FPV-Merkblätter

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Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#1
Hallo liebe FPV-Kollegen!

Was haltet Ihr davon, wenn wir gemeinsam FPV-Merkblätter für einen sicheren und risikolosen FPV-Flug entwerfen.
Als Themen könnte ich mir vorstellen: Rechtliche Lage (könnte man aus RC-Line-Forum mit Genehmigung verwenden), Hinweise zu Antennen und deren Ausrichtung, Was beim FPV-Flug beachtet werden muss, usw...

Ich denke, das solche Merkblätter durchaus sehr sinnvoll sein können, gerade bei FPV-Neulingen!

Viele Grüße
Heiko
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#2
Hi an Alle!
Ich bin gerade dabei ein paar alte Themen aufzuwärmen, welche tlw. noch aus der Anfangsphase der Community sind.

Folgendes: Auf Basis von Basti´s Artikel in der Knowledge-Base habe ich ein kleines Übersichtsblatt entworfen. Der Großteil entspricht Basti´s Gedankengut, ein paar Feinheiten habe ich verändert.

Bitte schaut es euch doch mal an! Es soll dann als Download gerade für FPV-Neulinge eine hilfreiche Grundlage sein.

Ein 2. Merkblatt ist schon in Arbeit, darin geht es um das Verhalten bei Verlust der Fliegers. Dieses Merkblatt wird dann auch hier wieder zur Diskussion gestellt.

Wie gesagt, es handelt sich hier nur um einen Entwurf, die finale Version erscheint dann in einem schönen Layout ;)

EDIT: Habe noch 2 Änderungen einfließen lassen!

Also dann, beste Grüße!
 

Anhänge

Sibi

Erfahrener Benutzer
#3
Diversity verhindet auch Multipathing:
Siehe hier: http://en.wikipedia.org/wiki/Multipath

Das ist eigentlich der große Vorteil von Diversity Receivern...

lg,
Sibi
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#5
Um mal hier mit angelesenem Halbwissen zu glänzen .. ;-)

Also bei den normalen Rundstrahlantennen sollten beide parallel zueinander ausgerichtet sein. Senkrecht bietet sich an. Sie sollten gerade sein und die Länge muss möglichst exakt Lambda-irgendwas betragen. Die Abstrahlrichtung beachten, denn wenn beide Antennen direkt übereinander sind (senkrecht ausgerichtet), kommt auch kaum noch ein Signal rüber, da die Rundstrahler eher so eine "Donut" Abstrahlung/Empfang haben.

Diversity verbessert meines Wissens nicht die Reichweite, das wird wohl eher durch Antenne und Sendeleistung erreicht.
Diversity mit einem Sender und n-Empfänger nimmt das stärkere Signal. Mit mehreren Sendern ist es dann auch möglich Multipathing zu minimieren.

Nachführungssysteme für Antennen mit Richtcharakteristika könnte man noch nennen (Beispiel: http://www.vimeo.com/2324907).

So .. genug gebabbelt von Dingen, von denen ich kaum Ahnung hab. :)
 

Sibi

Erfahrener Benutzer
#6
Diversity verbessert meines Wissens nicht die Reichweite, das wird wohl eher durch Antenne und Sendeleistung erreicht.
[/quote]

Jaein, durch Eliminierung von Multipathing erhöht man subjektiv die Reichweite, weil man mit Div. weniger bis keine Dropouts mehr hat, als bei einem einzigen RX. Dadurch traut sich der Pilot natürlich etwas weiter weg, als ohne Div.

Mit mehreren Sendern ist es dann auch möglich Multipathing zu minimieren.
FYI:[/quote]
Es gibt auch das sog. Antennen Div. Hierbei schaltet ein RX zwischen zwei Antennen Buchsen. Besser als ein einfacher RX aber schlechter als echtes Div. mit zwei RX.

Nachführungssysteme für Antennen mit Richtcharakteristika könnte man noch nennen
Verhindert leider aber kein Multipathing im Falle einer Antenne, aber man kann natürlich auch ein Antennen-Array mit Diversity tracken lassen. Also, sprich zwei Antennen gleichzeitig nachführen. Dann ist alles wieder gut...


lg,
Sibi
 
#7
Hallo,

"rechtliches" werdet Ihr bei rcline kaum finden. Der Grund ist ,das der
Herr Schwerkraft an/aus wirkliche profis aus dem Forum ausschließt.
Die Gründe sind klar - er hat keine Geschäftsgrundlage ohne Aufstiegs-
erlaubnis -das will man net wahrhaben...

Meinen Sachverständigen hat er dort noch net "geschafft" - ein Wunder...
Den habe ich motiviert unbedingt was zu posten dort.

Somit lohnen sich noch Blicke nach RC-Network oder den einschlägigen Quadrocopterforen ....

Generell sei rechtlich gesagt, daß FPV mit Videobrille ohne zusätzlichen
Luftraumbeobachter nicht erlaubt ist .

Die Mindestflughöhe lt LuftVO für manntragende Motorflieger ist 600m
über Grund im Reiseflug - eine Höhe,die ohne besonderen Grund von
denen nicht unterschritten werden sollte ( Platzrunde ,Landeanflug ,
Fotoflug [ hier stellt sich die Frage ob dafür explizite Genehmigung erforderlich]) .

Grüße Robert
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#8
Hi Robert!
Willkommen in der FPV-Community!
Sorry, aber deine ersten drei Sätze verstehe ich nicht, könntest Du das etwas ausführlicher beschreiben? Wobei ich da schon sowas ahne :D...
Ja mit diesem ganzen rechtlichen Grundlagen wurde sich schon im RCline beschäftigt, aber irgendwie sagte dort jeder was anderes.
Es ist natürlich richtig, dass immer ein Beobachter am Boden das Modell im Blick haben muss, aber mal ganz ehrlich, wer bitte soll einen Flieger auf der Wiese ansch****en, der da mit Videobrille sein Modell fliegt. Viele kennen das noch gar nicht und die meisten die das sehen, werden vor Staunen nicht dem Mund zu kriegen.
Achja es passt gerade dazu: Ich habe mich neulich mit richtigen Funkern unterhalten, dabei sind wir auch auf das Thema 2,4GHz und 10mw gekommen. Dort wurde mir berichtet, dass das kein Mensch in Deutschland kontrollieren würde, ob wir nun mit 50 oder 200mW fliegen. Wobei ich vom gesetzlichen her auch nur mit 10mW unterwegs bin.
Ich will hier jetzt nicht die Leute ermutigen mit 200mW-Sendern durch die Luft zu fliegen, aber es muss halt mal gesagt werden, was Funkprofis dazu sagen. Zudem ist der 200mW-Sender dominanter, wenn noch ein 10mW-Flieger mit in der Luft ist, da könnte es zu Problemen kommen.

Beste Grüße
Heiko
 
#9
Hallo,

merci für die Begrüßung

die ersten drei Sätze ;-)

bzgl rcline , nun es läuft dort reichlich chaotisch . Ein typisches Problem
ist die Forenanonymität, die vermeintliche Kritik schnell in Beschimpfung
ausarten läßt , man mit bestem Willen kaum kontrollieren kann ...

In diesem Sinne sind die QC -Foren besser,weil ohne Basis -IQ man solche
Geräte kaum in die Luft bringt ;-) -also andere "Toleranzschwellen"
vorliegen . Aber genug bzgl solcher Sachverhältnisse .

Das Problem in den Foren ist , daß jeder sich für einen Experten hält,der
nach § 16 LuftVO googlelt . Aber defacto keine Ahnung bzgl interner
Luftamtsanweisungen hat oder gar gewisse Schriftstücke zwischen
BMVBS also dem Bundesverkehrsministerium (!) und manch Luftamt.

Hinzu kommt ,daß ich alle Luftämter durchgekaut habe ,schon um zu
wissen, wie "man" denn so tickt - und um ggfs die gegenseitig auszupielen.

Diese Kurzsichtigkeit der Mods , ja man muß schon fast sagen
Unfähigkeit die eigenen Modregeln zu beachten ist bemerkenswert.
Statt offen mit der Sache umzugehen (und froh zu sein ,daß einer
mal wirkliches Wissen beizaubern kann ) köpft man die Überbringer
schlechter Nachrichten ...


Es dürfte damit klar sein ,daß es hier nicht nur um meine Company geht,
sondern um das gesamte Genre ( in diesem Sinne ist das Verhalten etlicher als tendenziös / kleinkrämerisch einstufbar )

Das wir uns gleich richtig verstehen - ich bin kein §§ Hengst oder
Oberlehrmeister - mich kotzt dieses Bullshitcastle selbst massiv an.

Wie kann es sein , daß ich hier in Bayern ne Aufstiegsgenehmigung
bekomme aber in BW oder Neufünfland man eine Gefährdung der
öffentlichen Sicherheit darastellt ... Was ist das für ein Provinzialismus....

Bzgl der Geschäftsgrundlage . Der an/aus bewegt kein Flugmodell sondern
einen Flugkörper ( noch dazu > 5kg ) weil er Luftbilder mit kommerziellem
Hintergrund anfertigt. Im weiteren zeigen einige Bilder , das die gegen
übliche Auflagen verstoßen. Hinzu kommt natürlich die Tatsache, daß
man via Flugmodellhaftpflicht nicht versichert ist . Ist ja ein Flugkörper...

Der kommerzielle Hintergrund kann übrigens schon durch ne simple HP gegeben sein. In NRW bekommt man so leicht keine AE und wenn nur zu saftigen Preisen .
Ich weis das ,weil ich alle seriösen Firmen inkl. Hersteller kenne . Die
AIRTEC in FFM war in diesem Sinne mal wieder interessant.

( Solange du also aufm Modellplatz mit ner Digicam Luftbilder machst, ist
das juristisch ok )

Ein Flugmodell ist also nach §16 LuftVO ein Spielzeug ,für welches eine
Ausnahmegenehmigung des relativ freien Aufstiegs gilt.

Ein Flugmodell bewegt sich allerdings nicht mit Narrenfreiheit in der Luft
sondern muß die Luftverkehrregeln einhalten . Also die Tatsache, das
man generell ausweichpflichtig ist ...
deshalb mußt du den umgebenden Luftraum komplett beobachten -das
geht per FPV nicht .

Wie schon angedeutet ist das problematisch ,wenn dein 40 kmh Segler
sich mit einem >200 kmh schnellem Sportflieger "duelliert" . Du hast
defacto keine Chance überhaupt und richtig(!) zu reagieren .

In diesem Sachzusammenhang sollte jetzt auffällig werden,warum eigentlich immer noch keine "Drohnen" zur Hochspannungsleitungs-
überwachung rumfliegen - die können nicht ausweichen !

Wie gesagt , das ist die in Teilen halbgare juristische Seite. Viele
Sachen bzgl was ist ein Flugmodell oder (schon) ein Flugkörper ,das
ist offen gesagt Grauzone. Da existieren in Teilen keine haltbaren
Gesetzeserweiterungen... Deswegen kann zB ich in Teilen glasklare
Auskünfte geben.

Bzgl der FPV-Fliegerei ist das natürlich auch so ne Sache ,weil
schnell das als "illegal" weggestuft wird. Insofern zahlt ggfs die
Modellversicherung nicht und was natürlich generell ein Problem
ist ,daß mögliche Unfälle nicht gerade imagfördernd für das
Modellfliegen ist

Ich habs anderswo mal kommuniziert . Wir haben herausgefunden,
daß ernsthaft darüber nachgedacht wurde, daß für Modelle
eine Transponderpflicht her sollte....

Ein HLG mit Transponder - schwer vorstellbar... es ist klar ,daß
gewisse PPL-Lobbys daran arbeiten die Konnkurrenz loszuwerden...

Bzgl der Kontrolle wäre ich vorsichtig , die Polizei fliegt mit Scannern
druch die Gegend und wenn plätzlich hinter dir ein Heli landet ....

Ich habe btw eine Genehmigung bis 1W auf Industriefernsehen zu fliegen
Und was setze ich ggfs ein , möglichst kleine Sender wg Gewicht und
Selbststörgefahr... Also mit den 10mW kommt man wirklich ausreichend
weit , so viel bringen 200mw auch nicht ,wenn die Bodenstation was taugt.
In diesem Sinne reicht ein 10mW mit üblicher 0dBi im Flieger ...

hinzu kommt . mit einen 200mw in 300m Höhe stört man in 14 km
Umkreis ggfs alles ..

Grüße
Robert
 

Sibi

Erfahrener Benutzer
#10
Dort wurde mir berichtet, dass das kein Mensch in Deutschland kontrollieren würde, ob wir nun mit 50 oder 200mW fliegen. Wobei ich vom gesetzlichen her auch nur mit 10mW unterwegs bin.
Ich will hier jetzt nicht die Leute ermutigen mit 200mW-Sendern durch die Luft zu fliegen, aber es muss halt mal gesagt werden, was Funkprofis dazu sagen.
Das würde ich nicht sagen, sobald man eine kommerzielle oder wichtige "Einrichtung" stört mit einem zu starken Sender, werden die herausfinden wollen woher die Stör-Quelle kommt. Kann dann auch sein, dass Du dafür finanziell gerade stehen musst, falls Kosten durch Dich enstanden sind (Ausfälle, den Stör-Sender zu lokalisieren etc.).

Des weiteren berauben uns die FPV'ler, welche mit illegalen Sendern in die Luft gehen (ohne entsprechende Genehmigung), jeder mögliche Argumentationsgrundlage Pro FPV. Das ist nat. ein Nachteil für alle und vor allem ärgerlich für die, welche im legalem Rahmen aggieren.

@Robert
++ für deinen Beitrag.

lg,
Sibi
 

Helimensch

Erfahrener Benutzer
#11
Hallo Robert,

will Dich in unserer Runde auch noch willkommen heißen.
Vielen Dank, daß Du die derzeitigen Regelungen nochmal so umfangreich zusammengefaßt hast. Natürlich sind wir sehr daran interessiert, unser Hobby so sicher und ordnungsgemäß wie nur möglich auszuführen. Dies wollen wir in dieser Form auch an alle Teilnehmer dieses Forums so weitergeben!
Insbesondere was Sendeleistung, Spotter, etc. angeht, haben wir dazu bisher eindeutig Stellung bezogen: 10mW sind in DE nunmal die erlaubte Basis für die Video- Übertragung!

@Heiko:
Leider halte ich Deine Aussage in dieser Richtung nicht für sehr förderlich. Im Schadensfall erweckt manchmal auch von recht unerwarteter Seite manch großes "Interesse". Richtlinien und Gesetze sind allein deswegen schon einzuhalten.

Wir haben in einigen Themen schon Wege aufgezeichtet, wie man auch mit der erlaubten Sendeleistung in unserem FPV-Bereich brauchbare Reichweiten erzielen kann.

Ich möchte allerdings auch darauf hinweisen, daß in diesem Frequenzbereich auch andere Übertragungsarten (WLAN/BT, etc.) mit deutlich höherer Sendeleistung abgewickelt werden. Alle Diskussionen über Sinn und Unsinn dieser Einschränkungen wurden ausführlich in anderen Foren behandelt und hatten zu keinem Ergebnis geführt.
Uns möchte ich dieses Schicksal ersparen und dieses Thema an dieser Stelle gerne beenden!

Diese funktechnischen Gegebenheiten möchte ich aber eindeutig von der eigentlichen FPV-Fliegerei trennen. Tatsächlich handelt es sich bei der Art wie wir unser Hobby ausüben immer noch um Modellfliegerei! Alle hierbei gültigen Auflagen werden auch beim Flug per Brille eingehalten. Auch in diesem Forum möchten wir das Thema unter diesem Vorwand weiter abhandeln und haben bzw. werden darauf immer wieder hinweisen. Insoweit sind wir uns unser Pflicht als Admins dieses Forums sehr wohl bewußt!

Dein Beitrag ist unter diesem Gesichtspunkt gesehen - sagen wir mal - etwas "grenzwertig"!
Wir hier sind lediglich einfache Modellpiloten, die auf dem Modellflugplatz ein paar Videoflüge machen. Daß die Überwachung des Modells bzw. auch Luftraums durch eine zweite Person sichergestellt sein sollte, ist selbstverständlich. Der meist vorgeschriebene Flugleiter tut dabei sein Übriges. Auch für die "Feld-, Wald- und Wiesen-Modellfliegerei" gibt es Spielregeln (Elektrischer Antrieb, Versicherungs- Pflicht, Abstand zu Ortschaften, Flughäfen etc.), welche ganz unabhängig davon natürlich beachtet werden müssen. Dadurch ergibt sich fast automatisch, daß Begegnungen mit der manntragenden Fliegerei nahezu auszuschließen sind. Die von Dir angesprochene 600m-Grenze dorthin, liegt für uns auch unerreichbar hoch.

Wir unterstützen all diese Regelungen, sehen wir die FPV-Fliegerei, wie gesagt, doch als Erweiterung zur "normalen" Modellfliegerei.

Die Erfahrungen auf unserem FPV-Treffen haben bewiesen, daß sich FPV gefahrlos und sicher (auch mit anderen Modellen zusammen) ausüben läßt.
Viele werden mir zustimmen wenn ich behaupte: Das Fliegen aus Pilotensicht läßt Flugzustände sogar viel besser und schneller erkennen!

Wenn jemand über bebautem Gebiet Luftbilder machen will, muss er nat. anders behandelt werden und sich an andere Regeln halten. Jede gewerbliche Nutzung, etc. folgt ihren eigenen Vorschriften. Wir distanzieren uns aber absichtlich von solchen Anwendungen, kommen diese doch recht häufig in Konflikt mit unseren "Modellflug-Interessen"!

Unter Einhaltung des oben Erwähntem, spricht m.E. nichts gegen den erweiterten FPV-Bertrieb unter den Bestimmungen des "normalen" Modellflugs!

Grüße,
Mario
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#12
Hi an Euch!

Danke für Eure tollen Artikel! Ich will nur noch einmal betonen, dass meine Aussage von vorhin die Meinung anderer ist, sprich den Funkern! Ich selbst finde auch die 10mW als vollkommen ausreichend, wenn man wie wir, gutes Equipment benutzt. Und natürlich ist es äußerst schädlich für uns, wenn durch 200mW-Flieger unsere Hobby verunglimpft wird! So etwas können wir natürlich nicht gut heißen.
Robert und Mario, Ihr beide habt das ja toll zusammengefasst, vielleicht sollten wir das auch in Form eine Merkblatts zur Verfügung stellen.
Achja, als Merkblätter erscheinen noch: Reichweitenverbesserung und Verhalten bei Verlust der FPV-Modells!
Letzteres Stelle ich in Kürze hier noch zur Diskussion. Die Reichweitensache haben wir ja schon für gut befunden!

Also dann!

Greetings
Heiko
 
Status
Nicht offen für weitere Antworten.
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