Da Modelle unter 5kg und maximal Elektro nicht zu denen gehören, die eine Aufstiegsgenehmigung brauchen, muss die Erlaubnis des Grundstückeigentümers zum Fliegen nicht zwingend vorliegen.
Sollte ein Spot im Landschaftsschutzgebiet oder einem eingeschränkten Luftraum liegen oder sollte man zwangsläufig Hausfriedensbruch begehen müssen, wäre es nett, wenn du das dazu schreibst
Gut ist auch immer eine Info über die Beschaffenheit des Platzes und für welche Modelltypen er sich eignet - ich z.B. fliege kaum Copter, freue mich daher immer über viel Platz und weiches Gras oder freien Asphalt...