Der DMFV hat gesprochen...

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Nicht offen für weitere Antworten.

hulk

PrinceCharming
#1
Moin,

da ich diese Woche meine unsägliche Mitgliedschaft endlich fristgemäß gekündigt habe, und ich es mir nicht nehmen ließ, dies zu begründen, muss ich dem verein zu Gute halten, dass er reagiert. Im folgenden gibt es die offizielle Stellungnahme von Herrn Weigand zu den Zielen und Wünschen des DMDF in Bezug auf FPV und Drohnen;)

Punkt 2 bezog sich auf die Auslegung in Bezug auf Fliegen in Sichtweite:
Punkt 2) Ich hoffe, dass wir die Gesetze nicht „eigenartig“ interpretieren, sondern so wie Sie gelten. Ich vermute, Sie beziehen es auf das „FPV-Fliegen“. In Deutschland gilt bislang das Fliegen auf Sicht. Demzufolge können Sie legal nur im „Lehrer-Schüler-Betrieb“ fliegen. Wer Ihnen hier etwas anderes sagt, der sagt Ihnen die Unwahrheit. Der DMFV hat nunmehr erreicht, dass der FPV-Flug in der neuen Luftverkehrs-Ordnung mehr Spielraum erhalten wird. Zukünftig wird die Lösung über einen Beobachter des Luftraums stattfinden. Wie wir finden, ein toller Erfolg. Insbesondere wird dadurch auch das FPV-Racing komplett legalisiert.
Punkt3 war allgemein zur Petition und zur 100m Grenze:
Punkt 3) Die Petition war ein wichtiger Baustein, unsere intensive Lobbyarbeit zu unterstützen. Uns ist es gelungen, dass auch zukünftig Menschen mit Drohnen über 100 Meter fliegen dürfen. Und zwar dann, wenn sie Mitglied in einem beauftragten Verband sind, wie zum Beispiel dem DMFV, und von diesem eine Einweisung erhalten haben. Für alle anderen wird es in Deutschland eine 100 Meter Flughöhenbegrenzung geben. Sie sehen, wir haben hier eine Lösung erzielt, die auch die Rechte unserer Mitglieder mit Drohnen sichert. Mit ist nicht bekannt, dass irgendein anderer Verband in dieser Angelegenheit so engagiert war.
Punkt 4 bezog sich auf das Magazin und den Einfluss der Anzeigenbezahler (wo ich etwas Verständnis habe)
Punkt 4) Das Magazin gibt immer wieder Anlass zur Diskussion. Ich teile Ihre Einschätzung, dass das Thema „Drohne“ momentan sicherlich zu kurz kommt, dies wird sich aber wieder ändern.
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Ich sag dann mal Danke an die Petionsunterschreiber :)
 
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fortwienix

Erfahrener Benutzer
#2
Bin mal gespannt ob und wie der DMFV dann Bundesweit Einweisungen anbieten will.
Ich hoffe der DMFV macht das nicht nur über die Vereine.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#5
Moin,

da ich diese Woche meine unsägliche Mitgliedschaft endlich fristgemäß gekündigt habe, und ich es mir nicht nehmen ließ, dies zu begründen, muss ich dem verein zu Gute halten, dass er reagiert. Im folgenden gibt es die offizielle Stellungnahme von Herrn Weigand zu den Zielen und Wünschen des DMDF in Bezug auf FPV und Drohnen;)

Punkt 2 bezog sich auf die Auslegung in Bezug auf Fliegen in Sichtweite:


Punkt3 war allgemein zur Petition und zur 100m Grenze:


Punkt 4 bezog sich auf das Magazin und den Einfluss der Anzeigenbezahler (wo ich etwas Verständnis habe)

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Ich sag dann mal Danke an die Petionsunterschreiber :)
So so,
ob Herr Weigand mal die Pressemittteilungen seins Verbandes liest ?

https://www.dmfv.aero/presse/fliegen-auf-sicht-vorschlag-an-bmvi/

vorletzter und letzter Abschnitt.
Während des Treffens auf der Wasserkuppe hat der DMFV den Befähigungsnachweis ebenfalls abgelehnt, der dort als Vorschlag des DAeC diskutiert wurde.

Sowas ist einfach hässlich
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#6
In Deutschland gilt bislang das Fliegen auf Sicht.
Lustig wie sie nicht müde werden, das zu behaupten, ohne dies aber anhand der geltenden Gesetze zu belegen...

Zukünftig wird die Lösung über einen Beobachter des Luftraums stattfinden. Wie wir finden, ein toller Erfolg.
Eine Verbesserung für DMFV-Mitglieder, falls deren Versicherung entsprechend angepasst wird.
Eine Verschlechterung für alle anderen.

Mit ist nicht bekannt, dass irgendein anderer Verband in dieser Angelegenheit so engagiert war.
Entweder er leidet an Wahrnehmungsstörung oder er meint mit "dieser Angelegenheit" explizit nur die Konzentration auf "Drohnen über 100m". Soweit ich weiß haben sich auch andere Verbände engagiert, aber eben nicht nur für "Drohnen über 100m", sondern für den Modellflug insgesamt...

Das mit dem beauftragten Verband ist eh im Prototyp der EASA enthalten.
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#7
Ja.eventuell geht email

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Jep, geht, Kündigung ist soeben bestätigt worden. Die obigen Zitate haben bei mir spontanen Brechreiz verursacht, der mich an meine jahrelange Unterlassung erinnert hat, diesem Verband endlich den Rücken zuzukehren. Geschafft, ich bin frei [emoji4]
 

hulk

PrinceCharming
#8
Freut mich, dass ich helfen konnte. Und denkt dran, heute ist erst der 30.09.....kündigen per E-Mail ist noch möglich.

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk
 

hulk

PrinceCharming
#9

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#10
Während des Treffens auf der Wasserkuppe hat der DMFV den Befähigungsnachweis ebenfalls abgelehnt, der dort als Vorschlag des DAeC diskutiert wurde.

Sowas ist einfach hässlich
Der wird sich damit herausreden, dass der Vorschlag des DAeC ein Befähigungsnachweis ist und er von "dem Erhalt einer Einweisung" gesprochen hat. Wenn man eine Einweisung erhält, heisst es ja nicht, dass man danach fähig ist bzw. die Befähigung nachgewiesen wurde. Man kann ja auch einfach nur der Einweisung zuhören nach dem Motto "ein Ohr rein, das andere raus"... :D
 

scarecrow

Erfahrener Benutzer
#11
Entschuldigung wenn ich mich hier auch mal kurz zu Wort melde:

Das ist eine bodenlose Frechheit was der DMFV hier behauptet!

Das treffen mit dem BMVI und der DFS sowie VC auf der Wasserkupppe im Mai, zeigte wie passiv und wenig informiert der DMFV im Gegensatzu zu allen anderen Verbänden (DAeC, LVB, MFSO usw.) argumentiert hat. Wenn überhaupt sich jemand für FPV eingesetzt hat dann waren das Frank Torfahrn und ich mit der breiten Unterstützung des DAeC und der FAI (danke auch an Susanne Schödel).
Die neue Spotter Regelung kenn ich leider noch nicht in schriftlicher Form, da der Vordnungsentwurf zur Kommentierung noch nicht an die Verbände rausging. Sich aber so mit fremden Federn zu schmücken grenzt schon an Dreistigkeit.


Es wird nach dem Abschluss der Kommentierungsphase einen neuen Internetauftritt über den DAeC geben, wo wir über die Änderungen und Vorschriften, speziell beim Thema FPV informieren werden.

Danke & Amen.
 

scarecrow

Erfahrener Benutzer
#12
So so,
ob Herr Weigand mal die Pressemittteilungen seins Verbandes liest ?

https://www.dmfv.aero/presse/fliegen-auf-sicht-vorschlag-an-bmvi/

vorletzter und letzter Abschnitt.
Während des Treffens auf der Wasserkuppe hat der DMFV den Befähigungsnachweis ebenfalls abgelehnt, der dort als Vorschlag des DAeC diskutiert wurde.

Sowas ist einfach hässlich

Ich muss brechen wenn ich das nochmal lese. ;-) Der erste Kaffee heute früh schmeckte mit der Meldung definitiv nicht.

Danke für´s teilen. Vielleicht öffnet es anderen (Noch-) Mitgliedern des DMFV auch mal die Augen.
 
Zuletzt bearbeitet:

scarecrow

Erfahrener Benutzer
#14
Bitte, gern geschehen!
Tut mir echt leid, aber es gibt neben mir eine Reihe von Leuten (DANKE FRANK), die die letzen 10 Monate ziemlich viel von ihrer Frei- bzw. Familienzeit dem Modellflug und dem Thema FPV geopfert haben. Von Urlaubstagen gar nicht zur reden.

Zu keiner Zeit hat der DMFV auch nur im Ansatz etwas Sinnvolles hierzu beigetragen. Von Multikoptern mal ganz abgesehen. Alles, aber auch wirklich alles kam von anderen.

Es ist schon erbärmlich das ein paar graue Eminenzen sich anmaßen hier etwas errreicht zu haben. Auf der anderen Seite lassen sich halt Versicherungen nur durch solche Behauptungen verkaufen. Möchte echt mal wissen wieviel der DMFV über diesen Geschäftbereich verdient.

Jetzt höre ich auch wieder auf mit Maulen. ;-)
Ende und aus.
 

hulk

PrinceCharming
#15
Heute ist noch September. Eine Kündigung per Mail ist noch möglich. Schade, dass ein si großer Verein so mies mit seinen Mitgliedern um springt.

Gesendet von meinem Moto G 2014 LTE mit Tapatalk
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#16
Bitte, gern geschehen!
Tut mir echt leid, aber es gibt neben mir eine Reihe von Leuten (DANKE FRANK), die die letzen 10 Monate ziemlich viel von ihrer Frei- bzw. Familienzeit dem Modellflug und dem Thema FPV geopfert haben. Von Urlaubstagen gar nicht zur reden.

Zu keiner Zeit hat der DMFV auch nur im Ansatz etwas Sinnvolles hierzu beigetragen. Von Multikoptern mal ganz abgesehen. Alles, aber auch wirklich alles kam von anderen.

Es ist schon erbärmlich das ein paar graue Eminenzen sich anmaßen hier etwas errreicht zu haben. Auf der anderen Seite lassen sich halt Versicherungen nur durch solche Behauptungen verkaufen. Möchte echt mal wissen wieviel der DMFV über diesen Geschäftbereich verdient.

Jetzt höre ich auch wieder auf mit Maulen. ;-)
Ende und aus.
Noch eine weitere Info zum Standpunkt des DMFV:

https://intern.dmfv.aero/files/Präsidiumsinfo-2016-06.pdf

letzter Satz.

Wo der DAEC versucht, den Eindruck der Mitarbeit des DMFV zu erwecken, ist mir allerdings nicht klar. DMFV und Mitarbeit sind in weiten Teilen ein Oxymoron.
 
Zuletzt bearbeitet:

hulk

PrinceCharming
#17
Ich bekam Antwort auf folgende Fragen:
FPV und Sichtweite
Votum BMVI:
Der Betrieb von Flugmodellen mit Videobrille stellt aus Sicht des BMVI grundsätzlich dann keine Gefahr dar, wenn
- der verantwortliche Steuerer das Flugmodell in Sichtweite betreibt und somit jederzeit die Gewalt über die Steuerung innehat bzw. übernehmen kann, und
- eine zusätzliche Person mittels einer zweiten Fernsteuerung (z. B. eine Lehrer-Schüler-Verbindung) und Videobrille das Flugmodell mitsteuert.
Dabei ist diese zweite Person kein „Steuerer“ im Sinne der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften; diese Verantwortung verbleibt vielmehr bei dem „ersten“ Steuerer. Eine Änderung der geltenden Rechtslage wird vor diesem Hintergrund nicht für erforderlich gehalten.

Nach diesem Votum haben sich im Nachgang alle beteiligten Verbände ausgerichtet. Keine Versicherung wir Ihnen aktuell einen größeren Schaden regulieren, wenn Sie mit Videobrille steuern. Der DMFV hat sich daran anschließend für eine neue gesetzliche Grundlage stark gemacht. Diese wird es nunmehr, wie schon geschrieben, mit der neuen LuftVO geben. Mit Inkrafttreten der neuen LuftVO wird ein Beobachter vor Ort ausreichend sein. Kein anderer Verband hat hier irgendetwas bewegt.
2) a) Bitte definieren sie anhand der Bauart und Flugweise den Begriff "Drohne"
b) Wie soll diese "Einweisung" zukünftig geregelt werden? Mit der Hilfe Ihrer eingebunden Vereine, wo man Stand heute mit Innovationen sehr unbeliebt ist, sei es "Drohne", eine Fernsteuerung abseits der gängigen Marken? Wird diese Einweisung unentgeltlich sein?
c) Diese ominöse 100m Grenze gilt im Ernstfall nur für "Drohnen"? Für klassische Flugzeuge und Helikopter, wo noch problemloser kritische Höhen erreicht werden können, gelte das nicht?
Wenn ich in keinem Verband bin, heißt das, dass Wildfliegen über 100m Tabu ist, dass Sie als Verband bewirkt haben, dass es erst recht illegal wird?

Zu Punkt 2: Der DMFV unterscheidet nicht zwischen „klassischem Modellflug“ und Drohnen. Wir haben einheitlich für alle unsere Mitglieder verhandelt. Unabhängig davon, welches Modell geflogen wird und unabhängig davon, ob es sich um ein Vereins- und Einzelmitglied handelt. Der erzielte Erfolg, dass unsere Mitglieder in Zukunft weiter über 100 Meter fliegen können, ist europaweit beispielhaft. Natürlich verhandeln wir für unsere Mitglieder und nicht für alle, denn nur von unseren Mitgliedern haben wir ein Mandat. Die 100 Meter Flughöhenbegrenzung wird für alle Piloten gelten, die keine Einweisung von einem beauftragtem Verband erhalten haben. Also unabhängig davon, welches Modell sie fliegen. Wie die Einweisung aussehen wird, muss noch verhandelt werden. Für uns ist eins klar: Sie muss unbürokratisch und in Eigenregie des DMFV liegen. Kritisch war, dass einige Modellflugvereine kritisch über Drohnen geredet haben. Dies ist allerdings nicht die Politik des DMFV. Wir sehen das Thema „Drohnen“ sehr positiv und werden uns hier maßgeblich positionieren.
 

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#18
"Mit Inkrafttreten der neuen LuftVO wird ein Beobachter vor Ort ausreichend sein. Kein anderer Verband hat hier irgendetwas bewegt."
Stark Mann. Über was habe ich eigentlich schon im April mit dem LF18 diskutiert ?
Da hatte eigentlich schon Konsens bestanden, das bei FPV-Race ein Luftraum-Spotter für die ganze Party reicht und das es bei Wettbewerben nach FAI-Rules einen Judge gibt, der den Flug abbrechen kann.
Der in Anspruch genommene Flgraum bei FPV-Race ist sehr begrenzt und aufgrund der geflogenen Höhen kann man trefflich darüber diskutieren, ob das ein Nutzung des Luftraums ist. Wer 30 Meter hoch fliegt, hat eh verloren.
Mit einer technischen Begrenzung auf < 30 Meter wäre FPV-Race aus dem nationalen Luftrecht raus.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#19
HI

das bedeutet dann das ich in nen modellflugverband beitreten muss um legal meinem hobby nach zu gehen
die proplematik is doch, das man selbst beim discouter schon fluggeräte bekommt
und nirgends auf geltendes recht oder versicherungsplicht hingewiesen wird

is doch alles schwachsinn was die da veranstalten
 
#20
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FPV1

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