Fliegen im Landschaftsschutzgebiet?

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Mischamick

Erfahrener Benutzer
#1
Hallo Leute,
die meisten kennen das Problem des "überall vertrieben werdens" wahrscheinlich selber, aus aktuellem Anlass daher mal die konkrete Frage zu meiner bzw. unserer Problematik mit besagtem Landschaftsschutzgebiet.

Und zwar fliegen wir nun seid ca. 3 Monaten mit unseren Quadrocoptern in einem "Landschaftsschutzgebiet" - konkreter ist es ein erstmal stink normal aussehender, bewirteter Acker über welchem wir uns bewegen. In der Nähe (ca. 500m) ist eine Siedlung, es gibt einige schöne Joggingwege (alle mit dem Auto ganz normal befahrbar), ein paar Kuhweiden und eine Bahnstrecke ca. 400m entfernt (wir bewegen uns also nicht mitten in der Wildniss oder so, ohne entsprechendes Hinweisschild würde man hier evtl. auch kein Schutzgebiet vermuten).
Ebenfalls befindet sich das Gebiet in der Einflugschneise eines Hubschrauberlandeplatzes (>2km).

Nun zum eigentlichen Punkt:
Seid ca. 2 Monaten werden wir auch gelegentlich (mehr oder weniger freundlich) darauf hingewiesen, dass wir dort wg. des "Landschaftsschutzgebietes" garnicht fliegen dürfen, wodurch wir zum einen erstmal erfahren haben dass dort überhaupt ein Schutzgebiet ist, zum anderen haben wir uns natürlich informiert:
-Die Modellflugversicherung greift hier ganz normal und es gibt von dieser Seite aus also keine Bedenken (Anruf)
-Das Umweltamt der zuständigen Stadt wusste selber nicht wie es mit Coptern dort aussieht (Anruf)
-Die bekannte Suchmaschine lieferte das Ergebniss, dass es wohl im eigenen Ermessen liegt, ob die Tätigkeit als Lärmbelästigung einzustufen ist (hier kann ich leider nichtmehr sagen welcher Website die Info entsprungen ist)
-Wir konnten leider keinerlei konkreten Karten finden, auf welchen die Schutzgebiete verzeichnet sind, wo sie anfangen und aufhören..

Naja, nach diesen Informationen und unserer Einigkeit, dass Quadrocopter <1Kg bereits in einem Abstand von 50m praktisch nichtmehr hörbar sind, sind wir besten Gewissens weiter geflogen - zumal die Beschwerden auch nur den üblichen "einfach mal Meckern weil ich mich wichtig machen möchte" Charakter hatten.

Nun wurden wir heute erneut darauf hingewiesen, dass wir dort nicht fliegen dürfen und dies doch bitte unterlassen sollen - auf unser Entgegenkommen, dass dies unseren Informationen wiederspricht hieß es, dass er mit der Rechtlage vertraut sei und verwies auf den NaBu (hier kennt er wohl auch Jemanden persönlich). Weiterhin hieß es, dass der Fall dort gerade diskutiert wird und eine Anzeige (wo und in welcher Form auch immer wurde leider nicht deutlich im Gespräch) vorliegt.

Meine Vermutung geht ein wenig in die Richtung, dass man uns mit den hier ebenfalls fliegenden Flächenfliegern (laute Pusherprops und Jets etc.) gleichsetzt und sich durch den Lärm gestört fühlt (da habe ich vollstes Verständniss, die Dinger sind saulaut) - als Begründung werden dann das Schutzgebiet und das Verscheuchen der Vögel angeführt um irgendwie eine Grundlage zu gewinnen.

Also Community, was meint ihr zu diesem Fall? Wo finde ich verlässliche Informationen, welche Informationen habt ihr zu diesem Thema?
Ich möchte hier keine Diskussion mit hundert Mutmaßungen und eigenem Rechtsverständniss entfachen, sondern wirklich Klarheit gewinnen wie es sich verhält..

Edit: Wir fliegen in NRW.

Vielen Dank im vorraus!
Mischamick
 
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Mischamick

Erfahrener Benutzer
#3
Hey,
danke für den Artikel!
Wir fliegen auch in NRW (habe es oben auch mal nachgetragen ;-) ).

Das Urteil stützt sich laut Artikel auf die im Vergleich zu z.B Windkraftanlagen und Polize-/Feuerwehrübungen hohe Lärmbelästigung, was in unserem Fall (soweit ich das beurteilen kann) nun wirklich nicht zutrifft..

In dem Artikel wird allerdings die Landschaftsschutzverordnung angesprochen, eine solche scheint es für jedes LSG zu geben und dürfte klären was Sache ist.
Hier werde ich jetzt erstmal suchen, ob es bei uns nun explizit verboten ist oder eben nicht, leider ist der entsprechende Link aus der Homepage des zuständigen Umweltamtes tot, insofern heißt es jetzt erstmal Suchen ;-)

Ich bleibe natürlich für jede weitere Antwort dankbar! :)
 

helipage

Erfahrener Benutzer
#4
Ich zeigt dir mal was ganz tolles :-(
Ich wohne im Märkischen Kreis.
Schau mal hier:
http://ris.maerkischer-kreis.de/web...er.htm?&LAYERS=010111&ActiveLayer=4&WIN=frame

Alles was auf dieser Karte "Grün" ist, ist Landschaftsschutzgebiet *schock*
Rot ist sogar Naturschutzgebiet.
Hier ist normalerweise so gut wie nirgends fliegen erlaubt *grrrrr*

Bei uns gibt es eine Ansprechpartnerin beim Kreis, die Auskunft dazu geben kann, was erlaubt und was verboten ist.
Sollte es bei dir dann eigentlich auch geben.

Dirk
 

Mischamick

Erfahrener Benutzer
#5
Hey,
das ist ja echt heftig auf der Karte! Ich vermute mal es fliegen hier (im Forum) sehr viele Leute in einem LSG ohne es eigentlich zu wissen..

Einen Ansprechpartner gibt es natürlich auch bei uns, mit diesem haben wir auch telefoniert, mit dem Ergebniss: Er konnte uns leider keine Auskunft zum Thema Modellflug geben..
Da es also nichtmals die Zuständigen wissen und wir der Überzeugung waren (und immernoch sind!), dass Quadrocopterfliegen im LSG dessen Definition in keinster Weise wiederspricht, sind wir weitergeflogen.
Wenn man das ganze objektiv beurteilt gibt es ansich auch garkeinen Grund zur Diskussion, die Bahnstrecke 400m weiter ist deutlich lauter, ebenso vorbeifahrende Autos, ebenso der Hubschrauber (ec135) bei seinen Anflügen, ebenso bellende Hunde.. Des weiteren fliegen täglich mehrere Manntragende Motorflieger (UL´s und E-Klassen) in wenigen hundert Metern über das Gelände - aber darum geht es ja auch garnicht ;-)

Wir haben dem zuständigen Amt nun nochmals eine E-Mail geschrieben und werden morgen auch nochmals anrufen, um zumindest die Verordnung einsehen zu können und am besten auch mal eine konkrete Stellungnahme, welche über "wissen wir auch nicht" hinausgeht, zu bekommen..

Ich finde es echt traurig, dass man als Modellflieger überall verdrängt zu werden scheint, wie oft ich jetzt (auch außerhalb eines LSG) schon den Satz "Sie dürfen hier garnicht fliegen, dafür gibt es ausgewiesene Plätze" und "Man sieht schon garkeine Vögel mehr" gehört habe, ohje..
Naja back2topic ;-)
 

hitec

Eigentlich Futaba.
#6
Karte für alle (bei helipage's Seite kommt bei mir ein Proxy-Error) --> http://www.geodienste.bfn.de/schutz...?centerY=5669060.000?scale=5000000?layers=576

Wir (bzw. 'n Fliegerkumpel von mir) hatten hier auch mal jemanden, der mit einem Ausdruck in der Hand angekommen ist, wild Luft vertikutiert und uns "freundlich" darauf hingewiesen hat, dass es hier verboten ist zu fliegen. Keine Ahnung, wie er an diesen Ausdruck gekommen ist, er muss dafür extra bei unserem lokalen Rathaus nach einer Kopie der Regelung des Landschaftsschutzgebietes hier gefragt haben. Und da steht klipp und klar drinnen, dass Modellfliegen jeglicher Art verboten ist.

Tja, heute sitzen wir ein paar hundert Meter weiter südlich oder westlich - wo kein LSG ist. :p

Gruß,
hitec
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
#7
Nabend.
Bei mir schießen die Landschaftsschutzgebiete auch wie Pilze aus dem Boden.
Die größten Ackerflächen sind nun eben solche.Auf den Schildern steht hier immer Modellflug verboten dabei.
Ein großes Gebiet wurde dazu erklärt,wegen einem Storchenpaar,welches seid Jahren hier nistet. Vor kurzem stand der Storch neben der Schnellstrasse auf dem Acker und sah sich die Erdarbeiten einer Planierraupe an,die 10m weiter Aushub verschob.....eine Stunde später auf der Rückfahrt stand er immer noch dort. Daran sieht man,wie sehr man die Tierwelt stört. ;)

Für Wildflieger wird das Eis zum Teil recht dünn hier.
Die hiesigen Vereine sind voll und haben lange Wartelisten.
So nutze ich zum Teil unzugängliche Freiflächen und lande auf dem befestigten Feldweg.


Gruß Ralf.
 
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Buma

Erfahrener Benutzer
#8
Hallo
Hm das ist ein ganz heisses Thema
Vorweg uns hat man vor 10 per Gericht unseren Platz dicht gemacht
weil er plötzlich im LSG lag.
Hilfestellung findest du auch bei DMFV
Anlaufstellen die Gemeinde
Untere Landschaftsschutzbehörde / obere Landschaftsschutzbehörde / Kreis / RP
Aber das wichtigste Vorweg besorg dir die Genehmigung des Grunstückseigentümers
da gibt es dann noch einen Fallstrick , sollte das Gelände als Brackland ausgewiesen sein
kannste das gleich vergessen.
Denn das würde ein Nutzungsänderung gleich kommen wenn ihr dort fliegt.
Folge der Landwirt bekommt keine Kohle mehr von Staat.
Na und wenn du das alles durch hast ( kann ohne Beziehungen schon ein bis zwei Jahre dauern )
und ihr die Erlaubnis schriftlich bekommt ist das meistens mit Auflagen ( Flugsektor/ Zeiten usw )
verbunden.

Gruß Friedhelm
 

Altix

Erfahrener Benutzer
#9
In NRW ist es relativ leicht herauszufinden, wo bestimmte Schutzgebiete ausgewiesen sind: http://www.tim-online.nrw.de/tim-online/nutzung/index.html Wenn man die Anwendung gestartet hat, muss man sich noch die Schutzgebiete als zusätzliche Layer dazuladen. Es handelt sich um offizielle Daten des Landes NRW, die dürften also einigermaßen aktuell und korrekt sein. Für andere BL gbt es sicher ähnliche Dienste.
 

california

Erfahrener Benutzer
#11
Hallo, schau mal in den Verordungstext für das Naturschutzgebiet. Dort steht genau was erlaubt, und was verboten ist. Wir haben bei uns ebenfalls ein NSG. Dort ist Modellflug und Drachensteigen verboten, selbst in einem Schutzstreifen von 500m um das Gebiet noch. Eine Ausnahmegenehmigung erteit die Untere Naturschitzbehörde auf Antrag. Aber nur so zum fliegen bekommt man keine. Da wir vom NABU bei uns die Entwicklung dokumentieren wollen, darf ich dort 5 mal im Jahr für max. 10 Minuten mit etlichen Auflagen fliegen. Muß ich aber jedes Jahr neu beantragen.
 

Mischamick

Erfahrener Benutzer
#12
Hey,

@Hitec: Danke für die Karte, genau soetwas habe ich gesucht - endlich mal Klarheit wo überhaupt ein LSG ist und wo nicht - die schlecht erkennbaren grünen Schilder (welche natürlich halb zugewachsen vor grünem Hintergrund stehen) sind echt ein Witz..
Naja, leider sieht es schlecht für die Gegend hier aus, wenn ich mich danach richte darf ich wohl nurnoch im Wohngebiet fliegen oder muss zig. Km fahren (ist ja ohenhin viel umweltschonender jedesmal mit dem Auto fahren zu müssen, nich?)

@Buma
Ja, von Modellflugplatzen die plötzlich dicht machen müssen habe ich schon einiges gelesen.. Für industrie oder sonstwas werden gerne große Lücken gelassen - aber Modellflugplätze mag ja eh keiner, die bösen Hunde, also weg damit.. naja, so kommts mir jedenfalls vor nach nun einigen Stunden Internetrecherche.
Wo kann ich denn nachsehen als was ein Gelände ausgewiesen ist?

@California
Den betreffenden verordnungstext suche ich jetzt schon seid Stunden vergeblich.. Der entsprechende Link des zuständigen Umweltamts der Stadt funktioniert nicht, und ansonsten habe ich das "Landschaftsgesetz -LG" gefunden welches allerdings NRW weit gilt, ein riesen Batzen Text - ich habe ihn zumindest mal überflogen und konnte leider garnichts zum thema Modellflug entdecken..
http://www.knappenverein-glueck-auf.de/Interessantes/Landschaftsgesetz.pdf

Grüße,
Mischamick
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#14
Leute ist doch kein Problem,- uns fehlt nur die Lobby. Aber egal,- kauft euch nen PC und fangt an reihenweise virtuell Leute abzuknallen,- nicht vergessen es auch gleich dem Nachwuchs beizubringen denn Modellbau ist ja ein ganz böses Hobby. Oder Fussball,- das ist toll. Ein Sport voller Korruption, Gewalt, Kriminalität. Schließt euch einer Hool-Gruppe an und geht regelmäßig auf Randaletour oder trefft euch mit anderen Gruppen um euch gegenseitig in die Fresse zu schlagen,- da haste keine Probleme dass man dir dein Hobby mal madig machen wird,- da steht ne super Lobby hinter.
 

Rheinperchten

Erfahrener Benutzer
#15
Dieses Wochenende ist es soweit,- ich werde alle relevanten Stellen anschreiben um das zu klären. Es kann nicht sein dass man als E-Flieger mehr Probleme hat als Privatflieger großer Flieger usw.
 

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#16
in Niedersachsen gibt es für jedes Gebiet eigene Auflagen, nur in Vogelbrutgebieten ist das Fliegen verboten, wohl weil Modellflugzeuge mit Raubvögel zu verwechseln sind(nicht unmöglich), was aber eher eine Vermutung von mir ist.
Man könnte jetzt mal nachfragen wie das mit Kopter ausschaut, da die Optisch nicht mit einem Raubvogel zu verwechseln sind.
 
#17
Für Schleswig-Holstein gibt es auch für jedes Gebiet eigene Vorschriften. Leider kann ich nicht direkt verlinken, deswegen folgende Schritte nach nach dem öffnen des Links vornehmen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de

1. Reiter Erweiterte Suche anklicken
2. Titel -> "Naturschutzgebiete" eingeben.
3. Suchen drücken
4. Eines von den 181 Naturschutzgebien heraussuchen

Auf dieser Karte könnt ihr euch die entsprechenden Schutzgebiete anzeigen lassen. http://geodienste.bfn.de/schutzgebiete/#?centerX=3610382.726?centerY=5995980.151?scale=10000?layers=516

Ich hoffe das bring, zumindest für Schleswig Holstein, etwas mehr Klarheit.

Edit: Landschaftsschutzgebiete und dern regeln kann man so übrigens auch herausfinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
#18
Also hier bei mir auf dem Land sind nur Felder. Ich habe ein "Stammfeld" wo ich immer fliege und genau nebenan ist auch Naturschutzgebiet. Also der Jäger/Förster hat mich da schon fliegen gesehen und auch zugeschaut, hat aber mir nicht verboten da zu fliegen.
 
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FPV1

Banggood

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