Bayern/Thüringen 2016: Abschaffung der kostenpflichtigen Aufstiegsgenehmigung?

borg1

Erfahrener Benutzer
#1
Wer in Thüringen, wenn ich es richtig verstanden habe, künftig Freizeitmässig oder aus Nichtfreizeitgründen zu Aufnahmezwecken ein ferngesteuertes Fluggerät einsetzen will, muss folgende ausgefüllte Allgemeinverfügung mit sich führen. Eine kostenpflichtige AE scheint nicht mehr erforderlich zu sein.


http://www.thueringen.de/mam/th3/tl...annt/allgemeinverfugung-01_12_15-09_41_30.pdf


Zusätzlich zum Ausdruck dieser Allgemeinverfügung sind:
Flugbuch
gültiges Ausweisdokument
Versicherungsnachweiss
bei Bedarf schriftliche Ermächtigung des Eigentümers
bei Bedarf Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers
eine Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes und die Erklärung zur Qualifikation lt. Anlage
Datenblatt des Herstellers des unbemannten Luftfahrtsystems mit Angabe zum Gesammtgewicht

Maximale Flughöhe 100m
Mindestalter zum Führen des Aufnahmefluggerätes: 16 Jahre


Ab 18.01.2016 soll eine ähnliche Allgemeinverfügung auch beim LuftAmt Süd in Bayern abrufbar sein.


Über weitere Änderungen in anderen Bundesländern liegen mir noch keine Hinweise vor, telefonisch konnte ich in Hessen, Baden-Würtemberg und Rheinland Pfalz keine auskunftsberechtigte Person erreichen.
 
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Wowbagger

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#4
In der Allgemeinverfügung steht, dass es sich auf unbemannte Luftfahrtsysteme bezieht, nicht Flugmodelle.

Es wird zwar im weiteren versucht zu argumentieren, dass ein Flugmodell mit Kamera oder ähnlichem kein Flugmodell sei, aber das kollidiert deutlich mit LuftVG und damit Bundesrecht. Die packen einfach ein "ausschließlich" in Klammern zum LuftVG hinzu und meinen, dass mit Kamera es kein freizeitmäßiger Modellsport wäre. Sie vermischen da also schon Sport und Freizeit. Es reicht aber schon aus, aus Gründen des Sportes (wohl seltener beim Kameraflug) oder(!) rein zur Freizeitgestaltung (völlig ohne Sport!) zu starten.

Wenn jemand seine Freizeit damit ausfüllt, dass er Luftaufnahmen macht, dann gestaltet er da seine Freizeit. Und nichts anderes (!) ist im LuftVG gefordert. Im LuftVG steht nichts davon, wie, womit und auf welche Weise man seine Freizeit gestaltet.

Einige Bundesländer versuchen schon länger, das LuftVG anders auszulegen und hatten sogar versucht, das Bundesrecht entsprechend zu ändern. Zum Glück sind sie damit gescheitert.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#6
Also reiner "klassischer" Modellflug (wild) ist damit eindeutig nicht gemeint. FPV wenn man es genau liest auch nicht.

Wer aber Oma klein Häuschen, den Wetterhahn auf der Kirche, Nachbars Gartenparty oder das Schulfest filmen will, hat damit deutlich mehr Rechtssicherheit. Egal ob nun für umme, ein Grillwürstchen, nem 10er fürs Sparschwein oder 450€ vor Abzug von Steuern. Private oder kommerzielle Veröffentlichung auf YT, FB oder dem Lokale Tagblatt sind dann auch kein Problem. Vorausgesetzt, man hat die richtige Haftpflicht.
Die 100m-Grenze wäre bei Aufnahmen auch nicht das grösste Problem.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#7
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borg1

Erfahrener Benutzer
#10
Die verantwortlichen Stellen von für mich evtl. relevanten Bundesländern habe ich mal kontaktiert und nach möglichen Änderungen nach Bayrisch/Thüringischem Muster gefragt.
In
Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz, Saarland
bleibt bis auf Weiteres alles bei der bisherigen Praxis mit der kostepflichtigen Vergabe von Einzel- oder Allgemeinen Aufstiegserlaubnissen.
In Baden Würtemberg wird z.Zt. auch noch nach dem bestehenden Verfahren der Einzel-AE innerhalb von Ortschaften und Allgemeinen AE ausserhalb, verfahren.
In allen angefragten BLs wurde jedoch bestätigt, dass an einer bundeseinheitlichen Regelung gearbeitet wird.
 

kinderkram

Erfahrener Benutzer
#11
Widerspricht das nicht der angestrebten Registrierungspflicht vom Verkehrsminister - kommt der nich aus Bayern?
Und jetzt reicht ein unterschriebener Zettel in der Tasche?

Sieht so aus, wie wenn die nur den Antrag zur AAE umformuliert hätten. Unten stehen noch Formulierung wie "beantragte Nutzung des Luftraums" Aber die Verfügung soll ja den Antrag ersetzen...
Schon widersprüchlich, das Ganze.
 

borg1

Erfahrener Benutzer
#12
Na ja, den Verschärfungen Dobrindts wiedersprechen auch die 3 NFSen mit den vereinfachten Startfreigaben in CTR-Räumen einiger Flughäfen, bzw. die Anpassung der AE-Regeln in Rheinland-Pfalz an die der übrigen BLer. Ebenso die betreffs des Berliner EDR-Gebiets.
Bisher gabs diverse Entschärfungen bzw. Vereinfachungen für Modeller wie Gewerbliche. Gänzlich entgegen der Öffentlichen Wahrnehmung der Drohnen.

Übrigens ganz gross wurde die Tage wieder gegen Dash-Cams in Autos gewettert.
Und was kam beim grossen Verkehrsgerichtstag raus? Es bleibt wie's ist.
Verboten bleibt Aufnehmen und Veröffentlichen, auch das Unbefugte Zugreifen, aber um zu Beweisen dass der Vodermann am Stopschild den Rückwärtsgang eingelegt hatte, darf es der Richter verwenden.
Aktuell erleben wir fast nur noch Polemik und Schönrederei. Hauptsache das Wählervolk wird bei Laune gehalten und sieht, dass die Politik etwas tut.
 
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kinderkram

Erfahrener Benutzer
#13
Ich assoziiere Politik nicht unbedingt mit Vernunft. ;)

Nur ist das doch ein Paradoxon par Excellence. Alle Welt wettert über die Anonymität der Privatdrohnen und dann anonymisieren sie es im Verwaltungsakt?
Damit nehmen sie sich auch Kontrollmöglichkeiten über die Flugbücher. Wenn sie im Vorfeld nich wissen, wer potenziell unterwegs ist, können sie bei Bedarf auch nicht die Flugbücher verlangen, deren Existenz sie ja noch nich kennen.

Und ob die Altersgrenze von 16 bei gewerblichen oder wissenschaftlichen Flügen Sinn macht, bleibt dahin gestellt...

P.S.: ob die wohl eine Federwaage anstatt des Datenblatts akzeptieren?
Bei DIY bin der Hersteller ja ich. :D
 
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Smartphone

Erfahrener Benutzer
#14
Der Verwaltungsakt wird nicht anonymisiert . Denn es ist ja mit einem Downloaden der Aufstiegsgenehmigung nicht getan .

Für die rechtliche Wirksamkeit mußt du einen Anmeldebogen ausfüllen und dem Luftamt zuschicken.
Somit wissen die - wie früher auch - wer professionell fliegt .

Wer also als Hobbyflieger agiert, fliegt üblicherweise eh auf einem Modellplatz und nicht mitten
in der Stadt - denn solche Flüge sollte man ohne Meldung bei Ordungsamt und Polizei eh net mehr
realisieren . Weil die Polizei braucht der Pilot heute schon als Selbstschutz gegen den hochaggressiven, unterschichtenfernsehengepolten Volksanteil.........
 
FPV1

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