LuftVO - Neuregelung

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Es wurde doch immer fast nur von dem Luftraum gesprochen, der Unbemannt und Manntragend genutzt wird, der ist damit "sicherer" geworden.
Ach so, das meintest Du. Ja, ok, das stimmt. "Sicherer" wird er dadurch. Je weniger dort unterwegs sind (egal ob manntragend oder nicht), desto sicherer. Z.B. hätte auch die Wiedereinführung einer Mindestflughöhe für manntragende Flieger die Sicherheit erhöht. Oder auch die Absenkung auf 110m oder oder oder.
Alleine das Prädikat "sicherer" ist aber kein Entscheidungskriterium. Noch sicherer wäre eine Absenkung auf 50m oder auf 0m oder der Verbot des unbemannten Fluges oder das Verbot des bemannten Fluges. Absolute Sicherheit gibt es nicht, daher muss man eine Risikoabschätzung treffen und irgendwo einen Kompromiss finden.

Da die Luftsicherheit nichts neues ist, müsste man dort eigentlich schauen, was war in der Vergangenheit. Hat es in der Vergangenheit bei regelkonformen Verhalten Probleme gegeben oder sind diese Probleme angestiegen. Wenn die regelkonformen Probleme angestiegen sind, dann muss man sich anschauen, welche der Regeln durch neue Entwicklungen nicht mehr ausreichen und diese gezielt ändern, um die neuen Probleme in den Griff zu bekommen. Im Prinzip ähnlich wie bei der Erteilung einer AE. Hier darf die Behörde auch nicht wahllos Regeln aufstellen, sondern es sind nur Regeln zulässig, bei deren Nichtvorhandensein die AE nicht erteilt werden kann.

Tja, und da liegt der Hase im Pfeffer. Über diese Überlegung "Wo gab es in der Vergangenheit Sicherheitsprobleme mit den bestehenden Regeln?" hört man gar nichts. Dazu gibt es keine Aussagen oder Hinweise, dass es überhaupt relevant zu Problemen gekommen ist. Mayday z.B. hat sich an diesem Punkt aus gutem Grund explizit aus der Diskussion verabschiedet.
Es gibt durchaus auch Punkte in der neuen VO, die vernünftig sind. Z.B., dass unbemannte Luftfahrzeuge grundsätzlich bemannten ausweichen müssen. Ein, wie ich finde, eigentlich dem normalen Menschenverstand entspringende Regel, der ich immer gefolgt bin, auch wenn ich dadurch momentan gegen die Regeln im Luftrecht verstosse.

Der Luftraum bis 100m gilt halt als Unbedenklicher Bereich.
Warum eigentlich? Auch in dem Luftraum bis 100m sind manntragende Flieger unterwegs. 100m scheint mir eher ein aus unserem Zahlensystem ergebende Wert zu sein.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Seit Januar gibt es auch keine "Dach-gesteuerten"(!!!!!) Vorfälle mehr! Ist schon toll, wie die Bösen Buben sich schlagartig zurückgezogen haben.
 

Mayday

Expert somehow
Och, ich habe mich nicht zurückgezogen. Allerdings verspüre ich nicht die geringste Lust, micht irgendwie rechtfertigen zu müssen, wenn es um Argumentationen geht, oder meine Profession(en) und Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen etc. zu erklären.
Und da meine Energie eben auch endlich ist, wird (wie früher auch) ein solches Forum hier möglichst nur noch für das Hobby genutzt.
Jeder hat seine Argumente. Meine habe ich eingebracht und werde das auch weiterhin tun- aber eben in den Gruppen und auf den Konferenzen, nicht hier.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Ich meinte eigentlich nicht dich, (Mayday), sondern die bösen Buben die dann in den Medien für (Drohnen) Schlagzeilen gesorgt haben.
 
Ich denke es ist nicht so ich muss ihn nicht sehen da die Aussage verodert ist siehe:
Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
dan frag mal genau bei einem der Rechtsgelerten nach ich denke du siehst das falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
Bei FPV unter 250g ist eben kein 2. Mann, und somit Sichtweite gefordert, das kann Solo per Brille geflogen werden.
Im Schadensfall wird sicher Versucht werden auf die Sichtweite zu Plädieren.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
:rolleyes:
Ja, ich habe auch gelesen, dass mehrmotorige Flächenmodelle Multicopter sind...
Im Netz wird viel geschrieben und auch viel falsches. Auch dieser von Dir gefundene Beitrag enthält zwar viel richtiges, aber auch einiges falsches, wobei ich mich frage, warum die das nicht sauber richtig formulieren. Aber egal.

Statt irgendwo im Netz zu suchen, was irgendwer wie verstanden und irgendwie formuliert schreibt:
Lest die Originalquellen, d.h. in diesem Fall den Entwurf des BMVI vom 18.1. Das ist völlig eindeutig:
Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hin- gewiesen werden kann.
D.h. fliegt man unter 250g mit Brille, ohne Spotter und unter 30m gilt das als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers!
Völlig egal wie weit man weg ist.
Über 250g muss der Spotter das Fluggerät noch sehen und auftretende Gefahren erkennen können. Das begrenzt die Reichweite auf die Sehfähigkeiten des Spotters.
 

hulk

PrinceCharming
hab was gefunden.
https://www.drohnen.de/14181/neue-dr...b-januar-2017/

da steht zwar das man unter 250gr alleine darf aber da steht auch ganz klar.
"Die Flüge müssen weiterhin natürlich in Sichtweise des Steuerers bzw. der jeweiligen Begleitperson stattfinden."
da kann keiner behaupten das bezieht sich nur für über 250gr.
Ich finde ja,dass Menschen wie Rolf-K gefährlich sind;) Halbwahrheiten und alles glauben was irgendwo auf einer Seite steht, die halbwegs professionell erscheint--->aber innen drin ist die Seite PFUI....
1) Mit affiliate links zugebombte Homepage
2) Eine Seite die konsequent den Begriff Drohne verwendet ist auch sehr "sympathisch"
3) Vermengung mit UAV ist noch "sympathischer"
4) Ein Klick auf das Bild der Verordnung bringt einen direkt zu DJI....die neue gesetzgebende Macht aus Fernost
5) Das Übersichtsbild deckt sich nicht mit den Aussagen über Gewerbliche weiter unten im Bild


Und nun Rolf-K das ist deine Quelle? Epicfail würde ich mal sagen.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
...
Lest die Originalquellen, d.h. in diesem Fall den Entwurf des BMVI vom 18.1. Das ist völlig eindeutig:

...

D.h. fliegt man unter 250g mit Brille, ohne Spotter und unter 30m gilt das als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers!
Völlig egal wie weit man weg ist.
Über 250g muss der Spotter das Fluggerät noch sehen und auftretende Gefahren erkennen können. Das begrenzt die Reichweite auf die Sehfähigkeiten des Spotters.
Genau!
Deshalb gibt es ja inzwischen mehr und mehr Angebote von Fluggeräten, die unter 250g sind, auch mit entsprechender Videoübertragung. Binn gespannt, wie weit die Miniaturisierung hier noch gehen wird.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
...
2) Eine Seite die konsequent den Begriff Drohne verwendet ist auch sehr "sympathisch"
...
So lange "Drohne" gesetztlich nicht definiert ist, hat dieser Begriff in keinem Text, der Verordnungen erklären soll, etwas verloren. Wenn dann bitte nur die gleiche(n) Begriffe, wie in den Original-Texten verwenden!
 

ricotchet

Erfahrener Benutzer

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Wo hast Du das her? Auch dieser Termin ist noch nicht amtlich (kann natürlich trotzdem richtig sein).

Stand 10.3.2017 laut Webseite des Bundesrates:
Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Die Verordnung soll größtenteils am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Für die Kennzeichnungspflicht ist das Inkrafttreten in ca. sechs Monaten nach der Verkündung vorgesehen.
Wenn die neue Verordnung zum 01.04.2017 nun kommen sollte, dann müsste entsprechend der Info auf der Webseite des Bundesrates vom 10.03.2017 heute die Verkündung stattfinden, oder? Weis da schon wer was drüber?
 

Spencer

Vollthrottle
Darf ich im Wohngebiet in meinem Garten mit meinem 1,3kg Flamewheel ohne Kamera auf 100m fliegen?
 
FPV1

Banggood

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