Mache ich mich mit meinem Tiny Whoop strafbar?

GerdS

Erfahrener Benutzer
#22
Also der Begriff "Wohngrundstück" impliziert dass das Grundstück bewohnt wird, sprich, es ist entweder bebaut oder wird als Garten genutzt, in dem man sich oft aufhält und in seiner Privatsphäre nicht gestört werden will.
Wie sieht denn die Nutzung des betreffenden Grundstücks über der TG aus? Ich sehe Rasen und Bäume. Halten sich die Bewohner hier mit Liegstühlen etc. auf? Oder gammelt das Ganze einfach ungenutzt so vor sich hin, vom gelegentlichen Rasenmähen abgesehen?
Im letzteren Fall sehe ich kein rechtliches Problem, dort mit einem solch kleinen Hüpfer zu fliegen, da ja absolut niemand in seiner Privatsphäre oder Freizeitausübung beeinträchtigt wird.

Gruß Gerd
 

fandi

Erfahrener Benutzer
#23
Also der Begriff "Wohngrundstück" impliziert dass das Grundstück bewohnt wird, sprich, es ist entweder bebaut oder wird als Garten genutzt
Vorsicht, das ist so nicht ganz richtig, mann stelle sich mehrere Hochhäuser vor,
zwischen den Häusern gibt es Parkplätze, Spielpätze, Garagenhof,...
Trotzdem können das alles Wohngrundstücke sein.(Muß nicht so sein)
das hängt irgendwie mit dem Baurecht zusammen,...., z.B. ob das Grundstück bei der Erschließung entsprechen klassifiziert wurde.
Genaueres erfährst Du wirklich nur auf dem Amt.

Hier mal das juristische zum Thema:
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__75.html
 
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