Nähe zu Personen bei Veranstaltungen

#1
Moin,

Ich wollte mal nachfragen, ob hier noch jemand eine Idee hat, wie es möglich sein könnte im Rahmen von Veranstaltungen mit Coptern >250g näher als 30m an Personen heran zu fliegen.
Das Problem ist, dass die Geschwindigkeit recht hoch sein wird. Dennoch gibt es genügend Veranstaltungen, bei denen dafür immer wieder Lösungen gefunden werden. Alle Kontakte beim LBA sowie darauf spezialisierte Firmen haben keine Lösungen. Selbst SPECIFIC wird nicht funktionieren mit den Geschwindigkeiten und/oder Eigenbau Coptern.
Alle Piloten, die es geschafft haben, wollen das Know-How hierzu (verständlicherweise) nicht weiter geben und haben laut eigener Aussagen selbst mehrere Fachanwälte etc dafür einsetzen müssen.

Es geht im übrigen um den Einsatz während Motorsportveranstaltungen. Private Rennstrecken, klar definierte Zuschauerzonen etc... Aber die Nähe zur Strecke beträgt teilweise nur 5m.

Also, wer eine Idee hätte, wer mir helfen kann, gerne auch gegen Entgelt - es geht schließlich um gewerbliche Nutzung - darf sich gerne hier bzw per PN melden.

Vielen Dank !
 

franco

Well-known member
#2
glaube, sowas ist rechtlich nur umsetzbar, wenn die zuschauer mit erwerb der eintrittskarten auch dem überflug durch uav zustimmen. damit wären sie quasi "beteiligte" und wären von der 30m regel afaik ausgenommen.
 
#3
Den Gedankengang hatte ich auch schon.
Man könnte wahrscheinlich sogar Korridore festlegen, in welchen sie den Bedingungen zustimmen, in anderen nicht (freie Platzwahl).

Die Frage ist, ob es vor dem Luftfahrtrecht ausreichend ist, jemanden zur beteiligten Person zu machen und welche Aufklärung nötig ist.
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#4
In der entsprechenden Veordnung 2019/947 sind unbeteiligte Persone definiert als: "Personen, die nicht am UAS-Betrieb beteiligt sind oder die die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers nicht kennen", sprich beteiligte Personen müssen die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften des UAS-Betreibers kennen.
Außerdem gehört gemäß UAS.OPEN.050 Folgendes zu den Pflichten des UAS-Betreibers: "Er muss dafür sorgen, dass bei einem UAS-Betrieb in der Unterkategorie A2 oder A3 alle beteiligten Personen, die sich in dem Betriebsgebiet aufhalten, über die Risiken informiert wurden und der Teilnahme ausdrücklich zugestimmt haben".

Was genau ausreicht, um diese Voraussetzungen zu erfüllen und was nicht, dürfte der Punkt sein, für den die Anderen sich anwaltliche Beratung eingeholt haben.
Wenn es um gewerbliche Sachen geht, mit denen du Geld verdienst, würde ich dir das auch empfehlen. Mit "ich dachte das passt so, die Jungs im Forum waren sich da eigentlich einig" kommst du im Ernstfall nämlich nicht sonderlich weit und wirkst maximal unseriös.
 
#6
Das Video behandelt genau das Thema und enthält viele wertvolle Informationen(wie ich finde):
Dankeschön! Das Video gibt leider ziemlich genau den Wissensstand wieder, den ich auch habe. Und gleichzeitig sagt er irgendwie zwischen den Zeilen, dass er nicht wüsste wie er für die gezeigten Flüge, die wirklich kritisch sind, eine Betriebserlaubnis erwirken könnte.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#7
Bist du sicher, dass diese Piloten, die es bereits genehmigt bekommen haben, auch wirklich eine Genehmigung für genau diesen Zweck hatten? Und nicht einfach hinterher behauptet haben, ihr Kopter hätte z.B. unter 250g gewogen oder so schnell wären sie gar nicht gewesen oder der Abstand war groß genug? Habe ich halt alles schon erlebt.

Ich kenne nur Piloten, die dann eine Kopter mit ausreichend Abstand mit Kamera und Zoomobjektiv eingesetzt oder eine Cablecam benutzt haben oder die Strecke einfach weit genug weg war. Vermutlich geht es bei dir um eine Verfolung von Fahrzeugen mittels Racingkopter?

Noch zu dem Video: Ich habe mir das nicht komplett angeschaut aber ich denke, der Herr ist leider nicht vom Fach. Beispiel Menschenansammlung: Er lässt komplett außer Acht, dass bereits ab 12 Menschen von einer Menschenansmmlung auszugehen ist. Stattdessen erzählt er von fließenden Übergängen und Grauzonen und dass die Menschen am Strand sich ja immer noch von der Menge entfernen könnten. Zudem ist ja auch jeder an oder auf der Wassersportanlage bereits eine unbeteiligte Person, die es zumindest zu vermeiden gilt, überzufliegen aber das war ja der Zweck des Videos.
 
Zuletzt bearbeitet:
FPV1

Banggood

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