Nachweis für Fernpiloten

LSG

Erfahrener Benutzer
#3
Pünklich wäre zum 31.12. gewesen :p

*kostenfrei nur solange es noch keine Gebührenordnung gibt. In einigen Nachbarländern kostet es jetzt schon.
 

olex

Der Testpilot
#5
Das "Training" (erforderliche Probeprüfung mit 20 Fragen) und der eigentliche Test mit 40 Fragen haben bei mir ca. 15 Minuten benötigt. Die allermeisten Fragen sind trivial, wenn man die Materie minimal kennt. Kostenfrei (nur solange das noch nicht implementiert wurde, die @LSG richtig anmerkt), und das Zertifikat gilt für 5 Jahre. Sehe keinen Grund das nicht zu machen, einfach um etwaige Fragen aus dem Weg zu winken bevor sie überhaupt entstehen.
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#6
Wie im anderen Thread durch @Wowbagger erörtert, ist das ja für Modellflug nicht notwendig. Daher nur wer will ...
Ganz so einfach ist es leider nciht. Wie von Wowbagger korrekt erläutert, müsste man sagen: Für Modellflug im Verband während der Übergangsfrist im Inland noch nicht notwendig. Vermutlich hab ich da noch irgendwas vergessen.

Kann mich daher olex' Vorschlag nur anschließen. Bei mir hat's insgesamt allerdings 3 Stunden gedauert, da es ständig Serverprobleme gab, meine Daten nicht gespeichert wurden, die Registrierung nicht geklappt hat oder die Anlagen nicht geladen werden konnten. Musste mich 3x registrieren, den Vortest 5x machen und die Prüfung 3x, bis es endlich geklappt hat. Vielleicht funktioniert es ja inzwischen aber hier mal paar Beispiele, was euch im schlimmsten Fall erwartet:
 

Anhänge

dr_al

crasher vom Dienst
#8
Moin,
ja ich hatte auch ständig Server Fehler im Training, aber mit Reload gings dann weiter und er hat die Antwort gefressen. Bei einer Behörde die zum Scheuer Ministerium gehört kann eigentlich auch keine Perfektion erwartet werden. Trotz allem jetzt kann ich erstmal weiterfliegen. Bis zur nächsten Verschärfung.
Ich wünsch euch allen ein frohes neues Jahr und bleibt Gesund

Alwin
 
#9
Training war nervig, mit Reload ging es bei mir dann auch. Trotz Auswahl der richtigen Antwort gab es eine Fehlermeldung, Seite neu geladen und schon passte es plötzlich. Prüfung in 13 Minuten geschafft, da gab es keine Fehlermeldung.
 
Erhaltene "Gefällt mir": Rolf-K.

quax2011

Erfahrener Benutzer
#11
Ganz so einfach ist es leider nciht. Wie von Wowbagger korrekt erläutert, müsste man sagen: Für Modellflug im Verband während der Übergangsfrist im Inland noch nicht notwendig. Vermutlich hab ich da noch irgendwas vergessen.


Das sehe ich aber - was den normalen Modelflug betrifft (nicht FPV!) anders. Auf der verlinkten Prüfungsseite ist explizit von Drohnen die Rede, nicht von Modellflugzeugen !
 

Elyot

Erfahrener Benutzer
#12
Die Verordnung unterscheidet nicht zwischen dem, was heutzutage allgemein unter Drohne verstanden wird, und dem, was wir als Modellflugzeug bezeichnen. Das Wort Drohne kommt in der Verordnung auch nicht vor, sondern UAS.
In der FAQ vom LBA steht die Definition noch mal zusammengefasst:

UAS ist die Abkürzung für Unmanned Aircraft System (unbemanntes Luftfahrzeugsystem) und besteht aus einem unbemannten Luftfahrzeug sowie der Ausrüstung für dessen Fernsteuerung.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird ein zivil genutztes UAS auch als Drohne bezeichnet, wobei der Begriff Drohne ursprünglich nur für militärisch genutzte UAS verwendet wurde und eigentlich auch nur für den fliegenden Teil des „Systems“. Zum unbemannten Luftfahrtsystem gehören weiter die Steuereinheit und die Signalübertragungsstrecke.
 
#13

brandtaucher

Erfahrener Benutzer
#14
Nachdem ich mir auch erst vorgenommen hatte, das sofort zu machen, bin ich nach Beiträgen in einem anderen Forum ins grübeln gekommen.
Das LBA ist nicht unser Freund. Sie wollen gerne den Modellflug in Ihren kommerziellen Rahmen einfügen. Dass man als Mitglied des Verbands mit Kenntnisnachweis den neuen "Fernpilotenausweis" gar nicht braucht, wird nirgends erwähnt.
Als Mitglied des DMFV ist es am vernünftigsten, erst mal gar nichts zu machen. Ich habe den alten Kenntnisnachweis und fliege nun erst mal bis Ende 2022 nach den Altregelungen und warte ab, was die Verbände da noch nachverhandeln:

Drohnenverordnung in Kraft – Auswirkungen auf den Modellflug? - Deutscher Modellflieger Verband e.V.

Das neue EU-Luftrecht ist ab 31.12.2020 grundsätzlich für alle UAV-Betreiber zur Anwendung gekommen. Für Mitglieder der Verbände DAeC und DMFV gilt allerdings eine Ausnahme. Per 31.12.2020 ergeben sich für sie keine Änderungen.

Für Modellflieger ist somit per 31.12.2020 nur die Registrierungspflicht gem. Art. 14 DVO (EU) 2019/947 entstanden. Diesbezüglich ist allerdings auch nichts zu unternehmen, weil das Luftfahrt Bundsamt (LBA) diese Registrierungspflicht bis einschließlich 30.04.2021 durch Allgemeinverfügung ausgesetzt hat.

Für den Modellflug im Verbandsrahmen finden also wie bisher die bekannten nationalen Regelungen in §§ 21a und b LuftVO Anwendung. Kenntnisnachweise und Betriebserlaubnisse bleiben gültig. Der Flugbetrieb für unsere Mitglieder findet nicht in der Open Category A3 der EU-Regelungen statt. Somit ist auch das Ablegen des neuen Kompetenznachweises beim LBA („kleiner Drohnenführerschein“) nicht erforderlich.
 

FlexBO

Well-known member
#15
Das Ablegen des neuen Kompetenznachweises tut nicht weh und kostet auch solange die Gebührenverordnung noch nicht festgelegt wurde kein Geld. Ich sehe nun also kein Vorteil darin den alten Nachweis bis 2022 zu nutzen und dann ggf. kostenpflichtig den Neuen zu erwerben.
So bin ich jetzt auf jeden Fall erstmal bis 2025 raus aus der Nummer ....
 

GerdS

Erfahrener Benutzer
#16
Ich warte jetzt erst mal auf die e-ID, welche ja vom DMFV für alle Mitglieder en Block beantragt wurde. Danach werde ich einfach mal die (auch bis dahin hoffentlich noch) kostenlose A1/A3 Prüfung machen, dann habe ich beides, den neuen "Führerschein" und den alten Kenntnbisnachweis, falls mal einer danach fragen sollte wenn ich irgendwo in der Pampa meine Kopter fliege.

Gruß Gerd
 

LSG

Erfahrener Benutzer
#18
Damit verstößt der Betreiber ohne Impressum vermutlich gegen das Urhebergesetz amtlicher Werke.

Und die Antwort zur Gewöhnung an die Dunkelheit halte ich für falsch.
 

Wowbagger

Erfahrener Benutzer
#20
Das ganze Training beim LBA ist sowohl von den Bilder als auch vom Inhalt ganz stark auf Copter zugeschnitten. Ich habe mir das Training mal angeschaut und finde das eigentlich ganz gut gemacht. Allerdings sind die Inhalte auf andere UAS teilweise überhaupt nicht umsetzbar oder gar völlig falsch.
Wenn ich das rein für Copter sehe, ist es gut gemacht, leider gilt es aber für alle UAS.

Naja, auf jeweils das eigene Land bezogen ist die Situation ja klar (siehe auch oben die Texte von DAeC und DMFV).
Ich frage mich allerdings, wie es bei Besuchen im Ausland werden soll. Ich fahre z.B. immer nach Österreich und konnte dort bisher im Rahmen der dortigen Gesetze Modellflug betreiben. Jetzt gilt die Ausnahme für Mitglieder des DAeC/DMFV nur in D. Und Mitglied eines österreichischen Verbandes, welches die gleiche Ausnahme für Österreich hat, bin ich nicht. Hat schon jemand gehört, welche Regelung es da geben soll/wird? Das Problem gilt ja dann für alle Modellflieger im Ausland bei Urlauben/Veranstaltungen/Wettbewerben. Noch ist Zeit, bis evtl. im Sommer wieder Urlaube möglich sind...
 
FPV1

Banggood

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