LuftVO - Neuregelung

olex

Der Testpilot
#41
Ich lese das sogar so, dass die 30 Meter Höhenbegrenzung nur für die Flüge mit unter 250g und ohne Spotter gilt. Mit Spotter geht wie früher bis 5kg und ohne neuer Höhenlimits (Sichtflug-Entfernung bzw Luftraumgrenzen setzen den Limit in dem Fall).
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#42
Hmmm, schön wäre schon den kompletten Gesetzestext zu bekommen. So ist wieder viel widersprüchliches dabei.

Übrigens steht da auch etwas sehr interessantes:
"Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen."
Mein Kenntnisstand ist: Diese Ausweichpflicht ist komplett neu (und sinnvoll). Aktuell gilt dies noch nicht, auch wenn Mayday das behauptet hat...
Ich habe mich aber immer schon an dieser Regel orientiert und nicht an der aktuell noch gültigen.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#43
HI

absatz 2 und 3 in dem bericht
http://www.bmvi.de/drohnen
wiedersprechen sich oder lieg ich da falsch

Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich
Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich
auch stehen in den beiden links

https://m.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-18-drohnen-verordnung.html

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

unterschiedliche geltung dauer des "führerscheines"
einmal 5 und einmal 10 jahre

was kann man ez da wieder glauben
 
Zuletzt bearbeitet:
#44
HI

absatz 2 und 3 in dem bericht
http://www.bmvi.de/drohnen
wiedersprechen sich oder lieg ich da falsch

"Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg--Kilogramm ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich"

"Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich"
hierbei geht es unter Punkt 2 meines Erachtens um die "Fluglizenz" und unter Punkt 3 die generelle Aufstiegserlaubnis.
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
#46
Hi,

wenn es durch ist, dann wird es " Klarheit " geben. Für mich als Bebop 2 Flieger ist es jetzt schon klar, Bin über 250g, Wildfliegen nur 100m Höch über Grund, Kennzeichenpflicht. Das mit den Einflugschneisen / Luftkorridoren und Flughäfen war bei mir eh schon klar.
Denke aber wenn es Gültig wird das Gesetz, dann werden sich einige Rechtsanwälte freuen. Kein fast kein Gesetz ist Hieb und Stichfest. Da sind immer noch Spielräume vorhanden. Einiges ist Auslegungssache weil es nicht ganz genau geregelt wurde.

Für viele Mavic Besitzer oder noch werdene Marvic Besitzer wird das jetzt ein Problem mit dem FPV und der Flughöhe von 100m über Grund ( ups, ich fliege vom Startplatz los, steige auf 100m und fliege 380m weit über einen Abgund von - 300m ab Startplatz, bin ich dann schon Gesetzeswidrig? ) Hier kommen dann die Rechtsanwälte ins Spiel und so wird es weiter gehen mit der Auslegungssache. Deshalb warten bis es durch ist.
 

Butcher

Bill the Butcher
#47
nur 100 meter höhe für wildflieger? sorry aber nen funjet in 0-100 meter höhe is für alle beteiligten gefährlicher als wenn ich mich so verhalten darf wie bisher,... selbiges gilt für nen 1.9999999 kg Segler,...
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#48
nur 100 meter höhe für wildflieger? sorry aber nen funjet in 0-100 meter höhe is für alle beteiligten gefährlicher als wenn ich mich so verhalten darf wie bisher,... selbiges gilt für nen 1.9999999 kg Segler,...
Sorry, aber es geht und ging nie um eine Erhöhung der Sicherheit. Es geht einzig darum, die Amateure einzuschränken, um der gewerblichen Nutzung Platz zu schaffen. Das war von Anfang an klar. Das ganze Geschwätz um Sicherheit war immer schon vorgeschoben. Diesbezügliche Nachfragen wurden immer ignoriert.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#50
Ich versteh das alles nicht. Der DMFV ist doch nicht müde geworden, seine Verhandlungserfolge zu feiern. Warum gibt es jetzt Unklarheiten, die hier diskutiert werden müssen???
 

Butcher

Bill the Butcher
#51
Die spinnen die Politiker,... name und Anschrifft, OK, Kentnissnachweis? Führerschein? da kommt dan son Hampel (Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich))an und will von jemandem der seit Jahren fliegt nen Kenntnissnachweis,... wer weiß was da alle gefragt wird,... "Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers." kann ich da drauf kleben was ich will? oder darf ich die Plakette teuer für X euro pro modell bei geldgeilen Amts**** beantragen?
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
#52
Ich versteh das alles nicht. Der DMFV ist doch nicht müde geworden, seine Verhandlungserfolge zu feiern. Warum gibt es jetzt Unklarheiten, die hier diskutiert werden müssen???
Ist doch gut für den DMFV, machen nun Millionen an Umsatz für zusätzlich verkaufte Aluschildchen...
Das bügelt dann wieder den Verlust an Einnahmen von Leuten die das Hobby an den Nagel hängen wieder aus-.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#53
weil niemand Kommuniziert.
Habe im RC Line öfters nachgefragt, wenn sich die Verbände über die Gespräche Huldigen lassen haben, wenn was kamm in der Richtung " es sind laufende Gespräche, möchten/dürfen nichts sagen"

Zu der 30m Grenze gabs eine Antwort von "Promedelflug" das eben die 30m Obergrenze sind, somit Racer abgesichert, alle anderen somit Illegal geworden.
 

Haucki

Erfahrener Benutzer
#54
Unsere Verteidigungsministerin hat schon ihr Veto eingelegt.
An anderer Stelle habe ich gelesen (leider keine Quelle, also vorsicht!), dass sie noch strengere Regelungen haben will, um tieffliegende Militärmaschinen vor dem Modellflug zu schützen.
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#55
Wenn es schon um Privatsphäre geht und unsere Flieger wie Airliner behandelt werden, wünsche ich mir auch ein echtes amtliches Kennzeichen.

Meinen Namen und Adresse gehen im Fall der Fälle erstmal nur die Behörden etwas an...und nicht jeden Passanten (die mich ab jetzt sicher immer wieder freundlich auf die Regelungen hinweiden werden ;) )
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
#56
Das mit den Militärmaschinen hatte ich auch scon gehabt ( nähe Munster Übungsplatz > als 25km entfernt von meinem Startplatz ) war gerade am Akku wechseln, da kommt eine Bo105 in ca. 40m Höhe ( war ca. 190m entfernt ) flog langsam knapp über die Bäume hinweg und trorkelte leicht nach rechts und links. Jeder andere hätte erstmal pusten müssen, Ironie an aber bei denen heißt es ja dann Übungsflüge ironie aus ). Je mehr / näher an solchen Übungsplätzen ist läuft man Gefahr das man mit solchen Flugobjekten zusammenstossen könnte. Denn das Militär darf so tief fliegen wie sie es wollen ( wusste ich bis dato noch nicht ). Ein Anruf bei der Luftsicherung Bremen hat ergeben, das die Bo105 nicht auf dem Radarschirm bei der Flugsicherung zu sehen war. Malzeit. Die Manntragenden zivilen Flugzeuge dürfen da auch nicht tiefer als 150m über Grund fliegen, deshalb ist bis heute noch nicht viel passiert. Es ist aber auch schwer aus einem Flugzeug eine getrante Bo105 im Lansamflug zu erkennen. Und desshalb soll es noch verschärfter werden. Und wenn die geldbringende Wirtschaft sich einen Flugkorridor erkauft hat habe wir Wildflieger eh verloren, egal ob alles erbracht war vom Piloten oder auch nicht. Dann nur noch fliegen auf dem Modellflugplatz. Und wir haben da auch schon Beschränkungen durch das Militär............... Bin mal gespannt wo die Reise hingeht.
Ich persönlich würde es sehr begrüßen, wenn der Minister Dobrindt sich so arrangiert ( wie er es gerade für die Modellflieger / Kopterflieger tut Grenzen / Verbote erlässt ) das die Luft in den Städten besser wird und unseren Kindern, die unsere Zukunft sind nicht mit Umweltgasen / Giften weiter zu schädigen.
 

DIE_KUH

Erfahrener Benutzer
#57
Ich lese das sogar so, dass die 30 Meter Höhenbegrenzung nur für die Flüge mit unter 250g und ohne Spotter gilt. Mit Spotter geht wie früher bis 5kg und ohne neuer Höhenlimits (Sichtflug-Entfernung bzw Luftraumgrenzen setzen den Limit in dem Fall).
Nö, 100 m ist immer die Grenze - außer auf Modellflugplätzen oder mit expliziter Erlaubnis der jeweiligen Luftfahrtbehörde.

Und das ist auch, was mich mit Abstand am meisten stört. Willkürlich und Bullshit. Luftraumgrenzen werden im Normalfall keine Rolle mehr spielen.

Nachtrag: Wobei ich gerade merke, dass man das nach der Formulierung auf der BMVI-Seite auch so interpretieren könnte, dass man mit Videobrille beliebig weit fliegen darf, solange man unter 30 m Höhe und unter 250g AUW bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#58
Hallo "DerCamperHB",
...
Zu der 30m Grenze gabs eine Antwort von "Promedelflug" das eben die 30m Obergrenze sind, somit Racer abgesichert, alle anderen somit Illegal geworden....
Du meinst sicherlich die Formulierung:

" Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."

Hier stellt sich ja die Frage, ob die übliche "UND vor ODER Regel" auch hier gilt.
Denn dann würde es ja bedeuten:
FPV ist erlaubt,
- wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden UND das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist

ODER

- eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.

Dabei müsste mit einem "Spotter" weder die 30m Grenze noch die 0,25 KG Grenze beachtet werden.

Hast Du den Wortlaut, denn "Promodellflug" Dir als Antwort gegeben hat?
======================================================


Aber selbst wenn die übliche "UND vor ODER Regel" hier NICHT angewendet wird, so würde es

FPV... ist erlaubt,
- wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden

UND
- das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist ODER oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.


letzteres ist definitiv der schlimmere Fall,
aber dabei wäre FPV mit "Spotter" unterhalb 30m auch mit schwereren Modellen (größer 0,25 Kg, kleiner 5 Kg) möglich.
 

DIE_KUH

Erfahrener Benutzer
#59
Ich interpretiere das so wie in deiner Variante 1. Aber ist halt wischiwaschi. Genauso wie wenn ich aus "< 30 m und < 250g gilt (auch ohne Spotter) als Betrieb in Sichtweite" folgere, dass man dann über die tatsächliche Sichtweite hinaus darf. Who knows.

Und wenn es dann in 2018 eine EU-Verordnung gibt, die noch strenger ist, wäre das alles eh hinfällig, weil man die deutsche Regelung dann der EU-Regelung anpasst.

Keine Höhenbegrenzung für Modellflugplätze, pff. Haben die Verbände ja schön hinbekommen. Was jucken mich deren grüne "featurelose" Wiesen?
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#60
Ich interpretiere das so wie in deiner Variante 1. Aber ist halt wischiwaschi. Genauso wie wenn ich aus "< 30 m und < 250g gilt (auch ohne Spotter) als Betrieb in Sichtweite" folgere, dass man dann über die tatsächliche Sichtweite hinaus darf. ...
Genau so wäre es, denn ohne "Spotter" ist DEINE Sichtweite eh "nur bis zur FPV-Brille" ;)
Somit kannst Du so weit (unter 30m) fliegen, wie es Deine "250g Technik" erlaubt.
Vermutlich wird dann davon ausgegangen, daß die 250g eine Art "technische Reichweitenbegrenzung" darstellen wird.
 
FPV1

Banggood

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