Modellhaftpflicht über AXA?

Dozer

Erfahrener Benutzer
#1
Moin Leute,

bin seit ein paar Jahren über den DMFV versichert aber irgendwie nicht so zufrieden mit denen, insbesondere da die sich nicht wirklich für FPV und Multikopter einsetzten.

Habe jetzt mit meinem Versicherungsmakler gesprochen und der hat mir eine Privathaftpflicht angeboten bei der das Modellfliegen mit angesichert ist.

Ich finde jedoch nur diesen einen Passus dazu in den Bedingungen:

6.11.1.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versnehmers wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Versichert sind ausserdem, sofern Fluggewicht 5kg nicht übersteigt, Flugmodelle, Ballone und Drachen.

Was meint ihr? irgendwie überhaupt nicht detailliert im Vergleich zu den richtigen Modellhaftpflichtversicherungen...
 

Dozer

Erfahrener Benutzer
#4
der hat da auch keine Ahnung und sich nur auf diesen Auszug berufen....
Habe noch mal ein bisschen gegoogelt und rausgefunden, dass viele Versicherer sowas drinstehen haben, dies jedoch längst nicht mehr auf die heutigen Anforderungen mit FPV etc. zurecht kommt
 

Dozer

Erfahrener Benutzer
#6
ja, daher frage ich ja hier....
 

hulk

PrinceCharming
#7
Warum muss denn fpv drin stehen? Der einfache Satz dass versicherungspflichtige Modelle drin sind, reicht ja. Ganz im Gegenteil sogar, je mehr Klauseln drin sind, um so ekliger ist es ja.

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FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#8
also ich hab mich seinerzeit auch mal mit dem kontaktmann bei der Allianz auseinandergesetzt, und der meinte, ich solle besser zu einer Modellfliegerversicherung gehen, da sich die großen Versicherungen auf ein sich so schnell veränderndes Thema gar nicht richtig einstellen können... sinngemäß natürlich. :) bin auch beim DMFV. wo liegt denn dein problem?
 
#9
Hallo,
ich hab mich erst gestern damit beschaeftigt - Problem beim DMFV ist, dass FPV nur mit LS (also Lehrer Schueler) Spotter erlaubt ist.
Ich hab zwei Racer mit Futaba FX32 Transmitter, sowie eine Bepop. Kollege hat Racer mit FlySky i6 und eine DJI Phantom 3. Anderer Kollege hat eine Taranis mit Racer und zwei andere haben Jeti. Inwieweit die Systeme gegenseitig LS kompatibel sind, keine Ahnung.

Laut Gesetz muss der Spotter nur warnen - er kann ja auch einfach den Transmitter greifen.

Der Spotter braucht dann auch eine Versicherung - wie das bei anderen Versicherungen geregelt wird verstehe ich auch nicht.
Was ist, wenn trotz Spotter ein Unfall passiert, wer haftet dann? Die Versicherung des Lehrers oder die des Schuelers?

Wenn man es korrekt machen will treibt das dann die Kosten in die Hoehe - oder denke ich hier falsch?

Gruesse,
Alexander
 
Zuletzt bearbeitet:
#10
@hulk: Nachdem ich seit Wochen eine ordentliche Versicherung suche bin ich der Meinung dass ich eine moeglichst billige nehme, in der moeglichst wenig drinsteht. Moeglichst billig, weil im Erstfalle wird die Versicherung sich sowieso rausreden und moeglichst wenig Text, damit das Gesetz gilt, ohne weitere Einschraenkungen.
 

FPVenom

Unerfahrener Benutzer ;)
#11
Der Spotter kann bei einem Racer gar nicht schnell genug die Funke greifen und die Brille aufsetzen. Dafür gibts dann den Steinmodus. Allerdings sollte man seine Spots ja auch so wählen dass möglichst wenig passieren kann.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#12
Wird beim Racer auch nicht benötigt, genauso wenig muss der Spotter ein RC Erfahrender sein, der Spotter ist nur zur Luftraumüberwachung zuständig, also soll warnen sobald sich ein Hindernis in den Flugbereich bewegt, egal ob Mensch/Tier oder ein Fahrzeug, mehr ist nicht nötig, ergo braucht dieser auch keine entsprechende Versicherung

Das gilt aber nur in Sichtweite vom Spotter und bis 30m Höhe, darüber hinaus ist leider unabhängig von der Versicherung inzwischen die L-S Verbindung vorgeschrieben, da alles andere nicht als Sichtweite des Steuerers akzeptiert wird
 
#13
Hallo,

wenn ich meine Location sicher waehle benoetige ich den Spotter nur wenn sich etwas aendert - sprich ein Jogger naehert sich.
Laut BMVI werden an den Spotter keine grossen Anforderungen geknuepft, wohl aber beim DMFV.

Ich bringe mal zwei Zitate hier ein:

DMFV-Broschüre-Versicherungsschutz-1.pdf
"Für den FPV-Flug besteht durch eine DMFV-Mitgliedscha Versicherungsschutz „auf“ und
bei Abschluss einer Zusatzversicherung Form II, III oder IV auch „außerhalb von“ Modellfluggeländen.
Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass die Flugbewegungen mittels zwei Sendern
im Lehrer-Schüler-Modus erfolgen und für beide Piloten eine Halter-Hapflicht-Versicherung
– erforderlichenfalls einschließlich Zusatzversicherung Form II, III oder IV – für Flugmodelle
besteht. Außerhalb der Modellfluggelände muss der Betrieb des Modells elektrisch und mit
einem Gewicht von unter 5 kg erfolgen, wobei die geltenden rechtlichen Bestimmungen und
Verordnungen zu beachten sind."

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
"Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers."
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#14
Der DMFV bastelt sich halt gerne zusätzliche Bedingungen, die nicht im Gesetz stehen bei ihrer Versicherung. Und kommunizieren diese zusätzlichen Bedingungen dann als eigentlich korrekte Bedingungen. Naja...
Warum beide Piloten(!) eine Halter(!)-Haftpflicht haben müssen und wer auf diese abstruse Idee gekommen ist, dass weiß wahrscheinlich nur der DMFV. Wahrscheinlich sollen dann auch beide Piloten ihr Namensschild drauf kleben... :)
Gesetzlich braucht überhaupt keiner der Piloten eine Halter-Haftpflicht haben. Der Halter muss über eine solche Versicherung verfügen.
 

hulk

PrinceCharming
#16
Gibt sehr viele. Die hkd hat wenig text drin. Ansonsten kann man mittlerweile das grosse Vergleichs Portal auf "Drohne" filtern. Dmfv sollte für niemanden eine alternative sein.

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hulk

PrinceCharming
#18
Kommt glaub ich drauf an, welche Tarif Stufe man nimmt. Billig ist nicht immer günstig. Und nur weil wer was sagt, ist nix hin.

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hulk

PrinceCharming
#20
Kenn den Fall nicht, aber grober Vorsatz ist wohl nie drin. Aber je nach schwere wird trotzdem gezahlt. Unabhängig davon, wie dumm ist der "geschädigte", dass zu behaupten? Er möchte doch Geld,warum erschwert er es dann? Wie gesagt, undurchsichtige Aussage.

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