Artikel: Rheinland-Pfalz ändert Verwaltungspraxis bei Flugmodellen mit Kamera – DMFV

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#3
Good News!!! Da werden sich ein paar Bekannte freuen!!!
 

scarecrow

Erfahrener Benutzer
#5
Sollte aber vielleicht nicht als Freifahrtsschein gesehen werden. Vor allem da es nicht einheitlich in Deutschland geregelt ist.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#6
Sorry, aber das der Betrieb von Flugmodellen ist bundeseinheitlich geregelt. RP hatte hier versucht eigene Regeln durchzusetzen und ist damit (zum Glück) gescheitert. Luftrecht ist Bundesrecht.
 

okke dillen

Erfahrener Benutzer
#7
Ja richtig. Leider hielt das die Pfälzer Behörden nicht davon ab, Sanktionen auszusprechen.... könnte aufgrund dessen noch ein Nachspiel haben - zur Erbauung der ungerechterweise Sanktionierten.

Jetzt müssmer "nur" noch diesen unsäglichen EASA-Quatsch vom Tisch bekommen...

;) o.d.
 

Mayday

Expert somehow
#8
Eben. Die Länder könne durchaus restriktivere Dinge durchsetzen, wenn diese nicht dem Bundesrecht widersprechen.
Genauso, wie jede kommunale Entscheidung durchaus heftig sein kann. Dagegen angehen kann man allerdings immer.

Und als EASA Quatsch würde ich den Rest auch nicht bezeichnen, siehe oben. Meines Erachtens nach sogar als äußerst gerechtfertigt, wenn auch nicht gänzlich in der vorgeschlagenen Form! Fliegen auf dem Modellflugplatz bedeutet alles geregelt und bleibt im weitesten Sinne, wie es ist. Fliegen außerhalb bedeutet Befähigungsnachweis erbringen. Das siebt schon mal gewaltig- wenn es denn richtig angewandt wird!
Immer noch meine Meinung, auch als Modellflieger, daß wir durch verschiedentliche Änderungen und Neuerungen den Luftraum in einer Art und Weise Nutzen, wie es damals nicht der Fall war. Ausgerechnet Modellflieger nicht zu restriktieren widerspricht irgendwie dem Charakter einer sicheren Flugdurchführung und dem des Gesetzgebers.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#9
Eben. Die Länder könne durchaus restriktivere Dinge durchsetzen, wenn diese nicht dem Bundesrecht widersprechen.
Ja, möglich ist das, aber da wird gerne übers Ziel hinaus geschossen.

Thema EASA:
Fliegen auf dem Modellflugplatz bedeutet alles geregelt und bleibt im weitesten Sinne, wie es ist.
Hmm, vielleicht hast Du da andere Vorschläge gesehen als ich. Die mir bekannten Vorschläge würden das Ende der bekannten Wettbewerbsklassen und des klassischen Modellfluges bedeuten. In meinem Verein wäre gerade mal ein einziges Flugzeug noch legal fliegbar.

Fliegen außerhalb bedeutet Befähigungsnachweis erbringen.
??? Das stand da drin? Bezgl. Modellflug?

Ausgerechnet Modellflieger nicht zu restriktieren widerspricht irgendwie dem Charakter einer sicheren Flugdurchführung und dem des Gesetzgebers.
Auch Modellflieger sind bereits restriktiert. Sicherlich geringer als die manntragende Zunft, ja. Das hat sicherlich auch historische Gründe. Eine Änderung sollte immer dann erfolgen, wenn die aktuellen Regeln nicht ausreichen. Welche der aktuellen Regeln/Restriktionen/Gesetze führen aktuell zu einem gestiegenen Problem? Genannt werden immer nur Fälle, in denen die aktuellen Restriktionen bereits überschritten wurden. Analog zu "Es gibt viele, die innerorts schneller als 50 fahren, deshalb müssen wir alles auf Tempo 30 senken."
 

Gadget

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#10
Danke an den DMFV.
Aufgrund der vorangegangenen Restriktionen in RLP haben ich meinen Copter das letzte Mal zu Hause gelassen, nächstes Mal geht er mit.
 

WoSchu

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#11
Gilt das nur für dort oder Bundesweit?
Ich hatte letzten Sommer eine Kanutour auf Werra und Weser gemacht. Das geht durch 4 Bundesländer!!!
Die auch die Allgemeinerlaubnis eines anderen Landes nicht anerkennen - hatte auch telefonsich nachgefragt ...

Für RLP habe ich eine Allg.Erlaubnis, weil ich auch hin und wieder gewerbliche Aufträge habe (mit Hexa- oder Oktokopter ...)

Bei der Kanu-Tour hatte ich einen Klappquado mit - unter 1 Kg (trotzdem sehr stabiler Flug - mit 3Achs-Gimbal und Gopro ...) Wenns nicht "Privat" ist, wäre aber eigentlich jeweils eine Allg.Erlaubnis notwendig...

Na gut: Es war eine Urlaubstour und ich habe kein gewerbliches Video gedreht (nur wenige Kopteraufnahmen drin ... aber doch das eine oder andere ...) also von meinem Verständnis her: alles Hobby und privat - Urlaub, Kanufahren, Filmen, Modellsport und Entspannung ...
Der Beitrag wurde im OK gesendet - nur "Privatpersonen" - Bürger aus RLP - dürfen Sendungen anmelden - also auch hier voll privat und Freizeitspass ...

Klar, dass ich nicht in den Innen"städten" geflogen bin - mal Aufnahmen einer Fähre, einer Windmühle oder der Campingplatz des Kanuvereins ...
 
Zuletzt bearbeitet:

WoSchu

Neuer Benutzer
#12
Mehr Reglementierungen?

Das sehe ich nicht so: Eine Anfrage beim LBM Abt. Luftverkehr in RLP (Anfang 2014) ergab: Dass im Vorjahr ca. 100 Allg. Erlabnisse erteilt wurden. In keinem Fall der gemeldeten Aufstiege gab es Beanstandungen, Meldungen der Ordnungsbehörden oder Polizei die auf Verstöße hingewiesen haben oder gar Unfälle ... In einem Falle (allerdings Einzelgenehmigung) wurde gegen Auflagen verstoßen. Ich sehe also keinen Handlungsbedarf für den Personenkreis, der UAS-Aufstiege professionell oder semiprof. tätigt und einer Allgemeinerlabnis bedarf.
 
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