nochmal zur Sendeleistung...

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Rangarid

Erfahrener Benutzer
#1
Hi,

ich habe mich mal auf der Seite der Bundesnetzagentur (das sind die, die für sämtliche Funkstrecken inkl. 2,4GHz und 5,8GHz zuständig sind) informiert und bin dabei auf folgende Information gestoßen:

Im Frequenzbereich 2,400 GHz - 2,4835 GHz darf die maximale Strahlungsleistung 100 mW (EIRP*) nicht übersteigen. Im Frequenzbereich 5,150 GHz - 5,350 GHz sind maximal 200 mW (EIRP*) zulässig, während im Bereich 5,470 GHz - 5,725 GHz maximal 1 W (EIRP*) abgestrahlt werden darf.
Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Presse/Publikationen/service/WLANFunkanwendungen/WLANFunkanwendungenBasepage.html

So...wenn ich jetzt einen 100mW Sender nehmen würde und eine 0dbi Stümmelantenne draufmache hätte ich ja keinen dazugewinn und würde mich in den vorgeschriebenen 100mW befinden, ist das richtig?

Oder hab ich da irgendwas falsch verstanden? Nach dem Text könnte man bestimmte 5,8GHz Frequenzen bis zu einer Sendeleistung von 1W benutzen.

Aber was ist dieses EIRP denn genau?

laut Wikipedia wird das EIRP wie folgt berechnet:

wobei Pt die Sendeleistung des Senders ist (z.b. 100mW), Lc der verlust durch das Kabel und Ga der Antennengewinn.

Nun hat ja der GF HighEnd Sender eine 0dbi antenne und mit etwas Kabelverlust könnte man mit einem 100mW Sender etwas unter 100mW sein.

EIRP = 100 - (Kabelverlust > 0) + 0 = < 100

Somit wäre es also legal mit 100mW Sendern zu fliegen. Oder Hab ich hier grundsätzlich etwas total falsch verstanden? Bin für jede Kritik offen...
 

Grandcaravan

Administrator
Mitarbeiter
#3
Hi Rangarid!
Könntest du es bitte hier trotzdem nochmal zusammenfassen?
Das wäre sehr nett :)
Dann könnten wir diesen Post mit in die Sammlung wichtiger Artikel aufnehmen ;)

http://www.fpv-community.de/comm/forum/showthread.php?tid=674
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#4
Ich kanns Versuchen, ich blicke leider noch nicht komplett durch. Denn in dem Dokument der Netzagentur steht nichts von spektraler Leistungsdichte und digital codierten Sachen. Im Endeffekt steht da nur drin, dass man auf den Kanälen 2,400 GHz - 2,4835 mit 100mW EIRP senden darf, egal wie breit die Kanäle sind. Habe noch eine PDF gefunden in der folgendes steht:

1. Frequenznutzungsparameter
Frequenzbereich | Kanalbandbreite/Kanalraster | Maximale äquivalente Strahlungsleistung
2400,0 – 2483,5 MHz | Keine Einschränkung | 100 mW (EIRP)

Die äquivalente Strahlungsleistung bezieht sich, unabhängig vom Modulations- bzw. Übertragungsverfahren,
auf die Summenleistung mit Bezug auf den Frequenzbereich von 2400,0 bis 2483,5 MHz.
Somit sind die in diesem Thread genannten Einschränkungen warum man nur mit 10mW senden darf irrellevant. Die Bandbreite ist nicht eingeschränkt. Somit wäre es also durchaus möglich den Sender mit < 100mW legal zu betreiben. Und dabei ist es egal, ob dieser analog oder digital übertragen wird. Man kann jedoch keinen genauen 100mW Sender benutzen, da eine 0dbi Antenne nicht existiert. 50mW sollten also mindestens drin sein.

Ich werde mich mal weiter informieren, und dann gebe ich hier nochmal bescheid.

Ich schreib mal ne Mail an die Bundesnetzagentur...
 

Rene

Erfahrener Benutzer
#5
Wenn das stimmt was du schreibst........

Dann spinn ich jetzt einfach mal weiter:
die in Deutschland effektiv abgestrahlete Sendeleistung darf 20dBm nicht überschreiten!
Wenn ich jetzt einen 200mW Sender betreiben würde wären das 23dBm Sendleistung, mit deiner 0dBm Antenne und einem Kabel das angepasst 3dBm Verlust hätte dürfte ich diesen Sender dann verwenden???
Es gibt noch mind. 2 weiter Fälle die denkbar/machbar wären die ich aber aus gutem Grund hier nicht rein schreibe!
Diese Überlegungen haben wir in unserer Abteilung auch schon einmal durchgesprochen (da wir in unserer Firma über 15 Jahre schon Wlan Systeme bauen und Ordnerweise Gesetze und bestimmungen da haben wissen wir was geht und was nicht).
ABER: das sind alles schon wieder Überlegungen die an die Grenze bzw. darüber hinaus gehen und warum schon wieder Staub aufwirbeln!!!
10mW ist in Deutschland das Maß der Dinge für FPV und dabei bleibt es auch um allem Problemen aus dem Wege zu gehen!!
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#6
0db Antennen gibt es nicht, hab ich ja im zweiten Post geschrieben. Naja ich hab jedenfalls mal an die Bundesnetzagentur geschrieben und vielleicht antworten sie ja was.

Hier noch eine Info die für mehr Sendeleistung spricht:
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP hat zulässige Sendeleistung für Wireless LAN in Deutschland festgelegt:

* IEEE 802.11b - 2,4 GHz - 100 mW EIRP
* IEEE 802.11g - 2,4 GHz - 100 mW EIRP
* IEEE 802.11a - 5,4 GHz - 1 W EIRP

Diese Leistung darf inklusive des Antennengewinns nicht überschritten werden. Um die EIRP der eigenen Anlage zu berechnen, addiert man die Ausgangsleistung des Access Points oder Routers in dBm und den Antennengewinn in dBi. Für ein eventuell benutztes Antennenkabel kann die Dämpfung in dB wieder abgezogen werden. Die folgende Tabelle gibt einige Beispiele für die Umrechnung von dBm in Milliwatt.
Dezibel Millwatt | dBm Milliwatt mW
0 | 1
7 | 5
10 | 10
18 | 63
20 | 100
Da es keine echten 0dbi Antennen gibt wäre also 100mW nicht wirklich erlaubt, aber 63mW mit einer 2dbi Antenne schon.

Werde noch einmal mehr berichten, sobal icht Antwort der Bundesnetzagentur habe
 

Helimensch

Erfahrener Benutzer
#7
Hi,

also mir fehlt grade etwas die Zeit für eine etwas ausführlichere Recherche, die Sache ist aber recht eindeutig.

Was Du da gefunden hast, bezieht sich auf dieses hier, oder?:
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/38214/publicationFile/2557/FundstelleId313pdf.pdf

(Bitte vergesst nicht, da ab und zu mal nen Link zu spendieren. Hilft beim Nachvollziehen.) :S:

... bezieht sich also schonmal auf "WLAN-Funkanwendungen"

hmm

Jedenfalls findet man in dem Dokument auch folgende Sprüche:
Maximale spektrale Leistungsdichte bei Frequenzsprung-Spektrumspreizverfahren (FHSS): 100 mW/100 kHz
...
Maximale spektrale Leistungsdichte bei Direktsequenz Spektrumspreizverfahren(DSSS) und anderen Zugriffsverfahren: 10 mW/1 MHz
Man möge mich gerne verbessern, damit ist aber m. E. schon alles gesagt! Unser rel. breitbandiges Videosignal ist gut mit dem DSSS-Verfahren gleichzusetzen.

Hab an dem Beispiel hier etwas gefeilt:
Stellt man sich ein Wasserrohr vor, kann ich den Durchsatz ja durch mehr Druck oder einen größeren Durchmesser erhöhen. Die spektrale Leistungsdichte ist im Prinzip mit dem vergleichbar, was sich durch Ändern eines oder beider Parameter (in diesem Beispiel) am Ende im Wassereimer landet. Die Liter pro Minute sind also vorgegeben. Vergrößere ich den Rohrdurchmesser (Bandbreite) muß der Wasserdruck (Leistung) runter ... und umgekehrt.

triffts wahrscheinlich nicht ganz, so ist das halt mit solchen Vergleichen immer.

"Spektrumspreizverfahren": Da steckt ja der Name eines RC-Anlagen-Herstellers drin. Auch die arbeiten mit "nur" 10 mW. Aber ihr könnt Euch evtl. jetzt denken, warum. ;)

Mario
 

Rangarid

Erfahrener Benutzer
#8
Soweit ich das richtig verstehe ist DSSS eine Digitale Übertragungstechnik. Hat also im allgemeinen nicht viel mit einem analogen Videostream zutun.

Nun gut also fassen wir zusammen. WLAN (Router usw) darf mit 100mW betrieben werden, analoge Videostreams jedoch nur mit 10mW, da diese zu den DSSS und anderen Zugriffsarten gehören. Somit wäre das Rätsel gelöst.
 

Rene

Erfahrener Benutzer
#9
es ist richtig das im Breidband (unsere Videolink) eine Leistungsdichte von 10 mW pro 1 MHz vorgeschrieben ist. Das DSSS hat aber wahrlich nicht viel mit unserem Videolink zu tun
 

Helimensch

Erfahrener Benutzer
#10
Das DSSS hat aber wahrlich nicht viel mit unserem Videolink zu tun
Nein, hat es auch nicht!
Das Dokument bezieht sich ja auf WLAN, etc.. Taugt also als Ausgang für ne Diskussion somit auch nicht ganz. Wie gesagt ... weitere Recherche nach dem für uns genau passenden Wortlaut wär angesagt.

Aber:
Der Zusammenhang ist der selbe. Information auf einem breiten Frequenbereich übertragen ist was anderes als ein schmaler Impuls.
Darauf wollte ich hinaus und das steht ja in dem PDF auch so geschrieben. Deswegen auch "gut ... gleichzusetzten".
Von der Sache her würd ich die Geschichte an der Stelle daher tatsächlich auch als geklärt ansehen.

Grüße
Mario
 
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FPV1

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