Darf ich Luftbilder von Häusern Fremder verkaufen?

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scritch

Erfahrener Benutzer
#1
Die Frage stellt sich mir: Darf ich ich Luftbilder von Häusern an andere (wer sei mal dahingestellt) verkaufen, ohne die Einwilligung des Eigentümers zu haben? Ich mache sie ja nicht öffentlich und komme daher doch theoretisch nicht mit dem Datenschutz in Konflikt.

Oder scheitert es schon daran, weil ich ja die Starterlaubnis von dem Grundstückseigentümer brauche? Oder darf ich auch mit Bewilligung auf öffentlichen Gelände starten? (Aufstiegsgenehmigung etc. mal vorausgesetzt)
 

BK-Morpheus

Erfahrener Benutzer
#2
Da es in dem Moment kommerziell/gewerblich ist, darfst du es nicht. Sobald der Flug gewerblich ist, kommen so einige Auflagen auf dich zu (unter anderem, die Pflicht, eine Aufstiegsgenehmigung und das Okay vom Inhaber des Objektes holen zu müssen).
 

Chucky1978

Erfahrener Benutzer
#5
und du konntest/kannst jederzeit dagegen angehen. Gesichter mussten eh unkenntlich gemacht werden usw, auch wenn das nicht immer 100%ig passiert ist. Du konntest/kannst verhindern, das in GoogleStreet dein Haus Sichtbar ist.

Ich persönlich finde es Blödsinn, aber es gibt Leute die denken das Ihr Leib und Wohl am Datenschutz hängt. In meinen Augen müsste alles was öffentlich ist bzw öffentlich sichtbar ist, frei Filmbar sein, nur absichtlich teils uneinsichtige Ecken, oder durch Fensterscheiben würde in meinen Augen unter Privatsphäre/Datenschutz und Co laufen.

Jedoch Bilder verkaufen von Häusern anderer? Wieso in aller Welt? Dem Besitzer verkaufen ja.. aber fremden fällt mir kein wirklicher Grund ein warum man so was tun sollte.
 

db24

Kreisflieger
#7
Vom öffentlichen Raum aus gemachte Fotos kann man verwenden wie man möchte - unter der Voraussetzung, dass keine Persönlichkeitsrechte Anderer verletzt werden. Recht am eigenen Bild etc. Darunter fallen keine Gebäude.
Die Unkenntlichmachung von Hausansichten in Google Streetview ist ein freiwilliges Entgegenkommen von Google.

Wenn's nach den "Datenschützern" ginge, müsste ganz DE auch bei Google Earth verpixelt werden.

Fotos von Häusern anderer Leute werden ständig vermarktet. Schlösser, Burgen, Hütte am See, romant. Bauernhof .. warum nicht auch von schräg oben aus der Luft?
 

Tiggr

Read Only Account
#8
Hiho!

Da es in dem Moment kommerziell/gewerblich ist, darfst du es nicht. Sobald der Flug gewerblich ist, kommen so einige Auflagen auf dich zu (unter anderem, die Pflicht, eine Aufstiegsgenehmigung und das Okay vom Inhaber des Objektes holen zu müssen).
Echt? In Deutschland? Ich kenne keine Stelle, die das belegt, aber vielleicht hab ich nicht genau genug gelesen!

Ansonsten gilt IMHO, Achtung, ich gebe nur wieder, was ich über Jahre aus verschiedenen Quellen gelernt habe, das kann auch falsch sein:

Die Panoramafreiheit erlaubt das erstmal, ausdrücklich auch für gewerbliche Nutzung!

Dabei gilt aber: Der Gesetzgeber hat da vor allen an Landschaften, Parks, Sehenswürdigkeiten gedacht. Das klassische Beispiel in der Literatur ist hier der Schloßpark, von dem ein Fotograph Bilder machen darf, und sie als Postkarte verkaufen darf.

Gemeint sind ausdrücklich Außenaufnahmen, keine Innenaufnahmen.

Die Panoramafreiheit deckt nur Aufnahmen ohne technische Hilfsmittel um Hinternisse zu überwinden. Du darfst aufnehmen, was ein Fußgänger sieht! Stehleitern, Periskope, Quadrokopter, Drachen, das ist wohl alles verboten.

Der Paparazzi, der auf eine Stehleiter stieg wurde verknackt, das ist auch ein klassisches Beispiel in der Literatur. Das ist auch das Problem mit StreetView von Google, die Kameras sitzen zu hoch, das macht sie Angreifbar!

Sehr streng wird es, wenn Personen erkennbar sind, dann gibt es das "Recht am Bild", wenn Personen erkennbar sind, musst du fragen! (Ja, es gibt Ausnahmen!)

Als nächstes kommt dann: Der Urheberschutz für den Architekten! Das gilt aber vorwiegend für Innenaufnahmen!

Dann kommt der Datenschutz, der kann das auch verbieten!

Luftbilder sind wiederrum genehmigungsfrei, da darfst du wieder, aber ich denke, damit sind Bilder gemeint, die von so hoch aufgenommen wurden, dass nicht mehr viel zu sehen ist.

Ich hab noch keine gesetzliche Definition gefunden, die mir klar macht, wo der Bereich ist, wo ich technische Hilfsmittel verwende, und das nicht erlaubt ist, und wann ich Luftbilder mache, und das darf!

Also ganz klare Aussauge: Klar ist nichts, egal ob gewerblich oder privat!

Es gab übrigens erst vor kurzem schon eine ähnliche Diskussion hier im Forum: http://fpv-community.de/showthread.php?11775-Luftaufnahmen-Rechtliche-Beschr%E4nkungen

Lies dir den Thread mal komplett durch, da wird das meiste erwähnt! Sowohl die üblichen Fehleinschätzungen, wie auch deren Richtigstellung! ;-)

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

t-rod

Erfahrener Benutzer
#9
was mich bei den ganzen Diskussionen immer etwas verwundert ist dass viele das Persönlichkeitsrecht so hoch halten, sich gegen jedes und alles wehren, wenn man dann aber in die entsprechenden sozialen Netzwerke schaut dort die intimsten Detail veröffentlichen.
Da fällt es schwer den Sinn solcher Diskussionen zu verstehen!
 
Erhaltene "Gefällt mir": sunny

fluri

Erfahrener Benutzer
#10
Tia so ist der Mensch.......auf der einen Seite hat er gehört es gibt Datenschutz der ihm zusteht, da will er ihn auch durchsetzten und auf der anderen Seite hat er nicht kapiert das er ihn auf der anderen Seite komplett ausser Kraft setzt.

Dabei merkt er noch nicht mal das es eigentlich gar keinen Datenschutz mehr gibt
 

sysrun

Erfahrener Benutzer
#13
Ok, aber ich darf mich da nicht beschweren das ich mein Haus inkl. Grundstück nicht in der Datenbasis haben will. Warum nicht?

Also: Ich glaube bevor sich hier nicht mal ein Anwalt meldet der sich damit auskennt ist das alles nur graue Vermutung was nun erlaubt ist und was nicht.
 

db24

Kreisflieger
#14
Was meinst du mit Datenbasis? Im Katasteramt gibts auch eine Datenbasis. Die Jungs vergleichen auch gern mal die eingezeichneten Gebäude mit Google Earth.

Übrigends: beschweren kann man sich immer! Erleichtert ja manchmal.
 

sysrun

Erfahrener Benutzer
#15
Versteht mich nicht falsch: Ich habe nichts dagegen! Ich bin aktiv bei OSM unterwegs, finde google maps, earth, streetview ziemlich genial und habe auch kein Problem mit den Tools.

Ich frage aber nochmal: Was ist nun erlaubt und was nicht? Und darauf gibt es genausoviele Meinungen wie Member hier.
 

db24

Kreisflieger
#16
Ich stimme ja völlig mit dir überein! Wir wollen ja immer alles genau machen und auf der sicheren Seite sein. Einwandfrei kann man das nur juristisch klären lassen. Solange kein Kläger auftaucht - ist auch kein Richter nötig. Ich gehe aber davon aus, dass die div. "Luftfoto"-Firmen sich innerhalb der geltenden Rechtslage bewegen...

Gruß in das sonnige Umland..
 

Tiggr

Read Only Account
#17
Hiho!

Schönes Beispiel, was man darf!

Weil die Luftbilder machen! Luftbilder sind, wie hier im Thread auch schon erwähnt, genehmigungsfrei (seit den 70er Jahren).

Gebäude haben kleine Persönlichkeitsrechte, da sie keine Personen sind! Also auch kein Problem!

Auf den Aufnahmen sind keine einzelnen Personen erkennbar. Also kann auch keine Person ein Recht auf ihr Bild in Anspruchnehmen.

Ganz klar das geht! Dafür muss man kein Anwalt sein!

Was wirklich juristisch unklar ist, sind die Aufnahmen vom Quadrocopter aus, aus geringer Höhe! Wer in 30m rumgurkt und fotographiert, der muss einiges beachten!

Ok, aber ich darf mich da nicht beschweren das ich mein Haus inkl. Grundstück nicht in der Datenbasis haben will. Warum nicht?
Weil Luftbilder! Der Einspruch bei Streetview ist deswegen möglich, weil StreetView

- keine Luftbilder macht,
- sich wegen des erhöhten Kameraaufbaus nicht auf die Panoramafreiheit berufen kann. (Umstritten!)

Der Unterschied ist doch auch bei Google zu sehen:

Gegen StreetView kann man sich wehren, gegen GoogleEarth nicht!

Luftbilder vs. Bodenbilder! Ganz einfach!

Jetzt ist noch zu klären, ab welcher Höhe ein Luftbild ein solches ist! Und in wie weit der Detailierungsgrad bei zu berücksichtigen ist.

Durch die kameratragenden Modelle ist da eine Grauzone entstanden, die es so noch nicht gab, als die Gesetze gemacht wurden. Hier ist anzunehmen, dass der Gesetzgeber bald klärend eingreifen wird. Erste Schritte gab es schon. Die Medien stacheln das mit Meldungen über "Spionagedrohnen mit Handysteuerung" auch gerade noch an! :-(

Der Analogieschluss lässt aber vermuten, was man darf. Ganz offensichtlich schützt der Gesetzgeber hier die Privatsphäre der Menschen, insoweit privates erkennbar ist.

Übrigens hat erst vor kurzem ein Richter entschieden, dass auch körperliche Abwehrmaßnahmen gegen unerlaubtes Fotographieren als angemessen bewertet. Das heißt, man darf sich mit Schläge und Tritten gegen aufdringliche Fotographen wehren! :) In wie weit das andere Richter auch als angemessen ansehen, ist natürlich noch offen!

Um eine restriktive Rechtsprechung oder gar ein Verbot zu vermeiden, sollten alle die das Hobby betreiben auch den Verstand einschalten, und ihre kameratragenden mit der gebotenen Zurückhaltung einsetzen. Filmt nicht in Wohngebieten, keine Badestrände, haltet von allem Abstand, was ein Eingriff in die Privatsphäre wäre.

Im Zweifelsfall hat ein freundliches Nachfragen nur ganz selten ein Nein ergeben, über viele habe sich über die Bilder ihres Hauses, ihres Gartens, ihres Unternehmens, ect. gefreut.

Mal wieder: Kommunizieren statt prozessieren!

Tschüss
Tiggr (aka Marcus)
 

milz

Erfahrener Benutzer
#18
Hi

Ich habe mich eine zeitlang mit 3D Nachbildungen von Gebäuden beschäftigt und diese
in Second Life verkauft. Das es in den Hypezeiten um richtig viel Geld ging gabs es
auch div Prozesse.
Dabei kam raus das manche Gebäude so eine Art Copyright/Musterschutz haben
zb Gebäude spezielle im Bauhaus Style spezielle wenn diese von Walter Gropius
selbst entworfen wurden. Soweit mir bekannt auch die Dresdner Oper.

Letzendlich stellte das Kölner LG fest das Gebäude bzw die Eigentümer das
Recht an den Bilder haben dies aber nicht mehr gilt wenn diese in Texturen
für 3D Objekte umgewandelt werden.

mfg milz
 

Mayday

Expert somehow
#19
Der Unterschied bei den Luftbildern ist nicht sehr groß. Wenn man davon ausgeht, daß die Unternehmen, welche Luftbilder machen, das Teilweise in sehr hoher Qualität machen, dann ist schon sehr klar zu erkennen, daß wir genau das gleiche machen (können). Die Höhe, aus dem die Aufnahmen gemacht werden, spielt keine allzu große Rolle, sondern was dabei rumkommt. Vorausgesetzt, es geht um Aufnahmen aus der Luft.
Diese Unternehmen machen aber auch willkürlich Aufnahmen, die dann an Hausbesitzer etc. verkauft werden. Und zwar ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen.
Einen großen Unterschied macht es aber, ob man gewerblich (für den Verkauf) oder aber privat (für Eigengebrauch oder gegen selbstkosten etc) Aufnahmen macht. Beim Gewerbe muß vorher immer eine Erlaubnis eingeholt werden, oder aber zumindest (wenn der Firma allgemein erlaubt) wenigstens angegeben werden, was beabsichtigt wird.
Dazu noch: In der "großen" Fliegerei gibt es die Möglichkeit, gegen Erstattung der Kosten (auf Selbstkostenbasis) auch als Hobbyflieger Rundflüge etc zu machen. Dabei darf natürlich auch fotografiert werden. Man kann auch jemanden beauftragen, oder den Piloten einfach so rumschicken,mwenn dieser nur die Kosten ersetzt bekommt.
Mit den Modellen geht das wohl nicht. Luftaufnahmen gehen angeblich nur auf kommerzieller Basis (Aussage letzter und dieser Wocher mehrerer Landesluftfahrtbehörden und Luftfahrtbundesamt).
 
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Nicht offen für weitere Antworten.
FPV1

Banggood

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