Digitale Übertragungstechnik

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#21
Nein, da war irgendwas mit festen Stationen. Ein Flugzeug bewegt sich aber.

Wenn dus genau wissen willst mach deinen Amateurfunkerschein, dann siehste ja was geht und was nicht.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#22
deine letzten Ausführungen erklären selbst warum ATV auf 70cm absolut unpopulär geworden ist. Wir bevorzugen die höheren Frequenzen, ab 23cm bis hoch zu 10GHz. Zumal das 70cm Band, speziell der 433MHz Bereich reichlich zugemüllt wird. Die anderen Frequenzen wären zwar nutzbar, jedoch nicht für FPV, denn wie ich schon sagte, auch Amateurfunker dürfen kein FPV , also das steuern eines Models via Videoübertragung, in den für AFU zugelassenen Frequenzbereichen und schon garnicht mit den für AFU erlaubten Leistungen. 2k4 steht Dir noch offen, fraglich jedoch ob es sinnvoll ist im selben Bereich dann Modelle zu steuern. 5k8 ist gut, 1k2 sowieso tabu für FPV.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#23
Kann FPV nicht als Amateurfunkfernsehen gesehen werden ? (ab 430 Mhz möglich siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Amateurfunk-Fernsehen ) @DerCamperHB denke das ist in Eintrag 223002 inbegriffen

zu @flying_pit : Besteht digitales Video nicht aus einem "Datenstrom" und fällt damit unter Datenfunk?
zweimal NEIN! hab ich schon erläutert warum Es geht ja auch nicht um die Übertragungsart, sondern aus welchem Grund DU das machen willst. Und das ist nunmal streng geregelt in D. Es geht hier ja darum ein Modell via Videoübertragung zu STEUERN!!! Und das ist nunmal nur auf den dafür freigegebenen Frequenzen erlaubt, auch für AFU´s.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#24
Nein, da war irgendwas mit festen Stationen. Ein Flugzeug bewegt sich aber.

Wenn dus genau wissen willst mach deinen Amateurfunkerschein, dann siehste ja was geht und was nicht.
DU kannst schon aus einem Flugzeug Amateurfunk betreiben....merke...AMATEURFUNK..keine Steuerung eines Modell´s via Amateurfunkfernsehen.....es ist Fernsehen, nix anderes. Die meisten bringen da etwas grundsätzliches durcheinander! :D

P.S. Übrigens, in der letzten "modell-flieger" Zeitschrift des DMFV gibt es einige recht interessante Artikel über die Themen...sollte man sich mal reinziehen..
 
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flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#26
Also kann man einen Zuschauer über Amateurfunk rumfliegen, solange man nicht selbst durch die Videobrille schaut?
nein, nix dergleichen, ATV zum Zwecke des Steuern´s eines Modelles ist generell nicht erlaubt. Damit riskierst Du Deine Lizenz.
Darüber gab es mal ziemlich konfuse Diskussionen die jedoch nun endgültig klargestellt wurden. Amateurfunk und ATV hat mit Modellsport nix zu tun.
Für mich z.B. als Doppelagent..grins...gilt das auch, wenn ich FPV fliege, dann nur auf den in D erlaubten Frequenzen, 2K4 und 5K8..1K2 darf ich zwar ATV machen mit bis zu 75W, jedoch kein FPV. Mache ich ATV, dann kann ich alle Frequenzen nutzen die freigegeben sind, mit Power ohne Ende, ABER..ich darf damit weder ein Modell steuern, noch irgend etwas anderes im Modellbereich. Das wird exakt getrennt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#27
Du hast mich falsch verstanden. Ich fliege auf Sicht, ein Zuschauer schaut das Video über Amateurfunk. Dann könnte ich theoretisch mit dem Flieger irgendwo hin gehen und weiterfliegen und der Zuschauer bleibt am alten Standort und kuckt schön mit.
 

PotRacer

Kamikazebuschpilot
#28
Dann bewegt sich der Sender immernoch, und der muss eig feststehend sein wenn ich das nicht falsch verstanden hab.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#29
Die Gesetzeslage in D ist zur Zeit so, das ATV Übertragungen nur aus manntragenden Flugzeugen erlaubt sind. Es ist nicht möglich, mit einer Amateurfunklizenz Videoübertragungen aus Modellen als ATV zu deklarieren und zu tätigen. Zumal sich mir der Sinn des ganzen nicht erschließt. DU kannst doch jederzeit die Videoübertragung aus dem Modell via 2K4 oder 5K8 auf einen Großbildschirm streamen...:D , wieso dann gerade ATV? oder denkst Du damit könntest Du legal das 1k2 , also 23cm Band nutzen? Weit gefehlt!!
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#31
eben, ich auch, :D , um nochmal auf den Anfang zurückzukommen..es ist nunmal nicht möglich sich einfach irgend eine Technik im Ausland zu kaufen, die nicht einmal eine Allgemeinzulassung besitzt, und diese dann unter dem Deckmantel des Amateurfunk´s legal zu betreiben. Schon garnicht im Modellbereich. Ich kann nur sagen, bleibt bei dem was wir haben, nutzt diese Technik so gut wie möglich aus damit der Frequenzbereich 5k8 nicht irgendwann von der Industrie geschluckt wird.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#33
War da nicht was mit Nahbereichs Telemetrie Austausch im KFZ-Bereich geplant, meine da war 5.8 Vorgesehen
es gibt mittlerweile einige Industriezweige die Ihre Fingerchen in Richtung 5k8 ausstrecken....wollen wir mal hoffen das denen auf besagte draufgeklopft wird... ;), ansonsten wird es auch da mit der Zeit ziemlich eng werden
 
#34
Das richtet dann schon mein Anwalt, falls jemals einer ankommt weil mir "flugfernsehen" gefällt, und behauptet, ich hätte das zum Steuern eines Modells genutzt. Und was als "stationär" betrachtet wird, kommt aufs bezugssystem an... was kann ich dafür, wenn die Erde unter meinem Modell hinwegfliegt >.< ;)))

Nein. Spaß beiseite, wenn das nicht in Ordnung ist habe ich nicht vor mein Modell darüber zu steuern.

Wenn man denn noch von Modell sprechen kann bei einem derart hochgerüsteten Gerät.

Was mich zur nächsten Frage führt:

Was, wenn ich mein Modell (in Sichtweite) vom PC aus per GSM Modul von einem GPS Punkt zum nächsten schicke? Oder ist das wieder grundsätzlich verboten ? Mit oder ohne Funke in der Hand?

Zum vorherigen noch direkt an dich als Amateurfunk Guru @flying_pit: Der Amateurfunker darf auf 2k4 bzw 5k8 mit 75W ganz normal Video senden, hab ich das richtig verstanden (Modell in Sichtweite, versteht sich). Mir ist klar dass das so eig keinen Sinn macht, mich interessiert nur wie das jetzt genau von der juristischen Seite her aussieht, und käme nur in Frage, wenn ich einen bekannten habe, der mit seiner Videobrille aus dem Nachbarort mir beim Fliegen zusieht.

Abschließend: Video über 430-440Mhz ist nicht digital und auch nicht analog erlaubt, aus 2k4 und 5k8 aber schon, und beides, also Digital und Analog mit einer entsprechend schwachen Sendeleistung?
 

rodizio

Erfahrener Benutzer
#35
Bezüglich der Illegalität von 1.2Ghz für FPV als Amateurfunker:
Die hier getätigten Aussagen gehen alle auf einen einzelnen User hier zurück. Andere Leute sehen das anders. Ich selbst habe zuwenig Ahnung um beurteilen zu können, was nun stimmt. Was ich aber durchaus beurteilen kann, ist das hier:
http://fpv-community.de/showthread....e-RX-Sendemodulen-in-quot-Modell-03-2013-quot

(Muss man schon komplett lesen, nach ein paar Seiten wird's echt spannend :))

Mit _der_ Nummer hat er (zumindest bei mir) jegliche Glaubwürdigkeit verspielt.
 

flying_pit

Geht nicht..gibt´s nicht!
#36
Zum vorherigen noch direkt an dich als Amateurfunk Guru @flying_pit: Der Amateurfunker darf auf 2k4 bzw 5k8 mit 75W ganz normal Video senden, hab ich das richtig verstanden (Modell in Sichtweite, versteht sich). Mir ist klar dass das so eig keinen Sinn macht, mich interessiert nur wie das jetzt genau von der juristischen Seite her aussieht, und käme nur in Frage, wenn ich einen bekannten habe, der mit seiner Videobrille aus dem Nachbarort mir beim Fliegen zusieht.
DU hast da leider nicht richtig gelesen! Ich sag es nun nochmal und das war´s dann. Amateurfunk und Modellsport sind zwei paar Schuhe. Mache ich Amateurfunk, z.B. ATV darf ich das auf 1k2,2k4....mit großer Leistung! das ist aber KEIN FPV!!! Fliege ich mit meinen Modellen und mache FPV, dann darf ich das , genauso wie Ihr/du, nur auf 2k4 und/oder 5k8 mit den erlaubten geringen Leitungen! Das ist dann aber KEIN ATV!! Vermischen ist nicht! das ist FAKT!
Und leider, auch wenn es einige nicht wahrhaben wollen, FPV auf 1k2 ist tabu..AUCH für mich als AFU-Fritze! Auch wenn diverse Anbieter auf eBay einem etwas anderes erzählen wollen, es gibt keine Allgemeinzulassung für 1k2 Technik zum Zwecke des FPV! Auch das ist fakt. Wir leben zwar in einem freien Land, jeder kann seine Meinung äußern und sagen was er will, in einem rechtsfreien Raum leben wir jedoch absolut nicht. Wer sich nicht an bestehende Regelungen hält, das ist jedem seine Sache, der muss natürlich auch mit den evtl. Konsequenzen leben müssen. Und auch das ist nunmal Fakt, auch wenn das einigen unter uns nicht passt. :D
 

rodizio

Erfahrener Benutzer
#37
Irgendwo habe ich die Formulierung gesehen (sinngemaess): "ATV zur Steuerung von Modellen nicht erlaubt".

Wenn man jetzt nach dieser Formulierung geht, dann wäre das, was gemeinerhund sagt, möglich.
Sein Kumpel im Nachbarort ist Amateurfunker und will Videoexperimente machen, hat aber keinen Zugriff auf einen 100m Funkturm. Er kennt praktischerweise gemeinerhund, der einen Copter hat. Gemeinerhund steuert den Copter auf Sicht, und der Kumpel macht seine Experimente. Für mich wäre das ganz klar keine Videoverbindung zum steuern eines Modells. Das Modell ist nur dazu da, die Antenne an einem hohen Ort zu haben.

Aber, ich bin kein Jurist und das ist auch alles etwas an den Haaren herbeigezogen :)
Mir geht's nur darum zu sagen, _so_ klar wie manche das durch viele Ausrufezeichen und Grossbuchstaben zu suggerieren versuchen, ist das alles nicht. Das ganze 25mw 5.8GHz Zeugs was häufig eingesetzt wird ist meist auch nicht 100% legal (Abgestrahlte Leistung ist durch Antennengewinn höher als 25mw, fehlende Zulassungen, nicht serienmässige Antennnen, etc. etc.)




Gemeinerhund: Nochmal zum 433MHz 70cm band Amateur TV: Unabhänging von der Legalität ist das wie ich schon geschrieben habe nicht sinnvoll und auch nicht 'nett'. Hier mal ein Artikel von einem Amateurfunker dazu:
http://www.dl1mfk.de/Projekte/DB0QI/DVBT/index.htm
Es ist nicht so einfach das vernünftig schmalbandig hinzubekommen. Und selbst wenn Du es schaffst, ist die Bildqualität nicht toll. Geringe Auflösung bzw. 'Klötzchen' werden Dich erwarten, da kannst auch gleich bei Analog bleiben.

Ich würde einfach auf 2.4Ghz gehen. Da biste generell aus'm schneider und machst nicht gleich das gesamte Band dicht.

Den Low Cost HD Videoübertragungs Thread hast Du schon gesehen? Da wird Standard 2.4GHz WLAN Hardware genutzt, da kannst Du Dir im Gegensatz zu als legal verkauftem 2.4/5.8 FPV Equipment zu 100% sicher sein, dass es auch wirklich legal ist.
 
#38
Irgendwo habe ich die Formulierung gesehen (sinngemaess): "ATV zur Steuerung von Modellen nicht erlaubt".

Wenn man jetzt nach dieser Formulierung geht, dann wäre das, was gemeinerhund sagt, möglich.
Sein Kumpel im Nachbarort ist Amateurfunker und will Videoexperimente machen, hat aber keinen Zugriff auf einen 100m Funkturm. Er kennt praktischerweise gemeinerhund, der einen Copter hat. Gemeinerhund steuert den Copter auf Sicht, und der Kumpel macht seine Experimente. Für mich wäre das ganz klar keine Videoverbindung zum steuern eines Modells. Das Modell ist nur dazu da, die Antenne an einem hohen Ort zu haben.
Ganz genau, Du hast mich richtig verstanden.

Den Low Cost HD Videoübertragungs Thread hast Du schon gesehen? Da wird Standard 2.4GHz WLAN Hardware genutzt, da kannst Du Dir im Gegensatz zu als legal verkauftem 2.4/5.8 FPV Equipment zu 100% sicher sein, dass es auch wirklich legal ist.
Nein, hört sich aber interessant an, werde mal danach suchen.

Kann mir jemand noch Auskunft über die Steuerung per GSM und GPS-Punkten geben? (in reichweite der Funke und Sichtweite, versteht sich.)
 
FPV1

Banggood

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