FPV Drohne < 250g flug im eigenen Garten 2024

#1
Hallo,
da ich ganz neu bin, oder noch eher gar nicht angekommen...
Wollte ich mal nachfragen, ob ich das richtig sehe.

Für Selbstbau/Bestandsdrohnen, wird nur auf <250g MTOW eingegangen für den Betrieb in A1.
Ich habe jetzt nichts zu einer Geschwindigkeit gelesen, wie die 16m/s für die c0 Klassifizierung für Hersteller

Also angenommen, wenn ich mir jetzt die Erlaubnis gebe, über meinem Grundstück 1600qm fliegen zu dürfen.
Meine Frau als Spotter daneben setze (LOS damit gegeben)
Darf ich dann im Garten, z.B. ein Goldberg und hinterher Geprc Cinelog 25 unter A1 betreiben?
Also alles <250g.

Nachbarn sollten das kleinere Problem sein... Mit z.B. vom Nachbarn gewünschten kostenlosen Regenrinnen-Kontrollen mit meiner C0 Potensic Atom, haben die kein Problem mit meinem Vorhaben.

Nur gesetzlich ist die Frage, ob ich mich dann damit im legalen Bereich befinden würde.

Aber soweit ist es noch nicht, z.Z. bin ich noch im DRL Simulator unterwegs.
Deswegen auch für den Anfang ein Goldberg mit indutrix betaflightboard um relativ günstig lernen zu können und Vergleichsmöglichkeiten zu haben.

Gruß
Dirk
 

mihaiko

Well-known member
#3
Hallo @VaraEdo, herzlich willkommen. Als erstes, wie immer bei diesen Themen: ich bin kein Anwalt und kann dementsprechend durchaus was falsch verstanden haben und keine Rechtsberatung bieten.
Aber ich habe die ganze Problematik mit der Regulierung für mich so gelöst: da man für den Modellflug ja sowieso eine Haftpflichtversicherung braucht habe ich die beim DMO abgeschlossen. Dadurch wurde ich auch direkt Mitglied im MFSD Dachverband.
Das berechtigt mich, nach Verbandsregeln zu fliegen und die sind wesentlich einfacher: alles unter 2kg darf ohne Kenntnisnachweis geflogen werden (Quadrocopter bis zu einer Höhe von 100m (oder waren es 120m?)). Die 250g Regel gibt es da garnicht. Auch keine A oder C Klassifizierungen.
Und wenn du unter 30m bleibst, ist auch der FPV Flug ohne Spotter erlaubt (allerdings nur soweit, wie du deinen Copter ohne Brille sehen und steuern könntest).
Natürlich gelten weiterhin alle Luftraumbeschränkungen. Falls dein Grundstück also direkt neben einem Flughafen liegt, darfst du so oder so nicht fliegen. Eh klar...
 
#4
Danke für den Tip.

Hab mir das mal durchgelesen.
Anscheidend hätte ich dann hinterher auch keine Probleme, z.B. einen 6S 5" Nazgul im Garten zu betreiben.
Aber da bin ich erstmal noch nicht.

Dann werde ich erstmal noch ein paar Flugstunden im Sim sammeln.
Ende des Monats, sollten dann die ersten Einzelteile für den Whoop kommen.

Die Radiomaster Boxer ist schon im Betrieb am Pc.
Als Brille warte ich jetzt auf eine analoge Eachine EV800DM.
Das sollte erstmal zum fliegenlernen reichen und die ersten Modelle abdecken.
Nachdem ich den Goldberg in die Luft bekommen hab, wird dann zügig ein Cinelog 25 folgen.
Dann mal schauen wie es weiter geht.
 

Kuchenz

Well-known member
#6
... Ich wollte auch gerade hinzufügen dass man die "Lärmbelästigung" nicht außer acht lassen sollte. :ROFLMAO:

Anbei eine frage...
Muss ich nicht auch THEORETISCH, um grobe Fahrlässigkeit auszuschließen, einen 10m hohen zaun (bei 5m max Flughöhe) um meinen Flugbereich haben?
oder diesen soweit eingrenzen dass bspw bei singalverlust mit 160kmh+ der eumel nicht beim nachbar im gesich... Garten landen kann
Stichwort Unfallverhütung :unsure:
 
Erhaltene "Gefällt mir": KM|fpv
#7
Ich plane nicht 5 Stunden+ am Tag im Garten für Racing oder Freestyle zu trainieren.
Es geht eher um die Möglichkeit, mal eben zu testen.
Und da es mir eher um saubere gleichmäßige Flüge geht drehen die Motoren eh nicht am Limit.
Das sollte schonmal einiges an Lautstärke vermeiden,
1-2 Ladungen also ca 8-16min, werden meine Nachbarn mir nicht übel nehmen. Da bin ich fest von überzeugt.

Sollte ich irgendwann mal in der Lage sein, die Sau raus zu lassen zu können.
Und mir dann dafür einem 5" hole, dann hab ich andere Optionen.
Dann geh ich auf eine der Weiden, von einem befreundeten Bauern zum trainieren.
 
#8
Mit 160 dem Nachbarn ins Gesicht.
Schön das so was hier kommt. Danke!

Ich wollte lediglich festgestellt, das möglich währe ein Nazgul (1,?kg), bei dem was auf der DMO Seite geschrieben steht zu betreiben.
Unter 2 kg darf näher heran geflogen werden. Natürlich gilt trotzdem generell immer die besondere Vorsicht beim Fliegen und die Achtung der Privatsphäre Ihrer Mitmenschen.
Was ist näher?
So nah es mein Gewissen zu lässt?

Für mich als Leihe liest sich das so:
Kein Mindesabstand zu Wohngebiete bis 2kg MTOW.wenn ohne Verbrenner. Lediglich die Einwilligung des Eigentümer Nutzungsberechigten einzuholen.

Zum Signalabriss kommen von mir irgendwann später mal fragen wie:
In wie weit ich ein eingebautes GPS, als Sicherung benutzen könnte, welche Möglichkeiten bietet mir die Software für dessen Nutzung (return to home/fail save/stabilisierung) das aber bitte in einem anderem Thread.
 
#11
Errechnet.
Gewicht Geprc Cinelog25
+lipo gewicht
+dummygewicht in höhe einer gopro light insgesamt unter 250g gehalten, zu Lasten der Lipo Kapazität.
Die daraus resultierende möglichen ma/h, sollten bei einem Flug für Aufnahmen (also piano), optimistisch geschätzt, ungefähr die Dauer ermöglichen.
 
Zuletzt bearbeitet:

KM|fpv

creator & mentor
Mitarbeiter
#12
Also du kommst mit einem CNHL 4s 650mAh und einer naked GoPro auf ca 236g, was bei der Größe des LiPos allerdings viel Arbeit für die Motoren ist. Nimmst du also einen kleineren LiPo und bist dann bei ca 210-220g und nur noch 4s 450mAh - 550mAh und wieder bei anderen Zeiten und "mehr piano". Blöd nur, dass ständig geregelt wird und die Motoren ständig hoch und runter drehen, obwohl du vermeintlich still stehst.
Errechnet ist nett, von erfahrenen Piloten grob überschlagen sind 6 Minuten schon eine Leistung, bei der der LiPo auf unter 3v6 ist, beim landen.
 
Erhaltene "Gefällt mir": oviwan
#13
Na dann sag ich mal:
Danke für die Tip, mit dem DMO.
Schön zu Wissen das ich mein Garten nutzen darf.

So ohne Erfahrung, kann man ja mal falsch liegen, mit der Flugzeit.
Mal gut das 10 Lipos für den Whoop kommen, die sollen in 2min dann am Limit sein.

Wenn es dann zum Geprc kommt, werde ich das dann einplanen und auch ein paar mehr bestellen.

#offtopic
#sarcasmon
Hoffe nur, der Tambourkorps im Nachbargebäude, fühlt sich nicht durch die Drohne gestört beim Proben, so wie der Gitarrist auf der andern Seite.
Saß grade mit seiner Band, im Probekeller, bei einem Bierchen.
Oma Enne igegenüber ist so gut wie taub.
Das Feld hinterm Haus kann ich nicht nutzen, weil dahinter ein Naturschutzgebiet beginnt und ich u. U. zu nah ran komme.

Aber dann haben meine Nachbarn so was von Glück, dass wenn ich natürlich verantortungslos durch den Garten knalle, erstmal nur ein Cinelog25, mit Rotorschutz habe.
So haben die dann nur eine Beule und keine Hackfresse.

Ich bin hier dann erstmal raus und bewege meine 48 jährigen Knochen ins Bett.

Gute Nacht

Mal schauen wie sich der nächte Thread dann entwickelt...
 
Zuletzt bearbeitet:

RedSky

Erfahrener Benutzer
#15
Leute Leute, egal ob Dachverband oder nicht= Drohnen haben andere Gesetze:
"Der Kompetenznachweis<< bei Drohnen= A1/A3 wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm). "
Drohnen | DMFV

Hat mich auch gewundert und ich habe dem MFSD auch die 25€ gezahlt und den sehr schaffbaren Schulungsnachweis gemacht, aber:
"Jeder Modellflieger, der ein Flugmodell mit mehr als 2 kg Startmasse oder über 120 m über Grund betreibt, benötigt einen Schulungsnachweis."
das hier zählt nur für Flächenflieger, auch schon aus dem Grund, das Drohnen nicht höher wie 120m dürfen.

@
VaraEdo
ganz wichtig noch die EID = du must dich registrieren.
  • Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
  • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
  • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.



Hier geht´s zur EU-Registrierung:

https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
 
Erhaltene "Gefällt mir": KM|fpv
#16
Danke für den Hnweis.

Bin registriert beim LBA
Muss man ja bei einer C0 <250g sobald diese ausgerüstet ist mit einer Kamera.

Zur Markierung der Drohne reicht mittlerweile ein Dymoband/Edding.
Hab mich für eine feuerfeste Plakette entschieden.

Hab den A1/A3 gemacht, auch wenn ich den bis dato nicht brauchte.
Den A2, werde ich mir auch noch gönnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erhaltene "Gefällt mir": KM|fpv
#17
Leute Leute, egal ob Dachverband oder nicht= Drohnen haben andere Gesetze:
"Der Kompetenznachweis<< bei Drohnen= A1/A3 wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm). "
Drohnen | DMFV


das hier zählt nur für Flächenflieger, auch schon aus dem Grund, das Drohnen nicht höher wie 120m dürfen.
  • Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Das steht beim DMFV, kannst du evtl. verlinken wo das zu den "anderen Gesetzen für Drohnen" und kurz erklären wieso das mit der Startmasse nur für Flächenflieger gelten soll.
ich bin zwar im MFSD aber da müsste das ja auch gelten was du da beschreibst.
 

mihaiko

Well-known member
#18
Leute Leute, egal ob Dachverband oder nicht= Drohnen haben andere Gesetze:
Das stimmt, allerdings habe ich mir, als ich mich zuletzt mit der Thematik beschäftigt habe, das komplette StRfF des MFSD durchgelesen (ja, kommt mir selbst auch etwas wahnsinnig vor) und es gibt darin nur eine Einschränkung für Multikopter. Und zwar die von dir erwähnte maximale Flughöhe von 120 m (Kapitel 6.5.1(3)).
Mit den Regeln vom DMFV habe ich mich nicht weiter beschäftigt, aber auf der von dir verlinkten Seite steht meines Erachtens auch ziemlich eindeutig, dass die 250g Regel für DMFV Mitglieder eben nicht gilt (und auch die ganzen Kategorisierungen auf "größer/kleiner 2kg" vereinfacht wurden):
1707655028516.png Und (direkt drunter):
1707655051348.png
Stimmt, die Registrierung ist natürlich weiterhin oberhalb von 250g verpflichtend (wobei ich das so verstanden hatte, dass es für alle Flugmodelle gilt), aber das macht ja zum Glück der Verband sowieso automatisch für dich.
 
#20
Gewicht ist mmn irrelevant bei einer FPV
Eine FPV-Drohne hat eine Kamera, mit der personenbezogene Daten aufgezeichnet werden können.
Also müsste auch der Betreiber, eines TinyWhoop sich registrieren und dieser müsste mit seiner E-ID gekennzeichnet werden.
Wenn dieser nicht nach 2009/48/EC als Spielzeug deklariert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erhaltene "Gefällt mir": mihaiko
FPV1

Banggood

Oben Unten