Wenn innerhalb eines kontrollierten Luftraums etwas rumfliegt, was dort vermutlich nicht hingehört, kann es jeder Passant, Spaziergänger, Autofahrer melden. Das finde ich auch vollkommen korrekt, den ich will nicht wissen, was passiert, wenn so ein mittlerer Copter einem Flieger beim Start ins Triebwerk kommt oder Cockpitfenster bzw. die Aussenhaut trifft. Der Flugsicherung bleibt es dann vorbehalten der Sache auf den Grund zu gehen und ggf. Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung einzuleiten. Das kann bis zur Sperrung des Luftraumes gehen. Die Ordnungsstrafe hierfür liegt bei bis zu 3.500 Euro. Dazu können noch die Schadensersatzansprüche der Airlines kommen, die ihre dadurch verursachten Kosten weiterleiten. So sind meine Erinnerungen an die Gespräche mit der DFS. Wenn man in so einem Bereich fliegen möchte/ muss, muss das vorher bei der DFS angemeldet und formal genehmigt werden. Dann bekommt man eine Vorgangsnummer und die Rahmenbedingungen und man kann fliegen - und verursacht keinen Stress falls jemand ein unbekanntes Flugobjekt meldet.