Dobrindt bringt Neuregelung für Drohnen-Flüge auf den Weg

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Rangarid

Erfahrener Benutzer
#1
Anscheinend gibt es jetzt den ersten konkreten Entwurf für die Neuregelung von "Drohnen"-Flügen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?linkToOverview=js

  1. Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers.
  2. Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5 kg ist generell keine Erlaubnis erforderlich. Gleiches gilt für den Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Feuerwehren, THW, DRK etc.
  3. Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen Geräte über 5 kg ist künftig eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Landesluftfahrtbehörden erteilt.
  4. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 5 kgist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 10 Jahre.
  5. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
    Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten zulassen, wenn der Betrieb keine Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Verletzung der Vorschriften über den Datenschutz und über den Naturschutz darstellt und der Schutz vor Fluglärm angemessen berücksichtigt ist. Insbesondere bei einem geplanten Betrieb außerhalb der Sichtweite lässt sich die Genehmigungsbehörde eine objektive Sicherheitsbewertung vorlegen.
    • außerhalb der Sichtweite für Geräte unter 5 kg;
    • in und über sensiblen Bereichen, z.B. Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen, oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden, Naturschutzgebieten;
    • über bestimmten Verkehrswegen;
    • im kontrollierten Luftraum (auch An- und Abflugbereiche von Flughäfen),
    • in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Ausnahmen: Der Steuerer hat einen Kenntnisnachweis.
    • über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 kg beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Ausnahme: der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten Betroffene stimmt dem Überflug ausdrücklich zu,
    • über 25 kg (gilt nur für "Unbemannte Luftfahrtsysteme").
  6. Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille gelten als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen.
Bei Punkt 6 Frage ich mich ob es so
bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet
oder
bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet

Wenn die erste Variante zählt, dann wär es nichts neues, außer dass man kleinere Modelle jetzt auch ohne Spotter fliegen darf.

Rest ist an sich nichts neues mehr oder weniger für (die meisten) Hobbyflieger bis auf die Kennzeichnungspflicht, die aber meiner Meinung nach eigentlich sowieso vorhanden sein sollte... Da reicht ja ein Aufkleber mit der Handynummer auf dem Modell. Machen viele Hobbyflieger ja eh schon. Und versichert sind wir ja auch alle, also warum sollte man es auch nicht machen.
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#2
Naj , die Bescheinigung ein Flugmodell führen zu dürfen , könnte sich als tückisch erweisen . Da man eine solche Bescheinigung nur(!) in einem Modellverein bekommt ...heißt das wohl indirekt, daß sog Wildfliegen von Amateurmodellfliegern auf diesem Wege ein Riegel vorgeschoben wird.... Die Art Modellfliegr ,die nur 250g wiegen dürfte begrenzt sein.

Das heißt draussen in der Pampa dürfen also bestenfalls nur Gewerbetreibende agieren ...

Steht natürlich die Frag im Raume, wer in einem Modellverein über genügend nachgewiesene Kompetenz verfügt so ne Bescheinung auszustellen ....

Überhaupt . Offenbar muß also jeder der Modelle > 5kg fliegt solche Teile über "Kenntnisse" verfügen...
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#3
Sehr gute frage
Mit den 100m kann ich mich von meiner Seite aus auch anfreunden, da es eine Allgemeine Freigabe bis 100m ist, und eine unbegrenzte (bis zu den Regelgrenzen) nach Kenntnisnachweis.

5.1 könnte man jetzt so verstehen das man sich eine Ausnahmegenehmigung besorgen könnte, mehr Informationen wäre da gut.
5.4 wie schaut das da mit der Freigabe der DFS aus, gilt die 30m Grenze weiter, oder gilt wieder 0m
5.6 fliege eh ausserhalb oder neben unseren Wohnblock, ist ein Eigentumzusammenschluß, gilt da meine Freigabe, oder muss ich auf einer Eigentümerversammlung eine Abstimmung laufen lassen?

@ Smartphone wie kommst du da drauf, es wurden mehrere Möglichkeiten angesprochen, wo du recht hast, im Verein ist mit der Einweisung das einfachste, ob das dann auch nur auf Vereinsgelände oder auch Wild gilt ist noch die frage
 

Smartphone

Erfahrener Benutzer
#4
@CamperHB - Dein Wort in Gottes Ohr . Mittlererweile ist man halt höchst mißtrauisch . Man muß sich die Sache mit der Prüfung
mal realitisch vorstellen ..Da sollen dann also 100000ende Modellflieger sich das Bescheinigen lassen ... Erinnert mich angesichts der realen Personalnotstände in den Luftämtern eher an " Wir schaffen das..:"
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#5
Das meiste betrifft uns doch garnicht, wer fliegt als Hobbyflieger mit FPV schon mehr als 5Kg? Unter 5kg braucht man keine Bescheinigung. Neu wäre also nur die Kennzeichnungspflicht und Punkt 6 je nachdem wie es zu deuten ist.

Dass man nicht über Städten und Flugplätzen fliegt ist ja für jeden halbwegs klardenkenden Flieger eh klar.

Hier wird davon gesprochen, dass die Einweisung z.B. durch den DMFV erfolgt. Wenn es sich um die oben genannte Einweisung handelt könnte es also eine Online-Einweisung oder sowas in der Art sein.

Die Petition war ein wichtiger Baustein, unsere intensive Lobbyarbeit zu unterstützen. Uns ist es gelungen, dass auch zukünftig Menschen mit Drohnen über 100 Meter fliegen dürfen. Und zwar dann, wenn sie Mitglied in einem beauftragten Verband sind, wie zum Beispiel dem DMFV, und von diesem eine Einweisung erhalten haben.
Für Privatanwender unter 5kg sehe ich also keine schwerwiegenden Probleme bisher, zumindest keine, die größer sind als jetzt...
 
Zuletzt bearbeitet:
#6
Hier wird davon gesprochen, dass die Einweisung z.B. durch den DMFV erfolgt. Wenn es sich um die oben genannte Einweisung handelt könnte es also eine Online-Einweisung oder sowas in der Art sein.

Für Privatanwender unter 5kg sehe ich also keine schwerwiegenden Probleme bisher, zumindest keine, die größer sind als jetzt...[/QUOTE]


ich vermute mal das wichtigste wird sein dass die Einweisung Geld kostet, sonst wäre es ja uninteressant für alle Beteiligten ;-)
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#7
ich vermute mal das wichtigste wird sein dass die Einweisung Geld kostet, sonst wäre es ja uninteressant für alle Beteiligten ;-)
Ich denke nicht, denn dann würde der DMFV noch fördern, dass Leute, die noch keine Versicherung haben, sich aus diesem Grund eventuell auch keine zulegen werden.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Einweisung lediglich dazu genutzt wird um darauf aufmerksam zu machen, dass man mit seinem Modellflieger nicht alleine im Luftraum unterwegs ist. Was ja viele Phantom Piloten - aber auch viele anderen - anscheinend nicht wissen.

Bis diese Einweisungen angeboten werden ist aber alles diesbezüglich reine Spekulation und eigentlich keine Diskussion wert.
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
#8
re.Dobrindt bringt Neuregelung für Drohnen-Flüge auf den Weg

Das mit der Bescheinigung stelle ich mir so vor,
Man sucht sich einen Stellvertreter ( anerkannten und zugelassenen ) dort berappt man ? € und mit Ihm gehst du dann vor Ort ins Internet und beantwortest alle Fragen online.
Nach einem bestimmten Zeitfenster musst du alle Fragen beantwortet haben.
Dann wird alles innerhalb von ein paar Minuten abgeglichen und man bekommt sofort die Meldung Bestanden / oder nicht Bestanden.
Dann füllt dir der Stellvertreter die Urkunde / Nachweis aus und Fertig ist alles.

So machen die das in Niedersachsen mit dem Hunde / Führung / Sachkunde Nachweis auch.

Der Stellvertreter sendet alles dann zur Ordnungsbehörde und die schreiben dann einen an, um den Versicherungsnachweis zu erbringen. Wenn alles nachgewiesen ist, dann bekommt man von der Behörde eine Hundemarke für das Modell ( Kopter ) und schon steht dem Fliegen fast nichts mehr im Wege.


Aber noch ist es ein Entwurf und noch nicht bindend.

Zu dem Überflug über bebaute Grundstücke, da ist noch keine Höhenangabe vorgegeben, ab welcher Höhe man drüber fliegen darf.
Die ganzen Gewerblichen Lieferdrohnen werden einen Korridor bekommen, wo sie fliegen dürfen. Denke so zwischen 145m und 110 m über Grund. Und wenn das nicht reicht, dann wird für uns der Luftraum weiter abgesengt ( vielleicht um 20 m nach unten ).

Was mir auch noch Sorgen bereitet, wenn die Lieferdrohnen übers Land fliegen und von Raubvögeln runtergeholt werden ( Brutzeit ).
Da wird es noch sehr viel Arbeit für den Minister Dobrindt ( naja, für seine Zuarbeiter und Zuarbeiterinnen geben ).
@ DerCamperHB
Zitat : 5.6 fliege eh ausserhalb oder neben unseren Wohnblock, ist ein Eigentumzusammenschluß, gilt da meine Freigabe, oder muss ich auf einer Eigentümerversammlung eine Abstimmung laufen lassen?
Zitat ende
Wenn alle mit JA gestimmt haben, dann ja.

Wir haben hier 48 Eigentümer.
Es war nicht Möglich mit Ihnen in Einklang zu kommen.
Einer hat immer etwas zu meckern.

Also starte ich von meinem Eigentum aus und gut is.
Aber nur noch zu Testzecken ( 1 - 2 mal im Jahr ).
 
Zuletzt bearbeitet:

aargau

Erfahrener Benutzer
#9
Das ganze was das in DE veranstaltet wird ist doch eh reinste Zeit- bzw. viel mehr Geldverschwendung..
Die EU (EASA) plant da ganz andere Gesetze, da sind alle! oben genannten so oder so sehr harmlos dagegen...
Ggf. würde sowas hier dann noch bis Einführung der EASA Regeln nützen, ab dann aber eh nicht mehr
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#10
Sind bei uns auch 48 Parteien Pro Haus, wobei ich beim HAus gegenüber nicht sicher bin ob Eigentum oder Gewoba Mietshaus.
Fliege hier von Anfang an zu Testzwecken, bisher hat sich keiner Beschwert bezüglich Spannen usw, und da ich seit über 30 Jahren im hier in der Gegend Wohne, dürften mich 80% kennen, also auch um die Ecke noch nie was gehört, das sich jemand drüber aufregt.
Wenn die 30m Grenze allerdings wieder fällt, bin ich rechtlich in der Bremer Kontrollzone und dürfte nicht fliegen
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#11
Da die die neuen gesetzlichen Regelungen nicht kennen - wo kein Kläger ... Die Gesetze sind ja nur da, um die ewigen Nörgler und Verfolgten zu beruhigen.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#12
Jugendliche unter 14 Jahren sollen dann nur noch max. 100m hoch, was für den klassischen Modellflug viel zu wenig ist. Die Jugendabteilungen der Vereine werden sich freuen...
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#14
In dem Entwurf wird (bis auf die 25 Kg Begrenzung) immer von "Flugmodelle(n) und unbemannten Luftfahrtsysteme(n)" gesprochen. Somit ist wohl die bisherige Unterscheidung
1. - zum Zweck der Sport (Wettbewerb)- bzw. der Freizeitgestaltung (Hobby) = Flugmodell
2. - alles andere = unbemannte Luftfahrtsysteme
nicht mehr notwendig?

Damit fällt ja dann auch die bis jetzt notwendige "Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme" bis 5 Kg weg.
Diese mussten bis jetzt ja auch immer extra versichert werden.
Diese teure Versicherung für unbemante Luftfahrtsysteme (bis 5 Kg)
müsste dann ja auch wegfallen, und durch die normale
Modellflugversicherung mit abgedecket werden.

Grüße Stefan.
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#15
Jugendliche unter 14 Jahren sollen dann nur noch max. 100m hoch, was für den klassischen Modellflug viel zu wenig ist. ...
Stimmt, Jugendliche können somit die Höhenbegrenzungsaufhebung via "Kenntnisnachweis" nicht erreichen. Da dürfte so macher Segelflugwettbewerb für Jugendliche unter 14 Jahren unerreichbar werden - das ist schon ein großer Verlust!
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#16
Das meiste betrifft uns doch garnicht, wer fliegt als Hobbyflieger mit FPV schon mehr als 5Kg? Unter 5kg braucht man keine Bescheinigung....
Dachte ich zuerst auch, da der "Kenntnisnachweis" erst für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 5 kg vorgeschrieben ist.

ABER:
mit dem "Kenntnisnachweis" kann die 100 m Flughöhen-Grenze (Punkt 5 aus dem Absatz "Betriebsverbot") aufgehoben werden.
Allein dafür werden wohl die meisten einen "Kenntnisnachweis" anstreben, auch wenn sie voraussichtlich nie schwerere Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme fliegen werden.

Grüße Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:

dd8ed

Erfahrener Benutzer
#17
Jugendliche unter 14 Jahren sollen dann nur noch max. 100m hoch, was für den klassischen Modellflug viel zu wenig ist. Die Jugendabteilungen der Vereine werden sich freuen...
Das wird ein zentrales Thema der Kommentierung sein. Das ist natürlich ein NoGo. Hier gibt es Korrekturbedarf.
Aber immer dran denken: Es ist ein Entwurf.
 

rubberduck

Erfahrener Benutzer
#18
Angeblich haben es die Verbände in der Hand, den Kenntnisnachweis auszuarbeiten.

Bin mal gespannt, auf welches Thema die sich dabei konzentrieren.

Es gibt da einige, die waren bis gestern noch total gegen FPV und Kopter, sollen aber bald schon daran mitarbeiten.
Macht man damit den Bock zum Gärtner?
Als Community würde ich dem "Verbandsteam" das daran beteiligt ist, sehr genau und skeptisch auf die Finger schauen.

Die haben es vielleicht noch nicht verdaut, das man im Entwurf den Koptern und dem FPV-Hobby Zugeständnisse gemacht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Stefimat

Erfahrener Benutzer
#19
Wer hat den eine Vorstellung, wie das ganze Zeitlich ablaufen könnte?
Jetzt ist es ein Entwurf.
1.: Wie lange dauert es denn so "normalerweise" bis daraus ein Gesetzt wird.
2.: Das Gesetzt beschlossen ist.
3.: Übergansfrist!??, bis das Gesetz gilt. (vor allem mit dem Kenntnisnachweis!!)
Es gibt sehr sehr viele Flugmodelle, die über 5 Kg schwer sind.
Die sind dann ja alle "Gegroundet", bis der Kenntnisnachweis abgelegt wurde.
Da MUSS es doch eine Übergangsfrist geben!

Grüße Stefan
 

Trio

Erfahrener Benutzer
#20
Oh nein, die 250 gr Grenze ist aber ziemlich scheisse für mich und viele andere. :(
Wie macht ihr das wenn das Gesetzt in Kraft tritt? Ich habe keinen einzigen Copter unter 250g, nicht mal ohne Lipo. Es wurden doch sicher x-tausend "Drohnen" gebaut in den letzten 2-3 Jahren, die alle um die 400-550 gr wiegen. Bestandschutz, ha ha, schön wäre es. Oder?

Das heisst ja, ich darf mit meinem kleine Racer nicht mal im eigenen Garten schweben? Ich denke auch, die anti-fpv Stimmung der ganzen Vereine hat viele dazu gebracht auf der gürnen Wiese zu fliegen, mich eingeschlossen.

Bleibt für mich wohl, mir einen ausländischen Pass mit dort gemeldeter Adresse besorgen, für die Plakette. Ich zieh einfach ein paar Kilometer weiter, dann sitze ich in NL. Oder ich fliege gleich ab NL. Mal sehen wie gut die Deutschen Abfangjäger sind :cool:
 
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FPV1

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