LuftVO - Neuregelung

LSG

Erfahrener Benutzer
Na hier geht ja einiges durcheinander.

EDKV ist die Kennung vom Flugplatz und 578m die Höhe des Flugplatzes. Was Stefimat meint, ist, um welche Art von Luftraum es sich dabei handelt. Da es sich jedoch um einen Verkehrslandeplatz mit Infofrequenz handelt, ist es wohl keine Kontrollzone. Die Fragen bleiben trotzdem: Was stellt die Karte dar und woher stammt sie? Wo genau ist deine Wiese? Was stellt der Kreis dar?
Wenn darin eine Flugfreigabe gefordert ist, dann wird es schwierig. Ob Dir die Freigabe für "immer" verweigert werden kann?
bin mir da nicht sicher.
Halbwahrheiten... Grundsätzlich kann der Betreiber keine Startfreigabe ausstellen. Er ist jedoch für den Flugplatz weisungsbefugt und kann auch Verstoße im Luftraum melden. Das Unterschreiten des Sicherheitsabstands zum Flugplatz wäre ein solches. Es kommt auch noch hinzu, dass vermutlich in deiner Fluggegend die Platzrunde liegt. Modellflug ist da nicht zwingend verboten, jedoch stellt dieser Bereich einen mit höherer Gefahr dar.
Es stellt sich die Frage, ob dieses Gebiet an die Betriebszeiten des Verkehrslandeplatzes EDKV gebunden ist.
Wenn ja, dann könntest Du ja auserhalb der Betriebszeiten (z.B. nach Sonnenaufgang aber vor 07:00 Uhr bzw. vor 09:00 im Sommer) fliegen.
Wie kommst du auf diese Betriebszeiten? Die Zeiten vom Dahlemer Binz sind von 09:00-20:30 und auf Anfrage von 7 bis Sonnenuntergang+30min.
Ich meine darf ein Gemeinderat so über Luftraum entscheiden ?
Ist der Gemeinderat der Flugplatzbetreiber?
 
Zuletzt bearbeitet:

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Danke LSG .
Ich weiss nicht mehr genau wo ich die Karte her habe aber bei https://map2fly.flynex.de gibt es diesen Kreis auch , es heisst wohl Platzrunde !

Die Gemeinde ist der Flugplatzbetreiber!

In der Karte der größere Kreis ist meine Flugwiese der kleinere Kreis ist der Wald den ich Filmen möchte !


Gruss Boris
 

Mayday

Expert somehow
Nee, Platzrunde ist das nicht. Ausserdem steht am Kreis eine Höhenangabe (Boden bis FL100). Es gilt erst einmal der Abstand von der Umrandung des Flugplatzes (1,5km), oder aber, weiter Einschränkend, Beschränkungsgebiete. Dazu nimmt man sich dann offizielle (!) Karten, nur die haben Gültigkeit, oder geht mal am platz vorbei, dort auf den Turm, und fragt nett nach. Karten haben die da. Und ich meine, die sind auch auskunftpflichtig gegenüber Luftraumnutzern. War zumindest früher mal so.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
...
...
Wenn darin eine Flugfreigabe gefordert ist, dann wird es schwierig. Ob Dir die Freigabe für "immer" verweigert werden kann?
bin mir da nicht sicher.
...
Halbwahrheiten... Grundsätzlich kann der Betreiber keine Startfreigabe ausstellen...
Hmm wo liege ich dann falsch? Bin mir ja da wirklich nicht sicher (wie geschrieben).

Generell haben wir ja die 1,5 Km Abstand (Sicherheitsabstand) zu den Berenzungen des Flugplatzes einzuhalten.
Wenn wir da innerhalb fliegen wollen, mussen wir doch vom Flugplatzbetreiber eine
"Freigabe" oder "Flugfreigabe" oder wie auch immer der korrekte Begriff ist (kannst Du den korrekten Begriff uns bitte nennen?, dann weis ich, nach was ich fragen soll.), einholen, oder liege ich da falsch?

Das von Boris angegebene Gebiet, welches von GND bis FL 100 geht, und einen Radius von ca. 3,75 Km hat, ist ja definitiv (korregiere mich bitte, wenn ich da falsch liege) wohl NICHT der 1,5 Km Sicherheitsabstand (der hat auch keine Höhenbegrenzung!).

Desshalb ist es schon sehr wichtig, wie Du schon schreibst, um welche Art von Luftraum handelt es sich!:

...um welche Art von Luftraum es sich dabei handelt. Da es sich jedoch um einen Verkehrslandeplatz mit Infofrequenz handelt, ist es wohl keine Kontrollzone. ...
Vermute auch, das es keine Kontrollzone ist.

...Die Fragen bleiben trotzdem: Was stellt die Karte dar und woher stammt sie? Wo genau ist deine Wiese? Was stellt der Kreis dar?...
Das von Boris gewünschte Gebiet liegt ja, so wie es ausschaut, auserhalb den 1,5 Km vom Flugplatzrand.
sogar, wenn auch nur knapp, auserhalb der Platzrunde.

Somit hängt es wohl wirklich an der Art des Gebietes (GND - FL 100) ob Boris den Flugplatz...? überhaupt fragen muss? Hat das Gebiet etwas mit Fallschirmspringern zu tun?

Grüße Stefan
 

LSG

Erfahrener Benutzer
Nein Fallschirmspringer , Segelflug , Heli und Flugzeuge :D

Ich nehme jetzt an, dass die Karte aus irgendeiner "Modellflugkarte" stammt, die irgendjemand privates zusammengeschustert hat. All diese frei erhältlichen Karten (auch map2fly) sind keine rechtsgültigen Luftfahrtkarten! Mir hat auch schonmal jemad, der schon seit Jahren mitten in einer Kontrollzone fliegt, eine Karte von DJI gezeigt und meinte, das sei eine rechtsgültige Luftfahrtkarte und er würde demnach außerhalb der Kontrollzone fliegen, weil da auch nur so ein komischer Kreis um den Flughafen gezeichnet war. Da tragen die großen Hersteller auch zu einem Großteil dazu bei, dass die Leute Verstoße begehen. Kassieren die dicke Kohle und haben es nicht mal nötig, die korrekten Koordinaten der Kontrollzonen einzuspeichern.

Wenn du auf einem bemannten Flugplatz innerhalb der 1,5km zur Flugplatzbegrenzung fliegen willst, brauchst du eine Aufstiegsgenehmigung sowie eine Zustimmung des Flugleiters des Platzes. Oder der Platz müsste entsprechend für Modellflug zugelassen sein, was die Aufstiegsgenehmigung übeflüssig machen dürfte.

Das Waldstück liegt noch innerhalb des 1,5km Radius, wenn ich die 1km lange Piste als Maßstab nehme aber deine Wiese nicht. Lies dir ansonsten mal den § 21a der Luftverkehrs-Ordnung durch.
Generell haben wir ja die 1,5 Km Abstand (Sicherheitsabstand) zu den Berenzungen des Flugplatzes einzuhalten.
Wenn wir da innerhalb fliegen wollen, mussen wir doch vom Flugplatzbetreiber eine
"Freigabe" oder "Flugfreigabe" oder wie auch immer der korrekte Begriff ist (kannst Du den korrekten Begriff uns bitte nennen?, dann weis ich, nach was ich fragen soll.), einholen, oder liege ich da falsch?
Ja stimmt ist nur bürokratische Begrifflichkeit aber eine entscheidende. Denn eine Freigabe kann nur ein kontrollierter Platz bzw. ein Flughafen erteilen ("Start frei!"). Bei so kleinen Plätzen sind es nur Informationen und jeder Pilot handelt eigenverantwortlich ("Start nach eigenem Ermessen").
 

LSG

Erfahrener Benutzer
Ja genau, verbreitet überall dieses Video, damit der Ersteller schön viele Klicks bekommt, die YT-Blogger damit ihre Kohle machen, die unwissenden Bürger noch mehr Verbote fordern und sich die Gesetztesgeber in ihren strengeren Regeln bestätigt fühlen! Sehr schlau!
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Ja genau, verbreitet überall dieses Video, damit der Ersteller schön viele Klicks bekommt, die YT-Blogger damit ihre Kohle machen, die unwissenden Bürger noch mehr Verbote fordern und sich die Gesetztesgeber in ihren strengeren Regeln bestätigt fühlen! Sehr schlau!
Verschweigen hat noch nie was gebracht. Es ist die Realität, dass sowas stattfindet und die Diskussion bzw. Verurteilung/Kritik bzw. Distanzierung gehört dazu. Nur weil man es nicht sehen will, ist es noch lange nicht weg.
 

pacman111178

Erfahrener Benutzer
Da muss ich Brandtaucher recht geben ! Wenn man sieht das der Junge Mann jetzt im Gefängnis sitzt ... schreckt es hoffentlich auch einige ab !!
Die Polizei zeigt den Motorradfahrern bei Verkehrskontrollen ja auch abschreck videos damit sie die Raserei dran geben !!

Gruss Boris
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
Ich hab die DMFV Variante gewählt.
Na ja die naive Vorstellt dass das besser zu der „Karte“ passt.

Die Bescheinigung ist übrigens nur bis 2022 gültig. Ob wir da noch alle leben ;)

Der ganze Prozess ist noch anspruchsloser wie der Sachkundenachweis für Hude.
(Wollte den hinterher schon mal einer sehen und trotzdem hat jeder Depp einen Hund den er nicht im Griff hat.)

Wenn ich an meinen Angelschein denke. Da musste man richtig für lernen….
 

Gravity

Erfahrener Benutzer
Beim DMFV bitte das Ergebnis genau überprüfen.
Bei einem Kumpel von mir wurden Datensätze vermischt.
Er hat auf seinem PDF den Geburtstag und die Nummer von jemand anders stehen!
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Betrachtet das einfach als verkappte Beitragserhöhung der beiden beauftragten Verbände. Inhaltlich ist das Verfahren an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.

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CorpseGuard

Erfahrener Benutzer
Das lustige ist man könnte ja quasi den Leuten anbieten das für Sie gegen bares zu machen [emoji23][emoji23][emoji23][emoji23][emoji23]als kleiner nebenverdienst [emoji23][emoji23][emoji23][emoji23]


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Metro23

Erfahrener Benutzer
Sachkundenachweis

Ich hab die DMFV Variante gewählt.
Na ja die naive Vorstellt dass das besser zu der „Karte“ passt.

Die Bescheinigung ist übrigens nur bis 2022 gültig. Ob wir da noch alle leben ;)

Der ganze Prozess ist noch anspruchsloser wie der Sachkundenachweis für Hude.
(Wollte den hinterher schon mal einer sehen und trotzdem hat jeder Depp einen Hund den er nicht im Griff hat.)

Wenn ich an meinen Angelschein denke. Da musste man richtig für lernen….
Ein Freund von mir wohnt in Hude. Ich frag ihn mal ob er den Sachkundenachweis für Hude schon hat. Sonst muß er wohlmöglich noch umziehen.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
Das lustige ist man könnte ja quasi den Leuten anbieten das für Sie gegen bares zu machen [emoji23][emoji23][emoji23][emoji23][emoji23]als kleiner nebenverdienst [emoji23][emoji23][emoji23][emoji23]


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Damit kannst du nicht reich werden. Vom Schwierigkeitsgrad liegt der auf einem Level zum Anklicken der Kenntnisnahme von AGBs, wenn du im Internet shoppen willst [emoji23]

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