Modellhaftpflicht über AXA?

#21
Jetzt wo Du es sagst ... es war nicht der Geschaedigte, sondern der Zeuge des Geschaedigten.
Der Geschaedigte war garnicht dabei.

Geaergert hat mich, dass die Haftpflichtkasse sich nichtmal ansatzweise mit der dubiosen Aussage beschaeftigt hat, sondern gleich auf "wir sind nicht zustaenstig" geschaltet hat.

Fies fand ich auch einen Fall mit einem Jaeger, der wohl jemanden erschossen hatte - als dann wegen Mordes gegen ihn ermittelt wurde hat die Versicherung einfach gesagt "Mord ist nicht versichert und Tschuess"... ist wohl ueblich, dass Haftpflichtversicherungen so agieren.
 
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#22
Generell lernst Du eine Versicherung erst dann kennen, wenn Sie eine Leistung erbringen soll.
Solange Du nur zahlst ist ja alles in Ordnung.

Dasselbe bei Garantieleistungen.

Haftpflichtversicherungen kosten meist unter 100 Euro, ein Fall kostet die Versicherung schon mehr als 10 Jahre Beitrag.
 
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#23
Also es gibt jetzt meines Erachtens verschiedene Versicherungstypen:

1) normale Haftpflicht Versicherung nimmt mit einem kleinen Beisatz die Copter mit auf ...

2) Versicherung weiss ganz genau, um was es geht und spezifiziert genau die Bedingungen ...

Typ a)
baut Klauseln ein, die leicht dazu fuehren, dass der Versicherungsschutz versagt werden kann

Typ b)
uebernimmt implizit die gesetzlichen Vorgaben

====
1a => suspekt
1b => ok, koennte aber Probleme geben
2a => suspekt
2b => mein Favorit

Ich bin jetzt auf den DMO gestossen, was haltet ihr davon?

https://www.deutsche-modellsport-organisation.de/versicherungen/copter-drohnen-versicherung.html
 

hulk

PrinceCharming
#24
Der DMO hat die Seite massiv modernisiert. Ich meine, dass die nur vermitteln und die Versicherung die HDI ist. Früher standen die FPV Bedingungen mit auf der Seite.

VERTRAGSBEDINGUNGEN ZUM VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR PRIVATLEISTUNGSNEHMER DER DMO IM RAHMEN DES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES
...
3.2.1 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftpflicht aus der Haltung und dem Betrieb von Schiffsmodellen, Automodellen und Flugmodellen. Das FPV-Verfahren mit Videobrille oder Monitor ist eine zusätzliche Steuerungsart, bei der immer ein Steuerer auf Sicht die Priorität haben muss und im Falle des Ausfalls dieser FPV-Steuerungsart das Modell jederzeit übernehmen und konventionell nach Sicht steuern kann....
...
Quelle deutsche-modellsport-organisation.de/form_privat.php
Von daher ist es eine normale Haftpflicht, nur mit separaten Kosten. Und diese verdoppeln sich ja damit im Privathaftpflichtbereich inklusive der massiv reduzierten Deckungssummen. Vermutlich fehlen auch andere positivere Bedingungen.
 
#25
Hallo,

die Quelle fuehrt bei mir zur Meldung "Seite nicht gefunden".
Ferner lese ich: "Versicherungsgesellschaft: Allianz Global Corporate & Specialty SE"
Quelle: https://www.deutsche-modellsport-organisation.de/versicherungen/copter-drohnen-versicherung.html

Allerdings habe ich einen weiteren Passus gefunden, der mir beim DMO nicht gefaellt: "1.2.7 Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn die Modelle gewerblich bzw. beruflich oder nebenberuflich eingesetzt werden."
Quelle: https://www.deutsche-modellsport-or...enstleistungsantrag-stellen/privatkunden.html

Nebenberuflich ist eine schwammige Sache, spaetestens wenn Du eine DJI hast, dann koennte die Versicherung auf die Idee kommen, diese generell als Profi Drohne auszulegen. Wenn Du Filmaufnahmen machst und dann bei Youtube Geld damit machst ebenso. Die Copter sind bis 25kg versichert - aber im Grund koennte man das leicht als nebenberuflich auslegen.

Meine Rechtschutzversicherung (600 Euro pro Jahr) hat im Rahmen einer Vorsorgevollmacht mir ploetzlich erklaert, ich haette nebenberuflich agiert...

Gruesse,
Alexander
 
#26
Kann mir jemand juristisch erklaeren, was der Unterschied zwischen einem Spotter und einem Flugleiter auf einem Modellflugplatz ist?

Muss man pro FPV Copter in der Luft immer einen expliziten Spotter haben?
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#27
Allerdings habe ich einen weiteren Passus gefunden, der mir beim DMO nicht gefaellt: "1.2.7 Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn die Modelle gewerblich bzw. beruflich oder nebenberuflich eingesetzt werden."
Quelle: https://www.deutsche-modellsport-or...enstleistungsantrag-stellen/privatkunden.html

Gruesse,
Alexander
Was genau "gefällt" denn daran nicht?
Gewerblich wird einfach abgetrennt, das kann man nicht vermischen.
Genauso wenig wie Kenntnisnachweise nach §21d oder §21e.
Gewerblich = Prüfung, Privat = Einweisung.
Kopter haben eh nen Deckel von 100m, aber bei >2kg braucht man hier auch einen KN.

Genauso wie diese dubiosen, rechtlich äusserst fragwürdigen Einschränkungen einiger "Angebote".
Die Art und der Umfang ist für eine Luftfahrzeughalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das kann man in der LuftVO nachlesen. Wieso sind Versicherungsbedingungen mehr wert als Gesetze?
Wenn der gesetzlich angegebene Umfang nicht eingehalten wird, ist die Versicherung eben nicht ausreichend.
Punkt.

@fpvcomm
Falls Du einen Flugleiter auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis meinst: Der ist
namentlich verantwortlich für einen sicheren Flugbetrieb laut LuftVG und auch der Luftaufsicht
auskunftspflichtig.

Alles andere ist wichtig und tlws auch vorgeschrieben, aber eben nicht "verantwortlich" nach Luftrecht.



CU Eddy
 
Zuletzt bearbeitet:
#28
Was genau "gefällt" denn daran nicht?
Das Wort "nebenberuflich", es ist juristisch nicht klar abgegrenzt.

Kopter haben eh nen Deckel von 100m, aber bei >2kg braucht man hier auch einen KN.
Mit KN faellt der Deckel ab 1.10. weg:
https://www.dmfv.aero/allgemein/kenntnisnachweis-dmfv-startet-online-tool/


Genauso wie diese dubiosen, rechtlich äusserst fragwürdigen Einschränkungen einiger "Angebote".
Die Art und der Umfang ist für eine Luftfahrzeughalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Das kann man in der LuftVO nachlesen. Wieso sind Versicherungsbedingungen mehr wert als Gesetze?

Wenn der gesetzlich angegebene Umfang nicht eingehalten wird, ist die Versicherung eben nicht ausreichend.
Punkt.
Ja, weil es kann der bescheuerte Fall eintreten, dass ich zwar alles laut Gesetz richtig tue, aber trotzdem keinen Versicherungschutz habe, den ich laut Gesetz ja brauche.
@fpvcomm
Falls Du einen Flugleiter auf einem Modellflugplatz mit Aufstiegserlaubnis meinst: Der ist
namentlich verantwortlich für einen sicheren Flugbetrieb laut LuftVG und auch der Luftaufsicht
auskunftspflichtig.

Alles andere ist wichtig und tlws auch vorgeschrieben, aber eben nicht "verantwortlich" nach Luftrecht.
Das heisst der Flugleiter kann keinen Spotter ersetzen? Heisst das, ich brauch immer einen Spotter pro FPV Copter?
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#29
Sorry, das ist Unsinn. Hier formuliert der DMFV wieder einmal ungenau. Anfangs hat der Herr Sonnenschein sogar genau das Gegenteil (auch falsch) behauptet, nämlich dass Copter auch auf Plätzen mit AE nicht höher als 100m dürfen.
Fakt ist (einfach mal in der Verordnung lesen und nicht auf anderen Seiten):
Zunächst einmal gibt es einen 100m-Deckel. Höher darf man nur
- auf Plätzen mit AE und Flugleiter (alle Flugmodelle)
oder
- mit Kenntnisnachweis (alles außer Copter)
D.h. Copter haben außerhalb von Plätzen mit AE und Flugleiter immer den 100m Deckel.

Ja, weil es kann der bescheuerte Fall eintreten, dass ich zwar alles laut Gesetz richtig tue, aber trotzdem keinen Versicherungschutz habe, den ich laut Gesetz ja brauche.
Nein. Bei der Halterhaftpflicht bei Flugmodellen ist es genauso wie bei der Kfz-Halterhaftpflicht. Die Versicherung zahlt dem Geschädigten immer(!) den Schaden. Das ist Sinn der Sache. Danach kann die Versicherung allerdings bei Verstößen gegen Gesetz oder Versicherungsbedingung versuchen, den Schadensverursacher per Regress in die Pflicht zu nehmen. Hierzu muss die Versicherung beweisen, dass der Verstoß gegen Gesetz oder Versicherungsbedingung ursächlich für den Schaden war.
 

comicflyer

Ich mach' alles kaputt...
#30
So ist es.

CU Eddy
 
#31
Sorry, das ist Unsinn. Hier formuliert der DMFV wieder einmal ungenau. Anfangs hat der Herr Sonnenschein sogar genau das Gegenteil (auch falsch) behauptet, nämlich dass Copter auch auf Plätzen mit AE nicht höher als 100m dürfen.
Fakt ist (einfach mal in der Verordnung lesen und nicht auf anderen Seiten):
Zunächst einmal gibt es einen 100m-Deckel. Höher darf man nur
- auf Plätzen mit AE und Flugleiter (alle Flugmodelle)
oder
- mit Kenntnisnachweis (alles außer Copter)
D.h. Copter haben außerhalb von Plätzen mit AE und Flugleiter immer den 100m Deckel.

Nein. Bei der Halterhaftpflicht bei Flugmodellen ist es genauso wie bei der Kfz-Halterhaftpflicht. Die Versicherung zahlt dem Geschädigten immer(!) den Schaden. Das ist Sinn der Sache. Danach kann die Versicherung allerdings bei Verstößen gegen Gesetz oder Versicherungsbedingung versuchen, den Schadensverursacher per Regress in die Pflicht zu nehmen. Hierzu muss die Versicherung beweisen, dass der Verstoß gegen Gesetz oder Versicherungsbedingung ursächlich für den Schaden war.
Besten Dank fuer die Klarstellung.
 
FPV1

Banggood

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