Info zur Rechtsänderung, fliegen in der CTR erlaubt!

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mfischer70

Erfahrener Benutzer
#61
Stimmt. Der äußerste Zipfel liegt wohl außerhalb der ED-R.
Daß die Fliegerei innerhalb geduldet wird, hat nix zu sagen. Das hat auch mit dem Eigentümer nichts zu tun. Ist und bleibt so, daß es nicht legal ist. Wenn nichts passiert ist alles ok. Sollte mal irgendwas passieren, dann wäre ich der erste, der auf die Deppen mit dem Finger zeigt. Was sicher keine Auswirkungen hat. Von anderer Seite aber schon.
Das ist da nur ne Frage der Zeit, dass was passiert. Eine stark befahrene Str. ist ja gleich nebenan. Jede Menge Zuschauer ringsrum. Die rennen einem auch bei der Landung voll in die Bahn und staunen :p Einmal da fliegen hat mir gereicht. Die Versicherung dürfte sich jedenfalls bei größerem Schaden quer stellen denk ich.

Gruß Mike
 
#62
Hallo,
der 1.6 ist vorbei und ich wollte fragen ob es hinsichtlich der Rechtsauslegung neue Erkenntnisse gibt, insbesondere in Berlin. Der Link zur offiziellen Stellungnahme ist auch tot. Ich hätte das gern schwarz auf weiß, vllt hat da jmd noch ne Alternative. Bin bis heute davon ausgegangen das ich das Fliegen unter freiem Himmel hier ganz abschreiben kann, aber das scheint ja zum Glück nicht mehr der Fall zu sein.
 
#64
Super, danke! Wenn ich das alles richtig verstanden habe kann ich unter den für Modellflieger geltenden Regelungen in dem gelben Bereich dieser Karte abzüglich der 3-Meilen-Zone um den Reichstag auf bis zu 30m Höhe fliegen. Da wird sich doch ein ruhiges Eckchen finden lassen.
 

Jorge

Erfahrener Benutzer
#65
na ja wenigstens meinen Shocky kann ich jetzt offiziell im Park fliegen oder mal ein Foto mit dem Copter machen in der Stadt. FPV Racing ist damit ja ausgeschlossen, wobei das wirklich schade ist, weil ich mit dem Ding ja kaum über 10m hoch fliege, im besten Fall sogar nur 1m übern Boden. :D
 

Mayday

Expert somehow
#66
Gelber Bereich? Nein, das hat gar nix zu sagen. Und auch um die Flughäfen mußt Du noch 1,5km ziehen.
Die Meisten vergessen auch noch, sich mit den "übrigen" Regeln vertraut zu machen, wie z.B. bei welchem Wetter man fliegen darf usw.
 
#67
Entschuldige, ich hab vorhin die Karte nur kurz überflogen und falsch interpretiert. Also 1,5 km Abstand von Flughäfen, Landeplätzen und nicht in den rot schraffierten Bereichen. Den Rest hab ich mal unter 'für Modellflieger geltenden Regelungen' zusammengefasst. Sprich, Line of Sight, Haftpflicht, gute Sicht, Genehmigung des Eigentümers, etc. Aber das war ja auch vorher schon bekannt, mir zumindest. Bevor es denn ans Fliegen geht wollte ich mir eh noch das ICAO-OSM Overlay für Osmand besorgen damit ich auch unterwegs genau Bescheid weiß.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Mayday
#68
Fragen zur Rechtsänderung und Lufträumen

Hallo zusammen,

bzgl. der Neuregelung durch die DFS hätte ich noch einige ergänzende Fragen bzw. noch weitergehende Fragen bzgl. bestimmter Lufträume in den ICAO Karten.

  1. Die Regelung mit der "generellen Freigabe" in der NFL 1-437-15 der Deutschen Flugsicherung gilt ausschließlich für die 16 von der DFS betriebenen Flughäfen !?
  2. Für alle anderen Flughäfen (regionale, militärische...) mit Kontrollzone in den ICAO Karten gilt: Keinerlei Aufstieg in Luftraum D bzw. Kontrollzone ohne Genehmigung/Freigabe !?
  3. Was gilt bei temporär genutzten Flugplätzen mit Kontrollzone bzw. Luftraum D(HX) ?
  4. Was gilt bei temporär genutzten Lufträumen (HX) ohne Kontrollzone mit Untergrenze Ground (GND) z.B. Luftraum F(HX) ?
  5. Was gilt bei Flugplätzen, die keine ausgewiesene Kontrollzone in den ICAO Karten haben (also z.B. alle Sportflugplätze...) ?
  6. Was gilt bei Hubschrauberlandeplätzen ohne Kontrollzone ?
  7. Was mache ich mit Landeplätzen, die in den ICAO Karten überhaupt nicht verzeichnet sind - beispielsweise Hubschrauberlandeplätze von Krankenhäusern / Hubschrauberbetreibern usw. ? Woher bekommt man diese Informationen, wenn man nicht ortskundig ist ?
  8. Was gilt bei den Lufträumen ED-R und ED-D mit Untergrenze Ground (GND) ?
  9. Bedeutet Kontrollzone immer automatisch auch Luftraum D ? Zumindestens sieht es auf meiner ICAO Karte so aus.

Die Fragen beziehen sich natürlich auf den Betrieb mit Modellfliegern/Drohnen.
Und wie immer bitte keine Spekulationen und Rumphilosophiererei - nur wer etwas Fundiertes und Sinnvolles dazu beitragen kann, möge antworten...
 
#69
1. Ja
2. Ja
3. Da musst du dich informieren, ob der Luftraum aktiv ist.
4. Dann darfst du bis zum Luftraum aufsteigen, wenn du höher willst, siehe 3.
5. Hier darfst du dich an die 1,5km Grenze halten. Die 1,5km Grenze gilt überall, auch bei den Flughäfen mit der neuen Regelung.
6. siehe 5.
7. Wenn es z.B. so Notlandeplätze (ich kenn nicht den genauen Namen) sind, damit ein Rettungshubschrauber auch mal in einer Stadt die Chance hat zu landen, brauchst du keinen Abstand halte. Außer da möchte natürlich einer landen. ;)
Wo man die Infos der Landeplätze herbekommt, weiß ich nicht.
8. Finger weg!
9. Ja, es gibt nur D als CTR und D ist immer eine CTR. Zu der Markierung kann ich jetzt nur sagen, dass man in der ICAO Karte eine CTR an dem roten Hintergrund mit einer blau gestrichelten Linie erkennt (und natürlich an der Luftraumbeschreibung, also dem Kästchen am Rand eines jeden Luftraumes). Die Karte ist aber von 2007. Wie das in einer aktuellen Karte kann ich am Sonntag Abend sagen, dann hatte ich wieder eine aktuelle Karte in der Hand. Viel wird sich da aber wahrscheinlich nicht geändert haben.

Dann noch generell: Keine CTR heißt nicht gleich fliegen erlaubt. Hier gibt es auch noch ein PDF zu den Bedingungen der Lufträume: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Flugsicherung/Luftraum/
 
#70
Luftraum RMZ und F

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich hätte noch eine weitere Frage:
In meiner neuen 2015er ICAO Karte sind jetzt bei einigen Regionalflughäfen die Lufträume von D(HX) im letzten Jahr zu RMZ "Radio Mandatory Zone" geändert worden, ebenfalls mit Untergrenze GND. Was gilt jetzt für mich im Luftraum RMZ? Wie Luftraum D zu betrachten? Funken will ich nicht mit dem Tower ;)
Und Luftraum F gibt es wohl gar nicht mehr!?
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#72
Haben diese Regelungen zum Fliegen innerhalb der Kontrollzone im Zusammenhang mit der neuen LuftVo noch Gültigkeit?

Konkret geht es um diese Regelung (NfL 1-466-15) http://dfs-as.aero/images/pdf/NfL1-...r_die_Erteilung_von_Flugverkehrskontrollf.pdf für den Flughafen Niederrhein/Weeze.

Edit:
Für die Bestimmungen an den internationalen Flughäfen der DFS ist heute die Nachfolgeregelung erschienen (NfL 1-1023_17) (ersetzt NfL 1-681-16), die ab 12.5. gültig wird. https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/...reizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/1-1023-17.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#73
damit ist die 30m Geschichte, und alle dürfen 50m hoch.
Hat schon mal jemand was gehört, das es Probleme im direkten Einflugschneise gab, ein WhattsApp Gruppenmitglied hat erzählt ihm wurde das fliegen in direkten Einflugbereich untersagt, Bereich liegt 3-5Km entfernt vom Bremer Flughafen, aber im Hauptkorridor
 

Mayday

Expert somehow
#74
Untersagt werden kann es (in der Kontrollzone) ohnehin. Es ist lediglich eine Allgemeinverfügung in einer DFS geleiteten Kontrollzone. Die DFS kann einschränken.
Interessant auch noch mal die Herausstellung, dass FPV Fliegerei zumindest ohne Spotter und quasi gemeinschaftliches Fliegen (wenn man es als Verband tituliert) nicht erlaubt ist.
 
#75
LuftVO §21b Abs 1, Punkt 9:
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten, sofern er nicht durch eine in § 21a Absatz 2 genannten Stelle oder durch deren Aufsicht erfolgt,

9. unbeschadet des § 21 in Kontrollzonen, es sei denn, die Flughöhe übersteigt nicht 50m über Grund

Von der DFS ist in der neuen Verordnung nicht einmal die Rede.

FPV ist bis 30m und 250g ohne weiteres erlaubt. Wenn man dies nicht einhalten kann, braucht man einen Spotter. Der Spotter muss das Modell in Sichtweite haben und muss nur auf Gefahren hinweisen können
 

Mayday

Expert somehow
#76
Boah, ganzer Text ml wieder im Nirvana verschwunden...
Also: Bitte genau lesen. Ich schrieb nix von FPV Betrieb verboten, sondern von eventuell gemeinschaftlichem Betrieb, wenn man das als Verbandsflug auslegt.

Beim anderen Punkt ist es völlig irrelevant, ob die DFS benannt ist oder nicht. Diese allgeminen Verfügungen sorgen nur dafür, dass nicnt jeder Flug in einer (in diesem Falle) FDS Kontrollzone angemeldet werden muss. Die DFS kann weitere Einschränkungen jeweils verfügen. Alles andere wäre auch absurd. Die Weisungsbefugnis beginnt ab Erdboden. Davon abgesehen (oder eben passend dazu) hat sich jeder Betreiber ohnehin per Notam, Telefon oder wie auch immer zu informieren, ob Einschränkungen vorliegen.
 
#77
Die 50m sind seit der neuen Verordnung keine Allgemeinverfügung mehr, sondern stehen so in der Verordnung. Und da hat die DFS recht wenig zu melden.

Warum soll Verbandsflug (meinst du sowas wie Formationsflug?) verboten sein? Im Modellflug fliegt jeder für sich und mir ist nicht bekannt, dass irgendwer zwischen Formationsflug oder "Einzel-Flug" unterscheidet.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#78
Bitte geht euch jetzt nicht an

Muss aber Käsekuchen zustimmen, soweit ich das auch Überblicke.

1. In der alten Regelung war die Kontrollzone eine Flugverbotszone, außer mit Erlaubnis des Towers.
2. Da die anfragen sich wohl gehäuft haben, hat die DFS an ihren 16 Standorten eine Allgemein Erlaubnis herausgebracht, bis 30/50m, bezüglich FPV haben wir hier den Punkt Sichtverbindung des Steuerers, da wäre wohl L-S Fällig gewesen.
3. Bei der neuen Regelung ist die Freigabe nicht mehr gefordert, sondern da ist schon die Allgemein Freigabe bis 50m mit drin.

So würde das zumindest ein Normalbürger wie ich die Verordnung Lesen, Mayday wenn du Aufklärend beitragen kannst, wo wir evtl was übersehen, wäre es nicht schlecht wenn du uns drauf hinweißt, das die DFS die Aufsichtspflicht hat steht außer frage.
Bitte vergesse dabei nicht, du hast evtl noch andere Quellen welche Gesetzesteile noch mit Beachtet werden müssen, die unsereiner niemals in Zusammenhang bringen würde
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#79
Was vielleicht untergegangen ist:

Die Nachfolgeregelung betrifft die großen Flughäfen. Wie sieht es bei den kleineren regionalen (siehe Link oben) aus?
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#80
Das trifft eben auch den Punkt den Käsekuchen anspricht, laut der Verordnung ist das eine allgemeine Freigabe für alle Kontrollzonen ohne Einschränkungen.
 
FPV1

Banggood

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