Modellflug mit Kamera in Österreich vorerst verboten?

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stipsi

Erfahrener Benutzer
@HankMoody82

Das der Aeroclub das Gesetz nicht gemacht hat ist klar, aber es sind auch die einzigen die bei den Verhandlungen dabei waren die irgendwas von Modellflug verstehen. Der OMFV hätte sich auch bereit erklärt bei dem neuen Luftfahrtgesetz mitzuwirken. Wurden aber trotz Angebot nicht dazu eingeladen. Warum auch immer.....
Das auch beide Vertretungen gut funktionieren können sieht man ja in DE. Bin übrigens bei keinen der beiden mehr als Mitglied! Mir persönlich ist es auch egal wer mich als Modellflieger vertritt, solange etwas vernünftiges dabei rauskommt. Unter vernünftig verstehe ich aber etwas anderes als "Modellflug mit Kamera ab 2014 in Österreich". (mit gedrückter REC taste) :rolleyes:
 

73bm73

Erfahrener Benutzer
Da kann man auch von Glück reden, dass nicht der Vorschlag des OMFV in Bezug auf FPV durchgegangen ist. Also die "deutsche" Lösung.
Von den OMFV-Herren und -Damen dürfte wohl noch niemals jemand FPV geflogen sein.
Wenn ich jedes Mal, wenn ich fliegen gehe, einen zweiten Piloten mit benötige, kann ich das Hobby gleich an den Nagel hängen.
Da find ich "Spotter genügt" wesentlich praktikabler als die deutsche L/S-Lösung.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Thint1

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
65.000 für diesen Octo.....200m Höhe....PPL Schein fürs UAV fliegen....LOL, top Infos die die WK hat^^Aber die Copter Piloten machen das anscheinend anständig und sind informiert.


Hier sieht man zB das man einfach so Luftbilder machen kann und in einer grossen Tageszeitung dafür Werbung machen kann mit den Fotos quasi(anscheinend) ohne Konsequenzen :


http://www.kleinezeitung.at/steiermark/murtal/3528624/zwei-bruchpiloten-wurden-luftfotografen.story


oder auch


[FONT=.HelveticaNeueUI]http://vimeo.com/m/84178030[/FONT]
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[FONT=.HelveticaNeueUI]Ich kann mich natürlich auch Irren und die beiden haben eine Kategorie C bzw D Zulassung, dann ist das natürlich ok, LOL
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Also im Prinzip ist das fliegen mit nicht zugelassenen Luftfahrtgeräten auch 2014 (wenn überhaupt) ein Kavaliersdelikt in Österreich !
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MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
Also meine Leute und ich arbeiten an einer Zulassung für unsere copter. Aber wenn das so ist brauch ich das wahrscheinlich gar nicht. Nein scherz bei Seite. Aber genau solche Leute sind dafür verantwortlich das das ganze solche Auflagen bekommt. Naja schwarze Schafe werden hoffentlich auch weiss gewaschen :)
 

schmiernippel

Erfahrener Benutzer
Das stimmt mich auch nachdenklich bezüglich Videos und Fotos für den Eigengebrauch machen.......

http://www.kopterforum.de/topic/427...ovellierung-des-luftfahrtgesetzes/#entry64109

Sehr geehrter Herr ...,
zu Ihrer Anfrage betreffend den Betrieb Ihres Phantom-Copters darf ich Ihnen mitteilen, dass bei einer Verwendung für Kameraaufnahmen eine Betriebsbewilligung der ACG erforderlich ist.

Bewilligungspflichtig ist gemäß § 24f LFG der Betrieb
auch in einem Umkreis von mehr als 500 m und/oder
gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 genannten Zwecken (also nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst).

Auch wenn Sie die Flüge unentgeltlich und nicht gewerblich durchführen, benötigen Sie daher für den Betrieb eine Bewilligung der ACG, da der Zweck des Fluges die Kameraaufnahme und nicht der Flug selbst ist. Nähere Informationen zum Bewilligungsverfahren finden Sie im Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweis Nr. 67, abrufbar auf der ACG-Homepage (http://www.austrocontrol.at/luftfah...ewilligungen/flugbewilligungen/unbemannte_lfz)
MfG
 

stipsi

Erfahrener Benutzer
Soll heisen wenn ich mit meinem X8 Landschaftsaufnahmen mache (nur für mich selber) brauche ich keine Betriebsbewilligung der ACG.
 
Die Aussage der ACG ist im Prinzip genau der Stand, den wir hier vor 5 Seiten schon mal hatten. Also an sich nichts neues. Lt. Gesetzestext ist Modellflug definiert als "im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst", mit Aufnahmekamera kommt also ein neuer Zweck hinzu -> kein Modellflug mehr. Und lt. Aeroclub: "Zulassungspflichtig ist das Fliegen mit Kameras an Bord nur wenn dies in gewerblicher Absicht erfolgt". Bleibt also jedem Ösi selbst überlassen, welcher der beiden Aussagen er eher vertraut, dem Gesetzestext oder der Aeroclub-Meinung ;).

Gruß Jörg
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
Nehmen wir mal ein spezielles Szenario: Man verwendet eine Gopro als FPV-Kamera (ist ja legal und erlaubt) und läßt jetzt beim Flug die Aufzeichnung mitlaufen zwecks Dokumentation, um später den Flug zu analysieren. Dann ist doch der eigentliche Zweck des Fluges der Flug als solches und die Kameraaufzeichnung nur die techn. Doku - oder?

Ich bleib dabei, das Gesetz ist laienhaft undurchdacht und muß wahrscheinlich erst durch Gerichtsurteile der Praxis angepasst werden.
 
Da hast du wohl Recht, Gesetze sind oft erschreckend unpräzise formuliert. Bei uns in D ist die Definition des Modellfluges ("ausschliesslich zum Zweck des Sports und der Freizeitgestaltung") ja noch unkonkreter gefasst. Aber vielleicht ist das ja Absicht, denn sonst wären die vielen Anwälte arbeitslos ;).

Gruß Jörg
 

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
Guten Abend zusammen,

ich habe mir wirklich Mühe gegeben, den Thread hier zu verstehen, aber so richtig den Durchblick habe ich leider noch nicht, was in Österreich nun erlaubt ist. Ich fahre im Sommer in den Urlaub und wollte gerne den Copter mitnehmen. Was darf ich denn nun überhaupt noch? Kann man das in einem Satz sagen?
 

Mosquito

Erfahrener Benutzer
In einem Satz:
Nach dem neuen Luftfahrtgesetz darf man in AT ohne Zulassung durch die AustroControl keinerlei Fotos und Videos mit einem Modellflugzeug aufnehmen; der Östereichische AeroClub behauptet in einem Flyer, dass dies nur gewerbliche Aufnahmen betrifft.

Jetzt bist du dran!
 
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