LuftVO - Neuregelung

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
ich schreibe jetzt nur eine Vermutung

von den bisher Beteiligten dürften keiner, oder nur die wenigsten wirklich im Thema waren. Die Modellflieger waren immer nur Kollateralschaden, um diese wurde gekämpft. Die Kopter waren die Verursacher der Negativpresse, worum auch das neue Verordnung gedreht hat.

Ganz davon abgesehen, ob es wirklich die Hintergründe dafür sind, oder wie einige Vermuten den Luftraum frei zu bekommen.

Mit der Einschränkung bekommt man unwissende Piloten aus den gefährdeten Luftraum, hat was für den Flugmodellsport getan, und schränkt das Gefahrenpotential "Drohne" ein, also genau das was von Anfang an "gewollt war"


Das das ganze Blödsinn ist, eine Unterscheidung zwischen Kopter und Fläche/Rotor zu machen, dürften wohl die meisten hier einer Meinung sein, ich inklusive, nur mach das dem Menschen auf der Strasse klar, der nur Hört, das Kopter in Flugzeugnähe gesichtet wurden.
 

wolfes1126

Erfahrener Benutzer
Wobei man bei Fläche und Heli von mehr Todesfällen und schweren Verletzungen hört....
Naja dann wird die Höhenbegrenzung bei meinen Koptern halt auf max 100 gestellt... persönlich ok bei mir, aber allgemein doch nicht schön dass es Unterschiede zwischen Fläche und Koptern gibt, wo es doch auch meist Flächen sind die z.B. über den Wolken per FPV fliegen...
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
nur kennen die Piloten auch meistens die Luftstraßen, und halten sich davon so weit es geht fern, so sind diese halt noch nicht aufgefallen, die Handvoll Kopterpiloten die in Flugplatznähe geflogen/Aufnahmen veröffentlicht haben fallen da der Mehrheit einfach auf.
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
Daher zeugt seine krasse Formulierung eigentlich nur von Unwissen.
Da er in seinen Statement MK ins Spiel gebracht hat, scheint der betreffende User wohl ein Anhänger der Schwebeplattformen zu sein.
Du sieht das wohl etwas falsch ... In meinem Umfeld sehe ich fast nur Heli-Piloten, die wie geschrieben fliegen. Nur auf irgendwelchen Flugtagen sehe ich andere. Kann sein, dass die bei Dir konzentriert auftreten, aber ich gehe jede Wette ein, dass die Mehrzahl (der Heli-Piloten) so fliegt wie beschrieben. Ich sehe das auch nicht negativ, ist halt so und deren Bier. Aber gut, ich hätte vielleicht einen Smiley verwenden sollen ... ;).

Ansonsten habe ich weitaus mehr Flächen als Kopter. Anhänger bin ich aber von beiden. Auch Helis finde ich gut, nur nicht für mich ... ;).
 
Zuletzt bearbeitet:

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
Diese Unterscheidung ist absichtlich drin, um die Unterstützung von Modellfliegern zu bekommen, die Copterflieger hassen und nach dem Prinzip "Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus / Zünd’ and’re an!" nun frohlocken. Ich fliege noch keine Copter und finde so ein Verhalten trotzdem asozial. "Teile und herrsche" in Reinkultur.
Ich glaube eher, die Unterscheidung ist nur deshalb drin, damit die Verordnung weiterhin als "Drohnen-Verordnung" firmieren kann. So hat Meister Dobrindt was zum Vorzeigen ("guck mal, gegen Drohnen") und auch die Lobbyisten (UAV-Dach u.a.) stehen nicht ganz im Regen.
 

binolein

Well-known member
Äh, ne. Das ist schon wieder völliger Quatsch

Schätze, dass in deinem Umfeld die Kampfschweber so konzentiert vorhanden sind.
Die meisten beherrschen wenigstens den Rundflug. Zumal das Erlernen der Helifliegerei durch die
Stabilisierungssysteme erheblich einfacher und schneller zu bewerkstelligen ist als das noch vor 10,15
Jahren der Fall war. Zu der Zeit habe ich das gelernt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Die Kopter waren die Verursacher der Negativpresse, worum auch das neue Verordnung gedreht hat.
Da möchte ich nur halb zustimmen. Die Negativpresse bezog sich immer auf Copter und diese waren oft auch Verursacher, ja. Bei den spektakuläreren Fällen nannten die Quellen oft auch nur "Drohnen", was in der Presse mit Copter gleich gesetzt wurde. Meist wurde das ganze aber nicht wirklich realistisch beleuchtet, ob das nicht doch eher was anderes war. Und korrigierte Meldungen fanden überhaupt nicht den Weg in die Presse, das ist zu wenig sensationell.
Wie auch immer, Copter hatten eine Negativpresse. Teils berechtigt, teils unberechtigt.
Aber diese (die Copter der Negativpresse) sind nicht der Grund für die neue Verordnung. Das wird gerne genannt, weil es durch die Negativpresse auf den ersten Blick einleuchtend ist. Liest man aber die Originalquellen, dann stellt es sich doch gleich anders dar.
Aus dem Entwurf der Verordnung vom 18.1.:

A. Problem und Ziel
§ 1 Absatz 2 LuftVG kennt unterschiedliche Arten von unbemannten Luftfahrzeugen: Neben Ballonen (Nummer 6) wird dort insbesondere unterschieden zwischen Flugmodellen (Nummer 9) und unbemannten Luftfahrtsystemen (Satz 3). Die Abgrenzung zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen richtet sich im Wesentlichen nach dem Zweck ihrer Nutzung: Erfolgt der Einsatz zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung, so handelt es sich um ein Flugmodell. Wird hingegen ein anderer Zweck verfolgt, handelt es sich um ein unbemanntes Luftfahrtsystem nach Satz 3. An den Betrieb sind bisher unterschiedliche Bedingungen geknüpft.
In der Praxis bestehen Rechtsunsicherheiten insbesondere mit Blick auf die Klassifizierung von unbemannten Fluggeräten, die zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Diese und die unbemannten Luftfahrtsysteme werden umgangssprachlich häufig als „Drohnen“ bezeichnet. Die sogenannten „Multikopter“ eignen sich besonders für die Zwecke der Freizeitgestaltung, da diese Systeme günstig und ohne Auflagen erworben und ohne besondere Vorkenntnisse binnen sehr kurzer Zeit in Betrieb genommen werden können. Eine Vermittlung technischer und luftfahrtrechtlicher Kenntnisse, wie sie bei Steuerern von Flugmodellen regelmäßig im Rahmen der Vereinsarbeit erfolgt, bleibt bei den Steuerern von Multikoptern oft aus. Gleiches gilt für die in Modellflugvereinen übliche Selbstkontrolle durch die Vereinskameraden bei Aufstiegen auf dem Vereinsgelände.
Die allermeisten der günstigen und ohne Auflagen erworbenen Copter werden auch mit der neuen Verordnung ohne Vermittlung technischer und luftfahrtrechtlicher Kenntnisse betrieben werden können, da sie unter 2kg sind. Sie sind also nicht Ziel der neuen Verordnung.

In der jüngsten Vergangenheit haben unbemannte Fluggeräte auf Grund ihrer vielfältigen Einsatzmöglichkeiten außerhalb der Freizeitgestaltung an Bedeutung gewonnen, etwa bei der Umwelt- und Verkehrsüberwachung oder beim Schutz von Pipelines und Bahnanlagen. Auch für die deutsche Wirtschaft bietet die Technologie der unbemannten Luftfahrtsysteme viele Potentiale und Wachstumschancen. Innovationen werden zukünftig verstärkt durch eine intensive Zusammenarbeit zwischen Nutzern und Anwendern dieser neuen Technologien entstehen. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entwickeln gegenwärtig innovative Geschäftsmodelle unter Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme. Für die Wirtschaft werden diese auch in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Die Zahl der bei den zuständigen Behörden der Bundesländer eingehenden Anträge auf Erlaubnis eines Aufstiegs ist in den letzten Jahren rasant gestiegen.
Dieser Bereich wird in der neuen Verordnung stark bearbeitet, Schaffung von erlaubnisfreiem Betrieb, Schaffung von Möglichkeiten für Betrieb außerhalb der Sichtweite, Reduzierung des Antragsvolumens etc. Dies ist klar Ziel der neuen Verordnung

Inzwischen verfügen auch kleine unbemannte Fluggeräte oft über hochauflösende Kameras (i.d.R. mit einer Auflösung von mindestens 1920 × 1080 Pixeln) und erlauben detaillierte Aufnahmen ihrer Umgebung. Bedingt durch die Auflösung können auch Ausschnitte aus Bildern generiert werden, deren Darstellungsqualität ausreichend ist, um in Einzelfall z. B. die Privatsphäre Dritter zu beeinträchtigen. Sie sind allerdings hinsichtlich ihrer Betriebs- und Verkehrssicherheit in der Regel nicht mit den gewerblich eingesetzten unbemannten Luftfahrtsystemen zu vergleichen. Bislang konnten kleinere, nur zu Freizeitzwecken genutzte unbemannte Fluggeräte weitestgehend erlaubnisfrei eingesetzt werden, was zu häufigen Beschwerden und auch zu Risiken im Luftraum sowie für Dritte am Boden geführt hat.
Das ist u.a. das, was Du mit Negativpresse für Copter beschrieben hast. In diesen Bereichen ändert die neue Verordnung aber nichts. Sie ist also nicht Ziel der neuen Verordnung.

Die vorliegende Verordnung dient dazu, auf der einen Seite zukunftsfähige Entwicklungsmöglichkeiten für den gewerblichen Einsatz dieser neuen Technologie der unbemannten Luftfahrtsysteme zu fördern, auf der anderen Seite jedoch im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich des Datenschutzes die Nutzung von unbemannten Fluggeräten zu Zwecken der Freizeitgestaltung (Flugmodell) zu regulieren, ohne die Attraktivität des von vielen ausgeübten Hobbys unangemessen einzuschränken.

B. Lösung
– Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme werden aufgrund der vergleichbaren Betriebsgefahr künftig im Wesentlichen gleich behandelt. Aus dieser Gleichbehandlung resultieren Beschränkungen für den Betrieb von
Flugmodellen (z. B. eine Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse bei Betrieb eines Flugmodells mit mehr als 2 Kilogramm Startmasse) und gleichzeitig Erleichterungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (z. B. Wegfall der bisher bestehenden generellen Erlaubnispflicht).
– Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (d.h. sowohl von unbemannten Luftfahrtsystemen wie auch von Flugmodellen) mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm wird generell unter Erlaubnisvorbehalt gestellt. Die Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn der Aufstieg keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs und die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, einschließlich datenschutzrechtlicher Belange, bedeutet.
– Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Startmasse von mehr als 25 Kilogramm ist – wie bisher – verboten. Die zuständigen Behörden können jedoch im Einzelfall Ausnahmen von diesem Verbot zulassen.
– Einführung einer Kennzeichnungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm.
– Einführung einer Pflicht für Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm, die zur sicheren Durchführung des Betriebs notwendigen Kenntnisse durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Dieses Erfordernis gilt nicht auf sog. Modellfluggeländen.
– Einführung konkreter Maßnahmen, um die Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme zu liberalisieren, z. B. durch Ermöglichung eines Betriebs mittels Videobrille und Erweiterung von Ausnahmemöglichkeiten von der 25- Kilogramm-Begrenzung.
– Einführung von Verboten für besonders gefahrgeneigte Betriebsarten und für den Betrieb über besonders sensiblen Bereichen/Gebieten (§ 21b Absatz 1).
q.e.d.

C. Alternativen
Keine.
Ohne die Änderungen könnte der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen eine zunehmende Gefahr für andere Teilnehmer am Luftverkehr und Dritte am Boden darstellen. Auf der anderen Seite blieben ohne die
Änderungen im gewerblichen Bereich zukunftsträchtige, sinnvolle und innovative
Anwendungsmöglichkeiten von unbemannten Luftfahrtsystemen ungenutzt.
Also zusammenfassend: Die als Problem in der Negativpresse beschriebenen Copter bleiben in der Masse unbehelligt, der klassische Modellflug ist ungewollter Kollateralschaden und es werden rechtliche Möglichkeiten für "zukunftsträchtige, sinnvolle und innovative Anwendungsmöglichkeiten von unbemannten Luftfahrtsystemen" (gewerbliche Nutzung) geschaffen.

Mit der Einschränkung bekommt man unwissende Piloten aus den gefährdeten Luftraum, hat was für den Flugmodellsport getan, und schränkt das Gefahrenpotential "Drohne" ein, also genau das was von Anfang an "gewollt war"
s.o. Genau das schafft die neue Verordnung nicht. Die unwissenden Piloten dürfen weiterhin unwissend herumfliegen (<2kg), der Flugmodellsport ist extrem eingeschränkt (auch mit den Änderungen, siehe Jugendarbeit) und das Gefahrenpotential "Drohne" ist das Feigenblatt für die Bevölkerung.

nur kennen die Piloten auch meistens die Luftstraßen, und halten sich davon so weit es geht fern, so sind diese halt noch nicht aufgefallen, die Handvoll Kopterpiloten die in Flugplatznähe geflogen/Aufnahmen veröffentlicht haben fallen da der Mehrheit einfach auf.
Da stimme ich Dir zu. Allerdings ändert die Verordnung für diese Fälle absolut nichts. Sie werden gerne in der Problembeschreibung genannt, aber in der "Lösung" völlig außen vor gelassen.
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
Bei "Selbstkontrolle durch die Vereinskameraden" musste ich gerade unwillkürlich an eine Reihe kapitaler Abstürze von Großmodellen mit anschließendem Feuerwehreinsatz bei einer sehr bekannten Veranstaltung im Rheinland denken...
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Hallo "Wowbagger"
...
Aber diese (die Copter der Negativpresse) sind nicht der Grund für die neue Verordnung. Das wird gerne genannt, weil es durch die Negativpresse auf den ersten Blick einleuchtend ist. Liest man aber die Originalquellen, dann stellt es sich doch gleich anders dar.
Aus dem Entwurf der Verordnung vom 18.1.:

...
Richtig gut und detailiert auf Grund der originalen Quellen dargestellt und kommentiert !!


...

Also zusammenfassend: Die als Problem in der Negativpresse beschriebenen Copter bleiben in der Masse unbehelligt, der klassische Modellflug ist ungewollter Kollateralschaden und es werden rechtliche Möglichkeiten für "zukunftsträchtige, sinnvolle und innovative Anwendungsmöglichkeiten von unbemannten Luftfahrtsystemen" (gewerbliche Nutzung) geschaffen.


... Die unwissenden Piloten dürfen weiterhin unwissend herumfliegen (<2kg), der Flugmodellsport ist extrem eingeschränkt (auch mit den Änderungen, siehe Jugendarbeit) und das Gefahrenpotential "Drohne" ist das Feigenblatt für die Bevölkerung.
...
Sehr gute Zusammenfassung!

Die "sinnlosen" Einschränkungen des Flugmodellsports, vor allem aber auch der Jugendarbeit, tun mir in der Seele weh!
Und warum das "sinnlos" ist, hast Du super dargestellt!

Schlimm finde ich auch, das die ganze Aktion auch noch einen Keil zwischen die Modellflieger treibt, und ich hoffe,
daß auch durch so deutliche Darstellungen wie von Dir, klar wird, daß nicht wir Modellflieger untereinander das Problem sind,
sondern daß das Problem von "Außen" kommt! Wenn diese Erkenntnis sich mehr und mehr durchsetzt, kann auch wieder mehr Frieden unter uns Modellfliegern eintreten, denn jede Sparte des Modellflugs hat ihre Vorteile und ihre Berechtigung, und viele empfinden es auch als eine Bereicherung, die verschiedenen Modellflugsparten auszuprobieren!

Grüße Stefan
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Mit der unter 2 Kg Klasse bin ich mit dir einer Meinung.
Das hätte man in dem Zuge auch nochmal überdenken können.

Ich bezog mich allerdings in dem Fall nicht auf die Gewichtsbeschränkung, sondern auf die 100m Höhenbeschränkung, wobei natürlich fraglich bleibt, wie weit kommt diese Information bei den Entsprechenden Piloten und Zukünftigen Piloten auch an, und wie weit halten die sich dann daran.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Ich bezog mich allerdings in dem Fall nicht auf die Gewichtsbeschränkung, sondern auf die 100m Höhenbeschränkung
Dann habe ich Dich nicht verstanden. Bitte erkläre mir Deine Aussage:
Mit der Einschränkung bekommt man unwissende Piloten aus den gefährdeten Luftraum, hat was für den Flugmodellsport getan, und schränkt das Gefahrenpotential "Drohne" ein, also genau das was von Anfang an "gewollt war"
 

ricotchet

Erfahrener Benutzer
Hallo zusammen sehe ich das richtig das ich mit einem Multicopter unter 250g und FPV soweit entfernt fliegen kann wie ich will solange ich unter 30m bleibe?
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Es wurde doch immer fast nur von dem Luftraum gesprochen, der Unbemannt und Manntragend genutzt wird, der ist damit "sicherer" geworden. Der Luftraum bis 100m gilt halt als Unbedenklicher Bereich.
 

ricotchet

Erfahrener Benutzer
nur so weit wie du ihn auch ohne FPV sehen kannst.
was für ein unter 250gr copter auch schon eine nette entfernung ist, vor allem wenn man ihn suchen muß.
Ich denke es ist nicht so ich muss ihn nicht sehen da die Aussage verodert ist siehe:
Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
 
FPV1

Banggood

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