LuftVO - Neuregelung

Elyot

Erfahrener Benutzer
Eines verstehe ich nicht ... Und zwar der vorgeschobene Sicherheitsaspekt in Verbindung mit den ach so schlimmen Drohnen bzw. Drohnenpiloten: warum hat man nicht schlicht alle Drohnen verboten, anstatt alle Modellflugaktivitäten in die Tonne zu kloppen?
Weil mit dem Sicherheitsaspekt die Zustimmung geholt wird, ohne Erklärungen für den eigentlichen Zweck geben zu müssen. Das müsste doch inzwischen bei allen Modellfliegern angekommen sein.
 
es gibz ja nur eine
Alternative für Deutschland
Hi,

dazu sage ich mal nichts!

Habe heute mal versucht, die "tollen" neuen Regeln in einer Übersicht zusammenzufassen. Hoffe dabei alles wichtige aufgenommen und nichts vergessen zu haben.

neuregelung-für-drohnen-2017-klein.jpg

Grüße
Jan

EDIT: kleine Änderung in Bezug auf 100m Grenze auf Modellflugplätzen
 
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Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Habe heute mal versucht, die "tollen" neuen Regeln in einer Übersicht zusammenzufassen. Hoffe dabei alles wichtige aufgenommen und nichts vergessen zu haben.
Einen Fehler hätte ich gefunden:
Nur auf Plätzen von Luftsportvereinen mit AE und Flugleiter ist die maximale Höhe von 100m nicht gültig und der Kenntnisnachweis für über 2kg nicht notwendig.

Ob auch ein Verein des DMFV ein Luftsportverein im Sinne der Verordnung sein kann (Sporthoheit ist beim DAeC), weiß ich nicht.
 

Derweil

Neuer Benutzer
.... Armseelig ....
eine andere Umschreibung fällt mir zu den "neuen" Regelungen im Modellflug einfach nicht ein.

Ich bin seid etwas über 30 Jahren Modellflugtechnisch "in der Luft" und werde mich auch weiterhin wie bisher dort bewegen.
Ein wenig Nachdenken über das was man macht verhindert schon seid jeher so manchen Ärger mir Anreinern oder Gesetzeshütern.

Eine Kontrolle hatte ich bisher trotz bisherigen "wildfliegens" noch nie und ich werde deshalb mit Sicherheit nicht in
einen Verein gehen. Trotzdem ich Vereine nicht mag, bin ich seid Jahren beim DMFV Einzelmitglied.
Dadurch habe ich meine Versicherung Info`s über verschiedenste sachdienliche Dinge und ende.

Ich empfinde diese neue Regelung nicht nur als einen Eingriff in meine Privatsphäre, sondern vielmehr als eine unverschämte Anmaßung gegenüber allen Modellfliegern, die schon länger fliegen, selbst aber keinem Verein angehören und davon kenne ich einige.

Mit bzw. durch welche Befugnis soll denn dann der sog. "Prüfer" dieses Drohnenführerscheins dazu befähigt sein
meine Flugkünste realistisch zu beurteilen ?
Geht das dann auch über das Luftfahrt Bundesamt ?
Wird dann für die Prüfer auch ein Prüfverfahren ausgearbeitet, daß die überhaupt prüfen dürfen ?
- oder ist das dann doch auch nur eine "Wischiwaschi Hauptsache Geld abgeben" Prüfung?
Ich glaube wir brauchen auch dringendst einen Fußgängerführerschein.... ja, Unbedingt.. der ist überfällig.

Meine Herren, was ist das für ein Armutszeugnis für unsere Politik...
Die haben echt so gar keinen Bezug mehr zu jedweder Realität.

Verarmte Renter unterhalb Harz4 Niveau im eigenen Lande trotz mehr als 40 Jähriger Arbeit,
um nur mal ein Beispiel zu nennen, aber es ist sicherlich wichtiger daß man ein neues "Drohengesetz" beschließt...
Nein, wir haben keine wirklichen Probleme in diesem Lande... man man man.

*Ironie On*
Sicherlich wird das auch sofort zu gewaltig ,mehr Sicherheit führen..
Jeder wird sich sofort an die geltenden Gesetze halten - iss ja logisch.
Schlussendlich ist man ja auch jeden tag von herunterfallenden Drohen bedroht.
Ich fühle mich jetzt schon viiiiel sicherer..
*Ironie Off*

Eieiei...
 

Ralf38

Erfahrener Benutzer
Da scheint also ein Beschluss*gefallen zu sein.Nun denn,*die Leute die die Probleme verursachen trifft es eh nicht weil die das*gar nicht mitbekommen. Nach dem Statement von Mayday wird einiges klar. Habe heute morgen schon vorsorglich eine lange Liste an Politikern angeschrieben,über die Gefahren von gewerblichen Coptern über Wohngebieten.Ich hoffe das hilft*.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
danke für den Hinweis Wowbagger, mit dem Verein und Flugleiter
Darauf wollte ich gar nicht hauptsächlich hinweisen. :)
Ich wollte darauf hinweisen, dass auf einem solchen Gelände der Kenntnisnachweis für über 2kg nicht benötigt wird.
Es gibt in der Verordnung eigentlich nur zwei Orte:
1. Gelände eines Luftsportvereines mit AE und Flugleiter
2. Rest Deutschlands
Sowas wie ein Modellflugplatz ohne AE unterscheidet sich nicht von dem Rest Deutschlands und braucht daher nicht erwähnt zu werden.

Effektiv:
Überall gelten die neuen Regeln, die Du dort ja auch erwähnt hast.
Nur(!) die beiden Regeln (max. 100m Höhe und Kenntnisnachweis ab 2kg) gelten nicht auf Gelände eines Luftsportvereines mit AE und Flugleiter.

Was meiner Kenntnis nach auch immer noch gilt (vernünftigerweise): Erlaubnisfreies Fliegen nur im unkontrollierten Luftraum. An einigen Orten beginnt der kontrollierte Luftraum bei 0m, d.h. Fliegen ist dort ohne weiteres gar nicht erlaubt. Für viele Verkehrsflughäfen gibt es allerdings eine Ausnahme, dass man in deren Kontrollzone bis 30m Höhe fliegen darf.
 

rc-jochen

Erfahrener Benutzer
Was ist denn da Gestern rausgekommen?

Die 93. Sitzung des Ausschusses
für Verkehr und digitale Infrastruktur findet statt am
Mittwoch, dem 25. Januar 2017, 9:30 Uhr 10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Straße 1 Paul-Löbe-Haus
Sitzungssaal: Raum E 600
Tagesordnungspunkt 7
Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
zum Sachstand bei der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" (Drohnenverordnung)
Selbstbefassung 18(15)SB-112
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
Und Wowbagger, in aller Deutlichkeit: "Wenn man von irgendwas keine Ahnung hat, einfach mal die Fre..e halten."
Dito.
Dann erkläre doch einfach mal:
Warum sich für regelwidrige Piloten, die ja angeblich der Grund sind für die Änderung, nichts ändert?
Warum regelkonformer Modellflug, bei dem es keinen(!) öffentlich bekannten Hinweis für eine gestiegene Gefahr gibt, bis auf wenige
zugelassene Plätze faktisch verboten wird. Ja, es gibt mehr als kleine Schaummodelle und Copter. Selbst für Freiflug sind 100m zu niedrig.
Warum der kommerzielle Betrieb erhebliche Erleichterungen bekommt und zusätzliche neue Möglichkeiten.
Du wirst natürlich reingrätschen, dass ich was gegen die kommerziellen hätte. Völlig falsch. Von mir aus können die Erleichterungen bekommen etc. Aber deren Erleichterungen damit zu begründen, dass es regelwidrige Hobbyflieger gibt, die unbehelligt bleiben, ist hanebüchen.

Also mitmachen und mitreden oder nur hier reden, aber dann den Ball etwas flacher halten.
Wann und mit wem ich mitmache, wirst Du nicht einsehen können.
Ich mache seit über 30 Jahren Modellflug, habe viele Modelle gebaut, geflogen und repariert (keine Copter bis auf Spielzeug für drinnen), führe viele Jugendliche in Verein und Schule an den Modellflug heran und engagier mich in einigen Gremien. Mir liegt der Modellflug und die Luftsicherheit am Herzen, aber ich weigere mich, diese beiden Sachen nur deshalb zu opfern, weil irgendjemand den schnellen Euro machen will. Sinnvolle Änderungen (z.B. Ausweichpflicht, Verbot des Fluges über Industrie etc.), die eine Erhöhung der Luftsicherheit bringen, unterstütze ich. Aber Änderungen, die nur Einschränkungen ohne Vorteil für die Luftsicherheit bringen, prangere ich an.
Luftsicherheit steht bei mir(!) an erster Stelle. Bei der neuen Verordnung, Dobrindt und anscheinend auch Dir nicht. Denn bezgl. der wirklichen Gefahren in diesem Punkt wird in der neuen Verordnung, die ja so toll sein und Sicherheit bringen soll, nichts, aber auch gar nichts geändert.

In einem Punkt gebe ich Dir allerdings Recht: Nach diversen Gesprächen dazu schint es so, als hätte man die Ausweichpflicht mehr oder weniger "vergessen".
Aha, hat ja einige Zeit benötigt, bis Du das zugeben konntest. Die weiteren Belehrungen, dass bemannter Flug bei einer konkreten Begegnung Vorrang hat, kannst Du Dir sparen. Dass das selbstverständlich ist und auch das ein guter Punkt in der Verordnung, habe ich geschrieben. Ich kenne niemanden, der das anders sieht. Ich gehe da gar kein Risiko ein, wie ich Dir auch schon im Beispiel mit dem Hubschrauber erklärt hatte.
Fakt ist, dass Du behauptet hattest, dass es aktuell eine solche Ausweichpflicht gäbe (unabhängig von der Sinnhaftigkeit). Daraufhin habe ich gesucht und nur ein paar Regeln, aber nicht das behauptete gefunden. Da Du dort mehr Fachwissen hast, habe ich Dich gebeten, mir zu sagen, ob ich das falsch verstehe oder einfach nicht gefunden habe. Daraufhin kam von Dir: Nichts! Wie immer, wenn Du Dein Fachwissen im Sinne der Luftsicherheit teilen sollst. Dann kommt das große Schweigen. Typisches Herrschaftswissen halt.
Bleibt noch Deine zweite Fakenews.

Dass in Zukunft mehr oder minder mal eben so eine Berechtigung für BVLOS Fliegerei ausgestellt wird, halte ich für unwahrscheinlich.
Da stimme ich Dir zu. Da wird es Auflagen geben. Fakt aber ist trotzdem, dass Dobrindt die nun mögliche Option als eines der Ziele der neuen Verordnung hingestellt hat.

Und ich persönlich habe weit (!) mehr schlechte Erfahrung gemacht mit Hobbyfliegern.
Zum einen sind persönliche Erfahrungen keine allgemein gültigen Aussagen, sondern eher postfaktisch. Du hast also schlechte Erfahrungen mit regelkonformen Modellflug gemacht (zur Erinnerung: das sind die, die von der neuen Verordnung betroffen sind)? Oder hast Du schlechte Erfahrung mit regelwidrigem Modellflug gemacht (zur Erinnerung: das sind die, für die sich nichts ändert)?

Interessant auch, dass sogar nach wie vor die angedachte Registrierung boykottiert wird. Ah ja, Ihr fahrt auch ohne Führerschein oder Kennzeichen Auto...? Analogien kann man sehr wohl reichlich und auch in beide Richtungen führen, richtig.
Fahrrad kann ich auch ohne Registrierung/Führerschein/Prüfung etc. betreiben. Trotzdem muss ich mich an die Regeln halten und es gibt auch Bereiche (z.B. Autobahn), wo kein Fahrradfahrer fahren darf. Trotzdem gibt es immer wieder den fall, dass ein Fahrradfahrer auf der Autobahn unterwegs ist. In Analogie zur neuen Verordnung: Soll jetzt auch geregelt werden, dass alle Fahrradfahrer nur noch 500m um den Wohnort herum fahren dürfen?
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
Fahrrad kann ich auch ohne Registrierung/Führerschein/Prüfung etc. betreiben. Trotzdem muss ich mich an die Regeln halten und es gibt auch Bereiche (z.B. Autobahn), wo kein Fahrradfahrer fahren darf. Trotzdem gibt es immer wieder den fall, dass ein Fahrradfahrer auf der Autobahn unterwegs ist. In Analogie zur neuen Verordnung: Soll jetzt auch geregelt werden, dass alle Fahrradfahrer nur noch 500m um den Wohnort herum fahren dürfen?
Wieso 500m um den Wohnort? Da gibt's doch Menschen, die man an-/umfahren könnte. Fahrradfahren nur noch auf offiziell zugelassenen Verkehrsübungsplätzen! Die frei werdenden Radwege können ja dann von den Paketboten genutzt werden, damit die neben der D(rohnen)HL überhaupt noch am Markt bestehen können.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
hi

hab die tage an mein "gewählten Vertreter" persönlich die Mail von ProModellflug geschickt und heute Antwort bekommen
bzw. seim Vorzimmersprecher


Sehr geehrter Herr Schrödel,



hiermit betätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email.

Ihr Wahlkreisabgeordneter Alois Karl befasst sich bereits seit längerem mit dieser Thematik und hat die berechtigten Anliegen der Modellflieger übrigens schon im letzten Jahr bei einem persönlichen Gespräch mit dem im Bundesverkehrsministerium zuständigen Parl. Staatssekretär vertreten.

Allerdings werden aktuell noch eine ganze Reihe von Gesprächen zu dieser Verordnung geführt.

Diese möchten wir erst abwarten, bevor Ihnen Herr Karl ausführlicher antwortet.


Mit besten freundlichen Grüßen verbleibe ich bis dahin
Harald Frank

Referent Alois Karl, MdB
Wahlkreisabgeordneter für
Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Tel. 030/227-77278

denke das is auch so ne vorgefertigte mail

wobei Hr Karl, hatte schon öfters persönlich Kontakt
sehr Modellflug begeistert is und auch schon ab und an auf Flugplätzen gesehen wurde

schaun wir mal was draus wird
 
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FPV1

Banggood

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