was ist dann richtig und wo darf man fliegen?
Modellflug ist überall erlaubt, wo es keiner Erlaubnis bedarf oder eine Erlaubnis vorliegt.
schon richtig aber genau hier steht eine defitinion darüber, was ein flugmodell gemäß LuftVZO ist.
Nein, hier geht es grundsätzlich um Luftfahrtgeräte die einer Musterzulassung bedürfen und das sind u.a. Flugmodelle über 25kg, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Die Erläuterung bezieht sich auf "Flugmodelle über 25kg").
Die LuftVZO kümmert sich um Definitionen und Regelungen zur Luftverkehrs-Zulassung. Ein Aspekt, der von den wenigsten Flugmodellen auch nur tangiert wird.
Bitte lies und verstehe einmal
http://modellflugimdaec.de/images/buko/BuKo_Doks/offen/Schriftenreihe/BuKoMod_TN1401.pdf
Die einzigen die das ganze bis dato vernünftig formuliert haben scheint der dmfv. =/
Wohl kaum. Die formulieren basierend auf den Bedingungen ihrer Versicherung...
die auf grund von lobby arbeit zusammen mit der versicherung erarbeitet wurden.
Was anderes habe ich nicht geschrieben. Die schreiben nicht über die prinzipielle Rechtslage, sondern die Meinung/Wünsche (=Lobby) des DMFV und den Vorgaben ihrer Versicherung.
also darf ich jedes flugmodell außerhalb der sichtweite fliegen?
Solange das Flugmodell unter 25kg ist.
gibts dazu urteile oder gesetzestexte dies erlauben?
Urteile gibt es meines Wissens keine. Warum auch?
Du verstehst da etwas falsch. Es benötigt hier keinen Gesetzestext, der das erlaubt. Zum Glück ist es im Luftrecht genau anders herum. Lies nach GG (Art. 70ff, Art. 73 Nr. 6), LuftVG (§ 1 Abs. 1)...
Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist
grundsätzlich(!) frei. Einschränkungen für Flugmodelle sind aufgrund von LuftVG, LuftVO und LuftVZO zulässig. Andere Einschränkungen widersprechen dem GG.
D.h. es ist zunächst einmal alles erlaubt, was nicht explizit eingeschränkt/verboten ist. In LuftVG/LuftVO/LuftVZO gibt es keine Einschränkungen bezgl. Spotterpflicht oder Ähnliches und auch nichts mit Sichtweite für Flugmodelle unter 25kg.
Genauso sieht es das Bundesinnenministerium (BT Drucksache 17/14809 und BT Drucksache 17/4827) und das Bundesministerium für Verkehr (Kurzinformation über die Benutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen vom 1.1.214).
Ich wiederhole meine Frage:
Warum fragst Du nach einer Versicherung, die Deiner Meinung nach ein gesetzeswidriges Verhalten versichern soll, welche es also nicht geben kann?
Jede, die in ihren Versicherungsbedingungen nicht zusätzlich die Sichtweite als Bedingung enthält.