Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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benny_911

Erfahrener Benutzer
Hallo, ich habe im MK Forum gerade das anghängte PDF gefunden, welches ja eigentlich eine recht Übersicht liefert. Ich hätte das jetzt folgendermaßen interpretiert:

1) Gewerblich ohne Sichtverbindung (FPV Brille) wird nicht möglich sein.

2) Gewerblich auf "Sicht" wird mit Bewilligung möglich, aber die Voraussetzungen folgen erst.

3) Privat mit > 79J ist ohne Bewilligung möglich, es darf aber kein Arbeitsflug sein.
Darf hier also keine Kamera an Bord sein, oder darf es nur nicht gewerblich sein?
Unter §24f steht nämlich "nicht für Freizeit (Arbeitsflug)". Wie ist das genau gemeint?
Bisher hat bei mir die AC damit argumentiert, dass es ein Arbeitsflug ist, sobald eine Kamera an Bord ist.
Ich denke das wird sich auch nicht geändert haben.

4) < 79J: ist vom LFG nicht betroffen.
Die Berechnung ist anscheinend: Modellgewicht [kg] x aktueller Flughöhe [m] x Erdbeschleunigung ca. 9,81 [m/s].
Ich düfte also ohne Bewilligung und auch mit FPV Brille einen 0,5kg Kopter mit GoPro bis zu 15m hoch fliegen (ca. 73,5J)!

Seht ihr das auch so?

Ich arbeite nämlich schon länger an genau so einem Koper und habe schon zwei gute Prototypen am Start


Schönen Gruß, Benny

Aja, gehört eigentlich nicht der Typ eingesperrt der die Kamera erfunden hat?
Der ist doch Schuld dass heute jeder seine Nachbarn filmen könnte. Dazu braucht man keinen Kopter! Also ich würde vorschlagen wir verbieten die gesamte Fotografie ;)
 

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schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Momentan kann man über einen gewerblichen Flug in Österreich noch überhaupt nichts sagen, weil ja erst die Auflagen kommen. Aber daher in den letzten Monaten (bzw Jahre) der"öffentlich-rechtliche-Rundfunk", ATV und noch ca 30 andere Firmen in Österreich mit Coptern gewerblich(Arbeitsflug) unterwegs sind würde ich das mal gelassen sehen.......Einziges Problem ist der Versicherungsschutz, da würde ich mal nach "Ltd" Googeln :)

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Berny,

Also zu 1) gleich mal vorweg - falsch :) Gewerblich ohne Sichtverbindung wird gehen aber unter SEHR restriktiven Bedingungen was Bauvorschriften, Luftfahrtrecht, medizinische Überprüfung, etc. angeht. Das wird kaum einer für nen kleinen Copter durch machen.

Wichtig ist die Unterscheidung Modellflug (nicht gewerblich) und UAV (gewerblich und/oder über 150m Höhe und/oder weiter als 500m). Modellflug ist auch mit Kamera möglich solange das für mich ist und ich die Aufnahmen nicht verkaufe. Für die gewerblichen werden Bauvorschriften und Auflagen kommen, wie genau die aussehen weiß auch die ACG noch nicht. Orientieren kann man sich aber an den Bauvorschriften für Großmodelle und den UAV Bauvorschriften von JARUS.

Und was die Spielzeuge bis 79J Bewegungsenergie angeht - das ist blöd formuliert, da steht im LFG nicht ob potentielle oder kinetische, ob nur auf Sicht, etc - theoretisch kann also ein kleiner leichter Copter mit Cam unter 30m Höhe überall geflogen werden - solange es nicht gewerblich ist.

Und nochmal - nur weil eine Cam drauf ist heißt das nicht das man gewerblich fliegt! Für FPV Brauch ich die Cam ja zum Beispiel rein für den Flug selbst.

Wer die Präsentation der ACG und den Luft- und Betriebstüchtigkeitshinweis möchte schickt mir einfach eine PM mit eurer Mailadresse, ich Schick euch das dann.

Gute Nacht,
Phil
 
Lesenswert:
http://www.prop.at/hinweise/lfg_information.pdf

"First Person View (FPV)

Der Betrieb ist zulässig, wenn der „FPV-Pilot“ das Flugmodell
unter Zuhilfenahme einer Videobrille o.ä. steuert und
gleichzeitig ein „Beobachter“ die ständige Sichtverbindung zum
Flugmodell ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel aufrecht
erhält, dem FPV-Pilot bei Gefahr im Verzug Anweisungen
erteilt bzw. im Notfall das Kommando über das Flugmodell
übernehmen kann.

Verantwortlich und auch haftbar „für Drittschäden (=
Haftpflichtversicherung)“, ist der „FPV-Pilot“! "


Über zusätzliche Aufnahmekamera an Bord steht da nichts explizit. Wird aber auch kein Schwein interessieren solang man nicht gerade mit nem Kopter in einen Kindergarten kracht.
 

benny_911

Erfahrener Benutzer
Über zusätzliche Aufnahmekamera an Bord steht da nichts explizit.
Aber im Entwurf steht als Definition von Flugmodellen:

Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig
im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet
werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich
zum Zwecke des Fluges selbst
,
betrieben werden.


Für mich würde das bedeuten, dass ich zwar wie in deinem Link zu lesen per FPV fliegen kann, aber nur das Livebild der Kamera genutzt werden darf. Sobald ich Fotos oder Videos erstelle, ist das eindeutig nicht mehr zum Zwecke des Fluges selbst. Ob das bei Hobbypiloten irgendwo fernab von Wohngebieten jetzt so genau kontrolliert wird, wage ich zu bezweifeln. Aber streng genau genommen wird es nicht erlaubt sein.

Schönen Gruß, Benny
 
Zuletzt bearbeitet:

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Warum den strenger sein als ein möglicher Richter?

Wenn ich Musik machen, mache ich das auch nur, weil ich gerne Musik mache, aufnehmen, schneiden, teilen darf ich das aber dennoch. Die Mittel bestimmen nicht den Zweck.

lg Ferdl
 
Aber im Entwurf steht als Definition von Flugmodellen:

Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die selbständig
im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten verwendet
werden können und
1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich
zum Zwecke des Fluges selbst
,
betrieben werden.


Für mich würde das bedeuten, dass ich zwar wie in deinem Link zu lesen per FPV fliegen kann, aber nur das Livebild der Kamera genutzt werden darf. Sobald ich Fotos oder Videos erstelle, ist das eindeutig nicht mehr zum Zwecke des Fluges selbst. Ob das bei Hobbypiloten irgendwo fernab von Wohngebieten jetzt so genau kontrolliert wird, wage ich zu bezweifeln. Aber streng genau genommen wird es nicht erlaubt sein.

Schönen Gruß, Benny
Nee......du fliegst ja in erster Linie um ein bisschen Pilotenfeeling zu haben und das Filmen erfolgt nebenbei. Also musst du jetzt einfach per Videostream fliegen wollen und zufälligerweise gleichzeitig ein bisschen filmen....
Also wenn die Prioritäten von entscheidender Bedeutung sind, "setzt du sie einfach neu".
 
Ich hoffe, dass wir in "D" verschont bleiben.
 
Nee......du fliegst ja in erster Linie um ein bisschen Pilotenfeeling zu haben und das Filmen erfolgt nebenbei.
Naja, ob das Filmen oder Fotografieren "nebenbei" erfolgt oder nicht, ist unerheblich. Denn das haben sie im Text ja ausgeschlossen, da sie "ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst" formuliert haben. Wenn das Gesetz so durchkommt, haben sie also im Rechtsstreit immer die Möglichkeit, einem Kopter mit dicker Kamera drunter den Flugmodell-Status abzusprechen. Ob das in der Praxis bei einem Streit dann auch so gehandhabt wird, ist eine andere Sache. Aber die Formulierung ist leider rechtlich eindeutig. Wenn ihr noch eine Chance habt, gegen diese Formulierung vorzugehen, dann tut das. Sonst sind private Kameraflüge keine Modellflüge mehr.
 
Jo mei. Es ist streng genommen auch verboten mit EzUHF zu fliegen oder mit diversen Videotransmittern. Auch für Amateurfunker (als Amateurfunker weiß man das, weil man darf in den freigegebenen Bändern nur bestimmte Betriebsarten fahren und muss sein Rufzeichen mitschicken und auch auf den Amateurfunkbändern darf man selbst mit Rufzeichen nicht einfach so Flugvideos zum Zwecke des Modellfliegens übertragen.).
Gut ist mal dass durch das Gesetz gegen den FPV-Flug selber nichts zu sagen ist, dh es werden jetzt nicht Leute rumfahren die andere Leute anschwärzen weil sie mit Videobrille fliegen. Und vielleicht findet das sogar in den Clubs mal Akzeptanz.
Und wenn ich ein Video auf Youtube stelle - ich stell nicht nur meine Videos online sondern auch die von Freunden (ernsthaft), wie soll nachvollziehbar sein wer geflogen ist? -> eben.

Zum Glück ist Österreich ein Land wo sich (a) zumeist keiner auskennt und (b) es zumeist keinen interessiert. Es wird bei uns, im Gegensatz zu den nördlichen Nachbarn, meistens weitaus (!) weniger heiß gegessen als gekocht.
Solang man selber das Hirn einschaltet und keinen groben Unfug betreibt wird auch nix passieren. Wenn man in der grünen Wiese herumfliegt wird sich außer ein paar Jägern nie wer aufregen (und die regen sich sowieso *immer* auf, das hat mit FPV nichts zu tun).
 
Erhaltene "Gefällt mir": chriz

FerdinandK

Erfahrener Benutzer
Mit einer Red einer 5D oder selbst einer Nex an einem Gimbal unter dem Copter ist es sicher schwer zu argumentieren, aber mit einer GoPro?

Es ist unerheblich was wir über diesen Satz denken oder hinein interpretieren, klar ist es erst mit einer entsprechenden Verfahrensbestimmung oder einem ersten Gerichtsurteil, was, wenn alle vernünftig sind noch Jahrzehnte dauern kann, aber bei der Masse an Obrigkeitshörigen bald geschehen wird, da sicher andauern irgendwelche *** dort anrufen und um Klarstellung bitten. Natürlich wird dann die restriktivste aller Interpretationen greifen.

Also entspannen, es ist alles Gut, wir fliegen nicht illegaler als zuvor, gerade FPV, da wir in Ö mit Spotter dürfen (im Gegensatz zu D).

Aber wenn alle fernab der Zivilisation fliegen gibt es ohnehin keine Reibungsflächen.

lg Ferdl
 
*Schalk*
Also....einer fliegt, der Mann daneben filmt. Derjenige der fliegt, filmt nicht und derjenige der filmt, fliegt nicht...lol
 
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