WO und Was darf man alles filmen?

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Jannik

Erfahrener Benutzer
#1
Morgen,

Ich mache zurzeit viele aufnahmen von Häusern da ich paar Aufträge dazu habe, ich weiß nur nicht ob dass auch legal ist , weil irgendwann wird der tag koommen, andem jm meint ,,das ist verboten!!! ``?

Aber eigentlich dürte ich doch überalll und alles filmen da ,,google streetyou´´, Überwachungskameras , Google Maps und die Tv sender das gleiche machen.
 
#2
Filmen darfst du es, aber ich meine du darfst es danach nicht verwenden.
Aber wenn du einen Auftrag hast ein Haus zu Filmen sollte es doch kein Problem sein.
 

scritch

Erfahrener Benutzer
#3
Naja. Schonmal was von der Panoramafreiheit gehört? Alles was du von der Bordsteinkante aus siehst und fotografieren kannst darfst du auch ablichten. Fotografien aus luftiger Höher entsprechend nicht. Ausserdem dürfen keine Menschen erkennbar auf dem Foto sein. Desweiteren ist ggf zu beachten, ob der Architekt des Hauses nicht auch ggf Rechte an dem Bild hat.

Interessante Infos dazu gibt es dazu hier: http://www.spiegel.de/netzwelt/gadg...nen-das-darf-das-fliegende-auge-a-903502.html
 

m2m

Erfahrener Benutzer
#4
@Jannik
Bekommst dafür Geld ?
Wenn ja, dann sieht es "gewerblich" aus und Ich glaube, dann brauchst du eine Aufstiegsgenehmigung.
 

Peter Pan

Phantomisiert
#6
Ein kleiner Erklärungsversuch:
In den Genehmigungen der einzelnen Länder wird die Frage dann auch größtenteils beantwortet, denn man muss entweder eine Erklärung unterschreiben, die das Thema betrifft, oder bekommt es per Genehmigung schriftlich, was geht und was nicht.

Wichtig wäre sich auch mit der neuen Urteilssprechung in Sachen Schutzrechte vertraut zu machen, demnach kann der Blick über den Gartenzaun nämlich seher teuer werden. Das Thema dürfte aber zu umfassend sein, es hier lapidar darstellen zu können. Es ist halt wie überall: der Teufel steckt im Detail und in diesem Fall wohl in der Rechtssprechung.

Du darfst also weder alles noch alle Menschen Filmen. Es gibt Berufsgruppen mit unterschiedlichen Rechten und sog. "Gesellschaftliche Gruppen" die besondere Schutzrechte für sich in Anspruch nehmen können, je nach Land unterschiedlich. Danneben gibt es Institutionen die besonderen Schutz genießen und selbstverständlich auch jene Institutionen mit hoheitlichem Auftrag.

Einfach gesagt; wenn du ein Foto machst und anbietest auf dem mein Würstchen zu sehen ist das ich gerade grille in meinem Garten, hast du mich vorher zu fragen. :))

PP
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#7
Jannik, sobald du auch nur ein Cent daran verdienst. Ist es Gewerblich. Und wie hier schon gesagt wurde, brauchst du hierfür eine Gewerbeanmeldung, Aufstiegsgenehmigung für Luftbilder, Modellflughaftpflicht für Gewerbliche Luftbildaufnahmen.
In Baden Württemberg wären das 15€ für Gewerbeanmeldung, 250€ für die Versicherung bei DMO, und 250€ für eine 2 Jährige Aufstiegsgenehmigung.
 

scritch

Erfahrener Benutzer
#8
Der Versicherungsbetrag unterscheidet sich je nach Höhe des Versicherungsschutzes. 250€ stellt da die Obergrenze beim DMO dar. Wenn du in Schleswig Holstein eine Aufstiegsgenehmigung haben möchtest, kommst du da mit 150€ auch günstiger bei weg ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Peter Pan

Phantomisiert
#10
Ich kann nur jedem hier, der sich selbstständig machen möchte in dem Gebiet der Kopterfliegerei, empfehlen, vorher einen Steurberater zu Rate zu ziehen und auch ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt zu machen.

In beiden Fällen sollte man gut vorbereitet in das Gespräch gehen (spart Geld) und sich die Fragen aufgeschrieben haben. Die Beratungsstunde bei dieser Berufsgruppe liegt i.d.R. zwischen 100 und 150 Euro pro Stunde bei günstigen, dennoch guten Anwälten/Beratern. Wenn man einen Anwalt anruft, kann man fragen, ob bereits Erfahrung in Sachen Fotografie besteht, das gilt auch bei Steuerberatern, die fragt man auch ob die Kleinunternehmer in ihrer Mandantschaft haben die in einem ähnlichen Bereich angesiedelt sind.

Für die Kollegen aus Köln-Bonn kann ich gute Empfehlungen aussprechen, wenn dies gewünscht ist, bitte PN.

Mein persönlicher Tipp: Finger weg von frischen (neuen) Anwälten und Steuerberatern, hier zahlt man deren Lehrgeld gleich mit. Erfahrung ist gefragt... am besten sind m.E. Anwälte, die auf ihrer Homepage auch ausweisen, dass sie Unternehmensberatung machen.

Das Forum könnte m.E. ganz gut einen Bereich "Erfahrungsaustausch für Profiflieger/gewerbliche Fliegerei" vertragen, wenn ich das mal so freundlich anregen darf. Hier werden die immer gleichen Fragen ständig neu gestelt derzeit...

PS: nein, ich mache keine online Rechtsberatung, das ist nur Organen der Rechtspflege gestattet, mir also nicht = Zuschriften dieser Art also zwecklos... Holt euch die Tipps bei einem Anwalt. Wer sich das nicht leisten kann, kann es sich m.E. auch nicht leisten sich selbsständig zu machen!

Nachtrag: schaut euch doch nur mal die Komplexibilität des Themas im Blog eines bekannten Fachnwaltes an: http://www.wbs-law.de/category/internetrecht/fotorecht-bildrecht/

Danach nochmal über die Frage einer guten Beratung neu nachdenken... :)

In letzter Zeit hat besonders dieses Thema für eine Menge Unruhe gesorgt:
http://www.wbs-law.de/internetrecht...ung-von-fotos-ihres-anwesens-verbieten-39810/


Denn der Eigentümer wird durch die gewinnbringende Verwertung der Fotografien des Anwesens in seinem Eigentum verletzt.
PP
 
Zuletzt bearbeitet:
#11
Das Forum könnte m.E. ganz gut einen Bereich "Erfahrungsaustausch für Profiflieger/gewerbliche Fliegerei" vertragen, wenn ich das mal so freundlich anregen darf.
Warum? Für Profiknipser gibts sicher auch kompetente Foren in der weiten Internetwelt. Hier gehts um das Hobby FPV-Fliegen, so stehts auch im Impressum.

Ziel der Seite ist es, interessierten Personen einen Einblick in die Welt des FPV-Fliegens zu geben, untermauert mit Bauberichten und –Anleitungen.
 

Peter Pan

Phantomisiert
#12
Warum? Für Profiknipser gibts sicher auch kompetente Foren in der weiten Internetwelt. Hier gehts um das Hobby FPV-Fliegen, so stehts auch im Impressum.
Die Antwort ergibt sich aus meinem vorherigem Beitrag. Offensichtlich herrscht ja hier ein gewisser Bedarf. Wo gibt es denn die Profiforen? War ja nur eine nett gemeinte Anregung...
PP
 
#14
Bei Jannik als Schüler ist das Geld verdienen denke ich nicht das dringendste Problem. Und selbst wenn ihm ein Nachbar oder Bekannter mal für den Abflug am Haus einen kleinen Schein zusteckt, wird da wohl nicht viel passieren, eine Webseite oder Werbanzeige mit einem eindeutig kommerzeillen Angebot für Aufnahmeflüge hat er (hoffentlich) sicher nicht.
Ich hab aber den Verdacht Jannik, dass Du Dir Aufnahmen von anderen Leuten/Gebäuden/Grundstücken, wo Du nichts zu suchen hast, schönredest mit der Erlaubnis anderer Leute in der Nähe. Du hast ja schon ein paar mal erzählt, dass Du inzwischen gelegentlich "Auftragskameraflüge" machst. Wenn Dich jemand explizit bitte, über seinem Grundstück Aufnahmen seines Hauses oder Grundes zu machen, ist das vermute ich ok und wenn ein böser Nachbar nörgelt, würde ich notfalls die Verantwortung auf den "Auftraggeber" schieben, soll er seinem Nachbarn erklären, was da passiert und dass es nur über seinem Grund und nur Aufnahmen seines Grund und Hauses sind. Und wenn dabei mal ein Rotor über der Hecke das Nachbarn ist oder sein Schornstein am Bildrand zu sehen, ist das auch nebensächlich. Aber wenn Du deutlich über das Gelände eines Nachbarn kommst oder auch von ihm oder seinem Eigentum Bilder machst ohne sein Einverständis oder - was ich irgendwie vermute, sorry wenn ich falsch liege - nur das Einverständnis oder den Auftrag eines Anliegers in einem Gebiet oder einer Straße hast und dann auf eigene Faust aus Neugier oder Übermut auch mal die bewohnten Grundstücke daneben oder noch weiter weg überfliegst und filmst, das ist mit Sicherheit nicht zulässig und gibt schnell Ärger.

Abgesehen davon würde ich persönlich mich auf/über die wenigsten bewohnten Grundstücke mit Copter zum Filmen trauen, außer vielleicht bei Reichen wo die Grundstücksgröße in Hektar angegeben wird oder mit Ladybird, aber nicht mit einem mehreren Pfund und mit Cam vielleicht 1000 Euro schweren Copter in größere Höhen nur mit mieser Sicht fast senkrecht von unten und Düseneffekten, 100 Hindernissen, Kabeln, Ästen etc. da oben...

Gruß
Jo
 

MatzeSt

Erfahrener Benutzer
#15
Hallo, stimmt das?
Also noch aktuell?


Panoramafreiheit

Auch beim Fotografieren von Häusern oder Kunstwerken im öffentlichen Raum kann juristischer Ärger drohen. Den Interessen des Fotografen stehen das Urheberrecht des Architekten oder Künstlers – siehe Eiffelturm – sowie das Hausrecht des Besitzers entgegen. Im Unterschied zu anderen Ländern gilt in Deutschland die sogenannte Panoramafreiheit. Danach darf man die „äußere Ansicht“ von Gebäuden auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers fotografieren und veröffentlichen. Allerdings muss der Fotograf während der Aufnahme an einem öffentlich frei zugänglichen Punkt stehen, also etwa an einer Straße und nicht in einer Wohnung im Haus gegenüber.
 
#16
Eiffelturm ist nur bei Nacht ein Problem. Tagaufnahmen sind erlaubt. Die Nachtaufnahmen dürfen mitbringen speziellen copyrighthinweis veröffentlicht werden.

An diesen Tatsachen sieht man wie kompliziert das ist. Eine fundierte Anwaltsauskunft ist sicher gescheit.
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

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