dem rechten Rand entspricht. Dass der kontrollierte Luftraum ab 0m auch in großen Bereichen in größerer Entfernung von Flugplätzen vorliegen kann, erschließt sich dem unbedarften Leser nicht und(!) es ist immer noch keine einfache(!) Möglichkeit in der Planung, wie ein Modellflieger die für ihn relevanten Informationen von Höhenbegrenzungen erhalten kann. An das Bild einer ICAO-Karte zu kommen, ist relativ kompliziert und die richtig zu lesen erst Recht. Eine einfache kostenlose App, die anhand der GPS-Position ausgibt, wie hoch man dort mit was darf, wäre super, aber leider sinnvoll und damit nicht diskussionswürdig.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
So eine App, wie ich gemeint habe, gibt es schon?
Oder eine App, um an ICAO-Karten zu kommen? Ich finde aber das Lesen einer ICAO-Karte ist zu kompliziert für den Normalbürger. da stecken einfach viel zu viele Informationen drin, die der nicht braucht. Man muss das ganze runter brechen auf den Normalbürger ohne Vorbildung.

Es ist unsinnig, auf der einen Seite Flugmodelle in jedem Discounter zu verkaufen und dann zu lamentieren, dass die Käufer keine Ahnung von Lufträumen haben, und auf der anderen Seite das Erlangen der relevanten Informationen für diese Leute sehr schwer zu machen. Das ist doch unlogisch. Wenn ich an der Situation etwas verbessern will, dann muss ich entweder das Erlangen der relevanten Information vereinfachen und bewerben oder den Erwerb der Geräte durch Auflagen limitieren. Letzteres will weder Industrie noch Kunden noch wir und ersteres wäre zu sinnvoll.
Ich "freue" mich schon auf die Überprüfung der neuen VO in 2 Jahren...
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo "TheRCFan"
... Danke für die Aufklärung. Hatte nicht gesehen, dass das ein altes Dokument war.
...
Es ist im Prinzip kein altes Dokument (Bundesrat - Drucksache 39/17 vom 18.01.17) sondern die von der Bundesregierung im Januar beschlossene neue Verordnung.
Seit gestern ist dieses Dokument (39/17) wirksam um das Dokument (Bundesrat - Drucksache 39/17/1 vom 28.02.17)
"Erweitert" worden (entsprechend dem Abstimmungsergebniss)

... Das ist dann wirklich ziemlich assig.
Kommt darauf an, welches Fluggerät Du verwendest.
Für Modellflieger mit "NICHT-Multicopter ist die "Erweiterung" (39/17/1) ganz wesentlich, denn mit Kentnissnachweis ist damit die 100m Grenze "Überall" weg!
(ACHTUNG, NUR wenn nicht andere Vorschriften in der ICAO-Karte dagegen sprechen!!! Das ist aber schon jetzt so!!)
Für Multicopter-Piloten bleibt die 100m Grenze, auch mit Kentnissnachweis!
Somit für den größten Kreis von Modellfliegern diese ERWEITERUNG eine enormes Plus, bzw. überlebenswichtig für den Modellflug.
Gut, Multicopter-Piloten haben da einen Nachteil gegenüber den "restlichen" Modellflieger.

Doch für uns FPV-Piloten trifft das eh nicht zu, da für uns der "Deckel" schon in alten Dokument auf 30m festgelegt wurde.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo "Wowbagger",
Der Flyer vom BMVI zur "Drohnenverordnung" stimmte schon mit dem Entwurf vom 18.1. nicht richtig überein.
...

Aber zu dem Flyer:
- Schon im Entwurf vom 18.1. waren nur Modellflugplätze mit AE und Flugleiter ausgenommen, also bei weitem nicht die Mehrheit.
- Außerhalb des "Modellflugplatzes" sind ausschließlich Quadrocopter abgebildet. Das ist irreführend.
- Der Flyer erweckt den Eindruck, dass unter 5kg überall 100m hoch geflogen werden dürfe, was nicht dem rechten Rand entspricht. Dass der kontrollierte Luftraum ab 0m auch in großen Bereichen in größerer Entfernung von Flugplätzen vorliegen kann, erschließt sich dem unbedarften Leser nicht und(!) es ist immer noch keine einfache(!) Möglichkeit in der Planung, wie ein Modellflieger die für ihn relevanten Informationen von Höhenbegrenzungen erhalten kann. An das Bild einer ICAO-Karte zu kommen, ist relativ kompliziert und die richtig zu lesen erst Recht. ...
Ich stimme Dir da voll und ganz zu!!

Das sollte auch eine Aufgabe der Modellfugverbänden werden, daß die für die Modellflieger notwendigen Informationen aus
der ICAO-Karte (z.B. von der Hompage der Verbände) in vereinfachter Weise, aber für die Modellflieger vollständig,
heruntergeladen werden kann, und zwar tagesaktuell und kostenfrei. Eine aktuelle ICAO-Karte ist nicht billig, und, jeder der diese benützt, muss sich über die (täglichen!!!) Aktualisierungen auf den laufenden halten!
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Somit für den größten Kreis von Modellfliegern diese ERWEITERUNG eine enormes Plus, bzw. überlebenswichtig für den Modellflug.
Das ist 100% korrekt.

Gut, Multicopter-Piloten haben da einen Nachteil gegenüber den "restlichen" Modellflieger.
Und genau das war mit "assig" gemeint und das ist auch 100% korrekt. Mir ist kein(!) sinnvoller Grund für diese Einschränkung bekannt.

Es gibt nur den Grund "Teile und herrsche". Kann man sehr gut im RC-Network bei den hämischen Kommentaren von reinen Flächenfliegern sehen. BTW, ich bin auch reiner Flächenflieger und trotzdem finde ich diese Unterscheidung "assig".

Interessant (und auch völlig korrekt) ist die Begründung zu Punkt 1 der Empfehlung des Verkehrsausschusses. Da ging es um den Betrieb von Scheinwerfern und optischen Lichtsignalgeräten. Das entsprechende Verbot wurde nun entfernt, da es unverhältnismäßig hohe Einschränkungen und einen gesteigerten Verwaltungsaufwand verursachen würde. Besonders wichtig dabei:
"Dem eigentlichen Sicherheitsproblem, mutwilliger Laser-Attacken auf tief- fliegende Hubschrauber oder Flugzeuge, wird dadurch jedoch nicht begegnet. Entsprechende Blendungen gelten als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und sind schon jetzt strafrechtlich verfolgbar (§ 315 StGB)."
Hier wird also festgestellt, dass es für dieses Problem bereits ausreichende regeln gibt und diese neue Regelung keine Verbesserung bringen würde.

Leider wurde eine entsprechende Begründung bei Punkt 4 (100m Deckel) und allgemein bei vielen anderen Punkten der VO nicht zugrunde gelegt. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass es bereits heute genügende Regeln für die Problemfälle gibt und diese neuen Regeln diese Problemfälle gar nicht betreffen oder tangieren.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Das sollte auch eine Aufgabe der Modellfugverbänden werden, daß die für die Modellflieger notwendigen Informationen aus
der ICAO-Karte (z.B. von der Hompage der Verbände) in vereinfachter Weise, aber für die Modellflieger vollständig,
heruntergeladen werden kann, und zwar tagesaktuell und kostenfrei
Wäre ein möglicher Weg, aber ich sehe hier eher die zuständige Organisation (also DFS) in der Pflicht.
Der einfachste Weg wäre:
Man ruft die App auf und bekommt eine einfache Anzeige:
- Hier fliegen bis x m ohne Kenntnisnachweis.
- Hier fliegen bis y m mit Kenntnisnachweis.
Dazu könnte die App sich die tagesaktuelle Situation jeweils aus dem Netz holen.
Pillepalleeinfach zu programmieren und effektiv.
Als weitere Möglichkeit noch evtl. die Anzeige von max. Flughöhen auf einer Karte ähnlich wie beim Regenradar, d.h. als veränderbares Overlay. Auch das sehr simpel und effektiv.

Aber ich schweife ab. Um Luftsicherheit und Sinnhaftigkeit geht es hier ja gar nicht. Auch nicht beim DMFV.
 
FPV1

Banggood

Oben Unten