Verbot für FPV in der Schweiz?

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PatrickH

Neuer Benutzer
#1
Neusten Informationen zu Folge, könnte künftig die FPV in der Schweiz verboten werden. Das BAZL (Bundesamt für Zivile Luftfahrt) gab mir heute morgen Bescheid, dass ev. ein Verordnung in Kraft tritt, dass Modellflugzeuge nur noch in direktem Augenkontakt Distanz geflogen werden dürfen. Filme dürfen aufgenommen werden jedoch nicht veröffentlicht werden. Dieser (vorerst) Vorschlag kam von der Polizeidirektion, da letzhin Unfälle aus der Luft von privaten Personen gefilmt wurden.

Ob diese Verordnung wirklich umgesetzt wird, liegt momentan bei unserer Justiz und wird in den nächsten Wochen zeigen, ob die Jungs uns künftig den Spass verbieten wollen. Wer weiss, sollten die deutschen Kollegen das mitkriegen, könnte das auch in Deutschland umgesetzt werden... Ich hoffe mal nicht, also geniesst jeden Flug .... >_>

Grüsse Patrick

Quelle: http://www.20min.ch/news/schweiz/story/23722686
 
#2
moin moin,

also muss ja sagen, dass die leute ja recht haben.
es ist ja nicht ungefählich.
wie ist denn die mindestflughöhe? 600m? rettungshubschrauber noch tiefer,
da fliegen einige FPVler durchaus höher.
man sollte vielleicht nicht gleich ein verbot aussprechen. eher eine mindestflughöhe für FPV flieger.

gruß paulo
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#3
wie sillst du eine Mindestflüghöhe kontrollieren? das geht zum einen schon mal nur wenn absolut jeder mit osd fliegt. Und dann ist es praktisch ausgeschlossen die Mindestflughöhe von der Gesetzgeber Seite her zu kontrollieren. ich fürchte das haut so nicht hin.
Mann muss da versuchen auf dem Wege der Kommunikation was zu erreichen. was lief denn da mit den Unfällen? Also was nehmen die da als Ansatz das zu verbieten? wurden die Unfälle durch die FPV Flieger verursacht oder waren es Unfälle mit FPV Fliegern oder was war da los?

Gruß

Jack
 
#4
The-BlackJack hat gesagt.:
wie sillst du eine Mindestflüghöhe kontrollieren? das geht zum einen schon mal nur wenn absolut jeder mit osd fliegt.
naja,

entweder muss man den FPV flug "anmelden" so kann das amt einen eventuell kontrollieren oder man könnte es technisch lösen, indem dem höhenmesser wird eine max höhe vorgeben wird.
z.b. höher als 400m gehts net.
dann muss eben jeder FPVler ein OSD haben.

radarüberwachung ist ja bei der größe eh net möglich...

das alles wäre ja schon besser als ein verbot...
 

The-BlackJack

Einer der Ersten
#5
FPV nur mit anmeldung bedeutet FPV stirbt aus! Wie willst du das technisch lösen mit dem Höhensensor sobald eine höhe größer 400m erricht ist wird der motor ausgeschaltet, hilft bei Thermik nicht, voll tiefe gegeben-> na schönen dank aber nein!!!

Und der regierung wir einen teufel tun auch nur eine person dazu abzustellen die FPVler kontrolliert eher wird das komplett verboten alles andere währe viel zu aufwändig!!!


Gruß

Jack
 

Lunovis

Erfahrener Benutzer
#6
die suppe wird nur halb so heiss gegessen wie gekocht...

ich werde mal dem smv eine anfrage schicken mit dem hinweis, wie die situation in D gehandhabt wurde... dann sollen die sich darum kümmern.
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#7
ohjeh! :(

gerade das argument mit dem datenschutz halte ich für mehr als vorgeschoben, schließlich kann jeder hirbel mit seiner digicam vors nachbarliche fenster stehen und die dort gemachten fotos ins internet stellen.
kann!!! tut er das? nein! (ok, die seltenen unrühmlichen ausnahmen ausgenommen)
und es unterliegt derselben selbstdisziplin, dies zu unterlassen wie bei allen anderen aktivitäten mit kamera auch! ;)

bedenklicher finde ich den "unfall-einwand". um was für unfälle handelte es sich? unfall wg "loreley-effekt", wg tatsächlicher kollision, wg dummheit eines einzelnen, der eine dichtbefahrene straße "umwimmelte"und den verkehr gefährdete, oder noch was anderem?
was war denn da?

viele grüße und daumendruck,
o.d.
;)
 
T

trappy

Gast
#8
Die gesetzesaenderung trat in kraft. Ich habe bereits mit dem BAZL kommuniziert. Man kann kuenftig nur noch auf sicht-kontakt fliegen, was aber FPV mit einem spotter durchaus legal macht. Derjenige der das modell sieht muss nicht zwangsweise auch in kontrolle vom modell sein. Von den datenschutz-geschichten habe ich nix gehoert.

Man kann ausserdem sein modellflugzeug fuer sogenannte "drohnenfluege" (flug ohne sichtkontakt) lizensieren lassen. Flughoehe wird somit "verhandelbar" bzw. einfach zulassungspflichtig. 5km um flughaefen gilt flugverbot, ansonsten die jeweiligen regeln der flugzonen.
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#9
naja, das geht ja geraaaaade noch so... :/:
das flugverbot im umkreis von 5km um flughäfen gilt ja wohl generell, ist wonders auch nicht anders und durchaus vernünftig.

wie schauts denn zb aus, wenn ich jetzt in CH urlauben und meinen fpv-flieger mitnehmen (und natürlich auch fliegen) möchte? kann ich irgendwo so eine lizenz beantragen (als deutscher, also ausländer)? was muß ich dabei beachten? muß das fluggerät zur untersuchung? ich?

viele grüße,
o.d.
;)
 
T

trappy

Gast
#10
das wird sich nicht rentieren, ein antrag kann einige wochen dauern und eventuell muss das modell eingesendet werden. die leute dort waren ehrlich gesagt komplett ueberrascht da die regelung eigentlich gegen drohnen und firmen welche solche kommerziell entwickeln gerichtet war. es wurde zwar nicht ausdruecklich gesagt, aber wer mit den "schaumwaffeln" nicht grad jumbos jagen geht und sich an die restlichen gesetze haltet wird wenig probleme bekommen (meine eigene meinung!)

ich finde die regelung so wie sie in kraft trat vollkommen in ordnung und kann mich, sofern hier nicht irgendwelche paranoia-kekse am druecker sind und ich mein modell mit zig technischen sicherheitsmechanismen ausruesten muss, gut damit zurechtfinden. Es ist mir lieber etwas ist reglementiert und ich kann auf ein gesetz verweisen als dass staendig geruechte in die welt gerufen werden ueber was schon und was nicht erlaubt ist. Sofern fuer FPV modellflugzeuge z.b. die gleichen gesetze gelten wie fuer paragleiter ist so eine regelung geradezu ein "befreiungsschlag" fuer FPV.
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#11
jo danke für den hinweis. es würde mich sowieso bloß ins gut erreichbare hochgebirge ziehen, zb adrenalinhorn (alalinhorn :lol: ) oder ähnliche gegenden. monterosa würd mich reizen, bin dort früher viel bergsteigen gewesen (vinzenz, balmenhorn, curnu nero, nordend etc), ist aber eher schon italien, zumindest vom zustieg her (alagnia), aber dort mal zu fliegen, wäre ein traum für mich! aletsch-überquerung mitm fpv-flieger - wow!!! :wow: deswegen das interesse ;)

viele grüße,
o.d.
;)
 
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