Rechtliche Rahmenbedingungen für Kamera-Multicopter & First-Person-Video-Flight (FPV)

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DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#21
Micha meinst du mit Empfehlung den Zeitungsbeitrag?
Dürfen die doch auch, wenn die Aufnahmen eben keinen Bestimmten Zweck erfüllen, sondern einfach nur dabei mitlaufen
Das gleiche ist auch beim FPV Flug
Wenn ich den normalen Flug mit Aufzeichne, dann ist alles in Ordnung, fliege ich ein Gebäude ab, oder eine Veranstaltung von oben, dann ist der Zweck eben nicht der Flug, sondern der Zweck ist die Aufnahme, und der Flug nur ein Hilfsmittel
Zumindest lese ich das so aus dem Zeitungsbeitrag

Ob die Harte Grenze im Privaten auch gezogen werden kann, kann erst ein Richter Entscheiden, wenn das dann passiert, kann jedes Video erstmal aufs genaueste Angesehen werden, ob eine Teil als gewollte Aufnahme Interpretiert werden werden kann.
Dann stellt sich nämlich die Frage, was ist wenn ich fliege, und sehe im Flug etwas, ein Gebäude zB. und fliege langsam dran Vorbei und nehme es auf, dann kann der Teil als Aufnahme und nicht als Flug angesehen werden.
Hoffen wir einfach, das es nicht soweit kommt
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#22
Hallo Camper,

der Aufreger war für mich das PDF - juristischer Aufsatz - Rechtliche Rahmenbedingungen . . . (Link im ersten Beitrag). Da steht irgendwo im Abschnitt c: Luftbild als Freizeitgestaltung??? Der Schreiberling stellt dort in Frage, ob noch von Freizeitgestaltung ausgegangen werden kann, wenn hobbymäßig (ich bin auch Hobbyfotograf) gezielt ein Luftbild gemacht werden soll. Stück weiter unten steht: Folglich ist zu differenzieren: . . .blablabla. . . Das halte ich für Blödsinn, weil ein normaler Hobbyfotograf nicht auf die Idee kommen wird, seine Spiegelreflex ohne Erfahrungen im Modellflug an ein Flugmodell zu hängen! Bei FPV nennt man das übrigens dokumentieren und bei Sichtflug fotografieren!? Zum Fotografieren gehört nun mal, dass man nicht nur Luftlöscher knipst, sonder eben auch gezielt sein Flugmodell dorthin steuert, wo das Motiv ist. Da ich das Modell dazu steuern muss, ist dies für mich in jedem Fall trotzdem noch Hobby-Modellflug (eben mein zweites Hobby) mit Ambitionen auf private Luftfotos und demzufolge klassische Freizeitgestaltung (ohne Gewinnabsicht und im Rahmen der Gesetzgebung). Ja, natürlich lasse ich hin und wieder meinen Kopter genau zu diesem Zweck in die Höhe steigen, um mal schnell den wunderschönen Sonnenuntergang gezielt im Bild festzuhalten! FPV-Brille ins Gras, Fotocam und Monitor an . . . Und das GEZIELT für privat!
Nun gut, begraben wir das jetzt, sonst wirds langweilig . . .:)

Guten Flug und LG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:

DerCamperHB

Erfahrener Benutzer
#23
genau den meinte ich, das ist eine Kopie von einem Zeitschriften Beitrag

Und du beschreibst eben genau das Problem, in den Gesetzestexten ist immer der Flug freigegeben, des Fluges Wegen, der Flug des Bildes Wegen ist somit rein vom Text her nicht abgedeckt, und nur das wird in dem Beitrag Beschrieben.
Du kannst auch auf Sicht die Kamera dran haben, solange die einen Flug aufnimmt, der des Fliegens wegen gemacht ist, ist das auch jetzt eindeutig abgedeckt
Fliegst du hoch, um eine Panoramaaufnahme vom Sonnenuntergang zu machen, ist das ein Flug des Bildes wegen, und vom eigentlichen Gesetzestext nicht abgedeckt

Nur sind Gesetzestexte eben nie Schwarz/Weiß, wenn das auch viele meinen und hoffen, sondern immer Interpretationsgrundlagen, und hier gehen die eben auseinander, die einen sagen auch gezielte aufnahmen sind noch in Ordnung, solange es nicht Gewerblich wird, wie hier wird der Text ganz hart Interpretiert, und nur das Fliegen an sich ist erlaubt, welche Ladung dabei ist, also auch eine Kamera, ist Unerheblich
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#24
Hallo nochmal,

Das ist kein Problem, das ist einfach Quatsch in der Gesetzesauslegung!

Du hast ja selbst erkannt, ich darf mal zitieren:

. . . Du kannst auch auf Sicht die Kamera dran haben, solange die einen Flug aufnimmt, der des Fliegens wegen gemacht ist, ist das auch jetzt eindeutig abgedeckt
Fliegst du hoch, um eine Panoramaaufnahme vom Sonnenuntergang zu machen, ist das ein Flug des Bildes wegen, und vom eigentlichen Gesetzestext nicht abgedeckt . . .

Nun gut, lass ich die HD-Kamera (sind immerhin auch 1920x1080p Pixel und besser als nichts) wärend des Fluges mitlaufen. Mir wird ja noch nicht vorgeschrieben, in welche Richtung die Kamera schauen soll. Zuhause suche ich mir dann GEZIELT den passenden Frame fürs Foto per Videobearbeitung aus. Nee, nee du, dann doch lieber vor Ort im "Trüben" aber richtig . . . Ist und bleibt Irre, Sorry :D!

VG Micha
 

Elfahder

Neuer Benutzer
#25
Lustige Diskussion.

Bei dem verlinkten Artikel handelt es sich um die rechtliche Sichtweise EINES Rechtsanwalts. Wer unsere Anwälte, Richter und Gericht kennt, weiß: Frag zwei und du bekommst drei Meinungen. Darum gibt es in Deutschland (und auch entsprechend in anderen Ländern) den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, etc.. Erst die Rechtsprechung DIESER Bundesgerichte hat(te) Gesetzescharakter und bildet die allgemein gebräuchliche Rechtsansicht. Seit es den Europäischen Gerichtshof gibt, hat sich das etwas geändert aber das nur nebenbei.

Der Artikel wurde nun von einem Rechtsanwalt geschrieben, der sich augenscheinlich mit der Materie auseinander gesetzt hat und - wie ich finde - einen wunderschönen Überblick über den Gesetzesdschungel gibt, an den wir uns mit unseren Fliegeviechern halten müssen. Seine Statements zu den einzelnen Vorschriften sind nichts anderes als SEINE Auslegung der Dinge bzw. die Auslegung, die andere Kommentatoren bereits abgegeben haben (Felling). Das heißt aber noch lange nicht, dass die Ansicht so in Granit gmeißelt ist und unumstößlich die Jahrhunderte überdauern wird.

Wie man bereits an den Beiträgen hier im Forum sieht, gibt es zu jedem Thema viele verschiedene Meinungen und Betrachtungsweisen. Erst wenn ein höchstes Gericht entscheidet (ich tippe mal für unseren Bereich auf das BGH oder den EuGH), DANN steht es fest. Selbst wenn es mal irgendwann ein neues Gesetz gibt, heißt das noch lange nicht, dass der Wortlaut auch so in der Rechtsprechung übernommen wird. Ein Gericht wird keinem von uns den Kopf abreißen, weil er durch die Gegend fliegt, wo es erlaubt ist. Auch ein Richter weiß, dass wir alle keine studierten Rechtsexperten sind. Vor allem in einem Bereich, in dem es bis dato keine Rechtssicherheit gibt. Es wird von keinem von uns verlangt, zu wissen, was bislang kein Gericht entschieden hat. Man kann sich bislang nur an den Wortlaut des Gesetzes halten und das tun wir doch, oder? ;)

Also nicht aufregen, sondern zurücklehnen, so weitermachen wie bisher und Spaß haben. Solange keiner verletzt, gefährdet oder behindert wird, ist doch alles tacko.
 

micha59

Erfahrener Benutzer
#26
Hallo Elfahder,

das lustig ist ja so gewollt :D, echt! . . . Aber im Ernst, du hast natürlich völlig Recht! Und das ist wirklich kein Witz! Wenn man allerdings als langjähriger Modellflieger und Hobbyknipser so nebenbei liest (warum ich Blödi mir ausgerechnet dieses PDF ausgesucht habe . . . ?), dass ein Rechtsverdreher schon wieder bezweifelt, was uns der DMFV glücklicher Weise erst beschert hat, ja dann, dann könnte man . . . , na ja , lassen wir das . . . Gönnt mir einfach diesen kleinen Aufreger . . . :D

In alter Frische

LG Micha
 
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