LuftVO - Neuregelung

Derweil

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@joe4copter

Ob eine Drohung zum stoppen eines solchen Vorhabens das probate Mittel ist, wage ich anzuzweifeln.

Ich hab es gestern mal mit einer Bitte Versucht.
Von 10 mit meiner eingekürzten Bitte angeschriebenen Politikern im Bundesrat, habe ich bisher 4 Lesebestätigungen erhalten.
Ist ein Anfang

Unternehmen ist besser als Unterlassen.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Bei den "Flächenfliegern" im RC-NETWORK forum tut sich richtig was, mitlesen lohnt sich!
 

zagdul

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Das schlimme ist ja, dass das erst der Anfang ist. Dobrindt selbst hat erwähnt, dass es "bald" wohl Regelungen von der EU bzw. EASA geben wird und die haben es in sich...

wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur noch eigenbau Geräte geflogen werden, die leichter als 250gr sind, nur unter 50m hoch fliegen und alles muss registriert und markiert werden.

Details gibt’s hier: https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/UAS Prototype Regulation final.pdf

Soll 2019 kommen.

Ein Hoch auf die EU!
 

MarenB

Runter kommen sie immer!
Das schlimme ist ja, dass das erst der Anfang ist. Dobrindt selbst hat erwähnt, dass es "bald" wohl Regelungen von der EU bzw. EASA geben wird und die haben es in sich...

wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur noch eigenbau Geräte geflogen werden, die leichter als 250gr sind, nur unter 50m hoch fliegen und alles muss registriert und markiert werden.

Details gibt’s hier: https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/UAS Prototype Regulation final.pdf

Soll 2019 kommen.

Ein Hoch auf die EU!
Das gilt für die Open-Kategorie, die das ganze RTFY-Zeug erfasst.
DIY und klassischer Modellflug fallen aber in die sog. Specific-Kategorie, deren Grenzen im mir bislang bekannten Entwurf noch nicht definiert waren.

Kann schlimmer kommen, muss aber nicht.

Zu dem Thema gibt es aber auch einen eigenen Thread, meine ich.
 

zagdul

Neuer Benutzer
oh, ok... dann habe ich das falsch verstanden. Denn DIY wird nur und ausschließlich in der Category A0 erwähnt, und dann auch nur wenn man unter 250gr bleibt. Wenn da so ist, dann bin ich ja beruhigt

Hoffen wir mal, dass es nicht so schlimm kommt.
 

Derweil

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Flächenflugmodelle, Helis und Copter ohne Kamera sind eben nur Flugmodelle.
Klar kann man die heutigen Flugcontroller auf alleineflug Programmieren,
ich bekomme doch auch kein Kindergeld nur weil ich Kinder zeugen kann.
Die Argumentationskette insgesamt ist mir einfach zu dünn.

Gegen eine feste Registrierung meiner Modelle hab ich noch nicht mal was dagegen.
Ich hab meine Modelle eh, seid jeher mit wasserfesten Adressaufklebern belabelt.
Kann ruhig jeder wissen, wenn es mein Modell gewesen währe, sollte es tatsächlich einen Schaden verursacht haben, denn dazu bin ich versichert. Auch hab ich kein Problem mit der Haftpflichtversicherung, welche Meiner Meinung nach ohnehin obligatorisch beim Modellflug dazugehört.


Lediglich die ganzen anderweitigen fadenscheinigen "Sicherheitsregeln" die vorrangig die tolle neue Zukunftsbranche forcieren sollen, und primär aber dem normalen herkömmlichen Modellbau das Wasser abgraben, die gehen mir gewaltig gegen den Strich.

Gleichstellung beider Seiten und gut iss.

Warum soll ein Copter von DHL ohne Sichtverbindung fliegen dürfen, ein Flugmodell im Privaten jedoch nicht.
 

Millord

Erfahrener Benutzer
Weil die Lieferdrohnen wahrscheinlich eine richtig heftige und teure Zulassung benötigen werden, was ein vom Amateur zusammen geschraubter Copter nicht braucht. Da werden etliche Sicherheitssysteme und Redundanzen gefordert werden. Die Zulassung wird kein privater Hobbyist stemmen können.
Ich arbeite als Entwickler in einem Part 21 G/J zertifizierten Betrieb und es würde mich wundern wenn autonome Lieferdrohnen nach anderen Vorschriften gebaut werden dürfen.
Irgendein Elektronik Teil bei irgendwelchen Chinesischen Händlern bestellen und einbauen kannst du da ganz getrost vergessen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Derweil

Neuer Benutzer
Hallo Millord,
Das mit den geweblich zugelassenen Lieferdrohnen will ich ja auch nicht unbedingt in Abrede stellen.

Ich stelle mir nur mal vor, so ein Teil mit einem 5Kg Päckchen stürzt wegen eines defektes über einem Wohngebiet ab,
dann sehe ich dort ganz anderes Gefahrenpotential, als bei einem 2,5 Kilo Copter am Dorf auf der freien Wiese.

1. die Startmasse, welche eine autonom fliegende Lieferdrohne mit solcher Traglast haben dürfte, da kommen Wir alleine schon mit der Nutzlast über die jetzt bestehende 5Kilo Grenze.

2. Das dingen soll auch über Wohngebieten fliegen dürfen, schlußendlich soll die Ware ja beim Kunden abgeliefert werden,
was ja jetzt schon rein Rechtlich nicht geht, so man sich an geltendes Recht hält.

3. Selbst mit doppelter oder 3-facher Redundanz wirst Du nicht verhindern können, daß sich irgendwann ein Schwachmat
findet, der sich einen Spass beim versuch des "Tontaubenschießen" macht, selbst wenn das rechtlich nicht legal ist.
Solange er dabei nicht erwischt wird, wer will Ihm was anhaben?

Alleine schon von daher wird es, sollte das Thema Lieferdrohne Gesetzlich akut werden und das scheint es ja schon zu sein,
wird es auf wirschaftliches drängen eine Reform bestehender Gesetze geben.

Was den Fall angeht, daß so ein Gerät über mein Haus fliegt, ist mir jede Sicherung willkommen, welche einen Absturz von einem gewicht tragendem Gerät über meinem Haus verhindern kann.
Kommt natürlich auch auf die Stärke der Verbreitung dieser Systeme an - meint wieviele davon in der Luft sind.


Eine Handvoll Idioten gibt es leider überall, und meine Erfahrung in der Entwicklung hat mir gezeigt-
Egal was Du versuchst an möglichen Problemen vorrauszusehen, es wird immer einen verrückten geben,
mit dessen Aktionen Du nie im Leben vorher rechnest.
 

Derweil

Neuer Benutzer
Als Startmasse von solchen Lieferdrohnen sind Größenordnungen von bis zu 15 Tonnen im Gespräch...
Davon hab ich auch schon gehört.

Wird echt spannend, wie weit dann dort tatsächlich die Sicherheitssysteme ausgereift und erprobt sein müssen, bevor man diese Kisten dann ohne menschliche "Unterstützung" erstmals autonom in die Luft lassen will.
Fakt ist kein System ist unfehlbar.

Daß solche Flugmaschinen, selbst schon im 100 Kilo- Bereich sicherlich nicht mehr mittels Arducopter oder einem simplen CC3D Board bzw. Naze und wie Sie alle heissen- gesteuert werden, das sollte ja auch eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen irgendwie klar sein.
( Bitte das nicht als Angriff aufzufassen)


Selbst wenn die Technik das evtl. sogar könnte,
eine 100 Kilo schwere Lieferdrohne - oder gar eine tonnenschwere Drohne im direkten Vergleich zu einer 2,5 Kilo Hobbyflugmaschine zu setzen, das ist schon eher etwas arg dumpf.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
oh, ok... dann habe ich das falsch verstanden. Denn DIY wird nur und ausschließlich in der Category A0 erwähnt, und dann auch nur wenn man unter 250gr bleibt.
Das hatten wir schon vor einiger Zeit.
Auf Modellflug ist explizit im Artikel 15 verwiesen.
Dort steht, dass nach Eintreten der EASA-Regeln für eine Übergangszeit noch die alten Regeln für Modellflug gelten. Innerhalb von 3 Jahren müssen(!) die einzelnen Länder eigene Regelungen ausarbeiten für Modellflug, die ansonsten, wie Du richtig gesehen hast, einer strengen Regulierung unterliegen würden.
Nach dem EASA-Dokument wäre es möglich die aktuell geltenden Regeln für Modellflug zu behalten oder die von Dobrindt gewünschten oder auch viel schlimmere. Das ist völlig offen.
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
Hallo Millord,
Das mit den geweblich zugelassenen Lieferdrohnen will ich ja auch nicht unbedingt in Abrede stellen.

Ich stelle mir nur mal vor, so ein Teil mit einem 5Kg Päckchen stürzt wegen eines defektes über einem Wohngebiet ab,
dann sehe ich dort ganz anderes Gefahrenpotential, als bei einem 2,5 Kilo Copter am Dorf auf der freien Wiese.

1. die Startmasse, welche eine autonom fliegende Lieferdrohne mit solcher Traglast haben dürfte, da kommen Wir alleine schon mit der Nutzlast über die jetzt bestehende 5Kilo Grenze.

2. Das dingen soll auch über Wohngebieten fliegen dürfen, schlußendlich soll die Ware ja beim Kunden abgeliefert werden,
was ja jetzt schon rein Rechtlich nicht geht, so man sich an geltendes Recht hält.

3. Selbst mit doppelter oder 3-facher Redundanz wirst Du nicht verhindern können, daß sich irgendwann ein Schwachmat
findet, der sich einen Spass beim versuch des "Tontaubenschießen" macht, selbst wenn das rechtlich nicht legal ist.
Solange er dabei nicht erwischt wird, wer will Ihm was anhaben?

Alleine schon von daher wird es, sollte das Thema Lieferdrohne Gesetzlich akut werden und das scheint es ja schon zu sein,
wird es auf wirschaftliches drängen eine Reform bestehender Gesetze geben.

Was den Fall angeht, daß so ein Gerät über mein Haus fliegt, ist mir jede Sicherung willkommen, welche einen Absturz von einem gewicht tragendem Gerät über meinem Haus verhindern kann.
Kommt natürlich auch auf die Stärke der Verbreitung dieser Systeme an - meint wieviele davon in der Luft sind.


Eine Handvoll Idioten gibt es leider überall, und meine Erfahrung in der Entwicklung hat mir gezeigt-
Egal was Du versuchst an möglichen Problemen vorrauszusehen, es wird immer einen verrückten geben,
mit dessen Aktionen Du nie im Leben vorher rechnest.
Gibt es bei einer Lieferdrohne nicht generell das Problem dass man nicht einfach irgendwo landen darf?
Ist es in der zivilen Luftfahrt nicht so das man nur an ausgewiesen Orten besserbekannt genannt Flugplatz oder Heliport starten und landen darf?
Von technischen Aspekten man abgesehen darf man doch rein rechtlich gar nicht im Garten landen.

Ausnahme SAR

Warum Tontauben schieben? Was ist mit natürlichen Einflüssen. z.B. Vogelschlag.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Gibt es bei einer Lieferdrohne nicht generell das Problem dass man nicht einfach irgendwo landen darf?
...
Hmm, da stellt sich die Frage, was ist "landen"?
Landet eine "Lieferdrohne" überhaupt?
Wenn das "Paket" ganz unten ist, und als erstes die "Erde berührt", um dort zu bleiben, ist das landen?

Eher stellt sich die Frage, darf die "Lieferdrohne" den Luftraum bis zum, sagen wir mal "Absetzpunkt" auch benützen?
Wenn ich die jetzigen Entwürfe so lese, denke ich die darf das, solange die Drohne aus 100 m senkrecht absteigt,
und nach dem "Liefern" = "Absetzen" wieder bis auf 100 m senkrecht aufsteigt.
Daraus kann auch erkannt werden, daß die von .... ins Spiel gebrachte "50m" Höhenbeschränkung für die "Lieferdrohne" eine deutliche wirtschaftliche Verbesserung bringen würde.

Bedenklich, vor allem, stell Dir vor, 50m ist der Abstand von einem Leitpfosten zum nächsten (Landstraße)
und in dieser Höhe (oder bei 100m = Abstand von zwei Leitpfosten) würden dann die "XY-Drohnen" über Dich fliegen, ganz legal, und überall! Viele, die jetzt auf die Pressemeldungen und Simmungsmache reinfallen, und sagen, die neue Verodnung ist
prima, und schützt mich.... werden dann feststellen, das das ganz anderst wird, genau umgekehrt!!!
 

Derweil

Neuer Benutzer
@ stefimat

Da bin ich zu 100 % bei Dir.

Solange da massive Wirtschaftliche Interessen dahinter stehen, kann man vieles möglich machen.
Wie hieß es beim Barras so schön:
"Meine Herren, ab jetzt gehören Sie uns, einzelschicksale werden nicht mehr berücksichtigt."
Dieser O-Ton kommt mir da sofort wieder in den Sinn.


Ob das groh des Volkes bzw. "die Wähler" aber die teilweise für einige wenige heute schon vorhersehbaren Auswirkungen auch nur erahnen kann, das wage ich ein wenig anzuzweifeln.
Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte 70% haben noch nicht mal ansatzweise eine Vorstellung davon,
was im Hintergrund bereits geplant wird und wie es in den Köpfen der "Planenden" oder nennen wir sie mal besser Visionäre zu diesem Thema aussieht.
Welche Fiktionen und welche Visionen da bereits teils schon existieren und welche verwirklicht werden sollen.

Und das wiederum hat dann mit unseren Coptern aber halt sowas von garnixmehr zu tun.


Die Technik will ich ja auch garnicht verteufeln, dazu bin ich selbst eine viel zu große Spielratte.
Nun stelle ich mir Mal vor, ich flieg in meinem Garten mit Minicopterchen FPV und plötzlich kommt eine Lieferdrohne,
weil Frau Schuhe bestellt hat, und ich darf deswegen nicht mehr fliegen, dann ist es mit sicherheit nicht Sie, die schreit...
Das ist sicher.
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
Angenommen der Worts Case tritt ein und diese Lieferdornen kommen.
Wie wäre den folgendes Szenario zu bewerten:
Eine Dohne im senkrechten Landeanflug wird von Nachbarskindern mit einem Fußball abgeschossen. Zufall oder Vorsatz lässt sich da nicht eindeutig beweisen. Ist Fußball spielt dann ein gefährlicher Eingriff in den Luftraum?
Müssen Fußballe dann zukünftig elektronisch daran gehindert werden weiter als 100m zu fliegen oder reicht es den Ball beim DMFV zu versichern? Sind Tennisspieler dann potenzielle „Gefährder“?
Mit Ball und Schläger hat man eine realistische Chance so ein Ding auch in 100m zu treffen. Schwierig aber machbar.
Erkennt ihr eine gewisse Analogie zu Modellflugzeugen?
Alles sind Sportgeräte die den Luftraum gefährden „können“, anders als ein Gewehr oder eine Kartoffelkanone mit der man „zufällig“ in den Himmel schießt.
 

berlinmille

.: fpv addicted :.
Es macht m.M.n. keinen Sinn, dass Lieferdronen in (Groß-/städten) eingesetzt werden bzw. landen. Dort gibt es bereits eine ausreichende Versorgung über den Landweg. Macht also nur Sinn in schwierigen Gebieten, die sonst nicht oder nur sehr schwer erreicht werden können und wo sonst auch so gut wie keine Möglichkeit besteht, dass die Drohne versehentlich abgeschossen wird.
Ansonsten stellt sich die Frage jetzt schon analog mit Rettungshubschraubern...
 
FPV1

Banggood

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