Kennzeichnungspflicht bei Flugmodellen mit Eigenantrieb

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#1
Moin

bei aller Beschäftigung mit Reglen, Verordnungen, Erlaubnissen und Verboten ist mir eine Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle mit Eigenantrieb ins Auge gestochen:

"Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)

Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1264 - 1265)

I. Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis

Nicht modellflugrelevant.

III. Bundesflagge

Nicht modellflugrelevant.

IV. Gemeinsame Vorschriften

1. Nicht modellflugrelevant.

2. Nicht modellflugrelevant.

3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."

Quelle: http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html#10

Es wird erläutert, dass nur ein geätztes, gefrästes oder gestanztes Metallschild den Anforderungen gerecht wird.

Hat so etwas jemand am Kopter?

Gruss
Michael
 

kofferfisch

Erfahrener Benutzer
#2
Ich vermute, die wenigstens fliegen einen Copter mit mehr als 5kg Abflugmasse, da hier dann sowies eine Aufstiegsgenehmigung eingeholt werden muss.

Aus eigenem Interesse (Rückgabe nach Verlust) und um im Fall der Fälle einen Schaden zu regulieren, macht es trotzdem oft Sinn.
 

ApoC

Moderator
#3
3. Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen."
Und damit fallen wir raus.

Wurde schon gefühlte 10 mal gefragt / gepostet. ;)
 

Der_Michel

Älterer Flugschüler
#4
Moin

@Chris, die SuFu hat zur "Kennzeichnungspflicht" nichts ausgespuckt.

Edit: Ich habe den Unterschied zwischen Flugkörper und -modell herausgefunden. Also erst ab 5 kg kennzeichnungspflichtig.

Fazit: für mich erledigt!

Michael
 
Zuletzt bearbeitet:

D4RK1

FPV-Pilot
#5
ja und? steht doch da... wenn sie mehr als 5kg wiegen,........... bis auf einige wenige hat hier niemand so ein Trumm. Wenn du sowieso eine Genehmigung für das Ding brauchst oder auf einem Flugplatz fliegen musst, dann ist son Schildchen wohl das kleinste Problem.
Was ist denn jetzt im Endeffekt dein Problem, hast doch deine Frage schon selbst beantwortet. Wenn du ein 5kg+ Gerät fliegen lassen willst, wirste sone Plakette anbringen müssen.
 

sausarus

Unikatbastler
#6
Moin

@Chris, die SuFu hat zur "Kennzeichnungspflicht" nichts ausgespuckt. Ausserdem lese ich etwas anders:

Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr, sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.

Da steht: SOWIE Flugkörper mit Eigenantrieb, also bedeutet es, Flugmodelle sind immer kennzeichnungspflichtig, wenn sie über 5 kg wiegen oder sie über einen Antrieb verfügen. Es sei denn, ich verstehe Flugkörper falsch.

Michael
ich lese es genauso wie du, die 5kg beziehen sich auf Unbemannte Ballone, Drachen und Flugmodelle. für flügkörper mit eigenantrieb zählt dieses gewicht nicht nach meiner auffassung. allerdings habe ich eh an allem ne adresse dran...
 

D4RK1

FPV-Pilot
#8
achso.. darum gings, jo das ist ein wenig komisch formuliert. Dann muss ich sagen, bin ich mir auch nicht sicher ob die Flugmodelle über 5kg sone Plakette brauchen. Hab zwar schon öfter davon gelesen, aber das muss ja nicht heissen, dass es tatsächlich nötig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
#9
Also wenn man es ganz genau nimmt sind es nicht nur Raketen, aber im "modellsport" Bereich kann man das wohl salopp so sagen. Ein kommerziell eingesetzter Copter unter 5kg wäre auch ein Flugkörper ...
 
FPV1

Banggood

Oben Unten