Info zur Rechtsänderung, fliegen in der CTR erlaubt!

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Mayday

Expert somehow
#81
Sorry wg. "Verbandsflug". Sollte Formationsflug werden, richtig. Und der ist nicht gestattet. 2.2.1 erster Teil
Kommt aber einmal nur selten vor (Kunstflug als Formation o.ä.) und FPV ist in Kontrollzonen ohnehin erst mal nicht drin.

FPV ist nicht gestattet. Der Steuerer darf das Fluggerät nur ohne Hilfsmittel steuern. 2.2.1. a
Es ist keine Ausnahme (ohne Genehmigung) vorgesehen.

Der DFS hat und behält die Möglichkeit, jeder Zeit den Betrieb zu beenden oder einzuschränken. 2.1
Das war schon immer so und würde sehr verwundern, wenn das geändert würde. Ist ja auch eine Kontrollzone... Deshalb auch die Pflicht, sich vor jedem (!) Flug zu informieren.

Die Allgemeinverfügung gilt nicht an allen Plätzen mit Kontrollzone (oder ohne) und wie auch immer, sondern nur an den DFS kontrollierten Plätzen. Alle anderen Konteollzonen haben nach wie vor ein generelles Flugverbot, wenn nicht anders geregelt oder freigegeben (z.B. militärisch, wie bei mir, oder anderweitig), oder in der Luftraumstruktur vorgesehen.


Komme gerade aus Sitzung wieder. War aber keine Zeit, mit DFS darüber zu quatschen. Nur zwischen Tür und Angel.
 
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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#82
Mayday das ist eben die frage, LuftVO §21b Abs 1, Punkt 9 ließt sich jetzt halt so, als wäre vom Gesetzgeber schon der Bereich bis 50m freigegeben, und bedarf keiner Freigabe des DFS mehr, wurde es geändert, oder haben die es da zu einfach in der Formulierung gemacht, und kommt falsch rüber.
Damit wäre eben die Freigabe der DFS nicht mehr nötig, inkl der geforderten Auflagen, und FPV in der Kontrollzone unter 50m wäre wie im Rest Deutschlands ausführbar
 
#83
Mayday, mich würde es sehr interessieren, warum do an der Allgemeinverfügung fest hälst, obwohl Modellfliegen doch jetzt von der Verordnung einen Anspruch auf die 50m haben. Ohne besonderen Einschränkungen.

Kleine Anmerkung: Zuerst kam die DFS mit der Allgemeinverfügung um die Ecke, AustroControl und die TowerCompany haben dann aber recht schnell nachgezogen. Somit konnte man eigentlich in jeder (zivilen) Kontrollzone bis 30m/50m fliegen.
 

Mayday

Expert somehow
#84
Die Frage stellt sich nicht. Der kontrollierte Luftraum ist immer davon ausgenommen und steht unter der Kontrolle der jeweiligen Flugverkehrskontrollstelle. Innerhalb der DFS kontrollierten Kontrollzonen ist aus Gründen der gegenseitigen Entlastung eine Freigabe auf 50m gegeben, wenn sie nicht aus bestimmten Gründen anderweitig eingeschränkt wird.

Deshalb heißt es ja auch Allgemeinverfügung. Der Rest steht eindeutig in 2.1, beispielsweise.
Die Selbstinformationspflicht besteht ja auch weiterhin. Also kann sich keiner rausreden, wenn denn mal aus Versehen in einer komplett oder teilweise gesperrten Kontrollzone geflogen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
#85
Oh, ich hab grad gesehen, dass für die Allgemeinverfügung ein neues NfL gibt, das ab Juni 2017 gilt. Den Zettel kannte ich noch gar nicht. Ich hatte gedacht, dass in der neuen LuftVO alles steht, was man beachten muss, weil die 50m ja explizit aufgeführt sind. Dem ist aber wohl nicht so.

(Erst muss man sich als Modellflieger über NfL informieren und irgendwann muss man bestimmt noch Flugpläne aufgeben :p )
 

Mayday

Expert somehow
#86
Na dann passt das ja. Dachte, Du hättest den Link oben mitbekommen.
Aber das mit den Kontrollzonen wäre trotzdem so gewesen; Die DFS hat immer den Daumen drauf.
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#87
Danke für eure rege sachliche Beteiligung!

Kann mir denn jemand konkret eine Meinung / Auffassungen zur aktuellen Regelung an den von der DFS bedienten Regionalflughäfen geben?
Hier gibt es ja noch keine veröffentlichte Neuregelung und bisher warte ich vergeblich auf Antwort von der DFS:(
 
#88
Kann es sein, dass der Flugplatz Niederrhein garnicht von der DFS kontrolliert wird? In dem NfL für deinen Flugplatz ist nämlich von der Tower Company die Rede.
 
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kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#89
Ich habe ausführliche Antwort bekommen.

Auch für die Regelungen an den von der DFS AS Gmbh betreuten Airports gibt es eine Nachfolgeregelung, die der bereits erwähnten entspricht.

Zitat:
"In Ergänzung zu dieser Neufassung wurde das NfL 1-466-17 überarbeitet. Es bleibt zunächst noch bis zum 12.05.2017 in Kraft und wird dann durch das neue NfL 1-1027-17 ersetzt"

[Ich verstehe daraus:
Bis 12.5. bis 30m (private), ab12.5. für privat und gewerblich bis 50m (unter Berücksichtigung der Bedingungen)
 
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FPV1

Banggood

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