LuftVO - Neuregelung

olex

Der Testpilot
#2
Stichpunktartig das wichtige für uns, was ich da rausgelesen habe:

- Allgemeine Kennzeichnungspflicht für alle Modelle > 250g. Es muss Name und Anschrift an einer "sichtbaren Stelle" in "feuerfester" Beschriftung angebracht werden. DMFV ist wohl schon dran, die Anforderung auf Feuerfestigkeit anzufechten.

- Allgemeine Höhenbegrenzung auf 100m Höhe. Höher darf man nur mit einem Kenntnisnachweis. Diesen bekommt man von der DMFV oder anderen "beauftragten Vereinen" für 25€ nach einer Einweisung. Man muss kein Vereinsmitglied sein. Liste der Vereine die beauftragt sind wird auf der DMFV Webseite vor dem Krafteintritt der Regelung erscheinen.

- FPV mit einer Videobrille nun explizit erlaubt, und zwar in folgenden Abstufungen:
-- Modell < 250g und < 30m Höhe - kein Spotter nötig (!)
-- Modell > 250g und < 30m Höhe - mit Spotter, der aber nur Hinweise geben braucht
-- Alles > 30m Höhe - mit Lehrer/Schüler Spotter. (das wird so was von weiterhin ignoriert)

Nun meine persönliche Meinung...

...finde ich gut. Bis auf die weiter bestehende L/S Anforderung für FPV, woran sich keiner hält und auch weiterhin keiner halten wird, finde ich die Regelungen durchaus sinnvoll und nicht schwer umsetzbar. 25€ ist kein nennenswerter Betrag für den einmalig zu erwerbenden Kenntnisnachweis, und da nicht nur DMFV sondern auch andere Vereine den anbieten werden, sollte es auch keine großen Schwierigkeiten damit geben.

Mit der neuen FPV-Regelung unter 30m Höhe wird zusätzlich das FPV Racing komplett legalisiert, was denke ich viele in dem Bereich freut. Auch wenn es bisher keinen gestört hat dass es eigentlich nicht ganz legal war :)
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#3
hi

mir drängt sich grad die frage auf,
was is wenn ich mit meim kopter >1,5kg unter 30m unterwegs bin was is dann ?
l/s oder spotter?
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#4
hi

mir drängt sich grad die frage auf,
was is wenn ich mit meim kopter >1,5kg unter 30m unterwegs bin was is dann ?
l/s oder spotter?

wie is es mit fpv via monitor?
 
#5
Wie darf ich mir das jetzt vorstellen?
Brauch ich beim Monitor auch ein Spotter?
Wie wollen die das nachvollziehen?
Und wie sieht das aus mit der Versicherung?

Sry bin noch neu, hab viele Fragen.



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olex

Der Testpilot
#6
was is wenn ich mit meim kopter >1,5kg unter 30m unterwegs bin was is dann ?
l/s oder spotter?
Unter 30m reicht ein Spotter ohne L/S, Modellgewicht ist dabei egal (bis 5kg, wie üblich).

wie is es mit fpv via monitor?
Ist dort nicht explizit ausgeschrieben. Ich würde aber FPV via Monitor mit Sichtfliegen gleichstellen, da man ja jederzeit hochgucken kann und das Modell auf Sicht weiter steuern. Das heißt für mich, kein Spotter nötig und auch keine 30m Höhenbegrenzung.

Wie wollen die das nachvollziehen?
Das war schon immer der Knackpunkt, eigentlich gar nicht... genau deshalb sind die bisherigen Regelungen (die FPV eigentlich nur mit L/S Spotter erlauben) sehr weitgehend ignoriert worden.

Und wie sieht das aus mit der Versicherung?
Das ist von der LuftVO völlig unabhängig. Die DMO zum Beispiel hat den FPV-Flug schon immer explizit erlaubt und versichert. Wie es die DMFV und andere Versicherungen sehen, muss man den jeweiligen Versicherungsbedingungen entnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#8
Olex die L-S Verbindung ist eine DMFV Versicherungsbedingung, keine Gesetzliche Vorgabe.
Mit den Schild sehe ich aber auch Kritisch, bei manchen kleinmodellen wäre ein Metallschild schwer zu montieren.
 

olex

Der Testpilot
#9
Olex die L-S Verbindung ist eine DMFV Versicherungsbedingung, keine Gesetzliche Vorgabe.
Sicher? Auf der verlinkten Seite steht:
Wenn ich beispielsweise mit einer Videobrille höher als 30 Meter fliegen will, ist das dann gar nicht mehr möglich?

Doch, das geht wie vorher auch mittels Lehrer-Schüler-Betrieb.
Soweit mein Verständnis reicht geht es da um die rechtlichen Regelungen nach der LuftVO, nicht um Versicherungsbedingungen.

Mit den Schild sehe ich aber auch Kritisch, bei manchen kleinmodellen wäre ein Metallschild schwer zu montieren.
Da bin ich bei dir. Aber der DMFV scheinbar auch:
Hier hat der DMFV bereits vorgeschlagen, dass eine wasserfeste Beschriftung ausreichend wäre.
Damit sollte eine laminierte Visitenkarte oder einfach ein wasserfester Aufkleber reichen, Metall sollte nicht nötig sein.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#10
HI

die regelungen lassen dann auch wieder viel speilraum für interpretationen
naja wenn ich mit monitor fliege bin ich auch mal 2-300m weit weg und wo mein kopter dann da is seh ich ja nicht
sollte mm noch nachgebessetr werden
das mit den schildern finde ich ok egal ob feuerfest(wobei das sehr schwer umzusetzen is)
wasserfest sollte eh jeder pilot von sich aus machen, kann ja sein das der kopter mal abhaut
mit adresse dran bekommt man ihn eher wieder
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#11
Es wird zwar immer wieder behauptet das es eine Gesetzliche Interpretation ist, den Rechtlichen Hintergrund konnte BISHER aber keiner liefern, da Sichtbedingung nur einmalig für Flugsysteme ausgewiesen ist.
Das wird sich in der Neuregelung wohl ändern, und dann auch für Modellflieger ausgewiesen werden.

Was mal angesprochen wurde, das durch eine L-S Verbindung dem normalen Sichtflug gleichgestellt wird, und somit dem Regeln entsprechen würde.
Was dabei aber nicht angesprochen wurde, das rein vom Gesetzestext eben der Sichtzwang nicht gegeben ist, was aber wohl eher daran lag, das bei der Erstellung ein Flug ausser Sicht technisch für "Normalos" nicht möglich war, FPV gibt es ja noch nicht so lange.
Bei Flugsystem sollte damit wohl der reine Instrumentenflug, bzw Autonome unterbunden werden, das ist schon länger möglich
 

hulk

PrinceCharming
#12
Ihr macht euch zu viel Gedanken. Hab ich mir angewöhnt. Schlechte publicity kommt jetzt mit den mavic jüngern noch mehr. Da kann ich persönlich auch im maßvollen Rahmen höher und weiter;)

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#13
wenns so beschlossen wird kann man damit gut leben.
die kleinen Racer unter 250gr werden ein riesen aufschwung erleben.
und auch das FPV Racen, wird sicher noch beliebter werden, da man da
endlich und ohne schlechtes betreiben kann.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#14
HI

naja die normalen racer, is da auch schon drüber
n normaler 3s 1000mah wiegt ja fast schon 100g da bleibt fürn rest nicht viel über
aber wer fliegt nen 1000mah
 
#15
HI

naja die normalen racer, is da auch schon drüber
n normaler 3s 1000mah wiegt ja fast schon 100g da bleibt fürn rest nicht viel über
aber wer fliegt nen 1000mah
bein normalen racer reicht aber schon einer der aufpasst und das ist schon eher zu reglen als wenn
bei 4 piloten auch noch 4 mit nenm sender neben drann stehen müssen.

mein 170er der wiegt mit 3S 1000ma und FPV mit vollem Akku 250gr.
das geht also locker.

Gruß Rolf
 
Zuletzt bearbeitet:

Blue Thunder

Erfahrener Benutzer
#17
<250gr. ohne Spotter ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung für die FPV-Racer.

Für > 250gr. und < 30m stellt sich mir nun aber eine Frage: Muss der Spotter den Flieger auch ohne optische Hilfsmittel sehen können, oder darf der z.B. ein Fernglas verwenden? Diese Einschränkung findet man in dem Ausnahmeabsatz nämlich nicht.

Gruß BT
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#18
Es wird zwar immer wieder behauptet das es eine Gesetzliche Interpretation ist, den Rechtlichen Hintergrund konnte BISHER aber keiner liefern, da Sichtbedingung nur einmalig für Flugsysteme ausgewiesen ist.
Das wird sich in der Neuregelung wohl ändern, und dann auch für Modellflieger ausgewiesen werden.
Richtig. Im Gegensatz zu heute stand im ersten Entwurf explizit drin:
§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten
1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers nach Maßgabe des Satzes 2, sofern die Startmasse des Geräts weniger als fünf Kilogramm beträgt,
Dazu kommt dann die Ausnahme für unter 30m, wenn Modell unter 250g oder ein Luftraumbeobachter da ist.

Interessant ist in dem Zusammenhang, dass der Betrieb außerhalb der Sichtweite explizit nur für unter 5kg verboten ist. Warum das da wohl steht... :)

Den neuesten Entwurf habe ich leider noch nicht.

Tja, schaut man sich die Verordnung so an, dann kann man nur sagen, dass das vorgebliche Ziel (Erhöhung der Luftsicherheit) an keiner Stelle auch nur annähernd erreicht wird. Es gibt nur neue Regulierungen und Limitierungen, die das vorgebliche Problem nicht berühren. Zeigt meiner Meinung nach auch sehr deutlich, dass das vorgebliche Ziel nicht das ehrliche Ziel ist.
 
#19
Hast du bei der Politik was anderes erwartet?
Schau dir nur mal Merkel an. Die widerspricht sich sogar im selben Satz.

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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#20
Nein, ich habe nichts anderes erwartet. Das der vorgebliche Grund nicht das eigentliche Ziel ist, hat sich von Anfang an hier in den Diskussionen gezeigt. Auch die Verfechter der Neuregelung (z.B. Mayday) haben das immer wieder durchblicken lassen. Ob die das nicht ehrlich meinten oder sich haben benutzen lassen, kann ich nicht beurteilen.

"Witzig", nein, eher traurig ist dabei, dass diese Verfechter zwar immer alle möglichen Behauptungen ins Rennen werfen, diese dann aber nicht untermauern. So hat Mayday behauptet, dass sie die Lufträume von erlaubnisfreiem Modellflug und Verkehrsflugzeugen überschneiden, weigert sich aber zu erläutern, was er damit meint. Wenn er Recht hat, gefährden wir beim erlaubnisfreien Modellflug wohl unbewusst Verkehrsflugzeuge. Aber er weigert sich dann zu erläutern, wann diese Gefahr besteht, damit wir das unterlassen können. Somit trägt er, wenn er Recht hat, zu einer fortgesetzten Gefährdung indirekt bei.
Oder er stellt den manntragenden Luftverkehr grundsätzlich über den Modellflug. Das habe ich z.B. bei der konkreten Begegnung im Luftraum ebenfalls getan und halte das für selbstverständlich. Er kommt dann auch mit den Ausweichregeln, die ich mir daraufhin erstmals angeschaut habe. Erschreckenderweise habe ich da derartiges nicht gefunden und kann keinem aus Gründen der Luftsicherheit empfehlen sich an diese Ausweichregeln zu halten. Da ich mich da nicht wirklich auskenne, kann es sein, dass ich nicht alle Ausweichregeln gefunden habe oder diese falsch interpretiere. Meine Bitte, mir da zu helfen, wird natürlich von ihm ignoriert. Typisches Herrschaftswissen halt. Er tut zwar so, als ob er die Luftsicherheit erhöhen möchte, aber wenn er mal konkret sein Wissen mit weniger wissenden Modellfliegern teilen soll, um so zu einer besseren Information und damit Luftsicherheit beizutragen, dann ist Ende.
 
FPV1

Banggood

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