JUMPER Jumper T16

actron

Well-known member
aus rcgroups

From a logistical point of view, the first OpenTX T16 versions (firmware and companion proper support) will be 2.3.1 nightlies thatwill be available after 2.3.0 releases. The first proper release version will be 2.3.1

Aus logistischer Sicht werden die ersten OpenTX T16-Versionen (Firmware- und Companion-Support)
2.3.1-Nightlies sein, die nach den 2.3.0-Releases verfügbar sein werden.
Die erste richtige Release-Version wird die 2.3.1 sein.

Gruß
Mike
 
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actron

Well-known member
ja, mal Kleinzeug. Klappte ganz gut. Wenn der Warenwert unter 22 Euro kommts normal ohne Zoll.
Aber ich warte bis es in der EU (z.b. England) verfügbar ist.
 

fchansa

Erfahrener Benutzer
Ok,
bin schon bereit zu Einfuhrumsatzsteuer zu zahlen ... habe nur die neg. Erfahrung gemacht dass
wenn der Zoll mal was (warum auch immer ) rausfischt was funken kann die sich teilweise
echt stur stellen.
Hab mal einen (original) FrSky XSR (wie man ihn hier überall kaufen kann) nicht bekommen
weil die meinten das CE Zeichen wäre gefälscht :-(
 
...aber immer noch ohne Konformitätspapiere !
Ich habe nun, nachdem mein deutscher Lieferant keine entsprechenden Zulassungsdokumente zur Verfügung stellen kann, die Bundesnetzagentur eingeschaltet.

Gruß - Peter
 

actron

Well-known member
Hallo Peter
Was bezweckst du damit ?
Es gibt sowieso keine Zulassungsdokumente mehr, nur noch CE Erklärungen.
Ich habe auch die Prüfberichte, die sehen meinr Meinung nach okay aus.
(Hab beruflich u.a. mit CE Messungen zu tun)
 

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actron

Well-known member
@fchansa
normal muss die CE Kennzeichnung ausreichen.
Im Idealfall ist in der Anleitung eine Erklärung mit abgdruckt bzw. steht drin nach welchen Normen
gemessen wurde.
Aber mit dem Zoll diskutieren habe ich aufgegeben. Wenn der Zoll nicht glaubt, sendet er es zur BNA.
Weil du bist ja nur ein Bürger, der es eh nicht wissen kann und er vor allen Gefahren zu schützen ist.
Z.b. auch fehlende Anleitung auf deutsch

Die CE Messprotokolle hat normal nur der Hersteller bei sich und zeigt die auf Verlangen
der BNA vor.
Also wenn die BNA Bedenken oder sonst was hat, fragt sie zuerst beim Hersteller nach, wie er
sein Bewertungsverfahren gemacht hat. Kann der Hersteller bzw. Bevollmächtigter dann
Protokolle eines unabhängigen Labors vorlegen, muss die BNA dann eigene Messungen veranlassen
falls sie immer noch Bedenken hat. Stimmt dann die BNA Messung nicht mit der Messung des
Herstelelrs überein, dann gibts ein Problem.


Von der Seite vom Zoll:
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller oder dessen in der EU niedergelassener Bevollmächtigter (für Hersteller außerhalb der EU) die Konformität des Produktes mit den zutreffenden europäischen Vorschriften und die Einhaltung der wesentlichen Anforderungen.
Ein Produkt darf nur dann mit der CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn für das Produkt eine Unionsvorschrift gilt, die die Anbringung der CE-Kennzeichnung vorsieht.
 
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actron

Well-known member
offtopic:
Noch wegen dem Zoll:

Beim Zoll gibts einen richtigen "Gummi Paragraphen" Link zum Zoll
Da hast im Prinzip keine Handhabe dagegen


Nach Art. 27 Abs. 3 VO (EG) Nr. 765/2008 setzen die Zollstellen die Freigabe (Überlassung zum freien Verkehr) für das eingeführte Produkt aus, wenn einer der folgenden Sachverhalte festgestellt wird:
  1. Das Produkt weist Merkmale auf, die Grund zu der Annahme geben, dass es bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung, sowie bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine ernste Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder andere öffentliche Interessen wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und Verbraucherschutz darstellt;
  2. dem Produkt liegen nicht die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft vorgeschriebenen schriftlichen oder elektronischen Unterlagen bei oder es fehlt die nach diesen Rechtsvorschriften erforderliche Kennzeichnung;
  3. die CE-Kennzeichnung ist auf nicht wahrheitsgemäße oder irreführende Weise auf dem Produkt angebracht.
Die Zollstellen informieren in diesen Fällen die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese entscheiden, ob die Waren nach den Produktsicherheitsvorschriften zum freien Verkehr überlassen werden können oder wieder ausgeführt oder vernichtet bzw. zerstört werden müssen.
Zuständig für die Marktüberwachung sind bis auf wenige Ausnahmen (z.B. die Bundesnetzagentur für EMVG und FuAG) die Marktüberwachungsbehörden der Länder (z.B. Gewerbeaufsichtsämter).
 
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fchansa

Erfahrener Benutzer
offtopic:
D.h. prinzipiell können die je nach Tagesform machen was sie wollen.
Da wundert mich manches Erlebnis der Vergangenheit nicht mehr :)
 
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Hotzenplotz

Erfahrener Benutzer
HY Alle

Hatte gerade ein ausführliches telefonat mit FPV1.de, derzeit mein Händler in Sachen T16.
Habe dene erstmal den Stand der Dinge erklähren müssen, die wussten von garnichts.
Weder von einem internen Nachrüstmodul, noch von einer kommpletten T16 mit eingebautem Modul.
Sie werden noch heute Jumper kontaktieren und das Modul ordern.

FPV1.de hatte eine T16 zur Bundesnetzargentur gesendet und gestern zurückbekommen ohne Beanstandung, die beiliegenden Papiere passen.
Sie dürfen die Anlagen so weiterverkaufen.
 

fchansa

Erfahrener Benutzer
Habe jetzt mal das interne Modul bei Ali im offiziellen JumperStore bestellt (dort hatte ich auch die Hallgimbals her,
Versand ging schnell + problemlos) -> wenn alles hoffentlich gut angekommen & eingebaut ist werde ich berichten.
 
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fchansa

Erfahrener Benutzer
OT:
US $ 22.99 + Versand (US $ 3.57 für AliExpress Standard Shipping).
Muss dann halt nur durch den Zoll ... die anderen Versandarten waren mir aber
im Vergleich zum Warenwert zu teuer, bei DHL kommt z.B. noch die
verf****e Zwangsverzollungsabwicklung dazu :-(
 

Hotzenplotz

Erfahrener Benutzer
So, bin auch dabei, habe soeben mein internes MPM bei ALI-Jumper bestellt.
Hoffe es kommt ohne Zoll hier an.
 
FPV1

Banggood

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