Kopter wiegt 5,5 kg Sonderaufstiegsgenehmigung oder Toleranz ??

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#1
Hallo ,

wir haben einen X8 Copter gebaut, der rechnerisch unter 5 kg bleiben sollte . Nach der Fertigstellung haben wir mit erschrecken festgestellt dass er 5,5 kg wiegt.
Wenn man einen Akku weg lässt kommen wir auf 4,9 kg...
Wie wird denn die Grenze von den Behörden gehandhabt....
sind 5,5 noch 5 kg oder wird das auf´s gramm genau gemessen

hat da jemand eventuell schon mal mit nem Amt darüber gesprochen??
Kaufmännisch wird ja auch erst ab 0,5 aufgerundet und vorher abgerundet ...
Mit nem anderen Objektiv könnte man auch noch mal 200 g sparen...

Danke für Infos

Gruß
O. Bauer
 

eXc

Erfahrener Benutzer
#2
Hallo,

herzlichen Glückwunsch zum neuen X8. Zu deiner Frage: 5kg sind 5kg, da ist eine Diskussionsrunde eigentlich überflüssig. Ist ähnlich als wenn man fragen würde ob dich ein Beamter bei 0,6 Promille auch weiterfahren lässt?

Wie es dann doch vor Ort im Falle einer Überprüfung gehandhabt wird, muss man selber erfahren.

mfg Christian
 
G

Gelöschtes Mitglied 1973

Gast
#3
tolleranz :D haha
die versicherung und die behörde werden das nicht so sehen.

spaar irgendwo ein! (landegestelll weglassen?)
 

sun_

Erfahrener Benutzer
#4
denke gerade die Versicherung wird im Schadensfalls ganz genau drauf schauen...
das Risiko wäre mir persönlich zu groß da immer mal was passieren kann und dann steht man ganz schnell ganz dumm da
 

schneipe

Erfahrener Benutzer
#5
Bei der AE Anmeldung kannst du zwar weniger angeben. Aber bei Stichkontrolle oder im Schadensfall bist du der Gelackmeierte.
 

hornetwl

Erfahrener Benutzer
#7
Bei 4,9kg und gerade mal 600g Akkugewicht wirst Du ohnehin nur wenige Minuten vom Boden weg kommen, ein sinnvoller Einsatz dürfte sich schwierig gestalten.

-> zurück ans Reißbrett
 

Gremlin

Erfahrener Benutzer
#9
hallo
ich lese hier die ganze zeit von genemigung kann ich nicht einfach mit meinen copter
iergendwo steigen lassen und bilder machen
oder gehts nur dadrum unter 5 kilo zu bleiben dann kann ich fliegen wo ich will
 

Nimrod

Erfahrener Benutzer
#10
Solange du unter 5kg bleibst, die Gefährdung von Menschen und sachgegenständen ausschließen kannst und niemandes Persönlichkeitsrechte verletzt, dich an allgemein gültige Höhen und sicherheitszonen um sensible Orte/Gebäude/Landstriche hältst, kannst du "einfach" fliegen und Bilder mschen, aber nur wenn die Bilder ihrerseits niemandes Persönlichkeitsrechte verletzen und dann auch nur wenn du die Bilder nicht gewerblich nutzt oder verwendest
 
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