MFSD Schulungsnachweis bei Verbandsregeln

OneHotFpv

Well-known member
#1
Guten Morgen,

einige hier hatten ja schon mit Fliegen in "Augen sichtweite" als "Sichtflug" geschrieben.

In den alljährlich störenden Mails, war auch eine vom MSFD, dort wurde auf Schulungsnachweis - MFSD verlinkt. Dort wird geschrieben: "Damit jeder Modellflieger im MFSD, den Landesverbänden des DAeC und der DMO das liberale Regelwerk nutzen darf, muss der neue Schulungsnachweis des MFSD absolviert werden." Ich und wahrscheinlich viele andere, die "DMO" versichert sind, haben den garantiert vom Luftfahrtbundesamt.

Muss man um die Verbandsregeln, also die "liberalen" nutzen zu dürfen, den Schulungsnachweis noch mal machen, also beim MFSD?
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#2
hi

ganz kurz erklärt
ja
der vom lba erlaubt dir in der open categry zu fliegen
also bis 25kg aber nur 120m hoch
der, der verbände erlaubt dir bis 12kg und so hoch wie es der luftraum erlaubt
 

deadcat

aim for the bushes
Mitarbeiter
#3
Die offizielle Begründung für die gelockerten Regeln im Verbandsrahmen ist ja gerade, dass Verbandsmitglieder als solche besser geschult sind/werden können als der durchschnittliche Modellflieger und ihnen deshalb ein paar zusätzliche Freiheiten eingeräumt werden sollten.

Das muss man natürlich irgendwie nachweisen und dafür gibt es diesen zusätzlichen Schulungsnachweis, den man folglich zwingend braucht, um von den Verbandsregeln profitieren zu können.
 

Stefan_73

Well-known member
#4
Aus dem Regelwerk:

5.1. Unterabschnitt - Erforderlichkeit des Schulungsnachweises
5.1.1 Grundsatz
(1) Jeder Pilot, der ein Flugmodell mit einer maximalen Startmasse über 2 kg oder höher als 120 m über Grund betreibt, hat die erforderlichen Kenntnisse gemäß Ziff. 4.2.1 dieses Regelwerk nachzuweisen.
 

OneHotFpv

Well-known member
#5
Also gilt es erst ab 2KG Gesamtmasse?

Im "faq" steht noch folgendes: Darf ich FPV Flug mit Videobrille betreiben? "Ja FPV-Flug ist erlaubt. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern ist kein Luftraumbeobachter (Spotter) erforderlich. In einer Flughöhe von 30 bis 120 Metern muss ein Spotter neben dem Piloten stehen, der auf auftretende Gefahren hinweisen kann und das Fluggerät jederzeit im Blick hat"

Ich verstehe das nicht mehr, DMO versicherte sind auch Mitglied im "MFSD"?
Wenn ja, ist obiges Zitat dann auch mit LBA Kenntnisnachweis gültig?

Es steht zwar 2KG und ab 120M, aber das würde ja nicht greifen wenn man erst mit dem Kenntnisnachweis nach den "liberalen Regeln des Verbandes" fliegt.
 

Xbug

New member
#6
Mich würde das Thema auch noch einmal interessieren.

Auf dieser Seite https://www.schulungsnachweis-modellflug.de/Home steht:
Der hier erworbene Schulungsnachweis befähigt zum Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse über 2 kg und/oder zum Betrieb von Flugmodellen höher als 120 m (ausgenommen Multicopter) über Grund (idR im Luftraum G) im Rahmen der StRfF.

Also brauche ich ihn als Multicopter-Pilot unter 2kg nicht? Höher als 120m darf ich eh nicht.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
#8
HI

nicht vom verband wenn er in diesem kein mitglied ist
dann währe aber die allgemeinregelung anzuwenden und der nachweis vom lba
übernimmt deine hapftpficht eventuelle schäden durch deinen copter?
 

silbaer

Neuer Benutzer
#9
In der FAQ unter "Brauche ich als MFSD-Mitglied auf der grünen Wiese den Schulungsnachweis des MFSD oder ist auch der Kenntnisnachweis des DMFV gültig?" steht noch "Um die Regeln des MFSD (StRfF) nutzen zu können, musst du diese kennen. Nur mit Hilfe des Schulungsnachweis kannst du nachweisen, dass du dir die Regeln angeeignet hast."

Klingt für mich als wenn man in der freien Wildbahn einen Nachweis braucht. Ist zumindest sicher als wenn man nur seinen Mitgliedsausweis dabei hat.

Davon abgesehen: das Teil kostet 29,75 Euro und ist 5 Jahre gültig. Und wenn die das nicht massiv schwerer gemacht haben, dann ist das 5 Minuten Sache.
 
Erhaltene "Gefällt mir": sunny

silbaer

Neuer Benutzer
#11
Ist ja auch nicht falsch. Bei >2kg brauchst du auf jeden Fall einen Schulungsnachweis.
Ich habe ja schon einen "alten" Schulungsnachweis und der ist umgeschrieben worden und auch bis 31.12.2025 gültig.
Wenn man sich durch die Schulung klickt kommt als erstes:
1680156193317.png Das mag jetzt jeder interpretieren wie er möchte.

Die Schulung besteht aus 20-25 Seiten mit jeweils 2-3 Absätzen Text. Im Anschluss 10 Single/Multiple-Choice-Fragen. Das Niveau ist nicht sehr herausfordernd und wenn man eine Frage falsch beantwortet sieht das so aus:
1680156651638.png
Meiner Meinung nach sollte jeder in einem Verband sein und auch den Schulungsnachweis machen:
  1. Die 30 Euro für den Schulungsnachweis sollte jeder mit unserem Hobby übrig haben. Das sind 6 Euro/Jahr
  2. Durch den Verband kann ich Copter bis 2kg praktisch überall fliegen und muss nicht (ab 250g) 1,5km Abstand von Wohn/Industrie-Gebieten einhalten.
  3. Ich kann bis 30m FPV ohne Spotter fliegen.
Mit meinem 5"ern wäre ich nach EU-Verordnung an quasi jeden Spot illegal unterwegs (was mich aber meinst nicht abgehalten hat), aber durch die Verbandsregeln bin ich jetzt wieder auf der sicheren Seite. In so fern haben die schon einen guten Job gemacht und daher finde ich sollten die auch ein bisschen Geld bekommen.
 

Stefan_73

Well-known member
#12
Mich erschreckt die Variabilität bei rechtlichen Aussagen. Erst kann man alte Berechtigungen umschreiben. Dann nicht so richtig. Dann besser ab 2kg neu oder auch generell?
Ich kann Deine Logik total verstehen: "ich schmeiss Euch tot mit den Zertifikaten - sucht Euch halt eins aus".
 

Totora

Well-known member
#13
Ich habe diesen hier.....
IMG_20230330_183409.jpg
...und bin Einzelmitglied im DMFV.
Meine Flugobjekte sind allesamt deutlich leichter als 2kg.
Brauche ich also den o.g. Schulungsnachweis auch noch?
 

QuadCrash

Erfahrener Benutzer
#14
Das ist Deine Registrierung als Fernpilot beim LBA.

Einzelmitglied im DMFV bin ich auch und zum Fliegen auf der grünen Wiese hab ich zusätzlich noch den Kenntnisnachweis. Ich fliege allerdings nur Fläche mit gelegentlich mehr als 2 kg Gesamtgewicht und auch über 120 m Höhe.

Für alles was da drunter ist, braucht man den Kenntnisnachweis nicht. Der Nachweis erleichtert allerdings evtl. Diskussionen ;).
 
Zuletzt bearbeitet:

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#15
Der Schulungsnachweis des MFSD ist nicht für DMFV-Mitglieder. Der DMFV hat einen eigenen Kenntnisnachweis, logisch.

Es ist "eigentlich" ganz einfach. Es gibt in D drei verschiedene Regelwerke und entsprechend dazu drei verschiedene Kenntnis-/Schulungsnachweise, die jeweils diese unterschiedlichen Regelwerke beinhalten.

- Jeder kann in D nach den EU-Regeln fliegen. Hier wird dann evtl. die Fernpilotenlizenz des LBA benötigt.
- DAeC- und MFSD-Mitglieder können nach den StRfF des MFSD (vollständig veröffentlicht) fliegen. Hier wird dann evtl. der Schulungsnachweis des MFSD benötigt.
- DMFV-Mitglieder können nach den Verbandsregeln des DMFV (meines Wissens nicht veröffentlicht) fliegen. Hier wird dann evtl. der Kenntnisnachweis des DMFV benötigt.

Jeder dieser drei Kenntnis-/Schulungsnachweise ist natürlich nur für das jeweilige Regelwerk gültig.

Achtung, folgendes ist nur für DAeC-/MFSD-Mitglieder gültig:

@Stefan_73: Eigentlich gibt es da keine Variabilität der rechtlichen Aussagen.
"Erst kann man alte Berechtigungen umschreiben. Dann nicht so richtig."
Das betrifft ja nur den ehemaligen Kenntnisnachweis des DAeC. Hier ist und war die Lage eigentlich völlig klar. Es wird nur in Foren viel falsches verbreitet.
Der alte Kenntnisnachweis des DAeC bezog sich auf die alte LuftVO vor Inkrafttreten der EU-Verordnung und beinhaltete die alte deutsche Gesetzeslage. Nach Einführung der EU-Verordnung wurde das übergangsweise bis zur Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis fortgesetzt. Nach Einführung der StRfF für DAeC-/MFSD-Mitglieder war der alte Kenntnisnachweis des DAeC für diese nichts mehr wert, denn dieser Kenntnisnachweis belegte ja die Kenntnis über eine alte Gesetzeslage, die überhaupt nicht mehr existiert. Logischerweise muss man für die neuen Regeln nachweisen, dass man sie kennt, eben den Schulungsnachweis des MFSD. Das ist doch auch völlig logisch.

Wirklich "umschreiben" lassen konnte man da nie etwas. Es ging immer nur um die Kosten. Wer z.B. vor zwei Jahren den Kenntnisnachweis gemacht hatte, musste nun schon nach 2 statt 5 Jahren erneut einen Nachweis machen und eigentlich bezahlen. Daher wurde es so gemacht:
Wer einen alten Kenntnisnachweis hat, der zeitlich noch gültig ist, der braucht nach Ablegen des Schulungsnachweises nichts bezahlen. Allerdings ist der Schulungsnachweis dann auch nicht 5 Jahre gültig, sondern nur bis zu dem Datum, an dem auch der alte Kenntnisnachweis gültig war.
Es wurde also quasi die Ablaufdauer des neuen Nachweises von dem alten übernommen ("umgeschrieben"). Man brauchte nichts bezahlen, aber man musste trotzdem zeigen, dass man die neuen, nun gültigen Regeln kennt.
 

Stefan_73

Well-known member
#16
S.o. - es gibt mindestens zwei Aussagen; Zitate / Links sind oben:
1. Bis 2 kg braucht man den Nachweis nicht machen.
2. Für die Nutzung der Verbandsregeln muss der Nachweis der Kenntnis erbracht werden.
Die Regeln wurden damals so verkündet, dass sie für MFSD Mitflieder gelten. Das hat auch Unklarheiten gestiftet. Die DMO war in dem Messaging da sogar noch undeutlicher.
Aus meiner Sicht geht "klare Kommunikation" anders ;-)
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#17
@Stefan_73:
Es gibt in D nur zwei Verbandsgenehmigungen. Der DMFV und der MFSD. Wenn man direkt oder indirekt einem dieser Verbände angehört, kann (nicht muss!) man nach dessen Regeln fliegen.
Die DAeC-Landesverbände und AFAIK der DMO haben Verträge mit dem MFSD abgeschlossen, daher können diese auch nach den MFSD-Regeln fliegen.

Folgendes wieder nur für DAeC-/MFSD-/DMO-Mitglieder:
Es wird viel im Internet geschrieben und auch viel Unsinn. Die Regelung ist trotzdem völlig klar und eindeutig.
Alle Verbandsmitglieder können direkt ohne weitere Prüfung oder Nachweis nach den Verbandsregeln (StRfF) fliegen. Die Verbandsregeln beinhalten aber für bestimmte Fälle (z.B. >2kg und >120m), dass der Schulungsnachweis erbracht werden muss.
Das ist doch völlig klar und eindeutig. Wo ist das Problem und wo steht was anderes?
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#18
Ah, ich glaube, ich habe gefunden, was Du meinst bzw. was Dich verunsichert.
Z.B. der Text auf dieser Seite: https://www.schulungsnachweis-modellflug.de
Das ist tatsächlich etwas unglücklich formuliert.
Wenn man den Satz "Der Schulungsnachweis muss von allen Modellfliegern absolviert werden, die Modellflug im Verbandsrahmen betreiben möchten - egal ob auf der grünen Wiese oder auf Modellfluggeländen." einzeln rausnimmt, dann könnte man auf die Idee kommen, dass man den Schulungsnachweis immer benötigt, wenn man die Verbandsregeln nutzen will. Weiter oben steht aber eindeutig, wozu der Schulungsnachweis da ist. Mit dem Satz soll nur klar gestellt werden, dass der auf Modellfluggeländen und der grünen Wiese benötigt wird (war vorher mit dem Kenntnisnachweis anders).

Bei Unklarheiten würde ich einfach die ganz unten angegebene Kontaktnummer anrufen und/oder die EU-Verordnung und die StRfF bzw. die Verbandsbetriebserlaubnis lesen. Darin ist das eindeutig.

Man kann mit den Leuten vom MFSD gut sprechen und sich das erklären lassen. Anfangs war ich auch verwirrt, warum der MFSD die Verbandserlaubnis beantragt hat und nicht der DAeC selber. Anrufen oder mailen, fragen und schon ist alles geklärt.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#20
Ja, bei der Frage geht es auch eigentlich darum, ob der alte Kenntnisnachweis noch ausreichend ist. Und den benötigte man ja auch nicht immer. Aber ich verstehe, was Du meinst.
Das Problem ist eben bei solchen Sachen, dass, wenn man bei jeder Aussage immer jedes mögliche Detail berücksichtigen will, die Sätze extrem lang, verschachtelt und komplex werden. Man darf da eben nicht einzelne Aussagen aus dem Kontext heraus ziehen und einzeln betrachten.
In der FAQ ist z.B. unter "Schulungsnachweis" direkt die erste einleitende Frage: "Ist ein Schulungsnachweis notwendig?" Und dort steht es dann korrekt. Alle weiteren Antworten bauen darauf auf oder müssten diese Sätze auch wieder in jeder Antwort enthalten.

Und schauen wir uns mal die Antwort aus der betreffenden Frage im FAQ mal genau an:
"Um die Regeln des MFSD (StRfF) nutzen zu können, musst du diese kennen. Nur mit Hilfe des Schulungsnachweis kannst du nachweisen, dass du dir die Regeln angeeignet hast."
Man muss die Regeln kennen, um sie nutzen zu können. Das sollte logisch sein.
Man kann das mit dem Schulungsnachweis nachweisen. Nicht "Man muss das mit...".
Wann man den Schulungsnachweis haben muss, steht ja in der Antwort der anderen Frage.
 
FPV1

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