Modellflughaftpflicht schließt "Dronen" aus

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#1
Es gibt seitens der Allianz eine extra Flugmodell und Winddrachen-Versicherung. Ich habe mir das eben mal durchgelesen, und festgestellt, dass das für Helipiloten sowie auch Flächenflieger gilt, NICHT aber für Copter. In der Beschreibung werden "Dronen" ausdrücklich ausgeschlossen.

Weiß da jemand mehr? Die DMO-Versicherung basiert wohl was ich gelesen habe auch auf einer Allianz-Versicherung...
 

JUERGEN_

Generation 60++
#2
, ...
In der Beschreibung werden "Dronen" ausdrücklich ausgeschlossen.
das ist/war eigentlich schon immer so.
eine Drone zählt ja auch zu Luftfahrzeugen.

NICHT aber für Copter, die zum sportlichen Fliegen auf dafür vorgesehenen Flugplätzen vorgesehen sind.

FPV gerät da aber schon an den Rand einer Grauzone. :D


übrigends;
ein Heli ist auch nur ein Copter. :D
 

Nabazul

Erfahrener Benutzer
#5
FPV Equipment darfst du auf deinem Copter haben. Ich denke eher die Abgrenzung zur "Drohne" ist wenn das teil völlig selbsständig fliegt und das auch außerhalb der sichtweite des Steuerers.
 

Lonestar78

Erfahrener Benutzer
#6
Genau, autonomes Fliegen ist nicht zulässig und damit auch nicht versicherbar. Ganz einfach. Gegen Quadcopter hat die Allianz nix....
 
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FPV1

Banggood

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