Das FPV Pilotenhandbuch

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Tu154M

Erfahrener Benutzer
#1
Moinsen

Vor einiger Zeit war hier im Forum mal angedacht worden, dass wir eine Art Checkliste für den FPV Flug im Wiki zusammenstellen. Daraus ist bis heute ja noch nichts geworden. Deswegen würde ich es garnicht mal für falsch halten, das Projekt hiermit wiederzubeleben. Allerdings nur als ein Teil des ganzen.

Vor kurzem kam die Idee zu einem Unterforum zu Rechtsfragen im FPV Flug auf. Ich halte ein ganzes Unterforum für etwas übertrieben, aber für einen Thread, in dem alles zusammengetragen wird, besteht garantiert Bedarf.

Wenn man diese Sachen und auch mehr kombiniert, könnte man daraus eine Art allumfassendes Nachschlagewerk für den FPV Piloten erstellen...Das natürlich voll Web 2.0 mäßig von Usern für User.

Inhalte wären dann unter anderem Checklisten für verschiedenste Fälle (Absturz, Startvorbereitungen etc..), eine kleine Übersicht über das, was ich darf und was nicht, Faustformeln oder andere nützliche Fakten. Das lässt sich prima in der Community zusammentragen. Dann pack ich das ganze in ein handliches, schickes .pdf und jeder kann's sich mit zum Fliegen nehmen, falls dann mal Fragen aufkommen.

Vielleicht könnten wir auch kleine gebundene Taschenbücher sozusagen 'On Demand' produzieren lassen. Das dürfte preislich machbar sein.


...Ich schreibe schonwieder viel zu viel. Wer hätte Interesse, solch ein Werk zu besitzen und/oder daran mitzuarbeiten?
 

Treeda

Erfahrener Benutzer
#2
Tu154M hat gesagt.:
Vor kurzem kam die Idee zu einem Unterforum zu Rechtsfragen im FPV Flug auf. Ich halte ein ganzes Unterforum für etwas übertrieben, aber für einen Thread, in dem alles zusammengetragen wird, besteht garantiert Bedarf.
Meine persönliche Meinung ist ein SubBoard wäre besser. Ein einzelner Thread den man erst komplett durchgraben muss und in dem evtl viele verschiedene Themen zusammengemixed werden halte ich für nicht sinvoll.
 

Freak-_-y

Erfahrener Benutzer
#3
Die Idee ist Super.
Nur sollte es eine eigene Spalte haben.
Darunter dann ein wenig aufgeteilt in die wichtigsten Bereiche.
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#6
Joa, ist ne nette Idee ;)

Da könnte man gleich mal folgendes Dokument einfließen lassen:
http://fpv-community.de/comm/forum/attachment.php?aid=21
 

The_Blackbird

Erfahrener Benutzer
#7
coolo...dann steh mer nachher aufm platz mit helfer gegenüber da. jeder den pilotenhelm auf und übers intercom werden die letzten startvorbereitungen getroffen:

main battery ---------switch on!
main battery index-----checked!
max speed indicator----checked!
pan--------------------checked!
tilt---------------------checked!
OSD and GPS-----------checked, home position located!

"Tower, here FPV flight Echo-Sierra zero zero seven, wer are on position hold and ready for take-off!!"


das wär schon geil...ich bin dafür, egal in welcher form...
 

The_Blackbird

Erfahrener Benutzer
#9
vielleicht mit einer definition, was fpv überhaupt ist(und nicht ist!), also fliegen über kamera aber keine autonom fliegenden objekte. wäre vielleicht ganz gut. mich als wildflieger (natürlich versichert!) sprechen doch immer wieder allwissende spaziergänger an dass das hier ja absolut verboten sei und so. da wäre es ganz gut sagen zu können in welchen rechtlichen rahmen fpv überhaupt fällt und das alles mal gar kein stress is...
 

Helimensch

Erfahrener Benutzer
#10
... oh ja - offensichtlich eine Spezialität vor allem im Süddeutschen Raum! Wildfremde Menschen sprechen einen an, als ob man mit ihnen schon "im Sandkasten gespielt hätte". Für das "Du" müsste man mir sonst normalerweise erstmal mind. 3 Bier ausgeben. Oft stehen sie aber zunächst eine Weile rum und kucken sich die Sache ruhig an, um einen dann unvermittelt mit solchen und ähnlichen Sprüchen zuzupflastern ...

... interessanter Weise ist das dann aber genau DIE Art Spaziergänger, die dem Bauern die Feldwege zuparkt oder über das frisch anglegte Feld latscht. Würde behaupten, da stellen wir uns aber um einiges schlauer an, oder?! :D

... mußt ich mal loswerden.
 

Tu154M

Erfahrener Benutzer
#12
Was jetzt mal schön wäre: Jemand der sich mal ransetzt und ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis erstellt und auch das Zusammenbringen der Inhalte managed.

Ich bin in nächster Zeit schon beschäftigt genug, u.U. weil an der Seite ja irgendwie dauernd was kaputt geht und ja auch mal ein Podcast-Testballon ansteht. Mario und Heiko geht's sicherlich nicht anders, aber das sollen sie für sich selbst entscheiden.

Dem Verantwortlichem kommt natürlich eine besondere Ehre zuteil, vielleicht auch noch eine kleine Überraschung. Da lässt sich vielleicht was drehen.
 

hitec

Eigentlich Futaba.
#13
Tu154M hat gesagt.:
Was jetzt mal schön wäre: Jemand der sich mal ransetzt und ein vorläufiges Inhaltsverzeichnis erstellt und auch das Zusammenbringen der Inhalte managed.
Also Inhaltsverzeichnis ist da! :)
Aber irgendwie kann ich mit Attachments keine .doc Dokumente hochladen, deswegen kommt die datei jetzt von meiner Npage(.de)-Seite:
Inhaltsverzeichnis


Managen der Inhalte...
HHmmm, mal sehen ...

EDIT Heiko: Ich habe es mir mal erlaubt, es anzuhängen ;)
 

Anhänge

Freak-_-y

Erfahrener Benutzer
#14
Das mit den Reichweiten ist schon mal gut mit Verlust und Gewinn.
Darin kann man ja Beispielangaben machen wie weit man ca. kommt.

Am besten auch mal mit dem Stromverbauch was man hat mit Kamera, Sender und dem OSD. usw.
 

Tu154M

Erfahrener Benutzer
#15
Nuja...das mit den verschiedenen Kamera etc. Modelle ist in sowas ganz ungünstig, denn die ändern sich natürlich alle paar Jahre. Ich möchte mir die Zettel ja nicht dauernd neu ausdrucken oder das Taschenbuch neu kaufen.

Es geht ja auch weniger darum, möglichst viel Info zusammenzutragen um eine FPVler Enzyklopädie zu erstellen, sondern darum, Infos zusammenzustellen, die ich am Ort schnell und übersichtlich brauche. Die ganzen Produktspezifischen Sachen kann ich mir ja immernoch im Internet durchlesen, dafür ist ja diese Seite da.

Das ganze sollte mehr eine Art schnelle, übersichtliche Formelsammlung für den Piloten werden und kein riesen Buch. Wenn sowas gewollt ist, reicht es garnicht sowas mal eben über die Community zu machen. Da brauchst du schon 'nen Buchautor, der Ahnung von der Geschichte hat und schreiben kann. ;)
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#16
Hey, das sieht doch schon super aus. Natürlich muss ich Kevin Recht geben, dass die ja nur ein kleines "Handbuch" werden soll. Also halt so Verhaltensweisen und technische Hilfen etc...

Über alle anderen Beiträge freuen wir uns natürlich auch, die könnten beispielsweise von Euch ins Wiki eingepflegt werden, das wäre toll. Das Wiki müssen wir als Community auch mal weiter schreiben ;)

Und das mit der Zeit...das kennt ihr ja nun mittlerweile schon mal von meiner seite :D
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#19
Morgen!

Hier mal ein kleiner Wissenstransfer aus der .com. Dort at ein User ein sehr gute Pre-Flight-Checkliste erstellt: http://fpv-community.com/forum/attachment.php?aid=113

Das Thema dazu findet ihr hier: http://fpv-community.com/forum/showthread.php?tid=85&page=1

Beste Grüße
Heiko
 

ygramul

Erfahrener Benutzer
#20
Zum Thema "Recht" hatte ich mal angefangen was zusammenzusammeln, aber bislang nicht fertig bekommen.

Zusammengefasst etwa so:

Pilot bzw. Halter von Elektromodellen bis 5 kg Abfluggewicht

- Verantwortlich für Schäden durch das Flugmodell
- Mindestens 15 Jahre alt
- Darf nicht unter Einfluss von berauschenden Substanzen stehen

Verhalten

- Immer so, dass die Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet wird
- "See and avoid"
- Innerhalb "Sichtweite" fliegen
- Innerhalb kontrollierter Flugzonen ist Erlaubnis einzuholen

Modell

- Über 5 kg gelten besondere Bestimmungen
- Muss mit Adresse gekennzeichnet sein
- Geräuschentwicklung darf nicht zu hoch sein

Videoübertragung

- Max. 10mW Ausgangsleistung auf 2.4 GHz
- Max. 20mW Ausgangsleistung auf 5.8 GHz

Auszug aus den Verschiedenen Verordungen:

LuftVG
§31 1. Länder erteilen Erlaubnis zu verkehrszulassungspflichtigen Flugmodellen .. ohne Luftsportgerät
§33 Halter des Luftfahrzeugs ist verantwortlich, wenn jemand durch Unfall zu Schaden kommt.
§37 (1) a) Ersatzpflichtige haftet für Schäden aus einem Unfall

LuftVZO
§1 (1) Luftfahrtgeräte, die einer Musterzulassung bedürfen sind .. Flugmodelle über 25 Kilogramm.
§6 (1) Luftfahrtgeräte, die der Verkehrszulassung bedürfen, sind .. Flugmodelle .. über 150 Kilogramm
(2) Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm bedürfen keiner Verkehrszulassung, wenn deren Verkehrssicherheit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät bestätigt ist.
§22 (1) Die Lizenz nach den §§ 20 und 21 wird erteilt von der Luftfahrtbehörde des Landes, in dem der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat oder ausgebildet wurde, für .. Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 mit einer höchstzulässigen Startmasse von über 150 Kilogramm
§23 Das Mindestalter zum Erlangen einer Lizenz beträgt .. 21 Jahre für .. Steuerer von Flugmodellen nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 (über 150 kg, a.d.R).
.. 15 Jahre für Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Abs. 1 Nr. 8
§101ff Haftpflichtversicherung
§102 (2) Die Mindesthöhe der Versicherungssumme bestimmt sich bei Luftfahrzeugen nach § 37 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes.
§ 106 (2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen

LuftVO
§ 1 (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr gewährleistet sind und kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
§ 4a Auf den Betrieb von .. unbemanntem Luftfahrtgerät finden die Vorschriften dieser Verordnung Anwendung, soweit sich nicht aus den Besonderheiten dieser Luftfahrtgeräte, insbesondere der Freistellung von der Verkehrszulassung und dem Flugplatzzwang, der besonderen Betriebsform oder der fehlenden Besatzung die Unanwendbarkeit einzelner Vorschriften ergibt.
§ 7 (1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten.

Das mit den 10 mW Ausgangsleistung bei der Videoübertragung auf 2.4 GHz kann man im "Frequentnutzungsplan der Bundesnetzagentur" nachlesen.
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/3365.pdf
Seite 338
 
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