FPV Drohne < 250g flug im eigenen Garten 2024

mangoon

Trees are dicks
#21
Gewicht ist mmn irrelevant bei einer FPV
Eine FPV-Drohne hat eine Kamera, mit der personenbezogene Daten aufgezeichnet werden können.
Also müsste auch der Betreiber, eines TinyWhoop sich registrieren und dieser müsste mit seiner E-ID gekennzeichnet werden.
Wenn dieser nicht nach 2009/48/EC als Spielzeug deklariert ist.
Oder nur Indoor geflogen wird 😊
 

RedSky

Erfahrener Benutzer
#22
Nein, das ist schlicht falsch. Schau dir die von dir verlinkte Seite nochmal an.
ja die ist von 2021, 2024 gelten neue;)
und wie in dem Post von mihaiko siehe über EU Registrieung, den LBA Kenntnisnachweis:
A1/A3(Kenntnisnachweis für Drohnen) wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm)

ab/für 2024 hat sich einiges geändert;)
deswegen guckt Euch bitte die neuen Gesetze an, nicht das Ihr Ärger bekommt, weil Ihr noch nach den Alten Regeln fliegt;)
 
Zuletzt bearbeitet:
#23
Leute Leute, egal ob Dachverband oder nicht= Drohnen haben andere Gesetze:
"Der Kompetenznachweis<< bei Drohnen= A1/A3 wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm). "
Drohnen | DMFV


das hier zählt nur für Flächenflieger, auch schon aus dem Grund, das Drohnen nicht höher wie 120m dürfen.

A1/A3(Kenntnisnachweis für Drohnen) wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm)

ab/für 2024 hat sich einiges geändert;)
deswegen guckt Euch bitte die neuen Gesetze an, nicht das Ihr Ärger bekommt, weil Ihr noch nach den Alten Regeln fliegt;)

Ist ein wichtiges Thema deshalb...
Kannst du das bitte nochmal ausführen?
Vieleicht hast du auch nen Link dazu.

Soweit ich das bisher verstanden habe, fliegen Verbandsmitglieder nach den Regeln des Verbandes, bei den Mitgliedern des MFSD wären das diese hier
https://www.mfsd.de/wp-content/uploads/2022/12/Standardisierte-Regeln-fuer-Flugmodelle-MFSD-F1.6.pdf .
Die Regeln sind von 2022 und ich geh mal davon aus, wenn sich diese geändert hätten, dann hätte der Verband das pdf angepasst und seine Mitglieder informiert.

Siehe auch
1.1.4 Veröffentlichung (1) Der MFSD veröffentlicht dieses Regelwerk zur jederzeitigen Einsichtnahme für die Personen, die in dem Anwendungsbereich gemäß Ziff. 1.2.2 diese Regelwerks genannt sind. Insoweit wird dieses Regelwerk auf der Internetpräsenz des MFSD an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung gestellt.


Beim fliegen nach Verbandsregeln sind die Klassen A1/A2 usw. irrelevant, da ja eben nach Verbandsregeln geflogen wird und es diese Klassen dort nicht gibt.
Kompetensnachweis oder Kenntnisnachweis nach Eu-Regelungen werden auch nicht benötigt...da ja eben nach Verbandsregeln geflogen wird...
Jeder Pilot muss eine europäische UAS BetreiberNummer (e-ID) haben und diese an allen Modellen über 250g anbringen.
Bei mehr als 2kg Startgewicht oder mehr als 120m Flüghöhe benötigt das Verbandsmitglied einen Schulungsnachweis (hier geht es um die Verbandsregeln) zumindest ist es beim MFSD so.

Korrigiert mich gern wenn ich falsch liege


edit..
Folgendes zu finden unter
Luftfahrt Bundesamt - FAQ zum EU-Kompetenznachweis

Ich habe eine Drohne mit einer Masse von <250 g. Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich und muss ich mich registrieren?
Eine Registrierung als UAS-Betreiber („Halter“) ist notwendig. Es muss jedoch keine Prüfung zum EU-Kompetenznachweis absolviert werden. Sie müssen jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten. Es ist daher empfehlenswert, das von uns kostenfrei zur Verfügung gestellte Lehrmaterial zu studieren, um die Grundlagen für den Betrieb von UAS in der offenen Kategorie zu erlernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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LSG

Erfahrener Benutzer
#24
Bei mehr als 2kg Startgewicht oder mehr als 120m Flüghöhe benötigt das Verbandsmitglied einen Schulungsnachweis (hier geht es um die Verbandsregeln) zumindest ist es beim MFSD so.
Und ansonsten gelten halt die restlichen EU-Gesetze. Sonst dürfte ja niemand mehr ohne Verbandsmitglieschaft mit Modellflugzeugen fliegen, die mehr als 2kg wiegen.

Am besten auch mal das Flussdiagramm hier durchforsten:
Luftfahrt Bundesamt - Allgemeine Informationen - Einordnung des UAS-Betriebes nach aktuellem Recht
Das macht die Außmaße deutlich, die das ganze Konstrukt angenommen hat. Mittlerweile schon so komplex, dass sich eh keiner vollständig dran hält. Zwar hat sich beim Betrieb auch vorher schon kaum an die Gesetze gehalten, jedoch hat das vorher noch keine Millionen an Geldern für Juristen, Anwälte und Versicherer gekostet und die Einhaltung der Gesetze war zumindest theoretisch noch ohne Jurastudium möglich.

Auch die Zertifizierung einer Drohne ist mittlerweile schon aufwändiger als die von manch einem bemannten UL-Flugzeug.

Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich von den EU-Bürokraten nicht das Leben kaputt machen, nicht die Lebenszeit von wichtigeren Dingen nehmen zu lassen und eigenverantwortlich mit gesundem Menschenverstand zu fliegen.
 

silbaer

Neuer Benutzer
#25
@RedSky Ich glaube du bringst da was durcheinander.

Fall 1: Du bist kein Verbandsmitglied bzw. fliegst als Mitglied nicht nach den Verbandsregeln (das kannst du dir jederzeit aussuchen!). Dann gelten die EU-Regeln zu A1/A3: >250g oder >19m/s => A3 und Kenntnisnachweis nötig für A3. Sowie bei zertifizierten Drohnen diese etwas komplizierteren Regeln, aber das interessiert (mich) nicht weiter.

Fall 2: Du fliegst als Mitglied nach den Verbandsregel: Es gelten ausschließlich die Verbandsregeln. Es ist kein EU-Kenntnisnachweis notwendig. 150m Abstand zu Wohngebieten usw. erst ab 2kg, Spotter erst ab 30m Höhe usw...

@LSG In A3 kannst du bis 25kg fliegen.
 
FPV1

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