LuftVO - Neuregelung

Butcher

Bill the Butcher
Ist noch nicht klar, weil die Verbände das erst noch vorbereiten müssen. Bedenke, die Verordnung ist erst seit gestern rechtskräftig und der "Schein" gilt übrigens nicht nur für "Drohnen" (schreib hier lieber Kopter/Copter ...).


Wende Dich dazu besser ans Gewerbeaufsichtsamt, es ist deren Bier Dir das zu erklären (und vorherige Recherche zu betreiben).
Naja es wird ja umgangssprachlich vom drohnenführerschein gesprochen,...

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Butcher

Bill the Butcher
neues vom D: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/drohnen.pdf?__blob=publicationFile

darin steht auch der Unterschied zwischen Flugmodellen und unbemannten Fluggeräten

7
.
Wann ist ein Kenntnisnachweis erforderlich?
Ein Kenntnisnachweis ist nach der Verordnung nur dann erforderlich, wenn die Startmasse
des Fluggeräts mehr als zwei Kilogramm beträgt.
Der Kenntnisnachweis ist ab dem 01.10.2017 verpflichtend.

Auch hier tauchen wieder die Begriffe Fluggerät, Luftfahrtsystem(gewerblich) und Flugmodell(privat) auf
 
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Stefimat

Erfahrener Benutzer
neues vom D: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/drohnen.pdf?__blob=publicationFile

darin steht auch der Unterschied zwischen Flugmodellen und unbemannten Fluggeräten
...
Na wenn dem so ist, dann ist ja klar festgelegt:

aus der FAQ; hat gesagt.:
...
Das Luftrecht unterscheidet zwischen
unbemannten Luftfahrtsystemen und
Flugmodellen.
Gemäß § 1 Luftverkehrsgesetz handelt es sich bei unbemannten Luftfahrtsystemen um ausschließlich gewerblich genutzte Geräte.
Flugmodelle sind hingegen privat, also zum Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung genutzte Geräte.
...
Demzufolge wird mir auch klar, warum sich der § 21e so nennt sich:

Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

D.h. der Kenntnisnachweis gilt nur für privat!!

Binn gespannt, was dann die gewerblichen machen müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Butcher

Bill the Butcher
Na wenn dem so ist, dann ist ja klar festgelegt:



Demzufolge wird mir auch klar, warum sich der § 21e so nennt sich:

Bescheinigungen zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten zum Betrieb von Flugmodellen

D.h. der Kenntnissnachweis gilt nur für privat!!

Binn gespannt, was dann die gewerblichen machen müssen.
Das sehe ich anders:
Es steht zwar eindeutig drin FLUGMODELLE aber im neuen Blatt siehe oeben steht eindeutig wieder Fluggerät über 2 kilogram,
Da steht also weder ... Luftfahrtsystem(gewerblich) noch Flugmodell(Privat)
 

Stefimat

Erfahrener Benutzer
Das sehe ich anders:
Es steht zwar eindeutig drin FLUGMODELLE aber im neuen Blatt siehe oeben steht eindeutig wieder Fluggerät über 2 kilogram,
Da steht also weder ... Luftfahrtsystem(gewerblich) noch Flugmodell(Privat)
Das ist ja auch völlig korrekt! Es sagt aus, das der Kentnisnachweis nötig ist.

Nur mit dem Kentnisnachweis, der nach der neuen Verordnung via dem § 21e ermöglicht wird,
kann nur ein Kentnisnachweis zum Betrieb von Flugmodellen erlangt werden.

Die "Fluggeräte"
(Nebenbei, das ist jetzt dann schon der 4. Begriff, steht aber so nicht in der Verordnung, da wird,
wenn von Fluggeräten gesprochen wird, von "unbemannten Fluggeräten" gesprochen)
brauchen über 2 Kg auch einen Kentnisnachweis, wie Du eben geschrieben hast,
Nur wenn das "Fluggerät" ein "unbemanntes Luftfahrzeug" also gewerblich genutzt, ist, dann
hilft der Kentnisnachweis nach § 21e der Verordnung nicht weiter (da nur für Flugmodelle).
 

Butcher

Bill the Butcher
Richtig es brauchen also so wie ich das sehe sowohl gewerbliche als auch private einen Kentnissnachweis, Jetzt steht entweder noch nicht genau fest wie das für gewerbliche aussieht, oder aber das soll sagen das §21e für beides gilt ...
 

Bodo1963

Bebop 2 + Disco
re.:LuftVO - Neuregelung

Hi,

habe hier auch noch zwei Links:

https://map2fly.flynex.de/

Da kann man vorher sehen ob man fliegen darf oder auch nicht.
Mit dem Mauspfeil auf den Startplatz gehen und mit der rechten Maustaste das Kontexmenü ( Was ist hier? ) öffnen.

Und dann noch der Link:
https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Drohnenflug/Regeln/

Sehr aufschlussreich finde ich.

Achja, der Bundesanzeiger, den hatte ich noch vergessen:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl117s0683.pdf']__1491859164360

@QuadCrash

danke für den Link,
so wie ich das gelesen / verstanden habe, ist die Versicherung vom DMFV erloschen, wenn man sich an die Höhenangaben als Privatflieger der seinem Hobby nachgeht und nicht von einem Modellflugplatz startet automatisch raus mit seinem Multikopter.

Hier mal ein Beispiel:
Wenn ich auf 100 m Höhe steige und in der Höhe bleibe bin ich noch versichert, aber was ist wenn sich die Elektronik aufhängt und der Kopter dann auf über 100 m Höhe steigt und dann einen Schaden verursacht ( was auch immer ) dann bin ich laut Gesetz dran ( Halter ) und der DMFV zahlt nicht.

Werde mal den Fall dem DMFV schildern und sehen was sie dazu schreiben.

Hatte vor ein paar Jahren drei Fälle von FlyAways gehabt. Da hab ich wohl nochmal Glück gehabt das da nichts passiert war.
 

maddyn

Erfahrener Benutzer
HI

wie sieht es den mit landschaftsschutzgebieten (lgs) aus? in bayern sind ja 90% der flächen mit
so nem schönen grünen schild "landschaftsschutzgebiet" zugeplastert?
von denen les ich in der vo nix
sind die auch betroffen?
 
HI

wie sieht es den mit landschaftsschutzgebieten (lgs) aus? in bayern sind ja 90% der flächen mit
so nem schönen grünen schild "landschaftsschutzgebiet" zugeplastert?
von denen les ich in der vo nix
sind die auch betroffen?
Hi,

nein die sind nicht betroffen, solange das jeweilige Landschaftsschutzgebiet nichts anderes aussagt.

Grüße
Jan
 
Wer wäre ein Ansprechpartner bezüglich Naturschutzgebieten und einer Ausnahmegenehmigung? Stadt, Kreis, Land?
Bei uns sind zwei, seit Jahren genutzte Hänge Naturschutzgebiet und es wäre echt schade, wenn man da keinen Konsens finden könnte.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
Gibt es schon ein Blatt, wer von dem Kenntnisnachweis ausgenommen ist? In der Luftfahrt gibt es eigentlich bei jeder Lizenz eine Möglichkeit, dass diese durch eine höher wertige teilweise oder vollständig anerkannt wird.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
j)
zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen

Ist damit der Raketenmodellbau abgeschafft oder nur wieder viel zu undeutig formuliert?
 

LSG

Erfahrener Benutzer
Ja stimmt, Transport ist da wohl anders gemeint. Bei mehrstufigen Raketen oder Raketengleitern ist der Zweck dann wohl auch nicht als Transport zu verstehen.
 

Terminus

Erfahrener Benutzer
aus §19 "...eines Flugkörpers mit Eigenantrieb
muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer
Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauer-
hafter und feuerfester Beschriftung an dem Flug-
gerät anbringen."

Was ist Feuerfest?

ein kleines Blech kann ich schnell und leicht anbringen, wenn das Schild aber dauerhaft 1000°C aushalten muss wiegt das Schild am Ende mehr als der Kopter... Bei meinen aktuellen Kopter hatte ich immer 2-3 kleine wasserfeste Notizen mit Telefonnummer an den Armen, Ladegestell, oder so, also an Teilen die meißt heile bleiben...

Dieses Ganze Gesetz ist.... :wow:
Die haben noch nie meine Versicherung überrpüft und jetzt kommen 30 andere Punkte hinzu -.-
 
FPV1

Banggood

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